Kategorie: Positionspapier

  • 30 CDU-Abgeordnete für Ausrichtung auf CO₂-Preis

    30 CDU-Abgeordnete für Ausrichtung auf CO₂-Preis

    22.03.2021 | Eine Gruppe von CDU-Abgeordneten des Bundestags hat sich für eine tiefgreifende Reform der Steuern und Abgaben im Sinne des Klimaschutzes ausgesprochen. In dem am Dienstag veröffentlichten Aufruf plädieren sie dafür, Mineralölsteuer, Luftverkehrsabgabe, EEG-Umlage, Energiesteuer, Kfz-Steuer und Stromsteuer sowie Subventionen für Diesel und Kerosin bis 2025 abzuschaffen. Weil dadurch insgesamt die staatlichen Einnahmen geringer ausfielen, solle im Gegenzug solle dafür der CO₂-Preis stärker als bisher geplant ansteigen.

    Die Bereinigung und Ausrichtung auf ein klares CO₂-Preis-Signal habe dreifach vorteilhafte Auswirkungen, argumentierten die CDU-Parlamentarier weiter. „Erstens läge der nationale CO₂-Preis dann näher am europäischen CO₂-Preis für die Industrie und Strom, der ja bekanntermaßen nicht staatlich fixiert ist, sondern der sich marktwirtschaftlich durch die Ausgabe von Emissionsmengen bildet und im Preis daher schwankt.“

    Zweitens werde sich die Lenkungswirkung aus einem vorhersehbar steigenden CO₂-Preis bereits kurzfristig deutlich verbessern. „Und drittens könnte der Staat langfristig die Bürger entlasten. Denn wenn die Steuern und Abgaben heute wegfallen, aber deren Einnahmen über den CO₂-Preis wieder reingeholt werden sollen, dann ist klar, dass spätestens im Jahr 2050 diese Abgaben für den Bürger nicht mehr existieren, weil kein CO₂ mehr ausgestoßen wird.“ Zudem sprachen sich die CDU-Abgeordneten unter anderem für Subventionen für Klima-Innovationen aus sowie für mehr Flexibilität und die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten, beispielsweise bei baurechtlichen CO₂-Einsparungen.

    Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der jüngst für den CDU-Vorsitz angetretene Norbert Röttgen, Carsten Müller, sowie der Energiepolitiker Mark Helfrich.

    Die CDU greift damit eine unserer zentralen Forderungen auf. Bereits zu den Koalitionsverhandlungen 2017/2018 haben wir in unserem Maßnahmenkatalog eine entspreche Forderung aufgenommen. Wir begrüßen die Initiative der CDU daher sehr.
  • Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    15.02.2021 | vedec und BEE legen gemeinsames Impulspapier vor

    Dezentrale Versorgungskonzepte gewinnen im Zuge der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Dies ermöglicht wiederum eine aktive Beteiligung unterschiedlicher Gruppen an der Energiewende. Falls es allerdings an dem notwendigen Fachwissen und/oder an der erforderlichen Finanzkraft zur Umsetzung fehlt, dann können Energiedienstleister bzw. Contractoren einen wertvollen Beitrag für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) haben sich vor diesem Hintergrund mit der Fragestellung beschäftigt, wie Erneuerbare Energien im Contracting-Markt neues Wachstum generieren können. Dazu wurden im Rahmen von Workshops und in Diskussion mit Vertretern beider Branchen und Beratungsunternehmen Marktpotenziale und Hemmnisse für Erneuerbare Energien im Contracting herausgearbeitet. Im zweiten Schritt wurden zielführende Handlungsempfehlungen zum Abbau bestehender Hemmnisse entwickelt und im gemeinsamen Impulspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlungen gliedern sich in drei Bereiche:

    ·         Anpassung der Kostenneutralitätsberechnung nach BGB/Wärmelieferverordnung
    ·         Stärkung der klimafreundlichen Energieversorgung im Quartier
    ·         Berücksichtigung der „Contracting-Idee“ im zukünftigen Förderregime

    „Mit dem Voranschreiten der Energiewende gewinnen klimafreundliche Versorgungskonzepte unter Einbindung von Erneuerbaren Energien zunehmend an Bedeutung“, so VEDEC-Geschäftsführer Tobias Dworschak. „Insbesondere bei der Realisierung komplexerer Projekte bedarf es „Energiewende-Profis“, welche eine zukunftsweisende Projektplanung und eine erfolgreiche Betriebsführung sicherstellen. Diese Rolle können Contractoren ausfüllen“. Gleichzeitig sorgen unzureichende Rahmenbedingungen dafür, dass Erneuerbare Energien im Contracting-Markt bislang noch nicht ihr volles Potenzial entfalten können.

    Diese Ansicht wird von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, geteilt: „Das EEG hat dafür gesorgt, dass die Kosten der gebäudenahen Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren rapide gesunken sind. Dies ermöglicht es einer Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, aktiv an der Energiewende zu partizipieren“, so Peter. „Dementsprechend sind weitere Hürden für den Einsatz von Erneuerbaren Technologien, neben dem Strom- auch im Wärmesektor sowie künftig in der Kopplung mit Elektromobilität, Hausspeichern und Smart Metering abzubauen. Dabei freut es mich besonders, dass ein branchenübergreifendes Verständnis zwischen VEDEC und BEE entwickelt werden konnte“.

    Das vollständige Impulspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.“

    Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

    „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

    Positionspapier
  • Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Nach der Verabschiedung von Kohleausstiegsgesetz und dem geänderten KWKG gehört für die zweite Jahreshälfte 2020 nun unter anderem die dringend notwendige Novellierung des Mieterstromgesetzes auf die politische Agenda, damit die Energiewende in der Wohnungswirtschaft und bei Endverbrauchern wirksam, akzeptabel und sozialverträglich vorangetrieben werden kann.

    Der VfW hat hierzu zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK, der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., dem BHKW-Forum e.V., dem Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. und der Kampagne KWK.NRW ein Empfehlungsschreiben an die Politik gerichtet.
  • Energiewende in Corona-Zeiten – Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket

    Energiewende in Corona-Zeiten – Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket

    Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im Verband für Wärmelieferung (VfW) veröffentlicht ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Ausgestaltung eines Klima-Konjunkturpaketes.

    Die Vereinten Nationen bezeichnen die Corona-Krise als die größte Herausforderung, die sie sich in ihrer Geschichte gegenübergesehen haben. Die Anstrengungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, verlangen Wirtschaft und Bevölkerung vieles ab. Unternehmen und Selbständige in allen Lebensbereichen werden bis an ihre Grenzen belastet. Im privaten Bereich sieht es vielfach nicht anders aus. Die Bundesregierung unternimmt gleichzeitig bemerkenswerte Maßnahmen, um die Folgen der Krise so weit als möglich abzufedern und initiiert umfangreiche Unterstützungsprogramme für alle Bereiche des Lebens, für Unternehmen wie Familien und einzelne Menschen. Diese Maßnahmen sind ebenso beispiellos wie die Einschränkungen und die Bedrohungen durch die Krise. Doch wie geht es mit der Energiewende und dem Klimaschutz weiter?

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Der Klimaschutz darf bei zukünftigen Konjunkturprogrammen nicht zu kurz kommen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Bundesregierung beim gestern vorgestellten Konjunkturpaket einen großen Schwerpunkt auf die Energiewirtschaft gesetzt hat. Allerdings sind lediglich 2 Milliarden Euro für die Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms vorgesehen. Dabei gibt es im deutschen Gebäudebestand und insbesondere auch in Kommunen und Bundesliegenschaften nach wie vor enorme Einsparpotentiale. Diese Potentiale können mit einer Energiespar-Contracting-Lösung besonders effizient und wirkungsvoll genutzt werden.“

    Die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket 2009 haben gezeigt, dass viele angestoßenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Die Umsetzung des Konjunkturpakets lief zu langsam an. Viele Bauämter waren überlastet. Die Konjunkturpakete schlossen aus, dass Förderungen im Rahmen von Contracting-Projekten eingesetzt werden konnten. Dadurch konnten zahlreiche Energieeffizienzprojekte mit garantierter Einsparung nicht umgesetzt werden. Der Markt für Energiespar-Contracting ist damit 2009 quasi zum Erliegen gekommen.

    Viele Maßnahmen in den Konjunkturpaketen wurden zudem schnell und ohne Prüfung auf energetische Auswirkung als Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und haben so wenig bis keine Auswirkungen in Bezug auf Reduzierung von CO₂ gezeigt. Das hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Erfolg von langfristigen Energieeinsparungen. „Wenn jetzt neue Konjunkturpakete aufgelegt werden, plädieren wir dafür, andere, ebenfalls bewährte Wege zu gehen und die Chancen für Konjunkturanschub in Verbindung mit Klimaschutz zu nutzen.“ so Dworschak weiter.

    Das vollständige Positionspapier mit konkreten Vorschlägen finden Sie hier.
  • Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Die Vielzahl der vom Gesetz in den Regelungen zur Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat in der Praxis dazu geführt, dass es immer wieder gerichtliche Streitfälle zu der Frage gibt, ob die Voraussetzungen einer Kundenanlage im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Auch die Regulierungsbehörden und Gerichte schaffen es nicht, Planungssicherheit herstellende Kriterien zu formulieren, denn auch das jüngste Urteil des BGH vom 12.11.2019 (EnVR 65/18) überlässt die Entscheidung im Endeffekt einer Gesamtabwägung und Würdigung im Einzelfall. Um die bestehende Rechtslage zu verbessern sowie um die Vorzüge dieses klima- und mieterfreundlichen Energieversorgungsmodell aufzuzeigen, hat der VfW ein Positionspapier veröffentlicht mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der aktuellen Situation.
  • Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Am vergangenen Freitag wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung vorgestellt. Mit dieser Strategie sollen Energieeinsparziele und Maßnahmen bis 2030 und in einem zweiten Schritt bis 2050 verankert werden. Eine Großzahl der enthaltenen Maßnahmen kommen aus dem Klimapaket, ergänzt werden sie durch einige weitere Vorhaben. Der VfW begrüßt grundsätzlich den Entwurf und sieht darin einige gute Ansätze für einen ernst gemeinten und engagierten Klimaschutz. Allerdings besteht bei einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft – noch weiteres Potenzial, auch und gerade um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Auch was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen angeht bleiben viele Fragen offen.

    Die Strategie verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauchs um 28 % bis 2030 zu senken ggü. 2008. Aus Sicht des VfW ist dieses Ziel deutlich zu niedrig angesetzt. Es ist nicht mit dem im Klimapaket verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vereinbar und fällt sogar hinter das bereits 2010 beschlossene Energiekonzept zurück. Der VfW kritisiert außerdem, dass nicht formuliert wurde, wie konkret und mit jeweils welcher Einsparmenge mit den einzelnen Maßnahmen die Einsparungen erzielt werden sollen.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit der Energieeffizienz für den Klimaschutz erkannt hat, allerdings stellen die Maßnahmen nur einen guten ersten Ansatz dar. Um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Maßnahmen deutlich konkreter mit einem jeweiligen Einsparziel pro Maßnahme ausgestaltet werden.“

    Die Durchführung der Maßnahmen soll größtenteils auf Freiwilligkeit beruhen. Anreize zur Umsetzung sollen über weitere Förderungen erzielt werden. „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, diese Maßnahmen verpflichtend zu gestalten und das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Förderungen nicht ausreichen, um spürbare Effekte beim Klimaschutz zu erzielen“ so Dworschak weiter.

    Besonders begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen zum Energiespar-Contracting (ESC-Modellvorhaben und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand). Damit wurden einige Vorschläge aus dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ umgesetzt. Allerdings wird von Seiten der Bundesregierung oftmals vergessen, dass auch mit Energieliefer-Contracting erhebliche Effizienzpotentiale genutzt werden können. Der VfW fordert daher, dass in den Maßnahmen auch Energieliefer-Contracting mit berücksichtigt wird.

    Die ausführliche Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Positionspapier: Verpflichtender Einbau von Wärmemengenzählern

    Positionspapier: Verpflichtender Einbau von Wärmemengenzählern

    18.09.2019 | Die nahezu klimaneutrale Energieversorgung im Gebäudebestand bis 2050 ist ein zentrales Ziel der Energie- und Klimapolitik Deutschlands. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, werden Instrumente und Lösungen benötigt, die einen effizienten Betrieb von Heizungsanlagen herbeiführen und die Sanierungsrate im Gebäudebestand deutlich beschleunigen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung wie Fernwärme oder Contracting ist ein wichtiger Baustein für den effizienten Anlagenbetrieb und in der Sanierung und Heizungs-modernisierung im Mietwohnungsbestand. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz.
  • Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Klima-Check jüngst bestätigt, was seit Jahren offensichtlich ist: Die Bunderegierung wird ihrer Vorbildrolle in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden nicht gerecht. Viele Amtsgebäude im Berliner Regierungsviertel haben beim klimaschonenden Heizen erheblichen Nachholbedarf. Dabei gibt es mit dem Energiespar-Contracting bereits ein erprobtes Modell zur Behebung der Defizite – mit Garantie.

    Das Bildungsministerium schnitt mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter mit Abstand am besten ab. Das Bundeskanzleramt belegte hingegen mit 195 Kilowattstunden je Quadratmeter den vorletzten Platz. Einen schlechteren Wert als das Kanzleramt wies lediglich das Familienministerium (211 kWh/m²) auf. Das 2014 neu erbaute Innenministerium belegt mit 115 kWh/m² lediglich einen Platz im Mittelfeld.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, sieht die Zahlen als fatales Signal für den Klimaschutz: „Trotz des geringen Anteils des öffentlichen Sektors am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, bestehen dennoch im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale. Hier gilt es, entschlossen zu handeln und – auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz – die eigene Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Bewährte Instrumente für gesicherte Ergebnisse und nachhaltige Energieeffizienz wie Energiespar-Contracting sollten dabei bevorzugt eingesetzt werden.“
    Der VfW fordert eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Details zu den Vorschlägen sind dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ zu entnehmen (rechts unter Downloads).

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosteneinsparungen.
  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.