Kategorie: Contracting

  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Vor 10 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting (ESC) kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. In diesen zehn Jahren konnten bereits viele eindrucksvolle ESC-Projekte mit CO2-Einsparungen von z.T. über 50 % durchgeführt werden. Dennoch gibt es nach wie vor ein erhebliches Einsparpotential insbesondere in Bundes- und Landesliegenschaften, kommunalen Gebäuden und in der Industrie.

    Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

    1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung
    – Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

    2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen
    – Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.
    – Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet
    – Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann
    – Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden
    – Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

    3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden
    – Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

    4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    – Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.
    – Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

    „Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden. Die Politik ist nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.

    Das komplette Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.

    Über Energiespar-Contracting
    ESC als energetisches Modernisierungsmodell wurde für größere Gebäude, Gebäudegruppen oder komplexe Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Hochschulen, Schwimmhallen, Turnhallen, Verwaltungen, Forschungseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser entwickelt. Über einen ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, ein nachhaltiges Modernisierungs-konzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich dabei aus vertraglich garantierten Einsparungen. Ein Energiedienstleister übernimmt hierbei gesamtverantwortlich ein Leistungsbündel einschließlich der spezifischen Projektrisiken, welches insbesondere folgende Kompetenzfelder umfasst:

    – die Planung und die Umsetzung der Maßnahmen an Anlagentechnik und ggf. Gebäudehülle,
    – die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen,
    – die Übernahme einer Energiespar- oder Budgetgarantie (Absicherung der Wirtschaftlichkeit),
    – die mehrjährige Überwachung von Anlagenbetrieb und Energieverbrauch,
    – die nachhaltige Optimierung während der Betriebsphase,
    – die regelmäßige Berichtserstattung über die Höhe der erreichten Einsparungen im Rahmen einer mehrjährigen Vertragsdauer,
    – ggf. die Beschaffung von Endenergie sowie die Lieferung von Nutzenergie.
  • Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – kann das funktionieren? Ja, die Effizienzdienstleistung Energiespar-Contracting (ESC) bietet hier bereits seit vielen Jahren ein erprobtes Modell dazu an. Im Zuge des 10jährigen Jubiläums des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW hat der Arbeitskreis am 12.12.2018 zu einen Parlamentarischen Abend in die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin eingeladen.

    Mit Abgeordneten aus den Parlamenten des Bundes und der Länder, Vertretern der Ministerien, Verbandsvetretern und Anbietern von Energiespar-Contracting sowie der interessierten Öffentlichkeit wurde über den garantierten Beitrag des ESC zum Gelingen der Energiewende diskutiert. Energiewende mit Garantie – das ist die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden oder Gebäudepools bei der energetischen Sanierung und Optimierung; das ist der Einsatz moderner, hocheffizienter Technologien und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen; das ist ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes (in einigen Projekten bis zu 80 % CO2-Einsparung).

    Energieeffizienz ist der wesentliche Baustein der Energiewende – das stellt niemand ernsthaft in Frage und es manifestiert sich auch in vielen politischen Willensbekundungen (Grünbuch Energiewende etc.). Gleichwohl geht es mit der Energieeffizienz und der weiteren Verbreitung von Energiespar-Contracting nur schleppend voran. Über die Gründe und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Standes wurde auf dem Parlamentarischen Abend diskutiert.

    Tobias Dünow, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund machte in seinem Grußwort deutlich, wie wichtig die Energie- und die damit verbundene Kosteneffizienz für die Betreiber von Liegenschaften ist.

    Ministerialrat Dr. Hartmut Versen, Referat IIB2, Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von Energieeffizienz zur Umsetzung der Energiewende. Der Bund muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden und ensprechende Pilotprojekte umsetzen. Außerdem berichtete Herr Dr. Versen über die geplanten Maßnahmen im BWMi zur Verbesserung des Ist-Zustandes: Es sollen u.a. weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt und der Bund-Länder-Dialog zum Thema Contracting fortgeführt werden.

    Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH (BEA) berichtete über aktuelle Aktivitäten der Energieagentur. Die BEA setzt sich seit Jahren für die weitere Verbreitung von Energiespar-Contracting ein und konnte bereits viele ESC-Projekte entwickeln und zur Umsetzung verhelfen. In einem Mentoring-Programm unterstützen sie aktuell andere Bundesländer beim Aufbau des notwendigen Know-hows.

    Ein weiteres Highlight des Abends war die sehr angeregte Podiumsdiskussion mit Steffen Haller, Vorsitzender Arbeitskreis Energiespar-Contracting/ENGIE Deutschland GmbH, Rüdiger Lohse, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Carsten Müller, MdB CDU, Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Stephan Weinen, E1 Energiemanagement GmbH sowie Tobias Dworschak, Geschäftsführer VfW als Moderator. Frau Dr. Verlinden verdeutlichte dabei die Wichtikeit eines CO2-Preises für die Umsetzung der aktuell auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz diskutierten Klimaschutzmaßnahmen zum Gelingen der Energiewende. Herr Müller erinnerte an die Bedeutung der Energieeffizienz, die Eingang in die Koalitionsverträge sowohl im Bund wie auch in Niedersachsen gefunden hat.

    „Der Parlamentarische Abend war ein voller Erfolg. Er hat eindrucksvoll aufgezeigt, welche Einsparpotenziale die Effizienzdienstleistung ESC bei den Energiekosten und insbesondere auch bei den CO2-Emissionen mit sich bringt. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umzusetzen. Wichtige erste Schritte sind aus unserer Sicht die Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen gegenüber der Eigenumsetzung. Außerdem muss die Öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion ernst nehmen – hierzu könnte der Bund mit gutem Beispiel voran gehen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.
  • ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess

    Am Abend des 5. Oktobers 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) endlich das lange als 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG unter anderem an die Verbände der Energiewirtschaft verschickt. Die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Teilnahme an der ausdrücklich informellen Verbändebeteiligung. Viel zur kurz für eine angemessenen Prüfung der umfangreichen Gesetzesänderungen, kritisierten die ASUE, der B.KWK, die DENEFF und der VfW in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem als Energiesammelgesetz bezeichneten Paket.

    Auf mehr als 40 Seiten hat das BMWi ausgeführt, wie KWKG und EEG an technologische Entwicklungen angepasst und Lücken früherer Gesetzestexte geschlossen werden können. So wird beispielsweise die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (die Verbände berichteten), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Das begrüßen die Verbände ausdrücklich. Deutliche Kritik üben sie hingegen am Wegfall der EEG-Vergünstigung für industrielle KWK-Anlagen deren Leistung zwischen 1 MW und unter 10 MW liegen. Für diese Fälle sollte ein Einzelfallnachweis ermöglicht werden, wenn tatsächlich keine Überförderung stattfinde, wie sie derzeit aber grundsätzlich unterstellt werde.

    Außerdem werden Formulierungen zum Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen kritisiert. Hierdurch wird gasnetzfernen Anlagen, die mit nachhaltigen biogenen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten, eine Förderung effizienzsteigender Maßnahmen von vornherein vorenthalten. Auch nicht vermeidbare Abwärme aus beliebigen Industrie- und Kraftwerksanlagen soll nach Meinung der Verbände aus Effizienzgründen der Energieerzeugung explizit als Einsatzstoff für von der EEG-Umlage befreite KWK-Anlagen erfasst werden, da diese Wärmeenergie sonst ungenutzt bliebe.

    Für das KWKG schlagen die Verbände vor dem Hintergrund der nach § 53 EnStG hocheffizienten BHKWs mit z. B. mehr als 70 % Jahresnutzungsgrad vor, ORC-Anlagen und Brüdendampf verstromende Dampfturbinen ohne den klassischen Effizienznachweis in die Regelungen aufzunehmen, da diesen Anlagen keine Energie aus Energieerzeugnissen bzw. Brennstoffen zugeführt wird. Ein weiterer und nicht neuer Vorschlag ist die explizite Einführung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Gerade finanzschwächere, kleinere KWK-Betreiber würden von dieser für den Staat kostenneutralen Veränderung profitieren, weil sie ihre Auszahlung schon wesentlich früher erhalten würden. Derzeit wird diese Form der Abrechnung im KWKG weder ausgeschlossen noch zugelassen, weswegen die Verbände für deren explizite Nennung in § 6 KWKG plädieren. Abschließend begrüßen die Verbände die Ausnahme für kleine KWK-Anlagen vom Kumulierungsverbot nach § 7 KWKG, fordern aber gleichzeitig eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf den einheitlichen Wert von 50 kWel.

    Schließlich fordern die Verbände für den effizienten Umbau der deutschen Energielandschaft die Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken und diese Anwendung grundsätzlich und umfassend als förderunschädlich zu definieren.

    Auch in der Kürze der zur Analyse zur Verfügung stehenden Zeit haben sich die vier Verbände auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt und vor Fristablauf an das BMWi übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen zügig ausgewertet werden, damit die formelle Anhörung der Verbände mit ausreichend Vorlauf zur konsolidierten Meinungsbildung ausgestattet werden kann und die Änderungen noch vor dem Jahreswechsel in eine Beschlussfassung kommen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erfolgreiche Contracting-Tour in Dortmund

    Erfolgreiche Contracting-Tour in Dortmund

    Unter dem Motto „Innovative und erfolgreiche Effizienzprojekte hautnah erleben“ führte die EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit dem Verband für Wärmelieferung e. V. heute (28.08.) eine Contracting-Tour mit Wirtschafts- und Medienvertretern durch. Ziel der Tour war es, Funktionalität und praktische Umsetzung von erfolgreichen Contracting-Projekten öffentlich wirksam aufzuzeigen und dabei einen interessanten Austausch zur aktuellen und zukünftigen Branchenentwicklung anzuregen.

    Im Fokus standen dabei zwei Projekte der besonderen Art an besonderen Orten. Zum einen an der neu angelegten Naherholungsanlage eines ehemaligen Stahlwerkareals – zum anderen an einer der wohl bekanntesten Veranstaltungsstätte des Ruhrgebiets:

    Besucht wurde das Wohnquartier „Neue Ufer“ am Phoenixsee Dortmund. Hierbei haben die Kraftwirte der Stadtwerke Lemgo GmbH als Contractor eine 2 x 135 kW Holzpellet-Anlage inkl. 3 x 1.500 Liter Pufferspeicher zur Wärmeversorgung für rund 44 moderne Wohnungen errichtet und zudem noch die Planung, Finanzierung und den Betrieb übernommen. Dann ging es weiter in die Westfalenhallen Dortmund. Diese werden seit über 30 Jahren durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) als Contractor betreut. Dabei werden diverse Hallen, ein Eissportzentrum, ein Leichtathletikzentrum, ein Hotel sowie ein Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtleistung von etwa 15 MW mit Wärme versorgt. Zudem errichtete die DEW21 auf den Westfalenhallen als Contractor die damals größte dachgestützte PV-Anlage nördlich der Mainlinie mit einer Gesamtkapazität von 1,68 MWp.

    Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW: „Entscheidender Vorteil des Contractings ist, dass dieses Geschäftsmodell die Möglichkeit bietet, externe Kompetenzen je nach Kundenbedarf, Branche und Situation individuell einzusetzen und ohne eigenes Kapital in innovative Effizienztechnologie zu investieren. So freut es mich sehr, dass auch bei diesen beiden Vorzeigeprojekten, durch einen gut gewählten Energiemix nicht nur etliche kWh Energie, sondern zudem auch noch über 1.000 Tonnen CO? pro Jahr eingespart werden.“

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW: „Die Zukunft moderner Energieversorgungsmodelle liegt im Quartier. Dezentral erzeugte, erneuerbare Wärme und Strom, intelligente Nutzung von Energie mit Assistenzsystemen, Einbindung von innovativen Verkehrskonzepten mit E-Mobilität – all das findet sich in den Quartierskonzepten von morgen. Für die Umsetzung solcher komplexen, umfangreichen und sektorübergreifenden Maßnahmen sind Energieexperten, wie z. B. Contractoren und Energiedienstleister prädestiniert. Die Contractingtouren stellen eine ideale Möglichkeit für Politiker und andere Interessierte dar, sich diese komplexen Vorgänge direkt vor Ort und praxisnah anzuschauen.“

    Fachkontakt für Rückfragen:

    EnergieAgentur.NRW
    Dominic Hornung, hornung@energieagentur.nrw, Tel.: 0211 86642-390
    oder Christian Tögel, toegel@energieagentur.nrw, Tel.: 0202 24552-34.
  • Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort

    Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort

    Die jährliche Erhebung des VfW unter den Mitgliedsunternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und ca. 60 % der Marktteilnehmer repräsentieren, hat ein weiteres Wachstum der Branche im Jahr 2017 gezeigt. Sowohl der Umsatz als auch die Zahl der abgeschlossenen Verträge ist gestiegen, allerdings bei den abgeschlossenen Verträgen mit einer geringfügig niedrigeren Steigerungsrate als noch im Vorjahr.
    Bei den Vertragszahlen kann eine Steigerung um 4 % auf 57.500 abgeschlossene Verträge verzeichnet werden. Der Jahresumsatz stieg von 2,77 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2017. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 12 %, 2 % höher als im Vorjahr. Die Abfrage nach der Häufigkeit der realisierten Varianten (nach DIN 8930-5) ergab, dass 85 % der Projekte Energieliefer-Contracting, 8 % Einspar-Contracting, 2 % technischem Anlagenmanagement und 1 % dem Finanzierungs-Contracting entspricht.

    Die CO2-Entlastung wird mit über 5 Millionen Tonnen prognostiziert. 5 Millionen Tonnen entsprechen dem CO2-Ausstoß von ca. 3.000.000 modernen Mittelklassewagen bei durchschnittlicher Fahrleistung pro Jahr.
    In der Wohnungswirtschaft setzt sich der Neubauboom fort. In 2017 stellt der Neubau fast 50 % der umgesetzten Contractingprojekte in der Wohnungswirtschaft. 2015 lag der Wert im Neubau noch bei rund 20 %. Somit zeigt sich auch die starke Steigerung der Neubauzahlen in Deutschland (nach Statistischem Bundesamt + 90 % im Vergleich zu 2007) in den Zahlen des Contracting Sektors.

    Im Wohngebäudebestand ist eher ein Rückgang der Zahlen zu beobachten. Laut der aktuellen Umfrage ist dies insbesondere auf folgende Hemmnisse zurückzuführen:

    Unsicherheit und Einschränkungen durch die oft wechselnde Rechtslage
    Wärmelieferverordnung bzw. Kostenneutralität
    geringe Bekanntheit, Wahrnehmung der Kunden, Vorurteile
    Umgang mit Netzbetreibern in Kundenanlagen

    VfW-Geschäftsführer Tobias Dworschak kommentiert die Zahlen:

    „Es ist schön, zu sehen, dass die Energiedienstleister mit Contractinglösungen im Neubau überzeugen können und damit einen wertvollen Beitrag zu einer effizienten und nachhaltigen Versorgung leisten. Insbesondere im Wohngebäudebestand gibt es aber nach wie vor erheblichen Nachholbedarf – auch und gerade, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Erstmal haben wir in diesem Jahr auch nach den wesentlichen Hemmnissen gefragt. Im Bereich der Wärmelieferverordnung spielen hier das aktuelle Zinsniveau und die aktuellen Energiepreise eine wesentliche Rolle. Es ist kaum einzusehen, dass der Erfolg der Wärmewende dauerhaft von derlei Faktoren abhängen soll.“

    Dworschak sieht hier auch die Politik in der Verantwortung und verweist auf den Maßnahmenkatalog des VfW, mit dem zentrale Forderungen für eine Verbesserung des Marktes vorliegen. Auch die anstehende Anpassung des Mietrechts bietet die Chance, die Bedingungen für Energiedienstleistungen im Wohngebäudebestand weiter zu verbessern. (siehe VfW Stellungnahme hierzu)
    Mit einem Wert von 4,6 (Skala 1-10) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen deutlich geringer aus als im Vorjahr (5,9). Als Grund hierfür sieht Dworschak vor allem die weitere Zunahme der Unsicherheit in den Rahmenbedingungen (wie zuletzt in Sachen EEG-Umlage bei der Eigenstormerzeugung) und dem Ausbleiben politischer Impulse. „Klimaschutz scheint im Moment nicht die höchste Priorität zu genießen.“

    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Presseveröffentlichungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.
  • VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    Die dezentrale Energiedienstleistung Contracting bietet bereits seit Jahren ein erprobtes Geschäftsmodell, das gleichzeitig Effizienzpotentiale im Gebäudebestand hebt und zu einer wirtschaftlichen Versorgung beiträgt. Dies gilt insbesondere für sektorübergreifende Lösungsansätze im Quartier. Quartierslösungen sind ein wesentlicher Baustein zum Gelingen der Energiewende und waren aus diesem Grund auch das Kernthema des Jahreskongress des VfW am 12./13.06.2018 auf dem EUREF-Campus in Berlin.

    MdB Carsten Müller (CDU) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von dezentral agierenden Energiedienstleistern zur Umsetzung energieeffizienter Quartierslösungen: „Contracting steht für maßgeschneiderte Lösungen bei Energieversorgung und -einsparung, für hohe Effizienz und geringere Kosten sowie für Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Entwicklung von grünen Stadtquartieren schaffen innovative Contractingmodelle die Voraussetzungen für nachhaltige energetische Lösungen sowie für eine unabhängige, dezentrale Energieerzeugung. Kommunale Akteure, die in Alt- und Neubauquartieren auf solche Modelle setzen, sind wichtige Impulsgeber und Katalysatoren der Energiewende: Sie tragen dazu bei, dass Einsparpotenziale gehoben werden und sich die Energieversorgung in Deutschland wandelt – weg von konventionellen, zentralen Großkraftwerken, hin zu einer dezentralen Struktur mit zahlreichen kleinen Erzeugungsanlagen. Wichtige Unterstützung erhalten sie dabei durch die Experten der Energiedienstleistungsbranche.”
    Im Anschluss berichtete Herr Dr. Frank Heidrich (BMWi) über Förderungen und Quartiere – und stellte sich der intensiven Diskussion über die damit einhergehenden notwendigen Änderungen am Mietrecht (WärmeLV, Kostenneutralität) sowie den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern.
     
    Neben den spannenden Projektvorstellungen von erfolgreich umgesetzten Quartierslösungen war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eines der Highlights des ersten Tages. Ralph Lenkert, MdB Die Linke, Prof. Dr. Martin Neumann, MdB FDP, Robert Riechel, difu Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Matthias Schmitz-Peiffer, HOWOGE Wärme GmbH, Philipp Schönenborn, RheinEnergie AG und Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis ´90/Grüne diskutierten darüber, wie dezentral „dezentral“ eigentlich sein kann.
    Einige spannende Zukunftskonzepte konnten die Teilnehmer direkt vor Ort im Zuge der Abendveranstaltung besichtigen. Der EUREF-Campus ist eine Plattform für innovative Energiekonzepte und Start ups. An sichtbaren technologischen Lösungen wie Elektroladesäulen, Windrädern oder Elektroautos bekamen die Teilnehmer einen Einblick in die Themen „vernetzte Mobilität“, „intelligente Energieversorgung“ und „energieeffizientes Bauen“ auf dem Campus.
     
    Highlights des zweiten Tages waren neben den umfangreichen Vorstellungen verschiedener Förderungen die vier parallelen Workshops. Hierbei wurde intensiv über die Themen „Wärmenetze 4.0″, „Dezentrale Quartiersversorgung“, „Förderung von Quartieren“ und „Zukunftswerkstatt – VfW intern“ debattiert und Lösungsansätze erarbeitet.
     
    „Wir freuen uns, dass eine Mischung aus über 120 Vertretern von Politik, Energiedienstleistern, Herstellern, Verbänden und Öffentlichkeit sowie der interessanten Fachausstellung von Unternehmen und Start-ups der Energiedienstleistungsbranche den Jahreskongress bereichert haben“ zieht Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, Bilanz. „Besonders konstruktiv waren die intensiven Diskussionen im Anschluss an die Grußworte, in der Podiumsrunde sowie bei den Workshops, bei denen wichtige Zukunftskonzepte und Ideen für eine erfolgreiche Umsetzung von Quartierslösungen erarbeitet wurden. Der Jahreskongress war ein voller Erfolg.“
  • Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW mit neuer Führungsspitze

    Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW mit neuer Führungsspitze

    Der im VfW organisierte Arbeitskreis „Einspar-Contracting“ hat im Rahmen seiner 33. Sitzung am 26. Oktober 2017 seinen Leitungskreis neu gewählt. Nach über 5-jähriger Amtszeit als 1. Obmann des Arbeitskreises „Einspar-Contracting“ (AK ESC) hat sich Herr Ullrich Brickmann von der Siemens AG verabschiedet.

    Herr Brickmann wird am 1. März 2018 seine aktive berufliche Tätigkeit beenden und damit auch seine Funktion als Obmann für den AK ESC. Der VfW und die Mitglieder im AK ESC danken Herrn Brickmann für seine 5-jährige, erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit, in der viele Projekte umgesetzt und der AK ESC weiterentwickelt wurde. Herr Brickmann wird dem AK ESC auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen.

    Als Nachfolger wurde Herr Steffen Haller von der Engie Deutschland GmbH zum neuen Obmann gewählt. Unterstützt wird Herr Haller von Herrn Michael Pietzner, E1 Energiemanagement GmbH (stellvertretender Obmann) und Herrn Torsten Waldmann, GES Torsten Waldmann GmbH (Kassenwart).

    Die neue Führungsspitze wird die Aktivitäten des Arbeitskreises auch in Zukunft weiter forcieren, um die selbst gesteckte Zielsetzung, die Vorteile der Energiedienstleistung Einspar-Contracting zu kommunizieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern, voranzutreiben.

    2018 warten auf den Arbeitskreis neue Aufgaben wie zum Beispiel Unterstützung der neugegründeten Kompetenzzentren „Contracting“ in den Bundesländern, Unterstützung von BMWi/dena bei der Umsetzung der NAPE-Maßnahme Contracting sowie die Weiterentwicklung dieses Geschäftsmodells.

    Informationen zum Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW:
    Der Arbeitskreis Einspar-Contracting vereint auf der neutralen Plattform des VfW sieben marktprägende Anbieter und weitere unterstützende Marktakteure im Bereich des Einspar-Contractings, auch Energiespar-Contracting oder Energieeinspar-Contracting genannt.

    Weitere Informationen unter http://www.einsparcontracting.eu/.
  • Mehr tun, statt Ziele aufgeben – VfW appelliert an Sondierungspartner

    Mehr tun, statt Ziele aufgeben – VfW appelliert an Sondierungspartner

    Bei den aktuellen Sondierungsgesprächen zwischen CDU und SPD sollen sich die beiden einig sein, dass die Klimaschutzziele 2020 nicht einzuhalten sind. Dass diese Ziele nicht erreicht werden, ist seit geraumer Zeit abzusehen. „Eine Aufgabe der Klimaschutzziele wäre aus unserer Sicht ein fatales Signal“, so Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Der Verband warnt schon seit Jahren, dass zur Erreichung der Ziele ein wesentlich konsequenterer Kurs erforderlich ist. „Jetzt kommt es darauf an, nicht die Hände in den Schoß zu legen und das Scheitern der Ziele als Ausrede für eine Energiepolitik auf Sparflamme für die kommende Legislaturperiode zu nutzen“, so Herr Dworschak weiter. Erforderlich sei vielmehr, weiterhin für den Erfolg der Energie- und der Wärmewende zu kämpfen. Der VfW unterstützt hierbei die Koalitionsverhandlungen mit einem Maßnahmenkatalog, der zehn Vorschläge für einen Beitrag der Energiedienstleistungen zum Gelingen der Wärmewende macht, unter anderem:

    1. CO₂-Emissionen finanziell belasten
    2. Keine Diskriminierung von Effizienzmaßnahmen
    3. Verpflichtung zu Wärmemengenzählern und Mindesteffizienzstandards
    4. Gleichstellung der Wärmewende

    „Damit das bestehende Einsparpotential ausgeschöpft werden kann, müssen jetzt wirksame Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere auch im Wärmesektor.“, fordert Herr Dworschak. „Denn bei der Frage der Zielerreichung geht es nicht um Zahlen oder Prozente, sondern um Umwelt und Zukunft.“

    Die jüngste Studie der Politikberatungsorganisation „Agora Energiewende“ zeigt, dass weitere Maßnahmen dringend geboten sind – auch im Hinblick auf die Ziele 2030. Denn: im dritten Jahr in Folge stagniert der Ausstoß des klimaschädlichen CO₂, statt wie geplant zu sinken. Während im Stromsektor die Emissionen infolge des Rückgangs der Steinkohleverstromung 2017 leicht zurückgingen, stiegen sie im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor aufgrund des höheren Mineralöl- und Erdgasverbrauchs. Wesentliche Ursache hierfür sieht Agora in der Entwicklung beim Energieverbrauch. Im vergangenen Jahr wurde 0,8 Prozent mehr Energie verbraucht als 2016 – Strom, Diesel und Erdgas legten zu.

    Um die energetischen Einsparpotentiale zu erschließen, müssen perspektivisch besonders im Bestand noch erheblich mehr Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden. Contractoren als Effizienzdienstleister sind die idealen Partner, um eine Effizienzsteigerung zu erzielen – idealerweise in Kombination mit einer Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energieträger. Contractoren haben das nötige technische und wirtschaftliche Know-how, um bei der Modernisierung der Energieerzeugung das Optimum an Effizienz zu erzielen sowie dauerhafte Einsparungen während der Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen – und das zu einem fairen Preis.

    Den komplettne Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads.
  • Wärmelieferverordnung – Meilenstein für die Anerkennung eines neuen Verfahrens bei Wärmelieferung erreicht

    Wärmelieferverordnung – Meilenstein für die Anerkennung eines neuen Verfahrens bei Wärmelieferung erreicht

    Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände AGFW, BDEW, VfW und GdW

    Die nahezu klimaneutrale Energieversorgung im Gebäudebestand bis 2050 ist ein zentrales Ziel der Energie- und Klimapolitik Deutschlands. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, werden Instrumente und Lösungen benötigt, die die Sanierungsrate im Gebäudebestand deutlich beschleunigen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung wie Fernwärme oder Contracting ist ein wichtiger Baustein in der Sanierung und Heizungsmodernisierung im Mietwohnbestand. Seit ihrer Einführung wirkt aber die hierfür maßgebliche Wärmeliefer­verordnung wegen praxisfremder Annahmen eher bremsend als fördernd. Zum Nachteil nicht nur der Branche, sondern auch von Mietern und Vermietern. Denn dringend notwendige Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien sowie der Austausch von alten Heizungen werden verzögert oder gar verhindert.

    Ein Verbändebündnis aus AGFW, BDEW, ESCO Forum im ZVEI und VfW hat hier einen wichtigen Impuls gegeben. Im vergangenen Jahr wurde eine Lösung mit der Entwicklung eines praxistauglichen Verfahrens auf Basis der empirischen Studie des EBZ in Bochum geschaffen. Das Verfahren liefert eine realistische Einschätzung des Altkessels und wird seitdem immer öfter in der Praxis von Contractoren und Fernwärmeversorgern verwendet.

    Das zugrundeliegende Berechnungsverfahren wurde jetzt in das AGFW-Regelwerk mit dem Titel „FW314 – Berechnung des Jahresnutzungsgrades von Wärmeerzeugungsanlagen in der Wohnungswirtschaft“ übernommen.

    Damit wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für die offizielle Anerkennung erreicht. Nicht nur wurden Berechnungsmethodik und Vorgehensweise damit einem vom Gesetzgeber anerkannten Verfahren und einer erneuten Prüfung unterzogen, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit erneut mit einbezogen und um Kommentierung gebeten. Diese Gelegenheit hat beispielsweise der Deutsche Mieterbund genutzt und wichtige Anmerkungen zum Regelwerksbaustein hinzugefügt.

    An der erfolgreichen Umsetzung in einen AGFW-Regelwerksbaustein haben Branchen­unternehmen, aber auch Vertreter der Verbände VfW, ESCO-Forum, GdW und BDEW mitgearbeitet oder unterstützend begleitet.
    Der Regelwerksbaustein wird Anfang 2018 offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht, kann aber bereits heute von der AGFW-Internetseite kostenfrei heruntergeladen werden.