Kategorie: Mieterstrom

  • Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht

    Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht


    Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Stromlieferungen sollen kommen – mit Ausnahme von BHKW

    20.04.2021 | Die Energiewende dezentralisiert die Energieversorgung. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden. Steuerliche Rahmenbedingungen sind jedoch seit Jahrzehnten unverändert und bislang fehlen deutliche steuerliche Anreize für eine dynamische Entwicklung der Energiewende.

    Mit einer Erleichterung im Rahmen des Genossenschaftsprivilegs nach § 5 Nr. 10 KStG, § 3 Nr. 15 GewStG ab dem Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Danach verbleibt Vermietungsgenossenschaften ihr Privileg der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, wenn Mieterstrom-Einnahmen nicht mehr als 20% der gesamten Einnahmen ausmachen.

    Nun sollen nach zwei vergeblichen Anläufen in den Jahren 2016 und 2017 weitere Erleichterungen durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes über das Fondsstandortgesetz erfolgen.

    Vorgesehene Erleichterungen
    Mittels der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG können gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften aktuell ihre Immobilienerträge faktisch von der Gewerbesteuer befreien.

    Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass neben der begünstigten Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz keine anderen (schädlichen) Tätigkeiten bzw. nur die wenigen gesetzlich als unschädlich definierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine unschädliche, jedoch selbst nicht begünstigte, d.h. gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeit ist beispielsweise die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen.

    Die Lieferung von selbst erzeugter Energie (z.B. aus Photovoltaik) sowie Stromlieferungen an Mieter durch den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden aktuell grundsätzlich als schädliche Leistungen angesehen. Als Konsequenz wird die Kürzung der Immobilienerträge für Zwecke der Gewerbesteuer versagt.

    Durch Erweiterung des Katalogs der unschädlichen Nebentätigkeiten sollen jetzt Erleichterungen eingeführt werden. Danach soll die erweiterte Grundbesitzkürzung für Immobilienunternehmen auch dann nicht verloren gehen, wenn Einnahmen

    ·                für die Einspeisung bzw. Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG (insbesondere Solarstrom) oder
    ·                für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder

    erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten 10% der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundbesitzes nicht übersteigen.

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des aktuellen Gesetzesentwurfs sind auch Lieferketten-Modelle, in denen das Immobilienunternehmen den Strom an einen Contractor liefert, der dann seinerseits den Strom entweder an die Mieter des Immobilienunternehmens liefert oder ins Netz einspeist, unschädlich. Ausweislich der Gesetzesbegründung könnte hier auch auf ein anderes Verständnis des Gesetzgebers geschlossen werden, da danach der Strom aus den Energieerzeugungsanlagen „…nur ins Netz eingespeist oder an die Mieter des Grundstücksunternehmens geliefert werden…“ darf. Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist insoweit kritisch zu beobachten.

    Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zählen wegen des ausdrücklichen Bezugs auf § 3 Nr. 21 EEG weiterhin zu den schädlichen Nebenleistungen. Hier bleiben somit für die Immobiliengesellschaften die gewerbesteuerlichen Stolperfallen bestehen, eine bereits häufig schon gewählte Lösungsmöglichkeit besteht weiterhin in der Umsetzung von Contracting-Modellen.

    Soweit eine Unschädlichkeit von Einnahmen vorliegt, ist zu beachten, dass insoweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Befreiung betrifft weiterhin nur die originären Immobilieneinkünfte, wohingegen die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten separat zu ermitteln und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.

    Die Neuregelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2021 gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und es bleibt abzuwarten, ob dieser dritte Anlauf zur Einführung entsprechender Erleichterungen es diesmal in die Umsetzung schafft.

    Diese Informationen wurden uns von unserem Partnerunternehmen für Steuerrecht, der Warth & Klein Grant Thornton AG zur Verfügung erstellt.

    Rechts unter Downloads finden Sie zudem einen konkreten Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD hierzu.
  • Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    15.02.2021 | vedec und BEE legen gemeinsames Impulspapier vor

    Dezentrale Versorgungskonzepte gewinnen im Zuge der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Dies ermöglicht wiederum eine aktive Beteiligung unterschiedlicher Gruppen an der Energiewende. Falls es allerdings an dem notwendigen Fachwissen und/oder an der erforderlichen Finanzkraft zur Umsetzung fehlt, dann können Energiedienstleister bzw. Contractoren einen wertvollen Beitrag für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) haben sich vor diesem Hintergrund mit der Fragestellung beschäftigt, wie Erneuerbare Energien im Contracting-Markt neues Wachstum generieren können. Dazu wurden im Rahmen von Workshops und in Diskussion mit Vertretern beider Branchen und Beratungsunternehmen Marktpotenziale und Hemmnisse für Erneuerbare Energien im Contracting herausgearbeitet. Im zweiten Schritt wurden zielführende Handlungsempfehlungen zum Abbau bestehender Hemmnisse entwickelt und im gemeinsamen Impulspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlungen gliedern sich in drei Bereiche:

    ·         Anpassung der Kostenneutralitätsberechnung nach BGB/Wärmelieferverordnung
    ·         Stärkung der klimafreundlichen Energieversorgung im Quartier
    ·         Berücksichtigung der „Contracting-Idee“ im zukünftigen Förderregime

    „Mit dem Voranschreiten der Energiewende gewinnen klimafreundliche Versorgungskonzepte unter Einbindung von Erneuerbaren Energien zunehmend an Bedeutung“, so VEDEC-Geschäftsführer Tobias Dworschak. „Insbesondere bei der Realisierung komplexerer Projekte bedarf es „Energiewende-Profis“, welche eine zukunftsweisende Projektplanung und eine erfolgreiche Betriebsführung sicherstellen. Diese Rolle können Contractoren ausfüllen“. Gleichzeitig sorgen unzureichende Rahmenbedingungen dafür, dass Erneuerbare Energien im Contracting-Markt bislang noch nicht ihr volles Potenzial entfalten können.

    Diese Ansicht wird von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, geteilt: „Das EEG hat dafür gesorgt, dass die Kosten der gebäudenahen Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren rapide gesunken sind. Dies ermöglicht es einer Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, aktiv an der Energiewende zu partizipieren“, so Peter. „Dementsprechend sind weitere Hürden für den Einsatz von Erneuerbaren Technologien, neben dem Strom- auch im Wärmesektor sowie künftig in der Kopplung mit Elektromobilität, Hausspeichern und Smart Metering abzubauen. Dabei freut es mich besonders, dass ein branchenübergreifendes Verständnis zwischen VEDEC und BEE entwickelt werden konnte“.

    Das vollständige Impulspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gebäudesektor muss effizienter und regenerativer werden

    Gebäudesektor muss effizienter und regenerativer werden

    Die Energiedienstleistungs-Branche steht vor großen Herausforderungen, wenn sie weiterhin eine wichtige Rolle beim Erfolg der Klima- und Energiewende spielen will. „Wir sind davon überzeugt, dass wir dies sollen und können. Und gleichzeitig müssen wir weiter beherzte Schritte gehen – Schritte auf dem Weg zum klimaneutralen Energiedienstleister und zur Klimaneutralität unserer Kunden. Der drohende Klimakatastrophe kann nur durch Mut und Entschlossenheit begegnet werden; und durch Handeln.“ so Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer im Rahmen des vedec-Jahreskongress, der aufgrund der Corona-Krise erstmalig digital stattfand.

    „In den vergangenen 30 Jahren, die der Contractingverband nun besteht, hat sich vieles verändert. Es hat sich so vieles verändert, dass wir diesen Veränderungen und insbesondere den künftigen Herausforderungen Rechnung tragen wollen. Wir haben deshalb eine Neugestaltung unserer Marke und damit verbundenen einen neuen Namen auf den Weg gebracht. Aus dem VfW wird vedec, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting. Dieser Schritt erfordert auch von uns Mut, denn der VfW hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich als Marke für Contracting etabliert. Dennoch leisten unsere Mitglieder heute so viel mehr als nur Wärme zu liefern.“ so Dworschak weiter.

    Wärmesektor braucht Veränderungen

    Eine der Referentinnen war in diesem Jahr Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Sie machte deutlich, dass im Wärmesektor die Erneuerbaren Energien deutlich ausgebaut werden müssen. Hier fehle es seit Jahren an Dynamik, obwohl gerade dieser Sektor nach wie vor einen hohen Anteil an fossilen Brennstoffen aufweise.

    Einen Überblick über den Gebäudebereich gab BEE-Referent Nils Weil. Der Gebäudebereich hat insgesamt einen Anteil von 55 % des gesamten Energiebedarfs hierzulande. Das entspricht einer jährlichen Emissionslast von 400 Mio. t CO₂. „Leider gibt es im Gebäudesektor kaum Dynamik, den Einsatz sowie den Anteil erneuerbaren Energien zu erhöhen“, sagte Weil beim Jahreskongress. Dies liege unter anderem auch an regulatorischen Fehlanreizen. Auch das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei aus Sicht des BEE enttäuschend. Man hätte sich seitens des Verbands mehrere Punkte gewünscht, unter anderem einen verbindlichen Ausbaupfad für Erneuerbare im Gebäudesektor sowie eine Ausweitung des Betriebsverbots von alten Heizkesseln auf die Niedertemperaturkessel. Die CO₂-Bepreisung ab nächstem Jahr sowie die kommende neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sind laut dem BEE hingegen positiv zu bewerten.

    Auch Nils Bormann von der Deutschen Energieagentur betonte auf dem Kongress, dass Gebäude effizienter und klimaschonender werden müssen. „Energiewende ohne den Gebäudesektor funktioniert nicht“, so Bormann. Um die Klimaziele zu erreichen, muss der Primärenergiebedarf im Gebäudesektor um 80 % bis ins Jahr 2050 reduziert werden. Dafür müssten rein rechnerisch ab jetzt täglich 1.000 Wohneinheiten saniert werden. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 21 Millionen Gebäude. Das sei eine „Mammutaufgabe“, so Bormann weiter. In diesem Bereich könnten gerade Contractingmodelle den Sanierungsstau erheblich abmildern. Er nannte gerade das Energiespar-Contracting (ESC) für öffentliche Liegenschaften als gute Option, die es gelte, öfter zu nutzen.

    Bei „Quartierskonzepten sind erhebliche Reduktionen beim CO₂-Ausstoß im Gebäude-, Energie- und Verkehrssektor möglich“, betonte Referent und Mitglied des Juristischen Beirats im vedec, Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther. Hier gäbe es zwar rechtlich Vieles zu beachten. Legler: „Aber wer, wenn nicht die Energiedienstleister, können die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen der sektorübergreifenden Quartiersversorgung bewältigen und so auf eine effektive Umsetzung der Klimavorgaben hinwirken“.

    „Wir als Verband werden uns auch mit neuem Namen weiterhin intensiv für die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Energiedienstleistung Contracting einsetzen – sowohl auf Anbieterseite, wie auch auf Mieter- und Kundenseite. Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung besserer Bedingungen für die Umsetzung von Contracting-Geschäftsmodellen im Rahmen der Wärmelieferverordnung oder unser Input bei der Diskussion zum Thema Kundenanlage.“ so Dworschak abschließend.
  • Contracting-Award 2020

    Contracting-Award 2020

    von links nach rechts: E&M-Chefredakteur Stefan Sagmeister, E&M-Redakteurin Heidi Roider, Geschäftsführer von E1 Stephan Weinen, vedec-Geschäftsführung Tobias Dworschak sowie Richard Kerl, Prokurist von E1 Energiemanagement (v.l.n.r) Bildquelle: Thomas Müller/E1 sowie E&M
    Der diesjährige Contracting-Award – gestiftet von der Fachzeitschrift Energie & Management und dem vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (ehemals VfW) – geht in diesem Jahr an die Nürnberger E1 Energiemanagement GmbH. Das Unternehmen überzeugt mit einer preiswürdigen energetischen Modernisierung der Polizeiakademie Niedersachsen.


    Contracting-Award 2020 – 1. Platz geht an E1 Energiemanagement

    Contractingmodelle sind wegweisende Instrumente zur Erschließung kostensparender und umweltentlastender Vorhaben in der Energieversorgung. Die Ausschreibung des seit mehr als 20 Jahren regelmäßig verliehenen Contracting-Awards bezieht sich daher auf vorbildliche Projekte für Wohngebiete, für Industrie und Gewerbe sowie für kommunale Gebäude. Sie sollen zeigen, dass Energiedienstleistungen ein wirksames Mittel sind, um signifikante Einsparungen an Brennstoffen, Emissionen und Energiekosten zu erreichen.

    „Hätte E&M den Contracting-Award nicht ins Leben gerufen, dann hätten es andere machen müssen. Seit 1998 werden Unternehmen mit dem Award ausgezeichnet, die mit klugen Energiekonzepten als Dienstleister für ihre Kunden den CO2-Ausstoß reduzieren und dabei auch noch die Energiekosten senken. Contracting heißt Energieeffizienz pur“, sagt Helmut Sendner, Herausgeber von der Fachzeitschrift Energie & Management. „Unternehmen haben hier die Chance, ihre Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kunden und Geschäftspartnern zu zeigen“, ergänzt E&M-Chefredakteur Stefan Sagmeister.

    „Wir freuen uns sehr in diesem Jahr erstmalig den Award als Partner von E&M verleihen zu dürfen. Die Projekte der Sieger zeigen eindrucksvoll, welche Möglichkeiten Contractingprojekte beim Klimaschutz bieten“, sagt Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer. „Contracting ist weit mehr als nur Wärmelieferung. Contracting ist ein effektives Mittel zum Erreichen einer effizienten, klimaneutralen und wirtschaftlichen Energieversorgung der Zukunft“, so Dworschak weiter.


    Prämiert wurden in diesem Jahre insgesamt vier Projekte:

    1. Platz: E1 Energiemanagement GmbH mit dem Energiespar-Contracting-Projekt Polizeiakademie Niedersachsen

    „Das Projekt der E1 zeigt die Potenziale und Bedeutung von Energiespar-Contracting-Projekten in öffentlichen Liegenschaften. Das komplexe Projekt realisiert eine hohe Energie- und CO2-Einsparung“, sagt Dworschak, zur Entscheidung der Jury. Die Polizeiakademie Niedersachsen in Oldenburg besteht aus 19 Gebäuden, die vor der energetischen Sanierung unter anderem über drei Nahwärmenetze mit Pumpen- und Brauchwarmwasser von einer Heizzentrale aus versorgt worden sind. Die Gebäude umfassen Unterrichts- und Verwaltungsgebäude, Sporthallen, Kfz-Hallen sowie Wohngebäude und eine Energiezentrale.
    Auslöser für die Entwicklung des Pilotprojektes war die Entscheidung des Landes Niedersachsen über ein Energiesparcontracting-Projekt in der Liegenschaft mit dem Ziel, Energieverbrauch und -kosten sowie CO2-Emissionen möglichst umfassend und wirtschaftlich zu reduzieren, ohne eigene Finanzmittel einzusetzen. Die im Energiesparcontracting prognostizierte Einsparung wird dabei über die Vertragslaufzeit garantiert. Der Energiedienstleister plant und realisiert die auf die Liegenschaft zugeschnittenen Effizienzmaßnahmen, finanziert die Umsetzung und übernimmt in der Regel die Instandhaltung und Wartung der Anlagen.
     
    E1 Energiemanagement, ein Tochterunternehmen der Energie Steiermark, hat Energieeffizienzmaßnahmen, wie die Umstellung von Erdgasheizkessel auf BHKW und neue Brennwertkessel sowie eine Optimierung des Wärmenetzes und der Warmwasserbereitung realisiert. Die Beleuchtung im Innen- und Außenbereich wurde durch effiziente LED-Beleuchtung und Heizungsumwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen ersetzt. Über den BHKW-Einsatz wurde der Strombezug in erheblichem Maße auf Eigenerzeugung umgestellt. Außerdem erfolgte eine Stilllegung der zentralen Trinkwarmwasserbereitung inklusive Zirkulation und die Installation dezentraler Frischwasserstationen, kombiniert mit Heizungspufferspeichern für eine Schnellaufladung. Aufgrund des großen Geländes und der notwendigen Verbrauchs- und Komfortüberwachung wurden in das regelungstechnische Konzept auch Funkübertragungswege mit IoT-Devices integriert. Sichergestellt wird der Erfolg der Maßnahmen über das umfangreiche Zählerkonzept sowie das implementierte cloudbasierte Gebäudeleittechnik- und Energiemanagementsystem.

    Die E1 Energiemanagement, so Geschäftsführer Stephan Weinen, ist bereits vor Ablauf des ersten Vertragsjahres auf gutem Weg, die garantierte Energiekosteneinsparung von knapp 53 % und die jährliche CO2-Einsparung von 47,6 % zu erreichen. Begleitet wurde das Projekt von Beratern der Berliner Energie-Agentur.


    2. Platz: GASAG Solution Plus und der Gewobag mit dem Projekt Wohnpark Mariendorf

    Im Berliner Wohnquartier Mariendorf sind 807 Wohneinheiten sozial- und zugleich umweltverträglich saniert worden – eine nachahmungswerte Kombination. Teil des Konzeptes – das den 2. Platz belegt hat – ist die Belieferung der Mieter mit Mieterstrom, der direkt im Quartier erzeugt wird. Damit wird die Akzeptanz der Energiewende vor Ort erhöht. Als Basis kommen zwei Blockheizkraftwerke zum Einsatz. Spitzenlasten werden über Gaskessel abgedeckt. Neben diesen Erzeugungsanlagen wurde zusätzlich eine Power-to-Heat-Anlage in der Energiezentrale errichtet. Über die Fassade von zwei Gebäuden hinweg wurden ergänzend insgesamt rund 100 Quadratmeter Photovoltaikmodule mit einer Leistung von in 13 kWp installiert. Nach der Installation wurde die PV-Anlage noch an ein Batteriespeichersystem angeschlossen. Erweitert wurde die Energielösung des Quartiers um eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, welche mit dem vor Ort erzeugten Strom versorgt werden. Die Kombination aus Mieterstrom, effizienter Erzeugung und Einsatz von erneuerbaren Energien hat die Jury überzeugt, das Projekt als 2. Sieger zu prämieren.

    Matthias Trunk, Vertriebsvorstand bei der GASAG: „Gemeinsam mit der Gewobag hat die GASAG Solution Plus ein ambitioniertes Energiekonzept umgesetzt, das alles enthält, was ein modernes Quartier benötigt – eine verlässliche und effiziente Versorgung mit erneuerbaren Energien zu sozialverträglichen Preisen. Der Wohnpark in Mariendorf ist damit ein hervorragendes Beispiel für eine leistbare Wärmewende auch im bestehenden Geschosswohnungsbau, wenn Partner jeweils ihr volles Potenzial und Know-how einbringen. Dass wir nun gemeinsam auch bundesweit ausgezeichnet werden, freut uns ganz besonders.“

    3. Platz: EWE AG und Wohnungsgenossenschaft Wildau e.G.

    Der Energiedienstleister EWE hat gemeinsam mit der Wohnungsgenossenschaft Wildau (WGW) insgesamt 191 Wohneinheiten in Wildau modernisiert. Für die Energieversorgung hat der Contractor ein hocheffizientes Blockheizkraftwerk mit 99 kW elektrischer und 173 kW thermischer Leistung sowie einer Heizkesselanlage (2x 460 kW thermisch) installiert. Die Wohnungsgesellschaft hat in diesem Projekt ihrerseits ein Heizhaus sowie ein Wärmenetz mitsamt Hausübergabestationen und Pufferspeicher mit Eigenmitteln errichtet. Zwei Puffer mit je 3.000 Leitern sowie 22 Pufferspeichern mit je 750 Litern an den Übergabestationen unterstützen das BHWK. Das Ergebnis dieser Kooperation ist ein Erfolg: Insgesamt sparen die Mieter bei der Wärmeversorgung nun bis zu 30 % der Wärmekosten ein. Der Primärenergiefaktor beläuft sich auf 0,46 und der KWK-Anteil beträgt 78 %. Zudem spart die zentrale KWK-Anlage im Vergleich zur alten Anlage118 t CO2 pro Jahr. Dieses Kooperationsprojekt zwischen EWE und WGW ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Wärmewende gelingen und gleichzeitig Kosten sparen kann.

    Innovationspreis geht an ZEAG Energie AG

    Die Jury aus Mitgliedern des VfW und von E&M haben sich in diesem Jahr entschieden, neben den regulären Preisträgern einen Innovationspreis zu verleihen. Die ZEAG liefert für das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum seit Ende 2019 Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und grünem Wasserstoff.

    Die ZEAG hat für die DLR am baden-württembergischen Standort Lampoldshausen eine neue Heizzentrale mit KWK-Anlage und „grünem Wasserstoff“ realisiert. Diese Anlage koppelt direkt die Sektoren Strom/Wärme/Speicher und Industrieanwendungen und ist unter dem Namen „H2ORIZON“ (www.h2orizon.de) bekannt. Das Ziel der Anlage ist nicht nur die Versorgung, sondern auch die Möglichkeit, im industriellen Maßstab forschen zu können. Die Energieträger sind in diesem Fall Strom, Erdgas und Wasserstoff. An diesem Standort existiert ein 20-kV-Arealnetz, in das die beiden neu installierten BHKW einspeisen. Eine Besonderheit für die Versorgung sind die großen Lastspitzen durch den Prüfstandbetrieb. Der aktuelle Wärmebedarf liegt bei rund 6.600 MWh im Jahr. Die neue Heizzentrale besteht aus zwei Blockheizkraftwerken mit insgesamt 1,4 MW elektrischer und 1,6 MW thermischer Leistung. Jedes BHKW dieser Anlage verfügt über einen Wärmespeicher mit einem Volumen von 51 Kubikmetern. Die neue Anlage ersetzt die bisher verwendeten 3-MW-Ölkessel, die künftig noch als Deckung der Lastspitzen eingesetzt werden. Zudem wird zu Forschungszwecken dem Brenngas Wasserstoff in einem der beiden BHKW beigemischt. Dazu wurde eine 1 MW PEM Elektrolyse an den naheliegenden Windpark Harthäuser Wald (54 MW, 18 Anlagen) angebunden. 60 Tonnen Wasserstoff sollen darüber jährlich produziert werden. Sektorkopplung im industriellen Maßstab.

    Zur Bewerbung waren Contractingprojekte aufgerufen, die in den mittleren Leistungsbereich fallen und neue Ideen oder Kooperationsformen der Energielieferung entwickelt haben. Eine Jury aus Experten von vedec und E&M haben die Bewerbungen bewertet. Beurteilt und prämiert wird nicht vorrangig die Technik, sondern auch das übergreifende Organisations- und Betreibermodell, das sich auch auf die Übernahme und optimierende Betriebsführung vorhandener Altanlagen beziehen kann. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting-Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet.

    Kontaktdaten: 
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    contracting@energiemarkt-medien.de
  • Stellungnahme zum EEG 2021

    Stellungnahme zum EEG 2021

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt.
  • VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW kritisiert in seiner Stellungnahme u.a. die verpassten Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Der aktuelle Referentenentwurf zum EEG engt an vielen Stellen klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen und Mieterstrom unnötig ein. Beispielsweise gibt es den Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen, die an oder in einem Wohngebäude installiert werden und eine installierte Leistung von maximal 100 Kilowatt aufweisen. Größere Wohnquartiere fallen somit aus der Förderung.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Der Mieterstromzuschlag sollte aus unserer Sicht nicht kleinteilig auf einzelne Wohngebäude beschränkt werden, sondern auch für Quartiersversogungskonzepte zur dezentralen Stromversorgung mit PV-Strom offenstehen .Das hätte den Vorteil, dass auch energetisch sinnvolle Lösungen für gerade sozial schwache Mieter erfasst werden können.“
    Insbesondere sozial schwächere Mieter wohnen meist nicht im selben (kleineren) Gebäude, in dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, für die ggf. die für die Mieterstrombelieferung einzig in Betracht kommende PV-Anlage notwendig auf dem Nachbarhochhaus stehen müsste.

    Eine Beibehaltung des Begriffes „Wohngebäude“ würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit auch neuen Umsetzungshemmnissen gerade bei den Formen der Mieterstromversorgung führen, bei denen der Mieterstrom teilweise auch aus KWK produziert würde.

    Zudem würden energetisch sinnvolle Zukunftslösungen durch die Begrenzung auf das „Wohngebäude“ unnötig eingeschränkt werden: eine E-Tankstelle in der Wohnanlage/Tiefgarage wäre nicht erfasst, ebenso wenig eine PV-Anlage auf dem Dach der benachbarten Garage. Grundsätzlich würden dadurch neue klimafreundliche Modelle der Sektorenkopplung erschwert werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Nach der Verabschiedung von Kohleausstiegsgesetz und dem geänderten KWKG gehört für die zweite Jahreshälfte 2020 nun unter anderem die dringend notwendige Novellierung des Mieterstromgesetzes auf die politische Agenda, damit die Energiewende in der Wohnungswirtschaft und bei Endverbrauchern wirksam, akzeptabel und sozialverträglich vorangetrieben werden kann.

    Der VfW hat hierzu zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK, der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., dem BHKW-Forum e.V., dem Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. und der Kampagne KWK.NRW ein Empfehlungsschreiben an die Politik gerichtet.
  • Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Welche Auswirkungen hat der CO₂-Preis auf die bestehenden Musterverträge und Preisänderungsklauseln? Was müssen Betreiber von Kundenanlagen beachten insbesondere in Bezug auf die aktuellen Urteile des BGH? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kostenneutralität nach Wärmelieferverordnung (WärmeLV) im Wohngebäudebestand zu erreichen? Was ist eine Preisänderungsklausel und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben müssen beachten werden?

    Antworten auf diese aktuellen und zahlreichen weiteren Fragen rund um das Thema Contracting gibt das jetzt aktualisierte Contractinglexikon des VfW.

    Das Lexikon mit über 180 Stichworten bietet Contractoren und Contracting-Nehmern einen Überblick zu allen relevanten Contracting-Themen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Leser schnell die Antwort auf seine konkreten Fragen. Die Suche im PDF-Dokument nach jedem beliebigen Stichwort ist einfach möglich.

    „Das Contractinglexikon ist das Nachschlagewerk für alle, die sich mit der Effizienzdienstleistung Contracting beschäftigen. Es ist untergliedert in Themen, die uns in über 30 Jahren in der Geschäftsstelle als Fragen erreicht haben. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon ist für alle unverzichtbar, die sich mit Contracting beschäftigen. Es gibt Sicherheit insbesondere bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.“, erläutert Volker Schmees, Projektleiter des VfW.

    Neue Themen im Jahr 2020 sind u.a. „CO₂-Preis/Zertifikatekosten“, „Endschaftsklauseln“, „PV-Contracting“ und „Wärmemessung- und Abrechnung“.

    Das Lexikon ist in elektronischer Form erhältlich und wird bei Bestellung auf einem USB-Stick geliefert. Weitere Details zum Lexikon sowie Bestellinformationen erhalten Sie hier.

    Ansprechpartner für organisatorische Rückfragen: Marco Schulz, marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-12