Kategorie: Contracting

  • Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    14.08.2023 | Energiedienstleister im Klimaschutzprogramm angemessen berücksichtigen

    Die dramatischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der ungebremsten Klimakrise machen ein schnelles und entschlossenes Handeln notwendig. Ein weiteres Zögern hätte fatale Auswirkungen auf das Klima und würde die soziale Not in Deutschland und der ganzen Welt noch weiter verstärken. Das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzprogramm muss daher Energiedienstleister als Umsetzer der Energiewende angemessen berücksichtigen.

    Dazu Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Ein Klimaschutzprogramm ist wichtiger denn je. Leider spielen die Energiedienstleister als ausführende Akteure der Klimaschutzmaßnahmen im aktuellen Entwurf keine Rolle.“ Weiter kritisiert er: „Auch die für die Energieautarkie so wichtige dezentrale Energieversorgung kommt deutlich zu kurz. Daher fordern wir eine angemessene Berücksichtigung von Energiedienstleistern und dezentralen Lösungen im Klimaschutzprogramm.“

    In der Stellungnahme des vedec heißt es konkret:
    „Fossil befeuerte Energieerzeugungsanlagen auf Erneuerbare Energien umzustellen ist nicht ausreichend. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind gleichermaßen notwendig, um den Energiebedarf insgesamt zu senken. Hierzu zählen beispielsweise der hydraulische Abgleich, die Optimierung der Heizkurven, sowie Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Fernauslesung und -wartung, intelligente Heizungsventile, Smart Meter uvm. Insofern bedauern wir, dass es keine Verstetigung der Maßnahmen aus der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Novelle des GEG gibt. All diese Maßnahmen sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten daher von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden.“

    Auch das Potenzial dezentraler Energieversorgung in Quartieren durch Gebäudenetze sollte nicht vernachlässigt werden. Hierbei handelt es sich um eine besonders kosteneffizientere Lösung. Derartige Konzepte scheitern jedoch bisher regelmäßig an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Dem gilt es entgegenzuwirken und Versorgungslösungen im Quartier zu stärken.
    Dworschak resümiert: „Energiedienstleister spielen bei der Erreichung der Klimaziele Deutschlands eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um klima- und mieterfreundliche Versorgungskonzepte im Quartier geht. Die hier schlummernden Potenziale gilt es zu entfesseln und mit fairen Rahmenbedingungen gezielt zu unterstützen. Entschiedenes und schnelles Handeln sind jetzt von enormer Bedeutung, das sollte auch das Klimaschutzprogramm berücksichtigen.“


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  • Einschränkungen im Wärmeplanungsgesetz beseitigen!

    Einschränkungen im Wärmeplanungsgesetz beseitigen!

    03.08.2023 | Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben vor Kurzem einen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz vorgelegt, mit dem eine verpflichtende flächendeckende Wärmeplanung eingeführt und die Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eingeleitet werden soll. Während der Entwurf zwar den richtigen Weg zur Wärmewende verspricht, soll die Bioenergienutzung und somit die Defossilisierung des Wärmesektors eingeschränkt werden. Dem stellen sich der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. und der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) in einem gemeinsamen Positionspapier entgegen.

    Die Verbände begrüßen in ihrer Positionierung das grundsätzliche Ziel einer verpflichtenden Wärmeplanung, kritisieren jedoch die aktuell im Gesetzesentwurf enthaltene Beschränkung für nachhaltige Biomasse in Wärmenetzen. FVH und vedec warnen: „Die Begrenzung des Biomasseeinsatzes ist klimapolitisch kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führt potenziell zur Unwirtschaftlichkeit bestehender Netze, Eingriffen in bestehende Investitionen sowie höheren Verbraucherpreisen.“ Die Verbände fordern deshalb die ersatzlose Streichung, da eine pauschale Begrenzung des Biomasseeinsatzes weder die lokalen Gegebenheiten und Biomasseverfügbarkeiten noch die Ausbauziele für Wärmenetze sowie bereits getätigte Investitionen in Wärmeerzeuger berücksichtige.

    Damit eine schnelle Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen erfolgt, schlagen FVH und vedec vor, ambitioniertere Zwischenziele sowie Mindestanteile an erneuerbaren Energien aufzunehmen, anhand derer die Defossilisierung des Wärmesektors vollzogen werden kann. Sie betonen, dass die soziale Komponente der Wärmewende im Auge behalten werden müsse. In dem Positionspapier heißt es dazu: „Maßgeblich für Verbraucher und die Energiewende sind vor allem Wärmeversorgungslösungen, die geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sowie geringe Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen.“ Überhöhte Kosten und finanzielle Risiken würden langfristig den Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeerzeugung behindern. Deshalb sei es auch entscheidend, dass trotz Einführung ordnungsrechtlicher Vorgaben für erneuerbare Wärmenetze weiterhin eine Förderung über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) möglich sei. Die BEW müsse dazu verbessert, finanziell aufgestockt und bezüglich der eingesetzten Energieträger diskriminierungsfrei umgestaltet werden. Die Wärmeversorgung müsse darüber hinaus stärker im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Die volle Wirkungskraft für den Klimaschutz in Quartieren würden nur ganzheitliche und sektorengekoppelte Lösungen erzielen. Beim Erstellen der Wärmepläne solle daher immer geprüft werden, an welchen Stellen eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme sinnvoll ist, so vedec und FVH. Darüber hinaus sollten Kommunen dazu verpflichtet werden, alternativ die Wärmeversorgung über Gebäudenetze zu prüfen. Dies könne laut vedec und FVH mitunter eine kostengünstige Alternative darstellen und die Sektorenkoppelung vereinfachen.

    Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll deutschlandweit eine kommunale Wärmeplanung eingeführt und so der Weg hin zu einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung im Jahr 2045 geebnet werden. Die Verabschiedung des Gesetzes soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Das gemeinsame Positionspapier von FVH und vedec steht hier zum Download zur Verfügung.

    Pressekontakt FVH:
    Anne Degenhardt
    Referentin für Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    +49 30 2758179-26
    degenhardt@bioenergie.de

    Pressekontakt vedec:
    Fiona Diekmann
    Referentin Kommunikation
    +49 173 5849576
    fiona.diekmann@ved.ed.ka.kbit.de


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  • Die neue Folge des ContractingCast ist online

    Die neue Folge des ContractingCast ist online

    28.07.2023 | 10 Jahre WärmeLV

    Liebe Wärmelieferverordnung, es ist für Dich an der Zeit, Dich weiterzuentwickeln. Dein erster runder Geburtstag ist da. Aus unserer Sicht eine tolle Gelegenheit, Dich den ganzen Juli über zu feiern, auf gemeinsame Jahre zurückblicken und Dir Tipps für Deinen zukünftigen Weg mitzugeben.

    In dieser Epsiode des ContractingCast blickt Tobias Dworschak mit Dave Welmert auf den Monat Juli zurück. Ein Monat voller Eindrücke, Wünsche und Anregungen, wie sich die WärmeLV bis zum nächsten Geburtstag weiterentwickeln kann.

    Unter dem #10JahreWärmeLV haben wir Videobotschaften und Zitate veröffentlicht. Teilgenommen haben nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch die Wohnungswirtschaft, Forschungsinstitute und politische Entscheidungsträger. Darauf blicken wir zurück, ordnen ein und sprechen über denkbare Lösungen, wie der Einsatz Erneuerbarer Energieträger stärker in der WärmeLV berücksichtigt werden kann. Gleiches gilt für das Würdigen von Energieeffizienzmaßnahmen im Kostenvergleich.

    Diese und viele weitere Aspekte besprechen wir in unserem Gespräch.

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  • II. Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz

    II. Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz

    27.07.2023 | Wärmewende braucht Chancengleichheit & Versorgungsvielfalt!

    Dezentrale Versorgungslösungen reduzieren den CO2-Ausstoß und tragen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser Energieversorgungslösungen für das Bereitstellen
    klimaneutraler Wärme sowie weiterer Energieeinsparungen besser nutzen zu können, sind im Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze insbesondere Quartierskonzepte und
    Gebäudenetze zu berücksichtigen und zu stärken.

    In Praxis lässt sich bereits heute feststellen, dass es in einigen Gebieten kosteneffizienter und damit auch günstiger für die angeschlossenen Haushalte ist, die Wärmeversorgung nicht über ein großes Netz, sondern über vier kleine Gebäudenetze bereitzustellen.

    Betreiber von Gebäudenetzen oder Wärmenetzen, die sich bspw. im räumlichen Zusammenhang befinden, sind mit Wärmenetzen im Sinne des § 3 Nr. 16 WPG-E gleichzusetzen. Damit lassen sich insbesondere die Potenziale der Sektorenkoppelung (Wärme, Strom, E-Mobilität) in Quartierslösungen erschließen. Um das zu ermöglichen, ist die Abgrenzung zwischen Wärme- und Gebäudenetz zu ändern.

    Mit nachstehenden Vorschlägen setzen wir uns für eine Wärmeplanung ein, die Gebäudenetze und Effizienzmaßnahmen stärkt:

    1. Wärmeversorgung im Zusammenhang sehen

    2. Versorgungsvielfalt ohne Benachteiligungen (§ 3 Nr. 16 WPG-E)

    3. Frühzeitiges und fortlaufendes Beteiligen dezentraler Wärmeversorgungslösungen (§ 7 WPG-E)

    4. Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten (§ 11 WPG-E)

    5. Kosteneffiziente Gebäudenetze bereits in der Potenzialanalyse würdigen (§ 16 WPG-E)

    6. Gebäudenetze beim Einteilen des beplanten Gebiets berücksichtigen (§ 18 WPG-E)

    7. Gebäudenetze als Alternative zu Wärmenetzen konsequent aufzeigen (§ 19 WPG-E)

    8. Anforderungen an ein Wärmenetz als Quartierslösung klarstellen (§ 29 WPG-E)

    9. Keine Begrenzung von Bioenergie: nachhaltige und wirtschaftliche Wärmenetze ermöglichen (§ 31 WPG-E)


    Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Energiespar-Contracting in Gemeinschaftsschule in Oberhausen-Rheinhausen

    Energiespar-Contracting in Gemeinschaftsschule in Oberhausen-Rheinhausen

    19.07.2023 | Im Rahmen der Erneuerung städtischer Infrastruktur/Gebäude hat die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ein Projekt ausgeschrieben, um die Energieeffizienz der Gesamtschule, einem Bau aus den 1970er Jahren, zu steigern. Großes Potenzial bot die Sport- und Schwimmhalle direkt neben der Schule. Die Gemeinde suchte einen Partner für ein Energiespar-Contracting, der die Instandsetzung der Lüftung, Heizung, Wassertechnik sowie der sanitären Einrichtungen abdeckt.

    Für die Schule wurde ein gesamtheitliches Energiekonzept erstellt, welches Energiesparpotenziale nutzt und gleichzeitig baulichen Sanierungsbedarf im Objekt beseitigt.

    Die durch ENGIE umgesetzten Maßnahmen reichen von der Installation zweier Blockheizkraftwerke (Umstellung Öl auf Gas), energiesparender Beleuchtung, Dämmung der Gebäudehülle, moderne Lüftungs- und Badewassertechnik, Sanierung der Sanitäranlagen, bis hin zu baulichen Maßnahmen, wie z.B. Fliesenarbeiten oder die Erneuerung der Umkleiden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © Engie Deutschland GmbH


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  • Unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremse in der Preisstatistik

    Unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremse in der Preisstatistik

    07.07.2023 | In einem Verbändebrief fordern wir zusammen mit dem AGFW, BDEW, DENEFF EDL_Hub, eaD und VKU das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf, auf das statistische Bundesamt (Destatis) einzuwirken, um die unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremsen in der Erzeugerpreisstatistik abzuändern oder zumindest einen zweiten Wert ohne Preisbremse zu veröffentlichen.

    Hintergrund
    Wärmeversorgungsunternehmen greifen im Zuge ihrer Preisfindung in aller Regel auf unterschiedliche Preisindizes zurück. Dies ermöglicht ihnen zum einen eine für die Kunden transparente Preisbildung. Zum anderen bietet dies eine Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen an regelmäßig vorzunehmende Preisänderungen gerecht zu werden (gemäß § 24 Abs. 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)). Zahlreiche Versorger verwenden hierfür Indizes, die durch das Statistische Bundesamt regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Dabei können sie sich stets auf die zuverlässige und gute Arbeit des Bundesamtes verlassen. Aus den Indizes bilden die Wärmeversorgungsunternehmen die Wärmepreise in den jeweiligen Abrechnungszeiträumen. Das führt dazu, dass sich die Preise in sachgerechter Weise den durchschnittlichen Marktverhältnissen entsprechend ändern und so die Kosten, die dem Wärmeversorgungsunternehmen beim Energiebezug entstehen, angemessen weitergegeben werden. Die Wärmepreise steigen und sinken in Abhängigkeit von den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Erzeugerpreisen.

    In einem aktuellen Beispiel führt das Vorgehen des Statistischen Bundesamtes zu einem teilweise massiven wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen. Das Statistische Bundesamt hat das EWPBG zum Anlass genommen, nicht mehr die Erzeugerpreise für Gas und Fernwärme auszuweisen, sondern die um die Entlastung gemäß EWPBG reduzierten Preise. Dieses Vorgehen verursacht nicht nur eine Verzerrung der Kosten- und Erlössituation, sondern ist unserer Auffassung auch fachlich nicht richtig.

    Wir halten es für unverzichtbar, dass die Erzeugerpreisindizes für Gas und Fernwärme weiterhin die Verkaufspreise der Anbieter abbilden. Denn die von den Preisbremsengesetzen unbeeinflussten Verkaufspreise der Anbieter sind für die Leistungserbringer, die die Energien beziehen, weiterhin kostenbestimmend. Ein Wärmeversorgungsunternehmen, das Gas einsetzt, ist nicht entlastungsberechtigt und zahlt weiterhin den Vertragspreis, den es in seinen Preisen weitergeben können muss. Wenn aber die Erzeugerpreisindizes die staatlichen Entlastungen mit einbeziehen, können die Wärmeversorger ihre tatsächlichen Kosten nicht mehr über die vertraglich vereinbarten Preisänderungsklauseln, die auf die Erzeugerpreisindizes Bezug nehmen, an ihre Kunden weitergeben. Die Wärme müsste zu nicht kostendeckenden Preisen abgegeben werden.

    Den vollständigen Verbändebrief und ein Praxisbeispiel finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum Solarpaket I: PV-Ausbau steigern

    Stellungnahme zum Solarpaket I: PV-Ausbau steigern

    06.07.2023 | Dezentrale Stromerzeugung stärken!

    Um das Ziel zu erreichen, den Stromsektor bis 2035 nahezu vollständig klimaneutral zu stellen, sind alle verfügbaren Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung und -nutzung zu aktivieren und mit den
    Sektoren Wärme und Mobilität zu koppeln. Mit dem Entwurf zum Solarpaket I sehen wir Mieterstrommodelle wieder ein kleines Stück gestärkt. Die Erhöhung der zulässigen Vertragslaufzeit von
    Mieterstromverträgen auf zwei Jahre schafft weitere Planungs- und Investitionskostensicherheit, auch gehen Mieterstrompotenziale künftig nicht verloren, wenn diese bspw. auf Parkdächern im Wohnquartier erzeugt werden.

    Mit nachstehenden Vorschlägen setzen wir uns darüber hinaus für eine noch stärkere dezentrale Stromerzeugung und -versorgung ein:

    1. Mieterstromzuschlag im Quartier stärken (§ 21 Abs. 3 EEG)

    2. Installations- & Verbrauchsort der gem. Gebäudeversorgung erweitern (§ 42b Abs. 1 EnWG)

    3. Solare- und Windanlagen in der Definition der Gebäudestromanlage zulassen (§ 3 Nr. 20a EnWG)


    Unsere vollständige Stellungnahme und den Entwurf zum Solarpaket I finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Happy Birthday: 10 Jahre WärmeLV!

    Happy Birthday: 10 Jahre WärmeLV!

    03.07.2023 | Vor genau 10 Jahren, am 01. Juli 2013 hat die Wärmelieferverordnung das Licht der Welt erblickt. Wir feiern Ihren Geburtstag; und zwar den ganzen Monat. Warum? Weil uns allen so viel an der WärmeLV liegt.

    Liebe Wärmelieferverordnung,

    Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Geburtstag! Jetzt bist Du schon 10 Jahre alt. Ich kann mich noch gut an Deine Geburt erinnern – und an die Hoffnungen, die wir in Dich gesetzt haben. Endlich die rechtssichere und gesetzlich verankerte Umlagefähigkeit der Wärmelieferungskosten auf die Mieter:innen. Diese sollten vor steigenden Kosten natürlich geschützt werden. Daher das Erfordernis der Kostenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung.

    Die Idee ist an sich ja auch gut: durch die verbesserte Effizienz der neuen Heizungsanlage spare ich Heizkosten wovon ich die Investitionen bezahle.

    Nur: das klappt heute in der Praxis viel zu selten. Auch, weil Energie lange sehr günstig war. So liegt viel Effizienzpotenzial im Wohngebäudebestand brach. Und mit den neuen Anforderungen an mehr Erneuerbare in der Wärme wird kostenneutrale Umstellung noch schwieriger. Das sieht inzwischen auch das Klimaschutzministerium so.

    Deshalb, liebe Wärmelieferverordnung, ist es für Dich an der Zeit, Dich weiter zu entwickeln. Dein erster runder Geburtstag ist da aus unserer Sicht eine tolle Gelegenheit zu: den ganzen Juli über wollen wir Dich feiern, auf gemeinsame Jahre zurückblicken und Dir Tipps für Deinen zukünftigen Weg mitgeben.

    In diesem Sinne, HAPPY BIRTHDAY 🎂

    Rechts unter Downloads ist unser Impulspapier zur WärmeLV abrufbar.


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  • Die neue Folge des ContractingCasts ist online

    Die neue Folge des ContractingCasts ist online

    20.06.2023 | In dieser Epsiode des ContractingCast spricht Tobias Dworschak mit Nils Schüler, CTO von Urbio SA über die KI-Software „Urbio“. Deren drei Säulen – nämlich die Data Factory, der Digitale Zwilling und das Generative Design – wurden entwickelt, um die Herausforderungen von Energieversorgern, Beratern und Immobilienakteuren zu lösen.

    Damit hat Urbio die Teilnehmer:innen des 6. und auch des 7. Innovationsforums überzeugt: Urbio konnte beide Male den Sieg davon tragen.

    Aber was genau verbrigt sich hinter dem Claim „Google Maps für Energie“? Wie kann mir als Energieversorger und Contracting-Unternehmen Urbio bei meinen Aufgaben helfen? Welche Vorteile und einzigartigen Dienste bietet die Software? Und benötige ich zu deren Bedienung eine umfangreiche Einarbeitung?

    Diese und viele weitere Fragen klären wir in unserem Gespräch.

    Hier geht zu unserem Podcast.


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  • Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung

    Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung

    16.06.2023 | Im Rahmen einer Verbändeanhörung vom Bauministerium zusammen mit dem BMWK haben wir gestern Stellung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bezogen. Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung gefordert. Sowohl Wärmenetze, als auch dezentrale Lösungen spielen dabei eine wichtige Rolle und müssen gleichwertig behandelt werden. Das Gesetz muss dringend mit dem Gebäudeenergiegesetz abgeglichen werden, es gibt teilweise Wiedersprüche und keine einheitlichen Begriffsdefinitionen.

    Unsere Forderungen zusammengefasst:
    – Energiedienstleister als Umsetzer der notwendigen Maßnahmen zulassen
    – Keine Benachteiligung von dezentralen Energieversorgungskonzepten
    – Energieeffizienzmaßnahmen mit berücksichtigen
    – Abgrenzen von Gebäude- und Wärmenetzen ohne Benachteiligung
    – Definitionen von GEG und WPG vereinheitlichen
    – Wärme aus KWK-Anlagen generell als Abwärme einstufen
    – Keine Verbote zum Einsatz von Biomasse
    – Keine isolierte Betrachtung der Wärmeversorgung
    – Bürokratie gering halten
    – Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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