Kategorie: Positionspapier

  • Positionspapier zur Europawahl

    Positionspapier zur Europawahl

    08.04.2024 | Vom 06. bis 09.06.2024 wählen die Bürger:innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Im Vorfeld zur Wahl haben wir ein Positionspapier mit fünf Impulsen zur erfolgreichen Wärmewende in Europa erstellt.

    Die kürzlich vom EU-Parlament gebilligte Novelle der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) gibt zwar ein Senken des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs für Wohngebäude vor (bis 2030 um mindestens 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 %), allerdings fehlen konkrete Vorgaben für die Gebäudesanierung. Umso wichtiger ist es daher, die Energieeffizienz in den Heizzentralen zu optimieren. Mit der Energiedienstleistung Contracting sind große Energieeffizienzsteigerungen möglich. Dafür gilt es, die Rahmenbedingungen sowohl auf Europäischer Ebene als auch in Deutschland zu verbessern. Im dem Positionspapier zeigen wir auf, wie die Wärmewende mit fünf schnellen und sozialverträglichen Maßnahmen in der EU gelingt.

    Kernforderungen des Positionspapiers:

    1. Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wärmelieferung mit Erneuerbaren Energien im Wohngebäudebestand verbessern
    2. Dezentrale Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze in Europa gleichbehandeln
    3. Öffentliche Hand: Verpflichtendes Energieeffizienzkriterium in öffentlichen Ausschreibungen
    4. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
    5. Rahmenbedingungen für Quartierslösungen verbessern

    Rechts unter Downloads finden Sie das vollständige Positionspapier.


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  • Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    12.06.2023 | Im Rahmen des heutigen Fernwärmegipfels haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis angekündigt, sowohl die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) als auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender im vedec: „Wir begrüßen die Initiative der Ministerien. Jetzt gilt es Taten folgen zu lassen. Die bloße Absicht einer gemeinsamen Prüfung greift da viel zu kurz! Die Novelle der WärmeLV ist überfällig. Seit fast 10 Jahren erschwert sie die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands .“

    Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mit berücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.

    In der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, an der auch der vedec mitgewirkt hat, heißt es konkret:

    „§ 556c BGB und die Wärmelieferverordnung spielen eine wichtige Rolle bei dem Ziel, den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und für Mieter:innen bezahlbar zu gestalten sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern.(…) Wir treten daher an das federführende Bundesministerium der Justiz um gemeinsam zu prüfen, wie wir diese Regelungen künftig unter Wahrung des Mieterschutzes ausgestalten können.(…)

    (…) Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund:innen zu steigern und ohne die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwang auszukommen, der in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt.”

    Die bereits im Sommer vergangenen Jahres gestartete Novelle der AVBFernwärmeV soll zügig abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt geht es dabei um zusätzliche Investitionsanreize und verlässliche wie faire Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau.

    Wie die Novelle der WärmeLV konkret ausgestaltet werden muss, um eine mieterfreundliche Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands zu ermöglichen, ist dem beigefügten Impulspapier zu entnehmen. Anbei außerdem die gemeinsame Erklärung der Verbände.


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  • Mieterstrom ist Klimaschutz!

    Mieterstrom ist Klimaschutz!

    06.03.2023 | Mit Engagement ans Ziel!

    Wir haben neun Vorschläge für mehr Klimaschutz durch Mieterstrom erarbeitet. Im Zuge der aktuellen Debatte, um eine schnellere und bessere Verzahnung digitaler Maßnahmen im Kontext der solaren Stromerzeugung in Deutschland, erachten wir die folgenden Aspekte als hilfreich:

    1. Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt „Mieterstrom-Ready“ machen

    2. Preisobergrenzen für digitale Zähler beim Mieterstrom garantieren


    3. Komplexität beim Zusammenfassen solarer Anlagen reduzieren


    4. Digitalisierung nutzen: Mehr Geschwindigkeit durch einheitliche PV-Anmeldung


    5. Kundenanlagenbegriff verbessern: für mehr dezentrale und regernative Stromversorgungslösungen


    6. Wirtschaftlichkeit solarer Anlagen bei Einhaltung der Gründachpflicht verbessern


    7. Photovoltaikanlagen im WEG-Recht privilegieren


    8. Abstände zu Brandwänden bundesweit vereinheitlichen


    9. Einführen eines höheren Mieterstromzuschlags beim Umsetzen im Bestand
    Aktuell wird kein Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) erteilt, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach eines Nichtwohngebäudes oder Parkhauses/ einer überdachten Parkfläche installiert ist. Und dass, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang (Quartier) erzeugt, geliefert und vor Ort von Letztverbrauchern verbraucht wird. Dabei sollte der der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags aus der Definition der Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG abzuleiten sein. Die Produktion des Mieterstroms sollte daher auch in Gebäuden oder baulichen Anlagen zulässig sein, die keine Wohngebäude sind.

    Der Quartiersbegriff in § 21 Abs. 3 EEG ist aufgrund der subjektiven Auslegung nicht zielführend. Besser sollte für die Gewährung des Mieterstromzuschlags auf die beiden Varianten von Kundenanlagen abgestellt werden: also die „allgemeine“ nach § 3 Nr. 24a EnWG und die „zur betrieblichen Eigenversorgung“ nach § 3 Nr. 24b EnWG. Letztere ist immer auf einem Betriebsgebiet und unabhängig von der Nutzung eines Gebäudes. Das Erfordernis des Wohngebäudes ist deshalb unbedingt zu streichen, um mehr Mieterstromprojekte realisieren zu können.

    Positive Konsequenz:

    • Mieterstrompotenziale werden entfesselt, wenn fortan auf das Betriebsgebiet und nicht auf das Wohngebäude als Erzeugungs- und Verbrauchsort abgestellt wird

    • Auf den Parkdächern und Freiflächen eines Quartiers erzeugter Mieterstrom mit Verbrauch im Wohngebäude wird möglich

    • Mieterstromanlagen können in Kombination mit Speichern die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich entkoppeln und damit Systemdienstleistungen erbringen

    • Durchschnittlich min. 10 % gesteigerte Unabhängigkeit vom Netzstrom

    • Die Kombination mit einem Batteriespeicher ermöglicht eine Entlastung des Verteilernetzes

    • Große Potenziale für Sektorenkopplung werden ausgeschöpft (z.B. Power-to-Heat und Elektromobilität) – Mieterstrom als Hebel der Elektromobilität

    • Mieterstromanlagen dekarbonisieren alle Sektoren durch die Kombination mit Wärme- und Verkehrstechnologien


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  • Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    10.02.2023 | Engagierte Wärmeversorgungsunternehmen setzten die Wärmwende im Gebäudebestand um!

    Die Wärmeversorgung in Deutschland muss und kann erneuerbar werden. Davon sind wir überzeugt. Große Herausforderungen lassen sich durch kluges Vorgehen und sorgfältige Planung meistern. Dazu fühlen sich die im vedec organisierten Energiedienstleister und Wärmelieferanten verpflichtet.

    Wir gehen die Herausforderungen an und setzen unser Know-How ein, um unseren Beitrag zum Gelingen der so dringend notwendigen Wärmewende zu leisten. Mit den richtigen und verlässlichen Rahmenbedingungen. Denn nur so können technische Lösungen von den Expert:innen der Wärmeversorgung breit ausgerollt und wirtschaftlich wie ökologisch sinnvoll eingesetzt werden. Wir haben deshalb die Ideen aus dem Diskussionspapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 – Konzeption zur Umsetzung“ der Bundesregierung zum Anlass genommen, unterschiedliche, in der Praxis typische Umstellungsszenarien zu berechnen. Dabei ging es uns darum, die Auswirkungen der diskutierten Anforderungen sichtbar zu machen.

    Wir haben drei Umrüstungsoptionen mit jeweils drei Szenarien berechnet:

    1. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen-Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    2. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit normalem Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    3. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit hydraulischem Abgleich und Wärmepumpen-Tarif

    Unsere Ergebnisse und Modellberechnungen finden Sie rechts unter Downloads.

    Hinweis zur Aktualität:
    Die Daten für das letzte Szenario (siehe Grafik unten) inkl. Heizkörpertausch, hydraulischen Abgleichs und der Umrüstung auf eine Wärmepumpe samt Gaskessel und PV-Anlage wurde im Juni 2023 aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der anderen beiden Szenarien auf der Grundlage der damals im September 2022 gültigen Werte basieren.
    • 65 % Erneuerbare Energien sind ein wichtiger erster Schritt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

    • 65 % Erneuerbare Energien in Heizungsanlagen bedeutet aber nicht zwingend, dass auch 65 % weniger CO-Emissionen entstehen.

    • Die Kosten für abnehmende CO-Emissionen steigen deutlich.

    • Die Bereitstellung Erneuerbarer-Wärme wird komplexer.

    • Ohne Wärmewende-Profis geht es nicht.
    1. Sicherheit der Refinanzierung: Flexible Laufzeiten bei Einsatz EE ermöglichen (§32 Abs.1 AVBFernwärmeV)

    2. Würdigen der tatsächlichen Kosten für 65 % EE (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)

    3. Einheitliche und transparentes Bilanzieren der CO-Emissionsfaktoren

    4. Wärmebedarf senken und Effizienz stärken

    5. Gleichberechtigter Einsatz innovativer Kraft-Wärme-Kopplung

    6. Erleichterte Errichtungsmöglichkeiten von Wärmepumpen, Rückkühlern und PV-Anlagen


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  • Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

    Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse


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    12.12.2022 | Die Wärmepreisbremse muss von einer Vielzahl von Wärmeversorgungsunternehmen umgesetzt werden. Ihnen wird damit die Aufgabe übertragen, dass die Entlastung rechtzeitig und in richtiger Höhe bei Bürgern und Unternehmen ankommt. Den Wärmeversorgungsunternehmen werden damit faktisch staatliche Aufgaben übertragen. Damit dieses überhaupt funktioniert, ist es erforderlich, die Regelungen so eindeutig wie möglich zu formulieren und den Wärmeversorgungsunternehmen keine unangemessenen Risiken bei der Ermittlung der Entlastung aufzuerlegen. Wir haben uns daher mit beigefügten Vorschlägen und Anmerkungen (zusammen mit dem DENEFF EDL_HUB und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands) zum Gesetz in der letzten Woche an MdBs und Bundesrat gewendet.

    Die Vorschläge sind eine Ergänzung zu unserer Stellungnahme zusammen mit dem B.KWK zu den Empfehlungen der Experten:innen-Kommission an die Bundesregierung zur Gaspreisbremse.

    Unsere Positionen finden Sie rechts unter Downloads.
  • Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken

    Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken

    Verbände-Allianz fordert Gipfel für Energiesparen und mehr Erneuerbare Energien „in nie dagewesenem Tempo“.

    11.03.2022 | Deutschland und Europa brauchen mehr Souveränität in der Energieversorgung. Um von russischen Energielieferungen schnell unabhängig zu werden und um Versorgungskrisen vorzubeugen, fordert ein breites Bündnis von über 20 Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden einen „Gipfel für Energiesouveränität“. Die unterzeichnenden Verbände rufen die Bundesregierung auf, wirksame politische und rechtliche Maßnahmen mit dem Ziel zu vereinbaren, Energieeinsparung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien „in einem nie dagewesenen Tempo“ zu beschleunigen. Bundeskanzler Olaf Scholz sowie der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sollten zu diesem Gipfel zeitnah einladen, fordert die Verbände-Allianz. „Wir sind bereit“, heißt es in ihrem Appell.

    In dem Aufruf erklären die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihre Bereitschaft, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, alle Kräfte und Ressourcen zu aktivieren. Durch öffentliche Appelle zum Energiesparen, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und durch gezielte Unterstützung zahlreicher, teils einfacher, technischer Maßnahmen ließe sich schon kurzfristig der Erdgasbedarf deutlich senken. Neben der energetischen Modernisierung von Gebäuden, in denen der größte Teil des importierten Erdgases genutzt wird, spielen auch Unternehmen und öffentliche Infrastruktur eine wichtige Rolle.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes vom vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Es war vielleicht nie wichtiger als jetzt, möglichst autark in der Energieversorgung zu sein. Dabei bleibt die beste Kilowattstunde die, die gar nicht erzeugt werden muss. Energiedienstleister spielen in Fragen der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle, insbesondere, wenn es um anspruchsvolle dezentrale Versorgungskonzepte geht, die den Autarkiegedanken stärken. Die hier schlummernden Potentiale gilt es mehr denn je, durch einen geeigneten Rahmen zu entfesseln.“

    Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, der Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V., die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Deutsche Industrieverband Concentrated Solar Power e.V., die Deutsche Umwelthilfe, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V., der DENEFF EDL_Hub, das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V., der Deutsche Naturschutzring, der Energieberaterverband GIH, der Fachverband Einblasdämmung, Germanwatch e.V. der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V., die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec), der Verband Fenster + Fassade (VFF), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der WWF Deutschland.

    Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wecke Erinnerungen an die zum Teil ebenfalls mit Kriegen verbundenen Ölkrisen vergangener Jahrzehnte. Seit langem drängende energiepolitische Herausforderungen müssten jetzt entschlossen angegangen werden. Zum Heizen und für Industrieprozesse, in Kraftwerken und Kraftfahrzeugen verbrauche Deutschland aktuell große Mengen fossiler Energie aus Russland. Um eine drohende Versorgungslücke abzuwenden, müsse es jetzt nicht nur darum gehen, Importe zu diversifizieren, sondern die Potenziale für die sparsame und effiziente Energienutzung und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgehend zu erschließen.

    „Insbesondere im Wohngebäudebestand schlummern große Einsparpotentiale. Doch die Wärmelieferverordnung verhindert seit Jahren die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand. Eine Novelle der Wärmelieferverordnung ist daher wichtiger denn je.“ So Dworschak weiter.

    Das vollständige Papier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Handreichung zum geplanten Osterpaket des BMWK

    Handreichung zum geplanten Osterpaket des BMWK

    25.01.2022 | Impulse zur Umsetzung des geplanten Osterpakets.

    Die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom 11.01.2022 hat aufgezeigt in welchem Tempo reagiert und an welchen Stellschrauben kräftiger gedreht werden muss, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Der zu drehende Schlüssel ist die Energiewende.  

    Doch was erfordert eine erfolgreiche Energiewende? Die Antwort liegt nahe: ganzheitliche, sich stetig optimierende, dezentrale sowie nachhaltige, aber vor allem individuelle Lösungen.  
    Wir, die Contracting-Branche bringt die dezentrale Energieversorgung bereits seit den 1990er Jahren zu den Menschen nachhause. Dabei garantieren wir nicht nur für die lokal erzeugte Nutzenergie. Regelmäßige Effizienzmaßnahmen sorgen schließlich auch für einen immer weiter sinkenden CO2-Ausstoß und sozialverträgliche Preise. Mit zunehmendem Einsatz Erneuerbarer Energieträger in der Praxis, realisieren wir darüber hinaus im rasanten Tempo das geforderte Ambitionsniveau.  

    Wir leben die Energiewende. Als verlässlicher Partner und Gestalter der Energiewende erachten wir die Einhaltung der in der Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz angekündigten anspruchsvollen Ziele als äußerst wichtig. Ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 kann gelingen, die notwendige Technik ist bereits vorhanden. Doch dafür muss zeitnah ein geeigneter Umsetzungsrahmen für uns Energiedienstleister geschaffen sowie konkrete Maßnahmen realisiert werden. Insbesondere, wenn es um Regularien im Bereich der Bestandsgebäude geht.  

    Wir haben uns daher mit einer Handreichung an das BMWK gewendet (siehe Downloads auf der rechten Seite).
  • Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    25.11.2021 | Im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Die Ampel-Koalition möchte einen „verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten“ und „Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken“. Für die Umsetzung bieten sich aus Sicht des vedec ganzheitliche und technologieoffene Energiedienstleistungen an.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec „Der Koalitionsvertrag hat gute Ansätze für den Klimaschutz. Energiedienstleister sind für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die idealen Partner, denn sie tun ja genau das schon heute mit energieeffizienten, ganzheitlichen und sektorgekoppelten Konzepten in Objekten und Quartieren. Jedoch können aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen die großen Einsparpotentiale nicht ausgeschöpft werden. Jetzt gilt es in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen!”

    In einem Positionspapier hat der vedec aufgezeigt, was genau zu tun ist, um die ambitionierten Ziele der Ampel-Koalition zu erreichen. „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die ersten wichtigen Schritte für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Wir begrüßen daher sehr das Ziel der Koalition, Mieterstrom- und Quartierskonzepte zu vereinfachen und zu stärken.” erläutert Dworschak.

    Diskutieren Sie gerne mit uns über den Koalitionsvertrag auf unserer Community Plattform.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
  • Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    28.06.2021 | Neun Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende: In einem Positionspapier im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl zeigt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) auf, wie mit ganzheitlichen Energiedienstleistungen der Schutz von Klima und Mietern sowie wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz macht deutlich, dass die Bundesregierung unbedingt weitaus größere Anstrengungen und Maßnahmen umsetzen muss, damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht verliert und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch die aktuellen Wahlprogramme zur Bundestagswahl der Parteien zeigen, dass dem Klimaschutz immer noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit unserem Positionspapier möchten wir Wege aufzeigen, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne dabei die Bürger unnötig finanziell zu belasten.“

    „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Daneben ist es erforderlich Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ so Dworschak zu den zentralen Maßnahmen im Positionspapier.

    „Die Zukunft der Energieversorgung wird aus unserer Sicht geprägt sein durch dezentrale und ganzheitliche Energieversorgungskonzepte in grünen Quartieren gepaart mit einer Koppelung der verschiedenen Sektoren Wärme, Strom und e-Mobilität. Dabei wird der optimal aufeinander abgestimmte Einsatz von Erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen entscheidend sein für ein Gelingen der Energiewende. Auch das Thema Klimatisierung wird im Zuge der zunehmenden Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen bei der Energieversorgung von Morgen.“ erläutert Dworschak die Vision des vedec für eine erfolgreiche Energiewende.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Impuls von 40 Organisationen und Unternehmen zur Diskussion über Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode.

    31.03.2021 | Mit einer gemeinsamen Erklärung an die Vorsitzenden der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl wollen über 40 Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Unternehmen einen Auftaktimpuls zur Diskussion über die Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode setzten. Laut den Unterzeichnern wird sich die neue Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode zwei zentralen Aufgaben stellen müssen: der Bewältigung der Coronakrise und dem Klimaschutz. Daher betonen sie in dem offenen Brief: „Die Regierungsprogramme müssen jetzt die Weichen stellen, ökonomische Erholung und konsequenten Klimaschutz miteinander zu verbinden.“ So könne Klimaschutz ein echter Konjunktur-, Job- und Modernisierungsmotor für Deutschland werden.

    Die gemeinsamen Positionen entstanden in einem Recoverthon, einem kollaborativen Onlineformat, bei dem mehrere hundert Personen aus Politik, Verbänden und Unternehmen im vergangenen Jahr mitgewirkt haben. Das Motto des Recoverthons lautete: „Wirtschaft rauf, CO₂ runter“. Gefördert wurde der Recoverthon von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

    Die Unterzeichner unterstreichen vier zentrale Handlungsfelder. Erstens, fordern sie, dass die Klimaziele sicher erreicht werden müssen. Bestehende und neue Gesetze, Programme, Subventionen, Beschaffungsvorgaben müssen auf den Prüfstand, ob sie mit den Pariser Klimaschutzzielen kompatibel sind. Ebenso müssten alle staatlich beeinflussten Energiepreisbestandteile am energiepolitischen Zieldreieck ausgerichtet und im Sinne einer effizienten Energiewende vereinfacht werden. Zudem müsse der Gebäudebestand auf Kurs Richtung Klimaneutralität gebracht werden, so die Unterzeichner. Dazu sollten vorrangig energetisch schlechte Gebäude zügig wirtschaftlich und sozialverträglich modernisiert werden. Nicht zuletzt sollen auch Klimaschutzinvestitionen in Industrie und Mittelstand unterstützt werden. Konkret nennt die Erklärung dazu eine beschleunigte Abschreibung für besonders klimafreundliche Investitionen.

    Den vollständigen Brief finden Sie rechts unter Downloads.