Kategorie: ESC

  • Energiespar-Contracting – Stadt Gummersbach spart Geld und CO2-Emissionen

    Energiespar-Contracting – Stadt Gummersbach spart Geld und CO2-Emissionen

    14.02.2025 | Die Stadt Gummersbach, hat sich der Aufgabe gestellt, in Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Anforderungen an den Klimaschutz ihren Energieverbrauch und ihre Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren. Dazu gab es eine öffentliche Ausschreibung, die ENGIE Deutschland gewonnen hat.

    Der Kernpunkt des Projekts ist die Modernisierung der Heizungsanlagen in acht Schulen. Statt auf fossile Energieträger zu setzen, setzt man jetzt auf fünf Biomasseanlagen mit Pellets und drei Kessel mit Holzhackschnitzeln für Wärme aus Erneuerbarer Energie. Zusätzlich werden auf den Dächern von fünf Schulen Photovoltaik-Anlagen installiert.

    Weitere Maßnahmen umfassen die Installation von LED-Leuchten, die Optimierung der Lüftungstechnik und die Erneuerung diverser Pumpen. Ein entscheidender Baustein des Projekts ist der Aufbau einer übergeordneten Gebäudeleittechnik, die ein Energiemanagementsystem integriert.

    Hier geht es zum Projekt.
    Rathaus Gummersbach; Fotos © ENGIE Deutschland
    Astrid-Lindgren-Grundschule Derschlag


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  • Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen

    21.08.2024 | Am 01.09.2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für die Parteien eine wichtige Rolle beim Erreichen der Klimaziele in Sachsen, daher setzten sie sich für einen bessere und gleichberechtigte Rahmenbedingungen ein. Dazu gehört insbesondere eine Novelle der Wärmelieferverordnung. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Dezentralen Lösungen behandeln die Parteien gleichberechtigt zur Fernwärme. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Außerdem haben wir in unserem ContractingCast mit dem Landtagskandidaten Sascha Thümmler von Bündnis´90/Die Grünen über seine energiepolitischen Ziele für die nächste Legislaturperiode gesprochen. Dr. Tilman Zimmermann-Werner, Geschäftsführer der Sächsischen Landesenergieagentur hat uns zudem einen Einblick in die Vorhaben und Arbeit der Agentur gegeben. Den Podcast finden Sie hier.
     
    Rechts unter Downloads finden Sie die vollständigen Wahlprüfsteine. Eine Antwort der FDP in Sachsen liegt noch nicht vor.

    Foto © SLT/Oliver Killig


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  • Energiespar-Contracting in Gemeinschaftsschule in Oberhausen-Rheinhausen

    Energiespar-Contracting in Gemeinschaftsschule in Oberhausen-Rheinhausen

    19.07.2023 | Im Rahmen der Erneuerung städtischer Infrastruktur/Gebäude hat die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ein Projekt ausgeschrieben, um die Energieeffizienz der Gesamtschule, einem Bau aus den 1970er Jahren, zu steigern. Großes Potenzial bot die Sport- und Schwimmhalle direkt neben der Schule. Die Gemeinde suchte einen Partner für ein Energiespar-Contracting, der die Instandsetzung der Lüftung, Heizung, Wassertechnik sowie der sanitären Einrichtungen abdeckt.

    Für die Schule wurde ein gesamtheitliches Energiekonzept erstellt, welches Energiesparpotenziale nutzt und gleichzeitig baulichen Sanierungsbedarf im Objekt beseitigt.

    Die durch ENGIE umgesetzten Maßnahmen reichen von der Installation zweier Blockheizkraftwerke (Umstellung Öl auf Gas), energiesparender Beleuchtung, Dämmung der Gebäudehülle, moderne Lüftungs- und Badewassertechnik, Sanierung der Sanitäranlagen, bis hin zu baulichen Maßnahmen, wie z.B. Fliesenarbeiten oder die Erneuerung der Umkleiden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © Engie Deutschland GmbH


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  • Stellungnahme zum Vergaberecht

    Stellungnahme zum Vergaberecht

    22.02.2023 | Vom 29.12.2022 bis 14.02.2023 hat eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stattgefunden. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.

    Ziel der Bundesregierung ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Grundsätzlich begrüßen wir das geplante Vorhaben sehr, allerdings gibt es in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf.
     
    Unsere Stellungnahme basiert auf einen Fragebogen, der in fünf Aktionsfelder untergliedert ist:
     
    – Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung
    – Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung
    – Digitalisierung des Beschaffungswesens
    – Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren
    – Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen

    Hier weitere Informationen dazu. Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum Referentenentwurf des EnEfG

    Stellungnahme zum Referentenentwurf des EnEfG

    22.11.2022 | Wir begrüßen den bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Die aktuelle Energiepreiskrise und anhaltend hohe Importabhängigkeit von fossilen Energien verdeutlichen, dass hier ein Paradigmenwechsel überfällig ist. Ein wie durch den Bundeskanzler angekündigt ausdrücklich ambitioniertes Energieeffizienzgesetz (EnEfG), könnte erstmals einen kohärenten, zielorientierten rechtlichen Rahmen für Energieeinsparungen und die notwendigen strukturellen Energieeffizienzinvestitionen schaffen. Dies ist auch Vorrausetzung für stabile Fördermechanismen, Investitionssicherheit und den Aufbau von Umsetzungskapazitäten. Der vorliegende Entwurf ist in weiten Teilen als relativ ambitioniert zu bewerten. An einigen Stellen ist jedoch ausdrücklich eine höhere Ambition erforderlich.

    Contracting-Lösungen sind klimafreundlich. Die folgenden Aspekte sollten daher dringend im Energieeffizienzgesetz berücksichtigt werden:

    1. Ausreichende & verbindliche Ziele für Primär und Endenergiefaktor festlegen
    • Effizienzziele müssen im Gesetz definiert werden, der Entwurf sieht nur Ziele von Mahnahmen vor
    • Verankerung des Grundsatzes: Efficiency first
    • Ziele im Entwurf stammen aus der Zeit vor der Energiekrise, hier bedarf es einer Anpassung

    2. Vorbildfunktion der öfftl. Hand bei Energieeinsparung & Sanierung
    • Jährliche Vorgaben sollten sein: 2 % Endenergieeinsparung und 3 % Sanierungsrate (auf die Gebäudefläche bezogen)
    • Contratcing-Lösungen sollten im Gesetz als zu prüfendes Instrument festgelegt werden, um die benannten Effizienzziele und den Einsatz Erneuerbarer Energieträger in offtl. Liegenschaften zu erreichen
    • Öffentliche Gebäudeeigentümer auf kommunaler Ebene haben weiterhin Zugang zu Niedrigzinsdarlehen und zu Fördermitteln des Bundes und der Länder. Bei verbleibenden Finanzierungslücken oder fehlenden Personalkapazitäten müssen öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Angebote von Energiedienstleistungsunternehmen einzuholen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Diese können auch bei der Finanzierung unterstützen.
    • Energieeffizienz als Leitkriterium bei der Beschaffung

    3. Marktliche Lösungen von Energiedienstleistern entfesseln
    • Contracting-Dienstleister können bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen (Umsetzung, Planung, Finanzierung, Betrieb der effizienten Anlagentechnik und oder Gebäude-Effizienz)
    Daher sollte für staatliche Regulierungen & Förderprogramme die allg. Gleichstellung und ein Diskriminierungsverbot für Energiedienstleister festgeschrieben werden

    4. Abwärme-Potenziale erschließen
    Unternehmensinterne, nicht nutzbare Abwärme bzw. unvermeidbare Abwärme muss durch Dritte (Energiedienstleister) sichergestellt werden können. Das hilft insbesondere bei der kommunalen Wärmeplanung

    In einer Stellungnahme geben wir der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads. Darüber hinaus sind wir aktiv in Hintergrundgesprächen mit Bundestagsabgeordneten beteiligt.


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  • Energiespar-Contracting im Studierendenwerk Mannheim

    Energiespar-Contracting im Studierendenwerk Mannheim

    10.08.2022 | Eine Vorgabe der Ausschreibung war die energetische Sanierung des Hauses 42 auf mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 100. Die Energie- und Wasserkosten lagen im Jahr 2015 bei 453.288,00 €. Insgesamt war die Gebäudetechnik in allen acht Liegenschaften erneuerungsbedürftig. Die Gebäude werden über Fernwärme aus einer KWK-Anlage mit Wärme versorgt, so dass letztendlich eine Umstellung auf Holzhackschnitzel oder Holzpellets nicht infrage kam.

    Mit dem an E1 beauftragten Maßnahmenpaket wurden die acht Gebäude umfassend energetisch modernisiert und das Haus 42 auch energetisch saniert, und zwar auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 70. Dies war das Ergebnis einer Variantenbetrachtung unter Einbindung von Kredit-Konditionen bzw. Tilgungszuschüssen der KfW-Förderprogramme. Die Maßnahmen wurden innerhalb von sieben Monaten bei laufendem Betrieb aller Gebäude umgesetzt.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © E1 Energiemanagement GmbH – Haus 42 vor und nach der Sanierung


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  • Energiewende in Corona-Zeiten – Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket

    Energiewende in Corona-Zeiten – Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket

    Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im Verband für Wärmelieferung (VfW) veröffentlicht ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Ausgestaltung eines Klima-Konjunkturpaketes.

    Die Vereinten Nationen bezeichnen die Corona-Krise als die größte Herausforderung, die sie sich in ihrer Geschichte gegenübergesehen haben. Die Anstrengungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, verlangen Wirtschaft und Bevölkerung vieles ab. Unternehmen und Selbständige in allen Lebensbereichen werden bis an ihre Grenzen belastet. Im privaten Bereich sieht es vielfach nicht anders aus. Die Bundesregierung unternimmt gleichzeitig bemerkenswerte Maßnahmen, um die Folgen der Krise so weit als möglich abzufedern und initiiert umfangreiche Unterstützungsprogramme für alle Bereiche des Lebens, für Unternehmen wie Familien und einzelne Menschen. Diese Maßnahmen sind ebenso beispiellos wie die Einschränkungen und die Bedrohungen durch die Krise. Doch wie geht es mit der Energiewende und dem Klimaschutz weiter?

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Der Klimaschutz darf bei zukünftigen Konjunkturprogrammen nicht zu kurz kommen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Bundesregierung beim gestern vorgestellten Konjunkturpaket einen großen Schwerpunkt auf die Energiewirtschaft gesetzt hat. Allerdings sind lediglich 2 Milliarden Euro für die Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms vorgesehen. Dabei gibt es im deutschen Gebäudebestand und insbesondere auch in Kommunen und Bundesliegenschaften nach wie vor enorme Einsparpotentiale. Diese Potentiale können mit einer Energiespar-Contracting-Lösung besonders effizient und wirkungsvoll genutzt werden.“

    Die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket 2009 haben gezeigt, dass viele angestoßenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Die Umsetzung des Konjunkturpakets lief zu langsam an. Viele Bauämter waren überlastet. Die Konjunkturpakete schlossen aus, dass Förderungen im Rahmen von Contracting-Projekten eingesetzt werden konnten. Dadurch konnten zahlreiche Energieeffizienzprojekte mit garantierter Einsparung nicht umgesetzt werden. Der Markt für Energiespar-Contracting ist damit 2009 quasi zum Erliegen gekommen.

    Viele Maßnahmen in den Konjunkturpaketen wurden zudem schnell und ohne Prüfung auf energetische Auswirkung als Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und haben so wenig bis keine Auswirkungen in Bezug auf Reduzierung von CO₂ gezeigt. Das hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Erfolg von langfristigen Energieeinsparungen. „Wenn jetzt neue Konjunkturpakete aufgelegt werden, plädieren wir dafür, andere, ebenfalls bewährte Wege zu gehen und die Chancen für Konjunkturanschub in Verbindung mit Klimaschutz zu nutzen.“ so Dworschak weiter.

    Das vollständige Positionspapier mit konkreten Vorschlägen finden Sie hier.
  • Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Vor 10 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting (ESC) kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. In diesen zehn Jahren konnten bereits viele eindrucksvolle ESC-Projekte mit CO2-Einsparungen von z.T. über 50 % durchgeführt werden. Dennoch gibt es nach wie vor ein erhebliches Einsparpotential insbesondere in Bundes- und Landesliegenschaften, kommunalen Gebäuden und in der Industrie.

    Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

    1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung
    – Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

    2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen
    – Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.
    – Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet
    – Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann
    – Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden
    – Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

    3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden
    – Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

    4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    – Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.
    – Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

    „Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden. Die Politik ist nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.

    Das komplette Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.

    Über Energiespar-Contracting
    ESC als energetisches Modernisierungsmodell wurde für größere Gebäude, Gebäudegruppen oder komplexe Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Hochschulen, Schwimmhallen, Turnhallen, Verwaltungen, Forschungseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser entwickelt. Über einen ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, ein nachhaltiges Modernisierungs-konzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich dabei aus vertraglich garantierten Einsparungen. Ein Energiedienstleister übernimmt hierbei gesamtverantwortlich ein Leistungsbündel einschließlich der spezifischen Projektrisiken, welches insbesondere folgende Kompetenzfelder umfasst:

    – die Planung und die Umsetzung der Maßnahmen an Anlagentechnik und ggf. Gebäudehülle,
    – die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen,
    – die Übernahme einer Energiespar- oder Budgetgarantie (Absicherung der Wirtschaftlichkeit),
    – die mehrjährige Überwachung von Anlagenbetrieb und Energieverbrauch,
    – die nachhaltige Optimierung während der Betriebsphase,
    – die regelmäßige Berichtserstattung über die Höhe der erreichten Einsparungen im Rahmen einer mehrjährigen Vertragsdauer,
    – ggf. die Beschaffung von Endenergie sowie die Lieferung von Nutzenergie.
  • Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – kann das funktionieren? Ja, die Effizienzdienstleistung Energiespar-Contracting (ESC) bietet hier bereits seit vielen Jahren ein erprobtes Modell dazu an. Im Zuge des 10jährigen Jubiläums des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW hat der Arbeitskreis am 12.12.2018 zu einen Parlamentarischen Abend in die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin eingeladen.

    Mit Abgeordneten aus den Parlamenten des Bundes und der Länder, Vertretern der Ministerien, Verbandsvetretern und Anbietern von Energiespar-Contracting sowie der interessierten Öffentlichkeit wurde über den garantierten Beitrag des ESC zum Gelingen der Energiewende diskutiert. Energiewende mit Garantie – das ist die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden oder Gebäudepools bei der energetischen Sanierung und Optimierung; das ist der Einsatz moderner, hocheffizienter Technologien und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen; das ist ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes (in einigen Projekten bis zu 80 % CO2-Einsparung).

    Energieeffizienz ist der wesentliche Baustein der Energiewende – das stellt niemand ernsthaft in Frage und es manifestiert sich auch in vielen politischen Willensbekundungen (Grünbuch Energiewende etc.). Gleichwohl geht es mit der Energieeffizienz und der weiteren Verbreitung von Energiespar-Contracting nur schleppend voran. Über die Gründe und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Standes wurde auf dem Parlamentarischen Abend diskutiert.

    Tobias Dünow, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund machte in seinem Grußwort deutlich, wie wichtig die Energie- und die damit verbundene Kosteneffizienz für die Betreiber von Liegenschaften ist.

    Ministerialrat Dr. Hartmut Versen, Referat IIB2, Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von Energieeffizienz zur Umsetzung der Energiewende. Der Bund muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden und ensprechende Pilotprojekte umsetzen. Außerdem berichtete Herr Dr. Versen über die geplanten Maßnahmen im BWMi zur Verbesserung des Ist-Zustandes: Es sollen u.a. weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt und der Bund-Länder-Dialog zum Thema Contracting fortgeführt werden.

    Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH (BEA) berichtete über aktuelle Aktivitäten der Energieagentur. Die BEA setzt sich seit Jahren für die weitere Verbreitung von Energiespar-Contracting ein und konnte bereits viele ESC-Projekte entwickeln und zur Umsetzung verhelfen. In einem Mentoring-Programm unterstützen sie aktuell andere Bundesländer beim Aufbau des notwendigen Know-hows.

    Ein weiteres Highlight des Abends war die sehr angeregte Podiumsdiskussion mit Steffen Haller, Vorsitzender Arbeitskreis Energiespar-Contracting/ENGIE Deutschland GmbH, Rüdiger Lohse, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Carsten Müller, MdB CDU, Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Stephan Weinen, E1 Energiemanagement GmbH sowie Tobias Dworschak, Geschäftsführer VfW als Moderator. Frau Dr. Verlinden verdeutlichte dabei die Wichtikeit eines CO2-Preises für die Umsetzung der aktuell auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz diskutierten Klimaschutzmaßnahmen zum Gelingen der Energiewende. Herr Müller erinnerte an die Bedeutung der Energieeffizienz, die Eingang in die Koalitionsverträge sowohl im Bund wie auch in Niedersachsen gefunden hat.

    „Der Parlamentarische Abend war ein voller Erfolg. Er hat eindrucksvoll aufgezeigt, welche Einsparpotenziale die Effizienzdienstleistung ESC bei den Energiekosten und insbesondere auch bei den CO2-Emissionen mit sich bringt. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umzusetzen. Wichtige erste Schritte sind aus unserer Sicht die Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen gegenüber der Eigenumsetzung. Außerdem muss die Öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion ernst nehmen – hierzu könnte der Bund mit gutem Beispiel voran gehen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.
  • Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VfW und DENEFF zu notwendigen Änderungen der »Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar Contracting« des BMWi

    Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VfW und DENEFF zu notwendigen Änderungen der »Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar Contracting« des BMWi

    Auf Basis unserer Marktbeobachtungen sowie der Hinweise von Beteiligten im Rahmen der vom VfW und KEA bereits durchgeführten Schulungen zum Projektentwickler, scheint gegenwärtig das neue Förderprogramm von den Zielgruppen vor allem im Hinblick auf die Umsetzungsberatung noch nicht zufriedenstellend nachgefragt zu werden. Von Contractoren bzw. anderen Marktakteuren werden daher nachfolgend die wichtigsten Probleme in der Reihenfolge ihrer Priorität aufgelistet und Vorschläge für Anpassungen der Richtlinie bzw. auch der Merkblätter (jeweils rot markiert) unterbreitet.

    I. Problem Umsetzungsberatung: Abschluss Energiespar-(ESC)-Vertrag als für- dervoraussetzung

    Siehe Richtlinie 2.2. Umsetzungsberatung:
    „…endet mit dem Abschluss eines Energiespar-Vertrages zwischen AG und Contractor.“

    Siehe auch Merkblatt zur Antragsstellung:
    2. b) „Hinweis: Umsetzungsberatungen, die nicht zum Abschluss eines ESC-Vertrages führen, können nicht gefördert werden.“
    Kommentar: Das ist ein zu großes Risiko für viele Antragsteller (insbesondere aus dem Bereich Kommunen, gemeinnützige Organisationen), da es infolge der Komplexität eines vorzubereitenden ESC durch technologische Maßnahmen, Finanzierungskonzept während der Projektentwicklung ändernden Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen seitens des Gebäudeeigentümers in einigen Fällen dazu kommt, dass entweder kein Wettbewerb stattfinden kann oder der Gebäudeeigentümer den Wettbewerb aus objektiven Gründen gar nicht beginnt oder aber die Wirtschaftlichkeit des ESC im Vergleich zur Eigenleistung trotz anderslautendem Ergebnis der doch recht groben Orientierungsberatung nach Vor- liegen der Angebote der Contractoren nicht nachgewiesen werden kann. Nach unseren Schätzungen trifft das für ca. 10 – 15 % der geplanten ESC-Projekte in diesem Sektor zu .