Kategorie: Kundenanlage

  • Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    17.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative begrüßenswert. Eine deutlich erkennbare Stärkung und Vereinfachung von Mieterstrommodellen ist hingegen nicht ersichtlich. Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien. Dafür stehen wir ein!
  • Stellungnahme zum EEG-Umlagenabsenkungsgesetz – vedec, DENEFF EDL HUB & BKWK

    Stellungnahme zum EEG-Umlagenabsenkungsgesetz – vedec, DENEFF EDL HUB & BKWK

    02.03.2022 | Mit der gemeinsamen Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative zur Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 begrüßenswert. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage löst sich eine der wesentlichen Ungleichstellungen für Energiedienstleistungsunternehmen, Industrie und Wohnungswirtschaft, die nun endlich als professionelle Umsetzer der Energiewende zur Zielerreichung beitragen können.
  • Handreichung zum geplanten Osterpaket des BMWK

    Handreichung zum geplanten Osterpaket des BMWK

    25.01.2022 | Impulse zur Umsetzung des geplanten Osterpakets.

    Die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom 11.01.2022 hat aufgezeigt in welchem Tempo reagiert und an welchen Stellschrauben kräftiger gedreht werden muss, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Der zu drehende Schlüssel ist die Energiewende.  

    Doch was erfordert eine erfolgreiche Energiewende? Die Antwort liegt nahe: ganzheitliche, sich stetig optimierende, dezentrale sowie nachhaltige, aber vor allem individuelle Lösungen.  
    Wir, die Contracting-Branche bringt die dezentrale Energieversorgung bereits seit den 1990er Jahren zu den Menschen nachhause. Dabei garantieren wir nicht nur für die lokal erzeugte Nutzenergie. Regelmäßige Effizienzmaßnahmen sorgen schließlich auch für einen immer weiter sinkenden CO2-Ausstoß und sozialverträgliche Preise. Mit zunehmendem Einsatz Erneuerbarer Energieträger in der Praxis, realisieren wir darüber hinaus im rasanten Tempo das geforderte Ambitionsniveau.  

    Wir leben die Energiewende. Als verlässlicher Partner und Gestalter der Energiewende erachten wir die Einhaltung der in der Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz angekündigten anspruchsvollen Ziele als äußerst wichtig. Ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 kann gelingen, die notwendige Technik ist bereits vorhanden. Doch dafür muss zeitnah ein geeigneter Umsetzungsrahmen für uns Energiedienstleister geschaffen sowie konkrete Maßnahmen realisiert werden. Insbesondere, wenn es um Regularien im Bereich der Bestandsgebäude geht.  

    Wir haben uns daher mit einer Handreichung an das BMWK gewendet (siehe Downloads auf der rechten Seite).
  • Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    25.11.2021 | Im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Die Ampel-Koalition möchte einen „verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten“ und „Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken“. Für die Umsetzung bieten sich aus Sicht des vedec ganzheitliche und technologieoffene Energiedienstleistungen an.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec „Der Koalitionsvertrag hat gute Ansätze für den Klimaschutz. Energiedienstleister sind für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die idealen Partner, denn sie tun ja genau das schon heute mit energieeffizienten, ganzheitlichen und sektorgekoppelten Konzepten in Objekten und Quartieren. Jedoch können aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen die großen Einsparpotentiale nicht ausgeschöpft werden. Jetzt gilt es in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen!”

    In einem Positionspapier hat der vedec aufgezeigt, was genau zu tun ist, um die ambitionierten Ziele der Ampel-Koalition zu erreichen. „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die ersten wichtigen Schritte für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Wir begrüßen daher sehr das Ziel der Koalition, Mieterstrom- und Quartierskonzepte zu vereinfachen und zu stärken.” erläutert Dworschak.

    Diskutieren Sie gerne mit uns über den Koalitionsvertrag auf unserer Community Plattform.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
  • Wahlprüfsteine: EDL als wichtiger Baustein für die Klimaneutralität

    Wahlprüfsteine: EDL als wichtiger Baustein für die Klimaneutralität

    15.09.2021 |Wir haben im Vorfeld zur Bundestagswahl, der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Energiedienstleistungen spielen aus Sicht der Parteien eine wichtige Rolle, um Deutschland klimaneutral zu gestalten. Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien die Steigerung der Energieeffizienz als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Sektorgekoppelte Quartierslösungen werden für die Umsetzung als wichtige Maßnahme angesehen und sollen entsprechend durch bessere Rahmenbedingungen unterstützt werden. Außerdem setzen die Parteien sich für eine Verbesserung der Wärmelieferverordnung ein, um auch den Wohngebäudebestand zu dekarbonisieren.

    Konkret gefragt wurde u.a. nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So steht z.B. die SPD einer Überarbeitung der Wärmelieferverordnung im Sinne einer Verbesserung der Energieeffizienz durch Energiedienstleister offen gegenüber. Dabei sollen besonders Aspekte wie Kosteneffizienz, Vertrauensschutz und Investitionssicherheit berücksichtigt werden.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Deutschland klimaneutral zu machen ist eine der größten Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik. Energiedienstleister haben ganzheitliche und sektorgekoppelte Konzepte und das nötige Know How für die Transformation zu einem klimaneutralen Deutschland. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Parteien die Relevanz der Energiedienstleister für das Gelingen der Energiewende erkannt haben. Jetzt gilt es jedoch in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen.“

    Außerdem wurde nach den Rahmenbedingungen für dezentrale Quartierslösungen mit Kundenanlagen gefragt. Die Parteien sehen klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen als wichtigen Bestandteil für die Energiewende. So wollen z.B. die Grünen verbindliche Quartiersplanungen für Kommunen und dezentrale Mieterstromkonzepte umsetzen, fördern und entbürokratisieren.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin finden Sie rechts unter Downloads.
  • Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    28.06.2021 | Neun Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende: In einem Positionspapier im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl zeigt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) auf, wie mit ganzheitlichen Energiedienstleistungen der Schutz von Klima und Mietern sowie wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz macht deutlich, dass die Bundesregierung unbedingt weitaus größere Anstrengungen und Maßnahmen umsetzen muss, damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht verliert und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch die aktuellen Wahlprogramme zur Bundestagswahl der Parteien zeigen, dass dem Klimaschutz immer noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit unserem Positionspapier möchten wir Wege aufzeigen, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne dabei die Bürger unnötig finanziell zu belasten.“

    „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Daneben ist es erforderlich Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ so Dworschak zu den zentralen Maßnahmen im Positionspapier.

    „Die Zukunft der Energieversorgung wird aus unserer Sicht geprägt sein durch dezentrale und ganzheitliche Energieversorgungskonzepte in grünen Quartieren gepaart mit einer Koppelung der verschiedenen Sektoren Wärme, Strom und e-Mobilität. Dabei wird der optimal aufeinander abgestimmte Einsatz von Erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen entscheidend sein für ein Gelingen der Energiewende. Auch das Thema Klimatisierung wird im Zuge der zunehmenden Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen bei der Energieversorgung von Morgen.“ erläutert Dworschak die Vision des vedec für eine erfolgreiche Energiewende.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    10.05.2021 | Am vergangenen Freitag hat die Ampel-Koaltition aus SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz (RLP) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Die Koalition sieht darin Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung des Ziels, bis 2040 das Land RLP klimaneutral zu gestalten.

    Außerdem möchte sich die Koalition für dezentrale Quartierslösungen und Mieterstromlösungen u.a. mit grüner KWK einsetzen sowie grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in RLP und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Ampel-Koalition gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht

    Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht


    Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Stromlieferungen sollen kommen – mit Ausnahme von BHKW

    20.04.2021 | Die Energiewende dezentralisiert die Energieversorgung. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden. Steuerliche Rahmenbedingungen sind jedoch seit Jahrzehnten unverändert und bislang fehlen deutliche steuerliche Anreize für eine dynamische Entwicklung der Energiewende.

    Mit einer Erleichterung im Rahmen des Genossenschaftsprivilegs nach § 5 Nr. 10 KStG, § 3 Nr. 15 GewStG ab dem Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Danach verbleibt Vermietungsgenossenschaften ihr Privileg der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, wenn Mieterstrom-Einnahmen nicht mehr als 20% der gesamten Einnahmen ausmachen.

    Nun sollen nach zwei vergeblichen Anläufen in den Jahren 2016 und 2017 weitere Erleichterungen durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes über das Fondsstandortgesetz erfolgen.

    Vorgesehene Erleichterungen
    Mittels der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG können gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften aktuell ihre Immobilienerträge faktisch von der Gewerbesteuer befreien.

    Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass neben der begünstigten Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz keine anderen (schädlichen) Tätigkeiten bzw. nur die wenigen gesetzlich als unschädlich definierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine unschädliche, jedoch selbst nicht begünstigte, d.h. gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeit ist beispielsweise die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen.

    Die Lieferung von selbst erzeugter Energie (z.B. aus Photovoltaik) sowie Stromlieferungen an Mieter durch den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden aktuell grundsätzlich als schädliche Leistungen angesehen. Als Konsequenz wird die Kürzung der Immobilienerträge für Zwecke der Gewerbesteuer versagt.

    Durch Erweiterung des Katalogs der unschädlichen Nebentätigkeiten sollen jetzt Erleichterungen eingeführt werden. Danach soll die erweiterte Grundbesitzkürzung für Immobilienunternehmen auch dann nicht verloren gehen, wenn Einnahmen

    ·                für die Einspeisung bzw. Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG (insbesondere Solarstrom) oder
    ·                für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder

    erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten 10% der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundbesitzes nicht übersteigen.

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des aktuellen Gesetzesentwurfs sind auch Lieferketten-Modelle, in denen das Immobilienunternehmen den Strom an einen Contractor liefert, der dann seinerseits den Strom entweder an die Mieter des Immobilienunternehmens liefert oder ins Netz einspeist, unschädlich. Ausweislich der Gesetzesbegründung könnte hier auch auf ein anderes Verständnis des Gesetzgebers geschlossen werden, da danach der Strom aus den Energieerzeugungsanlagen „…nur ins Netz eingespeist oder an die Mieter des Grundstücksunternehmens geliefert werden…“ darf. Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist insoweit kritisch zu beobachten.

    Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zählen wegen des ausdrücklichen Bezugs auf § 3 Nr. 21 EEG weiterhin zu den schädlichen Nebenleistungen. Hier bleiben somit für die Immobiliengesellschaften die gewerbesteuerlichen Stolperfallen bestehen, eine bereits häufig schon gewählte Lösungsmöglichkeit besteht weiterhin in der Umsetzung von Contracting-Modellen.

    Soweit eine Unschädlichkeit von Einnahmen vorliegt, ist zu beachten, dass insoweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Befreiung betrifft weiterhin nur die originären Immobilieneinkünfte, wohingegen die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten separat zu ermitteln und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.

    Die Neuregelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2021 gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und es bleibt abzuwarten, ob dieser dritte Anlauf zur Einführung entsprechender Erleichterungen es diesmal in die Umsetzung schafft.

    Diese Informationen wurden uns von unserem Partnerunternehmen für Steuerrecht, der Warth & Klein Grant Thornton AG zur Verfügung erstellt.

    Rechts unter Downloads finden Sie zudem einen konkreten Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD hierzu.
  • Gemeinsame Stellungnahme Umsetzung EED bei Fernwärme und Fernkälte

    Gemeinsame Stellungnahme Umsetzung EED bei Fernwärme und Fernkälte

    17.03.2021 | Wir haben zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung Stellung zum Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU
    im Bereich der Fernwärme und Fernkälte Stellung bezogen. Kritisiert wird insbesondere die fehlende Abgrenzung zu kleineren dezentralen Anlagen sowie einer fehlenden Regelung zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit.

    Den Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • 8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    08.03.2021 | Modernisierungsstau im Wohngebäudebestand durch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Geplante Evaluierung der WärmeLV macht Hoffnung auf eine Verbesserung der aktuellen Situation.

    Vor knapp acht Jahren wurde mit der WärmeLV erstmalig eine einheitliche Regelung für die Umstellung auf Wärmelieferung (Contracting) eingeführt. Der erhoffte Effekt bei den Sanierungsraten im Wohngebäudebestand ist jedoch ausgeblieben. Ganz im Gegenteil: die WärmeLV stellt ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung durch einen professionellen Energiedienstleister/Contractor dar. Eine Novelle ist längst überfällig. Hoffnung macht die vom Bundesjustizministerium (BMJV) vergebene Evaluierung der WärmeLV an die Prognos AG und die KEA Baden-Württemberg.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für eine Novellierung der WärmeLV ein. So haben wir bereits in unserem Maßnahmenkatalog zur Bundestagswahl 2017 dringend notwendige Anpassungen im Sinne des Klimaschutzes gefordert. Umgesetzt hat die Bundesregierung davon bisher nichts.“

    „Die jetzt anstehende Evaluierung der WärmeLV ist auch ein Erfolg der vom vedec initiierten Arbeitsgruppe WärmeLV 2020, deren Mitglieder sich dafür beim BMJV eingesetzt haben. Wir erhoffen uns hiervon den dringend benötigten Impuls, um eine Novelle der WärmeLV im Sinne des Klimaschutzes und des Erfolgs der Energiedienstleistungen voran zu treiben.“ so Dworschak weiter.

    Prognos und die KEA führen aktuell eine Umfrage u.a. bei den Anbietern gewerblicher Wärmelieferung durch. Rückmeldefrist ist der 19.03.2021.

    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.

    Außerdem sollte eine „Erneuerbare-Pauschale“ für den Kostenvergleich eingeführt werden (siehe Positionspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ vom BEE und vedec).