Kategorie: Messen & Abrechnen

  • VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

    VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

    Die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz wird vom Contractingverband VfW und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) grundsätzlich begrüßt, ebenso einzelne Verbesserungen, darunter die beabsichtige Einführung eines Quartiersansatzes für die gemeinsame Versorgung sowie einheitlichere Vollzugsregeln. Jedoch wird vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem wachsenden öffentlichen Ruf nach ambitionierter Klima- und Energiepolitik im vorliegenden Entwurf vor allem verpasste Chancen im Sinne der Zielerreichung moniert.

    Eine hohe Energieeffizienz in Gebäuden ist unverzichtbar, um Treibhausgasemissionen und Energieimportabhängigkeiten nachhaltig und wirtschaftlich zu vermindern. Vor mehr als zehn Jahren setzte sich die Bundesregierung deshalb im Integrierten Klima- und Energieprogramm (IEKP) das Ziel: „Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“ Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 war die Festlegung eines Standards “Klimaneutrales Gebäude” angekündigt worden, der schon 2012 für neue öffentliche Gebäude hätte umgesetzt werden sollen. Seit demselben Jahr enthält die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) die Anforderungen zur Definition eines Nearly Zero Energy Buildings (nZEB).

    Der vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bringt die Bundesregierung der Erreichung dieser Ziele jedoch kein Stück näher: Zwar wurden einige der gröbsten Fehlentwicklungen aus dem bekannt gewordenen Referentenentwurf vom 18. November 2018 im nun vorliegenden Entwurf inzwischen wieder rückgängig gemacht. Der vorherige Entwurf hatte einige Aufweichungen des geltenden Anforderungsniveaus sowie neue Schlupflöcher und Zielkonflikte – auch zu Ungunsten der Nutzer – eingeführt. Damit stand der Entwurf sogar im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der sowohl die Beibehaltung des energetischen Anforderungsniveaus als auch das Festhalten an den Klimazielen für 2030 vorsieht. Jedoch bedeutet die nun erfolgte Zurücknahme dieser Punkte lediglich, dass das Anforderungsniveau weitestgehend auf dem aktuell geltenden Level verharrt – eine Perspektive für zukunftssicheres Bauen eröffnet das Gebäudeenergiegesetz damit nicht.

    VfW und DENEFF sehen daher bei folgenden Punkten Handlungsbedarf:
    1. Ausrichtung des GEG an den Energiewendezielen, insbesondere für 2030
    2. Adäquate Festlegung eines Niedrigstenergiegebäudes (nZEB), Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, Definition der Wirtschaftlichkeit
    3. Vereinfachung des Ordnungsrahmens vs. Aufweichungen und unnötig komplexe Rechenwege
    a) Anrechnung von PV-Erträgen vereinheitlichen und realistisch ausgestalten
    b) Bei Wärmedämmung von Rohrleitungen zusätzlichen Planungsaufwand vermeiden
    4.Rechtssichere Bestimmung des Quartiersbegriffs
    5.Angemessene, fristgerechte Umsetzung der 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie für mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung
    a) Den hydraulischen Abgleich zum Standard machen
    b) Mindesteffizienzanforderung für Heizungsanlagen
    c) Mehr Effizienztransparenz statt Wegfall von Messanforderungen (bislang Nr. III in Anla-ge zum EEWärmeG)
    d) Energiemonitoring und Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude
    6. Einführung ergebnisorientierter Anforderungen
    7. Verhinderung von Energiearmut (Sanierung energetisch schlechtester Gebäude)
    8. Verordnungsermächtigung zur Umlage geringinvestiver Kosten
    9. Berücksichtigung von Abwärme aus Abwasser
    10. Berücksichtigung von Effizienzpotenzialen im Warmwasserbereich
    11. Wiedereinführung der Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen
    12. Stärkung von Energieausweisen

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Der VfW hat zum Thema „Zuschlagszahlung für Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW bei kaufmännischbilanzieller-Weitergabe“ Stellung bezogen.

    folgende Fragen wurden beantwortet:

    Hat ein Betreiber einer KWK-Anlage nach § 4 Abs. 1 KWKG 2016 oder § 4 KWKG 2012 die Befugnis, in seiner Anlage erzeugte KWK Strommengen kaufmännisch-bilanziell in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen? Bejahendenfalls: In welchem Umfang besteht dann für den kaufmännisch-bilanziell eingespeisten KWK-Strom der Zuschlagsanspruch?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 8a Abs. 2 KWKG 2016?
  • 10 Punktepapier: VfW veröffentlicht Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen

    10 Punktepapier: VfW veröffentlicht Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen

    Zu den Koalitionsverhandlungen, die zu Beginn der neuen Regierungsperiode stattfinden, veröffentlicht der VfW sein 10 Punktepapier mit Maßnahmen, welche für das Erreichen der Ziele der Energiewende notwendig sind.

    Nach aktuellen Hochrechnungen wird das Klimaziel, eine 40 prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes bis 2020 um etwa 19 % verfehlt. Wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, wird bestenfalls eine Reduzierung um 32,5 % erreicht werden.

    Der VfW sieht die Vernachlässigung des Wärmesektors als eine der Hauptursachen, die zu der bisherigen mangelhaften Reduzierung geführt haben. Da der Wärmesektor einen sehr großen Anteil des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht, ist dies der ideale Ansatzpunkt um aufzuholen. Der VfW fordert die neue Bundesregierung auf folgende 10 Maßnahmen zur Förderung der Energiewende umzusetzen:

    1. CO2-Emissionen finanziell belasten
    2. Keine Diskriminierung von Effizienzmaßnahmen
    3. Vorbildfunktion des Bundes und der Länder
    4. Verpflichtung zu Wärmemengenzählern und Mindesteffizienzstandards
    5. Harmonisierung von Schnittstellen für Monitoring
    6. Eigenbetrieb und Energiedienstleistungen gleichstellen
    7. Kostenvergleichsrechnung der WärmeLV verbessern
    8. Gleichstellung der Wärmewende
    9. Wärmenetze öffnen
    10. Förderung nur bei wirksamem Effizienznachweis

    Energieeffizienz ist eine der wichtigsten Säulen für die Energiewende. Um ein möglichst hohes Maß an Energieeffizienz zu erzielen, ist es neben der Verwendung einer hocheffizienten und CO2 einsparenden Technologie wesentlich, die Energieerzeugungsanlagen professionell zu betreiben und die Anlagen optimal auszulegen, sowie weitere Einsparmaßnahmen wie z. B. der hydraulische Abgleich vorzunehmen.

    Norbert Krug, Präsident im VfW fordert: „Diese komplexen Vorgänge können nur durch Experten wie Contractoren/Energiedienstleister umgesetzt werden. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die zukünftigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Contracting und Energiedienstleistungen verbessert werden. Vorbildlich sollten öffentliche Träger handeln, indem sie Contractoren bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden einbinden.“

    Den gesamten Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahmen zur Gebührenverordnung des KWKG 2016

    Stellungnahmen zur Gebührenverordnung des KWKG 2016

    VfW, DENEFF, ASUE, BHKW Forum und B.KWK haben zum Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016 Stellung bezogen. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird immer wieder die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Verordnungsentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016.
  • Digitalisierung der Energiewende

    Digitalisierung der Energiewende

    Handlungsempfehlungen des BHKW-Forum e.V., Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) und des Verbandes für Wärmelieferung e.V. (VfW) zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
  • Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    Seit dem 07.04.2016 sind Energielieferanten im Rahmen der REMIT-Verordnung zur Registrierung verpflichtet. Die dezentrale Energieversorgung in Deutschland wird dadurch gefährdet. Der VfW fordert zusammen mit weiteren Branchen-Verbänden das BMWi und die Bundesregierung auf, unverzüglich bei ACER und der EU-Kommission das Einrichten einer sinnvollen Bagatellgrenze auch für Stromhandelsgeschäfte zu fordern.
  • Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchs-kennzeichnungsgesetzes

    Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchs-kennzeichnungsgesetzes

    Der VfW (Die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen) nimmt Stellung zum Referentenentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen““
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2013/19 – Messung beim Marktintegrationsmodell

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2013/19 – Messung beim Marktintegrationsmodell

    Die Clearingstelle EEG hat am 29.08.2013 beschlossen, ein Hinweisverfahren zum Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ einzuleiten. Gemeinsam mit dem B.KWK hat der VfW fristgerecht bis zum 01.10.2013 Stellung genommen.
  • Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2012/6 – „Abschlagszahlungen im EEG 2012“

    Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2012/6 – „Abschlagszahlungen im EEG 2012“

    Mit Schreiben vom 21.02.12 wurden die Verbände BVKW und VfW darüber informiert, dass ein Empfehlungsverfahren zu dem vorgenannten Thema eingeleitet wird. Binnen der bis zum 30.03.12 gesetzten Frist wird dazu Stellung genommen.
  • Gemeinsame Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2011/12 – Abschlagszahlungen

    Gemeinsame Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2011/12 – Abschlagszahlungen

    Der Verband für Wärmelieferung e.V. wurde von der Clearingstelle EEG eingeladen, zu dem Empfehlungsverfahren über Abschlagzahlungen Stellung zu nehmen. Zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. und dem ESCO Forum im ZVEI wurde eine Position erarbeitet.