Kategorie: Förderrichtlinien

  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl in Hamburg

    25.02.2025 | Parteien setzen sich für eine Novelle der WärmeLV ein und sehen dezentrale Lösungen wichtig für die kommunale Wärmeplanung in Hamburg

    Die Bundestagswahl ist das Thema der Stunde, da kommt schnell zu kurz, dass auch in Hamburg am 02.03.2025 die Wahl zur 23. Bürgerschaft stattfindet, nur eine Woche nach der Bundestagswahl. Wir haben im Vorfeld die Parteien (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU (von der CDU liegt aktuell noch keine Antwort vor)) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt und aus den Antworten Wahlprüfsteine erstellt.

    Sowohl die SPD, als auch die Grünen möchten sich über den Bundesrat für eine auf Erneuerbare Energien ausgerichtete Novelle der WärmeLV einsetzen. Dabei darf aus Sicht der Parteien der Mieterschutz nicht zu kurz kommen. Die SPD sieht außerdem Planungs- und Investitionssicherheiten als unerlässlich an für eine erfolgreiche Wärmewende und möchte die Landesförderung für energieeffiziente Wärme weiter ausbauen.

    Sowohl für die Grünen als auch für die SPD spielen dezentrale Lösungen eine wichtige Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung für Hamburg. Die Grünen sehen dafür besonders den Einsatz von Wärmepumpen im Fokus und möchten diese zusätzlich fördern. Die SPD hält einen quartiersbezogenen Ansatz für besonders wichtig bei der kommunalen Wärmeplanung.

    Die vollständigen Antworten finden Sie rechts unter Downloads.

    Quelle Foto: Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf


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  • Stellungnahme zur Checkliste des BMWK zum Hydraulischen Abgleich

    Stellungnahme zur Checkliste des BMWK zum Hydraulischen Abgleich

    13.11.2024 | Wärmewende beschleunigen, Bürokratie abbauen durch vereinfachtes Verfahren

    Seit dem 01.10.2024 sind gem. § 60 c Abs. 3 GEG alternativ zum Verfahren B der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel gleichwertige Verfahren des hydraulischen Abgleichs zulässig. Diese neue Vorgabe bietet die Möglichkeit, durch Digitalisierung und Automatisierung die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Um alternative temperaturbasierte Verfahren für die Zwecke der BEG-Förderung nutzen zu können, haben BMWK, BAFA, KfW und dena in den letzten Monaten unter intensiver Abstimmung mit direkt betroffenen Stakeholdern Kriterien für die Anerkennung alternativer, insb. digitalisierter Verfahren entwickelt.
     
    Schon heute ist die am Markt verfügbare Hardware zur Umsetzung alternativen Verfahren in der BEG förderfähig. Bisher sind allerdings zusätzlich die Anforderungen des Verfahren B vollständig zu erfüllen (vgl. TFAQ Nr. 8.03).  Zukünftig soll durch die beiliegende Checkliste die Möglichkeit geschaffen werden, die konventionellen Prozessschritte des Verfahren B ganz oder teilweise durch automatisierte/digitalisierte Anwendungen zu ersetzen, wenn vergleichbare Ergebnisse mit Blick auf Gesundheitsschutz, Effizienz und Komfort erzielt werden. Um das sicherzustellen, sind die alternativen Verfahren nach Maßgabe der Checkliste von einer unabhängigen Prüfstelle zu zertifizieren. 

    Eine fundierte und einheitliche Grundlage für den alternativen und zum Verfahren B gleichwertigen hydraulischen Abgleich zu schaffen und dabei die fortschreitende Digitalisierung zu beachten, begrüßen wir. Durch die schon seit 01.10.2024 gültigen gesetzlichen Regelungen aus § 60 c Abs. 3 GEG sowie der übergreifenden Anforderungen in der Förderung, ist eine schnelle und einheitliche Regelung erforderlich. Zusammen mit den bestehenden Regeln hat die Checkliste eine abschließend regelnde Wirkung sicherzustellen. Bürokratische Hürden sind abzubauen. Maßnahmen des alternativen Verfahren B sind lediglich im technisch notwendigen Umfang umzusetzen. Alle Vorteile verfügbarer Technologien sind vollständig auszuschöpfen. Im Ergebnis gilt es zu vermeiden, höhere Anforderungen an das alternativen Verfahren B und die darin zulässigen Maßnahmen zu stellen. Die Wärmewende braucht praxisnahe und leicht sowie kosteneffizient umzusetzende Lösungen.

    Anbei unsere Stellungnahme.


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  • KfW Förderprogramm 432 verlängern

    18.01.2024 | Aus aktuellem Anlass sprechen wir uns als Verband, der sich insbesondere für die Energiewende vor Ort einsetzt, für eine Verlängerung des KfW Förderprogramms 432 aus.

    Gemäß der aktuellen Beschlussunterlage zur Vorbereitung der Sitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar 2024 ist u.a. geplant, die Fördermittel im Bereich energetische Stadtsanierung stark zu kürzen und das Förderprogramm einzustellen. Konkret geht es um das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)“. Nach der aktuellen Vorlage sollen die Fördermittel für die energetische Stadtsanierung um 30 Mio. Euro gekürzt werden. Damit verbleiben 45 Mio. Euro für das Jahr 2024. Nach unserem Kenntnisstand sollen die Mittel allerdings nur zur Ausfinanzierung der Verpflichtungen und Abwicklung der Programme verwendet werden. Defacto ist mit diesem Vorgehen das Ende, der insbesondere für den ländlichen Raum so entscheidenden Zuschussförderung besiegelt. Das Förderprogramm 432 hat sich indes als Erfolgsrezept bewiesen.

    Diese Programmstreichung hätte mit Blick auf die erforderliche Energiewende in Deutschland fatale Folgen und muss dringend überdacht werden.  

    Wie ein Umgang mit dem Förderprogramm 432 aussehen kann:

    • Verbleib/Verlängerung des Förderprogramms 432
    • Fördersatz auf den Fördermittelstand vor Corona rückführen
    • Aktive Begleitung der Bundesländer mittels einzelner „Co-Förderprogramme“, die eine gewisse Differenz zu den aktuell geltenden Fördermittelhöhen zahlen (einen Ausgleich schaffen).

    Rechts unter Downloads finden Sie die Stellungnahme.
    Im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) können daher keine Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind davon nicht betroffen.

    Für die Finanzierung kommunaler energetischer Maßnahmen stehen kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden Investitionsförderprodukte insbesondere im Bereich Klima und Umwelt ebenso wie die Basisfinanzierung im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (www.kfw.de/148) zur Verfügung.

    Quelle: KfW


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  • BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

    BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

    07.09.2023 | Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes möchte die Bundesregierung auch die BEG (Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen, BEG EM) weiterentwickeln, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und eine höhere Gebäude-Energieeffizienz zu unterstützen. Grundlage für die Änderungen ist der beigefügte Entschließungsantrag (muss vom Bundestag noch abgesegnet werden) der Regierungsfraktionen vom 4. Juli 2023, der bereits Eckpunkte für das Förderkonzept formuliert. Das überarbeitete Programm soll demnach zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gestern haben wir unsere Stellungnahme beim BMWK eingereicht.

    Energiedienstleister als Umsetzer von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbaren Energien und deren Kunden müssen bei der BEG diskriminierungsfrei behandelt werden. Wir begrüßen daher die Aussage aus dem Entschließungsantrag (Bundestag Drucksache 20/6875), dass Contracting-Anbieter antragsberechtigt sein sollen. Allerdings gibt es im Detail noch einige Hemmnisse in der aktuellen Richtlinie. Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

    – Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf alle Nutzergruppen ausweiten
    – Digitale und bürokratiearme Antragsstellung ermöglichen
    – Durch Fachfirmen umgesetzte Leistungen als förderfähige Leistung anerkennen
    – Förderung für die Implementierung eines Zählerkonzeptes mit Energiemanagement-System
    – Förderregime auf die eingesparte Tonne CO2 ausrichten

    Die Stellungnahme und den Entschließungsantrag finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zu BEG-Richtlinienentwürfen

    Stellungnahme zu BEG-Richtlinienentwürfen

    26.10.2022 | Die Anforderungen an die Fördervoraussetzungen sind für die Quartiers- und Objektversorgung anders, als es für größere Fernwärmenetze der Fall ist. Diese gilt es in Anbetracht der Energiewende-Ziele auf ein gleiches Niveau zu heben. Fernwärmenetze werden gefördert, wenn der Anteil eingesetzter Erneuerbarer Energieträger lediglich 25 % beträgt, Gebäudenetze (bis 100 WE bzw. 16 Häuser) müssen hingegen einen Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien vorweisen.

    Das Gebot der Stunde ist es, energieeffiziente Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze mit dem jeweils vor Ort größtmöglichen Anteil Erneuerbarer Energieträger umzusetzen. Warum der Quartiers- und Objektversorgung höhere Hürden auferlegt werden, ist nicht nachvollziehbar. Um schnell in die Umsetzung klimagerechter Energieversorgungslösungen zu kommen, müssen niedrige Förderschwellen
    für alle Versorgungslösungen über Wärmenetze, ungeachtet ihrer Größe zur Regel werden. Wenn für Fernwärmenetze eine Übergangszeit bis zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele gewährt wird, muss diese in gleicher Weise für Gebäudenetze und Objektversorgung gewährt werden.

    Mit dem neuen Förderdesign wird das Ziel verfolgt in der Breite Fördermittel zugänglich zu machen. Wir appellieren daran, diesen Ansatz einzuhalten. Das erfordert einen ebenso leichten und
    diskriminierungsfreien Zugang für alle energieeffizienten Wärmenetze, in denen Erneuerbare Energien eingesetzt werden.

    In einer Stellungnahme geben wir der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    22.08.2022 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.07.2022 ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ veröffentlicht und Länder, Kommunen und interessierte Stakeholder zur Konsultation eingeladen.

    In dem Diskussionspapier werden einige der zentralen Fragestellungen und Umsetzungsschritte dargestellt, die aus Sicht des BMWK für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und -versorgung adressiert werden sollten.

    Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gefordert. Aktuelle Klimaschutzprojekte dürfen dadurch auf keinen Fall ausgebremst werden.

    Die Stellungnahme und das Diskussionspapier finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Weitere Informationen zum BEG im internen Bereich

    Weitere Informationen zum BEG im internen Bereich

    Die Richtlinien zur Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden aktualisiert und werden zum 21. Oktober 2021 in Kraft treten.

    Laut dem BMWi hat sich der Änderungsbedarf aus der Konkretisierung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ergeben. Das Ziel des BMWi ist es, BEG und BEW gut aufeinander abzustimmen und Lücken bei der Förderung von Netzen zu vermeiden.

    Für unsere Mitglieder stehen die neuen Informationen im internen Bereich zur Verfügung.
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    07.06.2021 | Mit der BEG wurde eine Vereinheitlichung der Förderlandschaft vorgenommen und parallel auch die Problematik der De-minimis-Beihilfe-Regelung berücksichtigt. Das heißt konkret, dass Contractoren nicht nur antragsberechtigt sind, sondern auch nicht mehr wie bei früheren Förderprogrammen durch die Vorgaben der De-minimis-Beihilfe-Regelung eingeschränkt werden. Contractoren haben also keine Begrenzung bei der Fördersumme.

    Wir haben für Sie jetzt eine feste Rubrik zur BEG auf unserer Internetseite aufgenommen, in der Sie aktuelle Informationen in Bezug auf Contracting rund um die BEG erhalten. U.a. finden Sie dort auch Informationen zu den Änderungen durch die im Juni veröffentlichten neuen Richtlinien und FAQs.

    Für unsere Mitglieder stellen wir im internen Bereich eine Diskussionsgruppe zur Verfügung, in der sie sich über die Neuerungen und Änderungen durch das BEG austauschen können.



  • Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    27.04.2021 | Zusammen mit dem DENEFF EDL Hub begrüßen wir in der Stellungnahme ausdrücklich die mit der BEG angestrebte Gleichstellung von Energiedienstleistern, die nunmehr in den Genuss der gleichen Förderkonditionen wie Ihre Kunden kommen sollen. Allerdings hat sich in den ersten Monaten der BEG EM/WG/NWG gezeigt, dass einige Prozesse und Begriffsdefinitionen der BEG-Richtlinien in der Praxis doch wieder zu faktischen Diskriminierungen von Energiedienstleistern führen, die so gar nicht intendiert waren.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.