Kategorie: Mieterstrom

  • Newton Powerhouse – Unsere Sonne als Versorger

    Newton Powerhouse – Unsere Sonne als Versorger

    13.03.2023 | In den letzten Jahren hat sich der Stadtteil Adlershof zu einem Zentrum für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien mit exzellenter Anbindung an den Flughafen in Schönefeld und die City entwickelt. Spaziergänger:innen kommen im nahegelegenen Landschaftspark Johannisthal auf ihre Kosten. Familien profitieren von der guten Schul- und Kitainfrastruktur oder nutzen die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Restaurants.
     
    Seit März 2016 hat die Howoge Wohnungsbaugesellschaft auf dem Gelände zwischen Newtonstraße und Wilhelm-Hoff-Straße insgesamt 128 neue Mietwohnungen fertiggestellt. Die 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen in Adlershof umfassen zwischen 44 und 105 Quadratmeter Wohnfläche und verteilen sich auf fünf Gebäude. Für die neuen Bewohner:innen in Adlershof wird es zudem 28 oberirdische mit Photovoltaik überdachte PKW-Stellplätze geben.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH


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  • Mieterstrom ist Klimaschutz!

    Mieterstrom ist Klimaschutz!

    06.03.2023 | Mit Engagement ans Ziel!

    Wir haben neun Vorschläge für mehr Klimaschutz durch Mieterstrom erarbeitet. Im Zuge der aktuellen Debatte, um eine schnellere und bessere Verzahnung digitaler Maßnahmen im Kontext der solaren Stromerzeugung in Deutschland, erachten wir die folgenden Aspekte als hilfreich:

    1. Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt „Mieterstrom-Ready“ machen

    2. Preisobergrenzen für digitale Zähler beim Mieterstrom garantieren


    3. Komplexität beim Zusammenfassen solarer Anlagen reduzieren


    4. Digitalisierung nutzen: Mehr Geschwindigkeit durch einheitliche PV-Anmeldung


    5. Kundenanlagenbegriff verbessern: für mehr dezentrale und regernative Stromversorgungslösungen


    6. Wirtschaftlichkeit solarer Anlagen bei Einhaltung der Gründachpflicht verbessern


    7. Photovoltaikanlagen im WEG-Recht privilegieren


    8. Abstände zu Brandwänden bundesweit vereinheitlichen


    9. Einführen eines höheren Mieterstromzuschlags beim Umsetzen im Bestand
    Aktuell wird kein Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) erteilt, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach eines Nichtwohngebäudes oder Parkhauses/ einer überdachten Parkfläche installiert ist. Und dass, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang (Quartier) erzeugt, geliefert und vor Ort von Letztverbrauchern verbraucht wird. Dabei sollte der der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags aus der Definition der Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG abzuleiten sein. Die Produktion des Mieterstroms sollte daher auch in Gebäuden oder baulichen Anlagen zulässig sein, die keine Wohngebäude sind.

    Der Quartiersbegriff in § 21 Abs. 3 EEG ist aufgrund der subjektiven Auslegung nicht zielführend. Besser sollte für die Gewährung des Mieterstromzuschlags auf die beiden Varianten von Kundenanlagen abgestellt werden: also die „allgemeine“ nach § 3 Nr. 24a EnWG und die „zur betrieblichen Eigenversorgung“ nach § 3 Nr. 24b EnWG. Letztere ist immer auf einem Betriebsgebiet und unabhängig von der Nutzung eines Gebäudes. Das Erfordernis des Wohngebäudes ist deshalb unbedingt zu streichen, um mehr Mieterstromprojekte realisieren zu können.

    Positive Konsequenz:

    • Mieterstrompotenziale werden entfesselt, wenn fortan auf das Betriebsgebiet und nicht auf das Wohngebäude als Erzeugungs- und Verbrauchsort abgestellt wird

    • Auf den Parkdächern und Freiflächen eines Quartiers erzeugter Mieterstrom mit Verbrauch im Wohngebäude wird möglich

    • Mieterstromanlagen können in Kombination mit Speichern die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich entkoppeln und damit Systemdienstleistungen erbringen

    • Durchschnittlich min. 10 % gesteigerte Unabhängigkeit vom Netzstrom

    • Die Kombination mit einem Batteriespeicher ermöglicht eine Entlastung des Verteilernetzes

    • Große Potenziale für Sektorenkopplung werden ausgeschöpft (z.B. Power-to-Heat und Elektromobilität) – Mieterstrom als Hebel der Elektromobilität

    • Mieterstromanlagen dekarbonisieren alle Sektoren durch die Kombination mit Wärme- und Verkehrstechnologien


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  • Neustart der Digitalisierung der Energiewende

    Neustart der Digitalisierung der Energiewende


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    14.12.2022 | Wir begrüßen die Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende sehr. Das zukünftige Energiesystem ist maßgeblich durch die Steuerung fluktuierender Energieträger und Verbräuche in den Netzen geprägt. Nur durch eine gleichermaßen leistbare wie zielgenaue und effiziente Beobachtung sowie bedarfsgerechte Steuerung ist eine stabile Versorgungsituation zu gewährleisten. In neuen Wohnquartieren und in alten Bestandsgebäuden spielt eine auf erneuerbaren
    Energien basierende Energieversorgung in Kombination mit digitalen Maßnahmen eine wichtige Rolle und bietet dem Kunden einen großen Mehrwert.

    Wir erachten eine Anpassung des Fahrplans zum SMT-Rollout deshalb für geboten. Vorgaben und Maßnahmen müssen jedoch bürokratiearm umzusetzen sein.
    Daraus folgern wir:

    Ein besserer EEG-Anlagenbegriff führt zu mehr Digitalisierung
    Mit dem aktuellen Entwurf zum GNDEW werden einige Normen im EEG und EnWG geändert. Wir haben uns schon lange für eine Änderung des § 9 und § 24 EEG eingesetzt. Insbesondere der Mieterstrom mit Photovoltaikanlagen profitiert maßgeblich von einer Änderung der aktuellen Regelung zur Anlagenzusammenfassung.

    – Einheitliche Regelung für die Anlagenzusammenfassung

    – Keine (vergütungsseitige) Anlagenzusammenfassung für die Überschussvergütung im Falle des Anschlusses am selben Anschlusspunkt

    – Vereinfachung von Überschuss-Einspeiselösungen

    – Schaffung einer rechtssicheren Alternative zum erlaubten Produktionsort und zum Quartiersbegriff

    Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt sind „Mieterstrom-ready“
    Umfassende Digitalisierungsmaßnahmen sind ohne wirtschaftliche Attraktivität wirkungslose Maßnahmen. Insbesondere im oftmals mit veralteter elektrotechnischer Infrastruktur ausgestatteter Bestandsgebäude können virtuelle Zählpunkte zu mehr Digitalisierung und dem Einsatz Erneuerbare Energien führen, indem sie physische Summenzähler ersetzen. Hohe Kosten für den Einbau und den Zähler selbst bleiben ebenso wie die sonst notwendigen Eingriffe in die Kundenanlage durch den Messstellenbetreiber aus.

    Unsere Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erneuerbare Energien im Quartier in Schaafheim

    Erneuerbare Energien im Quartier in Schaafheim

    20.10.2022 | Die EAM versorgt in Schaafheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg zwanzig Reihenhäuser im Quartier mit Wärme. Im Vergleich zu einer Erdgasheizung wird durch den Einsatz der Pelletkessel eine CO2-Einsparung von ca. 57 t/a erzielt. Bauherr und Projektpartner der EAM sind die Traumhaus AG aus Wiesbaden sowie für das Mieterstrommodell die prosumergy GmbH aus Kassel.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © EAM Natur Energie GmbH


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  • Wahlprüfsteine zur  Landtagswahl in Niedersachsen

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen

    29.09.2022 | Am 09.10.2022 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Energiedienstleistung Contracting von den Parteien als wichtiges Instrument angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Niedersachsen und ganz Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien und Biogas sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes Niedersachsen. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in Niedersachsen. So äußerte sich beispielsweise die CDU wie folgt: „Alle Facetten der Energiedienstleistungen können einen Mehrwert in der derzeitigen Situation haben. Contractingmodelle können ein Hebel sein, um Hauseigentümer bei Investitionen zu entlasten und die Ziele schneller zu erreichen. Die dezentrale Energieerzeugung vor Ort ist unerlässlich für eine effiziente und nachhaltige Energiepolitik.“ Die FDP sieht das ähnlich: „Um den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden, benötigen wir innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen.“

    Volker Schmees, Referent für Politik im vedec: „Die Parteien haben die Wichtigkeit von Energiedienstleistern als Umsetzer der Energiewende und der Klimaneutralität in Niedersachsen und ganz Deutschland erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch auch zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse vorallem im Gebäudebestand zu beseitigen.“

    Beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind sich die Parteien ebenfalls einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die Grünen äußern sich wie folgt dazu: „Wir werden Modellprojekte zur Umsetzung von klimaneutralen Quartieren verstärkt fördern und uns im Bund für den Abbau unnötiger regulatorischer Hürden einsetzen.“ Die LINKEN möchten ebenfalls bürokratische Hürden abbauen: „Dezentrale Quartieransätze sind unverzichtbar für eine Sektorenentkopplung. Die Energiegesetzgebung ist mit vielen unterschiedlichen Verordnungen und Gesetzen, sowie vielen unbestimmten Rechtsbegriffen viel zu kompliziert und muss vereinfacht werden.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in Niedersachsen. Im Interview haben wir diesmal Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD), der interessantes zu Quartierslösungen, zur Gaslage und „Mutmacher-Signale“ gibt. Außerdem hat Martin Bäumer (Stellv. Vors. CDU, Energie-Sprecher) bereits Erfahrung mit Contracting, Christan Meyer (Stellv. Fraktionsvors. Die GRÜNEN) braucht den Turbo bei Erneuerbaren Energien und Jessica Kaußen (Fraktionsvors. Die LINKE) findet, dass zu viel Potentiale verschenkt werden.

    Timestamps

    Interview Olaf Lies (SPD) (5:00)
    Interview Martin Bäumer (CDU) (20:05)
    Interview Christian Meyer (Bündnis´90/DIE GRÜNEN) (35:04)
    Interview Jessica Kaußen (DIE LINKE) (53:54)


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  • Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    11.07.2022 | Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Gesetzesänderungen der letzten Woche
    Am 07.07.2022 hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Osterpaket) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am 08.07.2022 zugestimmt.

    Die in diesem Gesetz beschlossenen Änderungen sowie die Regelungen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken, zum Energiesicherungsgesetz sowie zur Novelle des § 24 AVBFernwärmeV haben Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle, weshalb wir Sie in einem kurzen Info-Blatt über das Wichtigste informieren.
    Weitere Informationen finden unsere Mitglieder in unserer Community.
  • Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    30.06.2022 | In dieser Woche haben sich sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein jeweils die Grünen zusammen mit der CDU auf einen Koalitionsvertrag geeignigt. Beide Koalitionsverträge bieten aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze, aber es gibt auch noch Luft nach oben.

    NRW
    Der Koalitionsvertrag greift einige unserer Kernforderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine für NRW auf. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, sowie die Stärkung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten. Aber auch die hocheffziente KWK soll weiterhin eine wichtige Schlüsselrolle bei der Energieversorgung in NRW spielen. Die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger sollen verbessert werden. Insgesamt legt der Koalitionsvertrag einen großen Fokus auf die Umsetzung von Erneuerbaren Energien.

    Wir sehen viele Punkte positiv, hätten uns jedoch noch ein klareres Bekenntnis zu Energiedienstleistungen und der dezentralen Energieversorgung als Maßnahmen für ein Gelingen der Energiewende in NRW gewünscht.

    Schleswig-Holstein
    Der Koalitionsvertrag hat aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze. So wurde Contracting als konkretes Umsetzungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen genannt, insbesondere für den Einsatz von Solarenergie. Konkret heißt es, dass Contracting-Modelle attraktiviert werden sollen. Außerdem setzt sich die neue Landesregierung u.a. für die Steigerung der Energieeffizienz ein, möchten bürokratische Hemmnisse für die Quartiersversrgung abbauen und Förderprogramme dafür aufsetzen sowie eine kommunale Wärmeplanung einführen. Wir freuen uns, dass die Parteien damit auch einige unserer Forderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine umgesetzt haben.

    Wir begrüßen die Berücksichtigung von Contracting-Modellen im Koalitionsvertrag sehr, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Aussagen nicht nur auf die Solarenergie bezogen wären, sondern grundsätzlich auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

    Diskutieren Sie gerne auf unserer Communityplattform mit uns über die Koalitionsverträge. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um die Landtagswahlen.
  • Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Sie finden die Folge auch bei Apple Podcasts.
    Foto © Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Bernd Schälte
    09.05.2022 | vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in NRW.

    Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Alle Parteien sehen die Effizienzdienstleistung Contracting als wichtigen Impulsgeber für das Ziel der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Auch die Dezentralität der Energieversorgung und die Steigerung der Energieeffizienz stehen im Fokus der Parteien. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes NRW. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW.

    So äußert sich die SPD beispielsweise wie folgt: „Energiedienstleistungen bieten die Möglichkeit der passgenauen verbraucherfreundlichen Versorgung mit einzelnen Komponenten des Energiebedarfs, aber auch ganzheitlich aus einer Hand. Dazu sind Energiedienstleistungen geeignet, eine dezentrale organisierte Energieversorgung zu unterstützen.“ Die Grünen äußern sich dazu wie folgt: „Wir Grüne sind davon überzeugt, dass Energiedienstleistungen in den nächsten Jahren eine wachsende Bedeutung haben werden.“ Auch die FPD sieht das sehr ähnlich: „Wir brauchen innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen, die den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht werden. Energiedienstleister leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: “Wir begrüßen die Aussagen der Parteien sehr. Jetzt gilt es den Worten auch Taten folgen zu lassen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Energiedienstleistungen ihre volle Wirkung beim Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland entfalten können.”

    Auch beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind die Parteien sich einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die CDU äußert sich wie folgt dazu: „Mieterstrommodelle und Quartierslösungen müssen weiter vereinfacht werden. Der Wegfall der EEG-Umlage ist dafür ein wichtiger erster Schritt, es gilt aber auch weitere bürokratische Hürden abzubauen.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in NRW. Im Rahmen des Podcast haben wir u.a. mit Dr. Christian Untrieser (Sprecher für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU in NRW) und Wibke Brems (Sprecherin für Klimaschutz, Energie, Bergbausicherheit und Anti-Atom-Politik von Bündnis 90/Die Grünen in NRW) über die Energiewende in NRW gesprochen.

    Timestamps:

    Wahlprüfsteine im Überblick (0:13 min)

    Interview mit Dr. Christian Untrieser, CDU (7:01 min)

    Interview mit Wibke Brems, Bündnis 90/Die Grünen (17:54 min)

    Der Blick der Branche auf die Landtagswahl: Im Gespräch mit Bernd Schmidt, EVO (31:39 min)
  • Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    22.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit der Anpassung des Zwecks und Ziels in § 1 Abs. 1, eine treibhausgasneutrale Elektrizitätsversorgung der Allgemeinheit, unter zunehmenden Einsatz Erneuerbarer Energien zu realisieren, unterstützen wir sehr. Einheitliche Rechtsbegriffe sind insbesondere für ineinandergreifende Regelwerke sowie für die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis unerlässlich. § 1 Abs. 1 EnWG steht nun im Einklang mit dem EEG-2023 und KWKG-2023. Dieser methodische Ansatz ist sehr zu begrüßen und sollte an vielen Stellen verfolgt werden.
  • 100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    17.03.2022 | Die Ampelkoalition ist seit heute 100 Tage im Amt. Was hat sie in dieser Zeit erreichen können bei der Energiewende und beim Klimaschutz? Der vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting zieht Bilanz aus Sicht der für die Erreichung der Ziele so wichtigen Energiedienstleistungsbranche.

    Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sehen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen vor. Diese sollen jetzt in einem Osterpaket umgesetzt werden. Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Zwar ist mit dem derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen.“

    So werden im Rahmen des Osterpakets beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

    Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen des aktuellen Entwurfs in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. „Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien.“ so Dworschak weiter.

    Außerdem hat die Bundesregierung es bisher verpasst, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz Erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.