Kategorie: Contracting

  • Klimaluft-Contracting ist möglich

    Klimaluft-Contracting ist möglich

    Foto: © Luftmeister GmbH – Zähler am Rohr
    01.08.2021 | Natürlich ist es dem Laien nur schwer zu vermitteln, dass jetzt auch noch die Luft etwas kosten soll. Betreiber von Klimaanlagen dagegen wissen nur allzu gut, dass die erhitzte, gekühlte oder anderweitig aufbereitete Klimaluft nicht kostenlos ist. Die Ventilatoren sind große Stromkonsumenten und die Heißwasser- und Kaltwasserverbräuche fallen durchaus ebenfalls ins Gewicht. Hinzu kommen Personal-, Material- und Dienstleistungskosten für Wartung und Instandhaltung sowie für Regelung und Überwachung.

    Nicht verwunderlich, dass manche Firmen darüber nachdenken, Ihre Klimaluft-Versorgung nicht (mehr) durch den Betrieb einer eigenen Anlage sicher zu stellen. Seit kurzem gibt es eine Alternative: Das Klimaluft-Contracting.
  • Abwärme aus Rechenzentrum beheizt zukünftig neues Quartier „Westville“

    Abwärme aus Rechenzentrum beheizt zukünftig neues Quartier „Westville“

    12.07.2021 | Auf dem ehemaligen Avaya-Gelände im Gallusviertel in Frankfurt wird ein modernes Wohnquartier mit über 1.300 Wohneinheiten errichtet. Durch die innovative Art der Wärmeversorgung wird das Quartier auch außerhalb Frankfurts zu einem Leuchtturmprojekt in Sachen Nachhaltigkeit.

    In Kooperation mit einem Rechenzentrumsbetreiber liefert Mainova im Rahmen eines 15-jährigen Contractingvertrags nachhaltige Wärme, die zu mindestens 60% aus der Abwärme des benachbarten Rechenzentrums gewonnen wird. Dazu wird eine 500m lange Rohrleitungstrasse errichtet, die die Abwärme des Rechenzentrums in eine Kellerheizzentrale im Wohnquartier führt. Dort wird die niederkalorische Abwärme mit zwei Hochtemperaturwärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau von ca. 70° C angehoben und über ein Nahwärmenetz verteilt.

    Hier geht es direkt zum Projekt.
    Foto: © Mainova AG
    Foto: © Mainova AG
  • Zwischenbericht Roadmap Energieeffizienz 2045

    Zwischenbericht Roadmap Energieeffizienz 2045

    28.06.2021 | BMWi veröffentlicht Zwischenbericht „Energieeffizienz für eine klimaneutrale Zukunft 2045“.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 30.06.2021 den Zwischenbericht „Energieeffizienz für eine klimaneutrale Zukunft 2045“ der Roadmap Energieeffizienz veröffentlicht. In dieser Zwischenbilanz sind die zentralen Ergebnisse der Stakeholder der Roadmap als fachliche Handlungsempfehlungen für die kommende Legislaturperiode sowie Schlussfolgerungen aus der Online-Umfrage „Politische Instrumente für eine energieeffiziente Zukunft“ formuliert. Der Bericht gibt dabei die Meinungen und Positionen der im Roadmap-Prozess beteiligten Akteure wieder. Wir sind als Stakeholder bei dem Prozess integriert und haben uns bei der Online-Umfrage insbesondere für die Stärkung der Energieeffizienz mit Energiedienstleistungen/Contracting stark gemacht.

    Die Rolle der Energiedienstleistungen bei der Steigerung der Energieeffizienz wird von den Großteil der beteiligten Stakeholder als elementar angesehen. Dennoch spielen Energiedienstleister im Zwischenbericht nur eine untergeordnete Gruppe. Contracting wurde zwar als Instrument mit aufgenommen, allerdings bisher nur für den Verkehrssektor (siehe S. 14 im Zwischenbericht).

    Wir werden uns im weiteren Prozess intensiv dafür einsetzen, dass Energiedienstleistungen mehr berücksichtigt werden und die Rahmenbedingungen verbessert werden.

    Den vollständigen Zwischenbericht finden Sie hier.
  • Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    28.06.2021 | Neun Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende: In einem Positionspapier im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl zeigt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) auf, wie mit ganzheitlichen Energiedienstleistungen der Schutz von Klima und Mietern sowie wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz macht deutlich, dass die Bundesregierung unbedingt weitaus größere Anstrengungen und Maßnahmen umsetzen muss, damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht verliert und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch die aktuellen Wahlprogramme zur Bundestagswahl der Parteien zeigen, dass dem Klimaschutz immer noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit unserem Positionspapier möchten wir Wege aufzeigen, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne dabei die Bürger unnötig finanziell zu belasten.“

    „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Daneben ist es erforderlich Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ so Dworschak zu den zentralen Maßnahmen im Positionspapier.

    „Die Zukunft der Energieversorgung wird aus unserer Sicht geprägt sein durch dezentrale und ganzheitliche Energieversorgungskonzepte in grünen Quartieren gepaart mit einer Koppelung der verschiedenen Sektoren Wärme, Strom und e-Mobilität. Dabei wird der optimal aufeinander abgestimmte Einsatz von Erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen entscheidend sein für ein Gelingen der Energiewende. Auch das Thema Klimatisierung wird im Zuge der zunehmenden Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen bei der Energieversorgung von Morgen.“ erläutert Dworschak die Vision des vedec für eine erfolgreiche Energiewende.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    28.06.2021 | Bundesrat berücksichtigt Hauptkritikpunkte aus der vedec-Stellungnahme.

    am 18.06.2021 berichteten wir über eine Empfehlung zweier Ausschüsse im Bundesrat mit weitereichenden Änderungen an der AVBFernwärmeV. Am vergangenen Freitag (25.06.2021) hat der Bundesrat im Rahmen der 1006. Plenarsitzung unsere Hauptkritikpunkte berücksichtigt im Beschluss.

    Folgende Punkte wurden im Beschluss jetzt nicht mehr mit aufgenommen:
     
    • Änderung der Höchstlaufzeit in § 32 Abs. 1, S. 1 AVBFernwärmeV von 10 auf 2 Jahre max.
    • Änderung automatische Verlängerungszeit von 5 auf 1 Jahr in § 32 Abs. 1, S. 2 AVBFernwärmeV
    • § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV mit seiner Abwendungsbefugnis wird gegenüber natürlichen Personen ausgeschlossen (keine Individualvereinbarung mit der WEG mehr möglich)
    • Sonderkündigungsrecht § 32 Abs. 4 – neu – AVBFernwärmeV bei Immobilienverkauf: „Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so kann er aus Anlass der Veräußerung der Immobilie den Versorgungsauftrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen.“

    Zum letzten Punkt bleibt jedoch die Empfehlung eines Sonderkündigungsrecht (Begründung zu neuen § 3 Anpassung der Leistung, S. 15/16):
     „Erfolgt der Verkauf innerhalb der Vertragslaufzeit, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass der Käufer den Versorgungsvertrag übernimmt. Diese Vorgabe erscheint als unverhältnismäßige Last für Verkäufer und sollte durch ein Sonderkündigungsrecht bei Veräußerung einer Immobilie mit angemessener Frist ersetzt werden.“

    Weiterhin mit enthalten sind u.a. folgende Punkte:

    • Veröffentlichungspflichten Internet zwingend, § 5 Abs. 3 FFVAV und § 1a AVBFernwärmeV (S.10) 
    • Leistungsanpassungsanspruch des Kunden, § 3 AVBFernwärmeV neu (S.14/15)
    • § 18 Absatz 1 Satz 2 bis 4 – neu (S.17)
    • Anpassung des § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV – öffentliche Bekanntgabe raus, stattdessen nun: „Eine Änderung einer Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“ (S.19)

    Im Sinne des Klimaschutzes begrüßen wir sehr, dass der Bundesrat insbesondere die Empfehlungen der Ausschüsse zur Vertragslaufzeit und automatischen Verlängerungszeit nicht aufgegriffen hat. 

    Allerdings fordert der Bundesrat im Beschluss insgesamt die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten:

    „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten, da insbesondere im Hinblick auf die Änderung von Preisänderungsklauseln, Veröffentlichungspflichten, Preisregelungen und Preiskomponenten, Anpassung der Anschlussleistung, Kündigungsrechte und Vertragslaufzeiten Änderungsbedarf der AVBFernwärmeV gesehen wird.“

    Ggf. werden also auch von Seiten der Bundesregierung noch weitere Änderungsvorschläge kommen.
     
  • Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    18.06.2021 | vedec bezieht Stellung zu den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz an den Bundesrat zur Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    Wärmelieferung aus hocheffizienten und regenerativ betriebenen Erzeugungsanlagen und Wärmenetzen ist ein Schlüssel zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie erfordern aber eine hohe Anfangsinvestition, die in der Regel deutlich über dem liegt, was für technisch einfache und preisgünstige Öl- und Gasheizungen zu bezahlen ist. Die hohen Anfangsinvestitionen werden mit niedrigen Verbräuchen und/oder CO2-freier Wärme belohnt. In der Zusammenschau können sie preislich mit Öl- und Gasheizungen mithalten.
     
    „Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können“, so ist es unter Punkt 6 des Klimapakets der Bundesregierung von 2019 zu lesen, „wird zudem in der Gebäudeförderung ein Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/ Leasing.“

     Das funktioniert aber nur dann, wenn die hohen Anfangsinvestitionen über eine lange Vertragslaufzeit verteilt werden können. Solche Verträge sind heute auf der Grundlage der AVBFernwärmeV möglich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung bestehender Heizungsanlagen und bei der Versorgung neu geplanter und energetisch anspruchsvoller Quartiere und tragen so zu einer nachhaltigen Einsparung von CO2 bei.
     
    Die geplanten Änderungen insbesondere in Form der Verkürzung der in allgemeinen Versorgungsbedingungen zulässigen maximalen Laufzeit von 10 Jahren, das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Grundstücks und der Ausschluss von Preisänderungen durch Veröffentlichungen entziehen solchen Klimaschutzprojekten die Realisierungsgrundlage.

    Die Stellungnahme un die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat finden Sie rechts unter Downloads.
  • Jahreskongress 2021

    14.07.2021 | Der Jahreskongress des vedec ist der Treffpunkt der Contracting- und Energiedienstleistungsbranche zu dem wir alle Interessierte herzlich einladen.

    Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik und diskutieren Sie mit uns Vorschläge und Lösungen. Das Programm und die Rahmenbedingungen werden derzeit entwickelt. Lassen Sie sich also überraschen und merken Sie sich den Termin schon einmal vor.

    Am 06.10.2021 freuen wir uns darauf, Sie entweder persönlich in Berlin oder virtuell in unseren Online-Räumen zu begrüßen.

  • Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    10.06.2021 | Vor den Toren Potsdams demonstriert das im Bau befindliche Blütenviertel wie in einem Neubauquartier mit etwa 180 Wohn- und Geschäftseinheiten durch ein intelligent vernetztes Energiesystem, ein Maximum an erneuerbarer Energie eingebunden werden kann.
    Zentrales Element des Energiekonzeptes ist der im März 2021 gebaute Eisspeicher mit einem Volumen von 650 m³. Das Speichermedium ist normales Leitungswasser. Der Eisspeicher dient im Winter als Wärme- und im Sommer als Kältequelle. Im Eisspeicher befinden sich 12 Kilometer in Spiralen verlegte und mit einem Glykol-Wasser-Gemisch gefüllte Kunststoffrohre als Wärmetauscher.

    Hier geht es zum Projekt der FPE Flowerpower Energy GmbH.
    Foto: © AnotherArchitect.com
    Eisspeicher von oben – Fotos: © FPE Flowerpower Energy GmbH
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    07.06.2021 | Mit der BEG wurde eine Vereinheitlichung der Förderlandschaft vorgenommen und parallel auch die Problematik der De-minimis-Beihilfe-Regelung berücksichtigt. Das heißt konkret, dass Contractoren nicht nur antragsberechtigt sind, sondern auch nicht mehr wie bei früheren Förderprogrammen durch die Vorgaben der De-minimis-Beihilfe-Regelung eingeschränkt werden. Contractoren haben also keine Begrenzung bei der Fördersumme.

    Wir haben für Sie jetzt eine feste Rubrik zur BEG auf unserer Internetseite aufgenommen, in der Sie aktuelle Informationen in Bezug auf Contracting rund um die BEG erhalten. U.a. finden Sie dort auch Informationen zu den Änderungen durch die im Juni veröffentlichten neuen Richtlinien und FAQs.

    Für unsere Mitglieder stellen wir im internen Bereich eine Diskussionsgruppe zur Verfügung, in der sie sich über die Neuerungen und Änderungen durch das BEG austauschen können.



  • Markterhebung Contracting

    Markterhebung Contracting

    01.06.2021 | Wir laden alle Mitglieder wieder herzlich ein, sich an unserer jährlichen Befragung – Markterhebung Contracting – zu beteiligen.

    Wir möchten wissen, wie Sie die Entwicklung des Contractingmarktes einschätzen. Hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Branche gehabt? Auch in diesem Jahr interessiert uns, welches aus Ihrer Sicht die größten Hemmnisse des Contractings sind und welche Themen Sie in Ihrem Arbeitsalltag am meisten beschäftigen?

    Diese Markterhebung ist eine wesentliche Grundlage für unsere Arbeit. Mit dem Wissen, welche Themen für Sie als unsere Mitglieder wichtig sind, können wir gezielt Lösungen erarbeiten und zielführende Gespräche mit anderen Verbänden und Politikern führen. Mit einer möglichst großen Datenbasis können wir auf ein valides Zahlengerüst und bessere Argumente für unsere Gespräche mit den unterschiedlichen Beteiligten in Politik und Gesellschaft zurückgreifen. Mit Ihren Antworten helfen Sie uns, die Energiedienstleister gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik mit einer starken Stimme und den beeindruckenden Zahlen, auf die wir als Branche verweisen können, zu vertreten.

    Sie können den Fragebogen online ausfüllen oder ein PDF-Formular verwenden. Auch aus dem PDF heraus, haben Sie die Möglichkeit zur Online-Befragung zu gelangen.

    Wir freuen uns auf Ihre Antworten online oder als PDF idealerweise bis zum 30.06.2021. Natürlich werden Ihre Angaben absolut vertraulich behandelt. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

    Bei Fragen und Anregungen zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Ihren PDF-Fragebogen senden Sie dann gerne an melanie.hoffmann@ved.ed.ka.kbit.de.

    Vielen Dank.

    Den Fragebogen finden Sie in unseren´m neuen Mitgliederberich in der „Mitglieder-Infothek„.