Kategorie: Kundenanlage

  • Energiepolitische Themen des VfW zur Bundestagswahl

    Energiepolitische Themen des VfW zur Bundestagswahl

    Wärmewende bis 2050 kann nicht mit Strom allein gelingen

    Zur Bundestagswahl 2017 veröffentlicht der VfW seine Erwartungen an die deutschen Parteien, um auf die Themen im öffentlichen Diskurs aufmerksam zu machen und um darauf hinzuweisen, dass mit dem aktuellen Kurs der Energiepolitik nicht ohne Nachbessern zu erreichen ist, dass die deutsche Energieversorgung gesichert und klimaneutral stattfindet.

    Oftmals wird der Fokus auf die Stromwende gesetzt, obwohl Wärmeanwendungen für 55 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich sind. Um die Energiewende auch im Wärmebereich voranzubringen, muss sich einiges ändern. Effizienzdienstleistungen wie das Contracting können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Klimaziele zu erreichen.

    Kernforderungen des VfW an die Energiepolitik:
    1. Rahmenbedingungen für Energieeffizienzdienstleistungen verbessern
    2. Einhaltung von Effizienzstandards effektiv kontrollieren und Nichteinhaltung sanktionieren
    3. Verbindliche Effizienzstandards für den Gebäudebestand verschärfen
    4. Vielzahl an Effizienzgesetzen und Vorschriften vereinheitlichen und vereinfachen
    5. Öffnung der Wärmenetze für die dezentrale Erzeugung vorantreiben
    6. Allgemeine CO2-Steuer anstelle von Umlagen zur Finanzierung der Energiewende

    Da der Klimaschutz und damit die Energiepolitik eines der wichtigsten Themen sind, mit denen die weltweite Politik sich derzeit auseinanderzusetzen hat, hofft der VfW, dass diese Anregungen Berücksichtigung finden. Um für Deutschland und ganz Europa eine zukunftsfähige, gesicherte Energieversorgung aufzubauen, sowohl im Stromsektor als auch im Wärmesektor, ist es unerlässlich, dass die Parteien des deutschen Bundestages sich mit diesen Themen auseinandersetzen und ein solides Konzept für die deutsche Energiepolitik der nächsten Regierung aufstellen.
  • Gemeinsame Stellungnahme zum BMWi Referentenentwurf zur Einführung von Ausschreibungen

    Gemeinsame Stellungnahme zum BMWi Referentenentwurf zur Einführung von Ausschreibungen

    Der vorliegende Referentenentwurf will die Ausschreibungen der Zuschlagszahlungen gemäß §§ 33a und 33b Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme ausgestalten und die notwendigen Regelungen zu ihrer Einführung festlegen. Der VfW hat zusammen mit dem B.KWK und der ASUE hierzu Stellung bezogen.
  • Verbände nehmen Stellung zum Mieterstromgesetz

    Verbände nehmen Stellung zum Mieterstromgesetz

    Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 20.03.2017 Länder und Verbände um Stellungnahme zum in Vorbereitung befindlichen Mieterstromgesetz gebeten. Dieses soll den Einsatz von dezentraler vor-Ort-Energieversorgung fördern. VfW, ASUE, B.KWK, BHKW-Forum und Bund der Energieverbraucher veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des BMWi.
  • Verbändestellungnahme zum Thema Mieterstrom

    Verbändestellungnahme zum Thema Mieterstrom

    Der am 24.01.2017 vom BMWi veröffentlichte Schlussbericht zu der Untersuchung „Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“ hat nicht nur festgestellt, dass Mieterstrom einer Förderung bedarf. Vielmehr hat der Schlussbericht zugleich auch und sogar an mehreren Stellen festgestellt, dass die Konzeption und Bewirtschaftung von Mieterstrommodellen in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle vom Einsatz spezialisierter Dienstleister bzw. Contractoren abhängig ist.

    Die unterzeichnenden Verbände (ASEW, ASUE, BHKW-Forum, B.KWK und VfW) bestätigen diesen Befund aus der Praxiserfahrung mit Mieterstrom und sehen in ihm zugleich das wesentlichste Hemmnis für das Mieterstrommodell.
  • Verbändestellungnahme zu Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen

    Verbändestellungnahme zu Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen

    Werden innerhalb einer Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a bzw. 24b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) untergemessene Letztverbraucher mit Strom versorgt und möchte ein solcher Letztverbraucher von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der freien Lieferantenwahl Gebrauch machen, so stellen sich in der Praxis regelmäßig diverse Abwicklungsfragen.

    Zwar gibt § 20 Abs. 1d EnWG vor, dass der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage angeschlossen ist, die erforderlichen Zählpunkte zu stellen hat und erforderlichenfalls eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler stattzufinden hat. Detaillierte Vorgaben hierzu trifft das Gesetz aber nicht.

    Die Bundesnetzagentur hat deshalb einen Prozessvorschlag zu Formaten und Fristen für die Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen veröffentlicht. Dieser Prozessvorschlag verfolgt das Ziel, gegenüber den betroffenen Netzbetreibern einheitliche Fristen für die Bearbeitung solcher Netzzugangsbegehren zu statuieren sowie ein einheitliches Format für die Bestellung der Einrichtung bilanzierungsrelevanter Unterzählpunkte im Sinne des § 20 Abs. 1d EnWG vorzugeben, welches sowohl durch Kundenanlagenbetreiber beherrschbar ist als auch auf Seiten der Netzbetreiber einer automatisierten Abwicklung zugänglich ist.

    Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und dem BHKW-Forum eine Stellungnahme zu diesem Prozessvorschlag verfasst und der BNetzA übermittelt.
  • Stellungnahme zur Änderung der Bestimmungen zur Stromversorgung aus KWK und Eigenversorgung

    Stellungnahme zur Änderung der Bestimmungen zur Stromversorgung aus KWK und Eigenversorgung

    Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Effizienzdienstleistungen sind i.d.R. Versorgungskonzepte im dezentralen Bereich. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Referentenentwurf zur Änderung des KWKG 2016. Die dezentrale Energieversorgung leistet jedoch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und muss vorangetrieben, nicht behindert werden.
  • Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom

    Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom

    Der VfW begrüßt die mit Ziffer 2 (zu § 3 Nr. 19 EEG 2016) der Stellungnahme des Bundesrates vom 17.06.2016 (Bundesrats-Beschlusssache 310/16) im EEG-Novellierungsprozess erhobene Forderung, dass bestimmte „Mieterstrommodelle“ unter die Neudefinition des Eigenversorgungsbegriffs fallen sollen.

    Der VfW gibt allerdings zu bedenken, dass eine Beschränkung auf reine PV-Mieterstrommodelle vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 GG verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sein dürfte. Der VfW plädiert daher dafür, auch Mieterstrommodelle, die mit Kleinwind- bzw. sonstigen EE-Anlagen und/oder mit KWK-Anlagen agieren, von der Neuregelung zu erfassen.
  • Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

    Seit dem 07.04.2016 sind Energielieferanten im Rahmen der REMIT-Verordnung zur Registrierung verpflichtet. Die dezentrale Energieversorgung in Deutschland wird dadurch gefährdet. Der VfW fordert zusammen mit weiteren Branchen-Verbänden das BMWi und die Bundesregierung auf, unverzüglich bei ACER und der EU-Kommission das Einrichten einer sinnvollen Bagatellgrenze auch für Stromhandelsgeschäfte zu fordern.
  • Stellungnahme zum Leitfaden zur Eigenversorgung

    Stellungnahme zum Leitfaden zur Eigenversorgung

    Die Bundesnetzagentur hat im Leitfaden zur Eigenversorgung ihre Auffassung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach § 61 EEG dargelegt. Im Rahmen einer Konsultation gibt die Bundesnetzagentur Gelegenheit zur Stellungnahme zum Leitfaden. Auf Basis der Ergebnisse der Konsultation wird die finale Fassung des Leitfadens veröffentlicht werden.
    Der VfW hat die Gelegenheit genutzt und eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.
  • Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG

    Gemeinsames Verbändepapier zum Entwurf für die Neufassung des KWKG

    In Zusammenarbeit mit den Verbänden ASUE, B.KWK, BUND, DENEFF, Deutsche Umwelthilfe, EA und VBI hat der VfW ein gemeinsames Verbändepapier an das BMWi gesandt. Darin sind Korrekturen erarbeitet, die die Einschränkungen der dezentralen Stromversorgung im geplanten neuem KWKG 2016 beseitigen sollen.
    Forderungen der unterzeichnenden Verbände:

    – Keine Verhinderung dezentraler, innovativer Objektversorgung durch das KWKG
    – KWK-Zuschlagsberechtigung auch außerhalb der herkömmlichen Einspeisemodelle
    – KWK-Zuschlagsberechtigung bei dezentralem Einsatz von KWK nicht nur für die stromkostenintensive Industrie, sondern auch und gerade für den Wohnungsbau
    – in der KWK-Novelle zwischen Eigenstrom und „Mieterstrom“ zu differenzieren, d.h. auch für den in der Kundenanlage und geschlossenen Verteilernetzen gelieferten Strom einen KWK-Zuschlag zu gewähren
    – die Begrenzung der Förderdauer für Anlagen kleiner 50 kW auf 60.000 Vollbenutzungsstunden zu erhöhen.

    Die unterzeichnenden Verbände setzen sich generell für den Ausbau der KWK ein. Dazu wurde eine Einigung auf gemeinsame Kernpunkte und Forderungen erzielt. Dessen unbenommen haben die einzelnen Verbände zusätzlich eigene Stellungnahmen und Forderungen zur Neufassung des KWK-Gesetzes.