Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 20.03.2017 Länder und Verbände um Stellungnahme zum in Vorbereitung befindlichen Mieterstromgesetz gebeten. Dieses soll den Einsatz von dezentraler vor-Ort-Energieversorgung fördern. VfW, ASUE, B.KWK, BHKW-Forum und Bund der Energieverbraucher veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des BMWi.
Kategorie: Mieterstrom
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Verbändestellungnahme zum Thema Mieterstrom
Der am 24.01.2017 vom BMWi veröffentlichte Schlussbericht zu der Untersuchung „Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“ hat nicht nur festgestellt, dass Mieterstrom einer Förderung bedarf. Vielmehr hat der Schlussbericht zugleich auch und sogar an mehreren Stellen festgestellt, dass die Konzeption und Bewirtschaftung von Mieterstrommodellen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle vom Einsatz spezialisierter Dienstleister bzw. Contractoren abhängig ist.
Die unterzeichnenden Verbände (ASEW, ASUE, BHKW-Forum, B.KWK und VfW) bestätigen diesen Befund aus der Praxiserfahrung mit Mieterstrom und sehen in ihm zugleich das wesentlichste Hemmnis für das Mieterstrommodell. -

Verbändestellungnahme zu Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen
Werden innerhalb einer Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a bzw. 24b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) untergemessene Letztverbraucher mit Strom versorgt und möchte ein solcher Letztverbraucher von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der freien Lieferantenwahl Gebrauch machen, so stellen sich in der Praxis regelmäßig diverse Abwicklungsfragen.
Zwar gibt § 20 Abs. 1d EnWG vor, dass der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage angeschlossen ist, die erforderlichen Zählpunkte zu stellen hat und erforderlichenfalls eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler stattzufinden hat. Detaillierte Vorgaben hierzu trifft das Gesetz aber nicht.
Die Bundesnetzagentur hat deshalb einen Prozessvorschlag zu Formaten und Fristen für die Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen veröffentlicht. Dieser Prozessvorschlag verfolgt das Ziel, gegenüber den betroffenen Netzbetreibern einheitliche Fristen für die Bearbeitung solcher Netzzugangsbegehren zu statuieren sowie ein einheitliches Format für die Bestellung der Einrichtung bilanzierungsrelevanter Unterzählpunkte im Sinne des § 20 Abs. 1d EnWG vorzugeben, welches sowohl durch Kundenanlagenbetreiber beherrschbar ist als auch auf Seiten der Netzbetreiber einer automatisierten Abwicklung zugänglich ist.
Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und dem BHKW-Forum eine Stellungnahme zu diesem Prozessvorschlag verfasst und der BNetzA übermittelt. -

Stellungnahme zur Änderung der Bestimmungen zur Stromversorgung aus KWK und Eigenversorgung
Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Effizienzdienstleistungen sind i.d.R. Versorgungskonzepte im dezentralen Bereich. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Referentenentwurf zur Änderung des KWKG 2016. Die dezentrale Energieversorgung leistet jedoch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und muss vorangetrieben, nicht behindert werden. -

Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom
Der VfW begrüßt die mit Ziffer 2 (zu § 3 Nr. 19 EEG 2016) der Stellungnahme des Bundesrates vom 17.06.2016 (Bundesrats-Beschlusssache 310/16) im EEG-Novellierungsprozess erhobene Forderung, dass bestimmte „Mieterstrommodelle“ unter die Neudefinition des Eigenversorgungsbegriffs fallen sollen.
Der VfW gibt allerdings zu bedenken, dass eine Beschränkung auf reine PV-Mieterstrommodelle vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 GG verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sein dürfte. Der VfW plädiert daher dafür, auch Mieterstrommodelle, die mit Kleinwind- bzw. sonstigen EE-Anlagen und/oder mit KWK-Anlagen agieren, von der Neuregelung zu erfassen. -

Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
Seit dem 07.04.2016 sind Energielieferanten im Rahmen der REMIT-Verordnung zur Registrierung verpflichtet. Die dezentrale Energieversorgung in Deutschland wird dadurch gefährdet. Der VfW fordert zusammen mit weiteren Branchen-Verbänden das BMWi und die Bundesregierung auf, unverzüglich bei ACER und der EU-Kommission das Einrichten einer sinnvollen Bagatellgrenze auch für Stromhandelsgeschäfte zu fordern. -

Stellungnahme zum Leitfaden zur Eigenversorgung
Die Bundesnetzagentur hat im Leitfaden zur Eigenversorgung ihre Auffassung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG dargelegt. Im Rahmen einer Konsultation gibt die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zum Leitfaden. Auf Basis der Ergebnisse der Konsultation wird die finale Fassung des Leitfadens veröffentlicht werden.
Der VfW hat die Gelegenheit genutzt und eine entsprechende Stellungnahme eingereicht. -

Verbändeübergreifende Stellungnahme zum Referentenentwurf des KWKG 2016
Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden.
Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der B.KWK – Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband, das Bündnis Bürgerenergie e.V., das BHKW-Forum e. V., die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der Bund der Energieverbraucher sowie die Unternehmen NATURSTROM AG, Cofely Deutschland GmbH, LichtBlick SE und die HEG – Heidelberger Energiegenossenschaft eG. Wird der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes eins zu eins umgesetzt, haben sogenannte Mieterstromprojekte keine Chance mehr. -

Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG
In Zusammenarbeit mit den Verbänden ASUE, B.KWK, BUND, DENEFF, Deutsche Umwelthilfe, EA und VBI hat der VfW ein gemeinsames Verbändepapier an das BMWi gesandt. Darin sind Korrekturen erarbeitet, die die Einschränkungen der dezentralen Stromversorgung im geplanten neuem KWKG 2016 beseitigen sollen.
Forderungen der unterzeichnenden Verbände:
– Keine Verhinderung dezentraler, innovativer Objektversorgung durch das KWKG
– KWK-Zuschlagsberechtigung auch außerhalb der herkömmlichen Einspeisemodelle
– KWK-Zuschlagsberechtigung bei dezentralem Einsatz von KWK nicht nur für die stromkostenintensive Industrie, sondern auch und gerade für den Wohnungsbau
– in der KWK-Novelle zwischen Eigenstrom und „Mieterstrom“ zu differenzieren, d.h. auch für den in der Kundenanlage und geschlossenen Verteilernetzen gelieferten Strom einen KWK-Zuschlag zu gewähren
– die Begrenzung der Förderdauer für Anlagen kleiner 50 kW auf 60.000 Vollbenutzungsstunden zu erhöhen.
Die unterzeichnenden Verbände setzen sich generell für den Ausbau der KWK ein. Dazu wurde eine Einigung auf gemeinsame Kernpunkte und Forderungen erzielt. Dessen unbenommen haben die einzelnen Verbände zusätzlich eigene Stellungnahmen und Forderungen zur Neufassung des KWK-Gesetzes. -

Gemeinsames Positionspapier zum Direktverbrauch Mieterstrom
Zusammenfassung:
Aus sozialpolitischen und energiewirtschaftlichen Gründen ist es geboten, dass der Direktverbrauch von erneuerbarem und KWK-Strom mit dem Eigenverbrauch gleichgestellt und von der EEG-Umlage befreit wird.
Direktverbrauch meint Strom, der in räumlichem Zusammenhang zur Erzeugung und ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz verbraucht wird. Direktverbrauch ist insbesondere für Mieter, aber auch für Energiegenossenschaften, für Landwirte sowie andere innovative Energieanbieter und -dienstleister eine Möglichkeit, sich mit vor Ort produziertem Strom zu versorgen – auch wenn sie diesen nicht selbst produzieren (können).
Künftig sollten Eigen- und Direktverbrauch aus Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen insbesondere hinsichtlich der EEG-Umlage vollkommen gleichbehandelt werden. Dies ist auch verfassungsrechtlich geboten. Das gemeinsame Positionspapier beschreibt, warum dies geboten ist und wie dies im Rahmen der Novellierung des EEG erreicht werden kann.




