Kategorie: Contracting

  • Stellungnahme zur NELEV

    Stellungnahme zur NELEV

    01.06.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Die im Koalitionsvertrag und Osterpaket gemachten Ankündigungen zur Anpassung der NAV werden in dieser Änderungs-Verordnung konsequent und in gleicher Linie umgesetzt. Grundsätzlich ist das unserer Ansicht nach begrüßenswert. Hinsichtlich des nachträglichen Trennungsrechts des Netzbetreibers sollte im Kontext der Kundenanlage (dezentraler Stromlieferung) zumindest eine rechtzeitige, vorherige Informationspflicht an den Anschlussnehmer und den Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage aufgenommen werden.

    Unsere Forderung: Auflösung des Zertifizierungsstaus durch Erleichterungen in der Praxis

    1) Die Anhebung der Schwelle für die obligatorische Verwendung von EZA-Reglern ab einer Leistung von 1 MW würde nicht nur den Zertifizierungsstau lösen, sondern auch noch Tempo beim Ausbau solarer Energieerzeugungsanlagen machen.

    2) Eingriffe durch einen Netzbetreiber in das interne Schalt- und Messkonzept einer Energieerzeugungsanlage im Sinne einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG überschreiten die zulässigen Befugnisse eines Netzbetreibers und stellen einen derart weitreichenden Eingriff hinter dem Netzverknüpfungspunkt dar, für den keine rechtfertigende Grundlage besteht.
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  • Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    31.05.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit dem uns vorliegenden Entwurf soll die Energieversorgungssicherheit in der Bundesrepublik gewährleitet werden. Insbesondere jetzt sollte die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und -behandlung erhalten, aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung.

    Unsere Kern-Anmerkung: KWK-Anlagen abzuschalten ist kontraproduktiv

    Die Abschaltung von KWK-Anlagen ist nicht das probate Mittel zur Einsparung von Erdgas. Folgende Aspekte bei den dann für die Wärmeversorgung einzusetzenden Gaskesseln bitten wir, kritisch zu bedenken:

    1) Die Substitution von KWK-Wärme durch Wärme aus Spitzenlastkesseln führt zwar zu Einsparungen von Erdgas, aber gleichzeitig auch zu
    steigenden Wärmepreisen, die in die Wohnungswirtschaft und bis zu den EndverbraucherInnen durchschlagen.

    2) Spitzenlastkessel in der kommunalen Energieversorgung sind oftmals nicht dafür dimensioniert, die Gesamtwärmeversorgung (oder den Hauptteil) decken zu können, sondern bilden eine Ergänzung zur KWK für Zeiten höchster Wärmebedarfe oder bei Wegfall einzelner KWK-Anlagen. Bei Abschalten der KWK-Leistung in den Wintermonaten droht ggf. eine mangelnde Wärmeversorgung.

    3) Spitzenlastkessel haben lange Standzeiten als Reserve ohne tatsächlich betrieben zu werden. Werden diese nun vermehrt zur Wärmeerzeugung eingesetzt, steigt das Risiko einzelner Ausfälle. Wenn Spitzenlastkessel nicht betriebsbereit sind (Störung o.ä.), müssen KWK-Anlagen betrieben werden dürfen, ohne mit einem Pönale belegt zu werden.


    Mit den Neuregelungen für Kohlekraftwerke, die wir in der aktuellen Situation mittragen, müssen jedoch für faire Marktbedingungen auch die Regelungen für Gas angepasst werden. Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgearbeitet und sind dringend nachzureichen.

    Beim gerade verabschiedeten EnSiG hat man nur den Gasversorgern, aber nicht der Fernwärme, die Option Weitergabe höhere Energiepreise an Kunden eingeräumt. Der Branchenvorschlag, mit einer Änderung der AVB FernwärmeVO dies zu ermöglichen, sollte jetzt rasch umgesetzt werden.
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  • Jahreskongress 2022 – Werden Sie Partner

    Jahreskongress 2022 – Werden Sie Partner

    23.05.2022 | Am 21.09.2022 ist es wieder soweit – wir laden Sie herzlich zu unserem diesjährigen hybriden Jahreskongress in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

    Den Auftakt des Jahreskongresses bildet die Opening-Night am 20.09.2022, die ebenfalls in den Räumen der Landesvertretung stattfindet. Highlight des Abends ist die Verleihung des Contracting Award 2022 gemeinsam mit der Zeitschrift „Energie & Management“.
     
    Wir haben spannende Vorträge zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Branche für Sie zusammengestellt. Schauen Sie gerne schon einmal auf unsere Agenda.

    Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und einen regen Austausch mit Ihnen zu dem heutigen als auch zukünftigen klima- und energiepolitischen Rahmen für die Contracting-Branche.

    Unterstützen und gestalten Sie unseren Jahreskongress 2022 mit! Werden Sie Partner oder nutzen eines der weiteren Möglichkeiten, sich und Ihr Unternehmen während des Kongresses dem Fachpublikum zu präsentieren. Ob z.B. als Aussteller, als Themenpartner oder mit einer Veröffentlichung von Unternehmensinformationen- in der beigefügten Übersicht haben wir alle Möglichkeiten für Sie zusammengestellt.

    Mit Ihnen als Partner wird der Kongress zu einem Erfolg!

    Weitere Informationen und Inhalte finden Sie hier.

    SAVE-THE-DATE!

    #vedecJK2022
  • Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    12.05.2022 | Der Ferienpark “Park Allgäu” wurde 2018 eröffnet und bietet 1.000 Ferienhäuser in unterschiedlichen Komfortniveaus. Von Comfort-Ferienhäusern bis hin zu Exclusive- oder Exclusive-Wellness-Ferienhäusern. Dazu kommen ein großes Zentralgebäude mit tropischem Badeparadies Aqua Mundo und Market Dome und SPA (der Spa & Country Club befindet sich nicht im Zentralgebäude). Die Infrastruktur mit Strom, Wärme und Trinkwarmwasser musste entsprechend geplant werden.

    Die Betreiber vom Park Allgäu wünschten sich eine ökologische und effiziente Versorgung des gesamten Parks. Der Zeitplan war sehr eng und auch ein Nahwärmenetz musste erst einmal verlegt werden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © Center Parcs (Park Allgäu)
    Foto: © Center Parcs
  • Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Sie finden die Folge auch bei Apple Podcasts.
    Foto © Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Bernd Schälte
    09.05.2022 | vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in NRW.

    Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Alle Parteien sehen die Effizienzdienstleistung Contracting als wichtigen Impulsgeber für das Ziel der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Auch die Dezentralität der Energieversorgung und die Steigerung der Energieeffizienz stehen im Fokus der Parteien. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes NRW. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW.

    So äußert sich die SPD beispielsweise wie folgt: „Energiedienstleistungen bieten die Möglichkeit der passgenauen verbraucherfreundlichen Versorgung mit einzelnen Komponenten des Energiebedarfs, aber auch ganzheitlich aus einer Hand. Dazu sind Energiedienstleistungen geeignet, eine dezentrale organisierte Energieversorgung zu unterstützen.“ Die Grünen äußern sich dazu wie folgt: „Wir Grüne sind davon überzeugt, dass Energiedienstleistungen in den nächsten Jahren eine wachsende Bedeutung haben werden.“ Auch die FPD sieht das sehr ähnlich: „Wir brauchen innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen, die den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht werden. Energiedienstleister leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: “Wir begrüßen die Aussagen der Parteien sehr. Jetzt gilt es den Worten auch Taten folgen zu lassen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Energiedienstleistungen ihre volle Wirkung beim Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland entfalten können.”

    Auch beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind die Parteien sich einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die CDU äußert sich wie folgt dazu: „Mieterstrommodelle und Quartierslösungen müssen weiter vereinfacht werden. Der Wegfall der EEG-Umlage ist dafür ein wichtiger erster Schritt, es gilt aber auch weitere bürokratische Hürden abzubauen.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in NRW. Im Rahmen des Podcast haben wir u.a. mit Dr. Christian Untrieser (Sprecher für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU in NRW) und Wibke Brems (Sprecherin für Klimaschutz, Energie, Bergbausicherheit und Anti-Atom-Politik von Bündnis 90/Die Grünen in NRW) über die Energiewende in NRW gesprochen.

    Timestamps:

    Wahlprüfsteine im Überblick (0:13 min)

    Interview mit Dr. Christian Untrieser, CDU (7:01 min)

    Interview mit Wibke Brems, Bündnis 90/Die Grünen (17:54 min)

    Der Blick der Branche auf die Landtagswahl: Im Gespräch mit Bernd Schmidt, EVO (31:39 min)
  • Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Landtagswahl in Schleswig Holstein

    27.04.2022 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

    Am Sonntag, den 08.05.2022 wird ein neuer Landtag in Schleswig-Holstein gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt.

    In unseren Wahlprüfsteinen haben wir im Schwerpunkt nach der Rolle von Energiedienstleistern insgesamt, Maßnahmen zur Energiewende im Bestand sowie zur Stärkung grüner Quartierskonzepte, aber auch nach der Abgrenzung von Nah- und Fernwärme sowie letztlich nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt.

    Die Schleswig-Holsteinische SPD stellt heraus, dass Contractoren einen schnellen Rahmen für mehr Investitionssicherheit benötigen, um noch erfolgreicher auf die Energiewende einzahlen zu können. Die CDU spricht Energiedienstleistern eine wichtige Rolle zu und stellt die Vorteile für Immobilieneigentümer heraus.

    Update: Wir haben jetzt auch eine Rückmeldung von den Grünen erhalten und in den Wahlprüfsteinen ergänzt.

    Die vollständigen Antworten der kandidierenden Parteien finden Sie rechts unter Downloads.

    Zum Interview mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Schleswig-Holstein Andreas Hein und unserem Vorstand Gerrit Müller-Rüster geht es hier.

    Timestamps:

    Auswertung Wahlprüfsteine (02:30 min)
     
    Gespräch mit vedec Vorstand Gerrit Müller-Rüster (05:14 min)
     
    Gespräch mit SPD-Spitzen- & Ministerpräsidentenkandidat Thomas Losse-Müller (15:32 min)
     
    Gespräch mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-SH Andreas Hein (32:30 min)
    Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    25.04.2022 | Die Änderung des § 3 AVBFernwärmeV lässt es zukünftig nicht mehr zu, in unserem Standard-Wärmelieferungsvertrag eine Pflicht vorzusehen, dass der Kunde während der gesamten Vertragslaufzeit die benötigte Wärme ausschließlich vom Wärmeversorgungsunternehmen bezieht. Das führt zu Änderungen in einigen Paragraphen. Will das Wärmeversorgungsunternehmen weiterhin eine solche Gesamtbedarfsdeckungspflicht vereinbaren, so muss diese individuell ausgehandelt werden.

    Es ist verpflichtend, von Anfang an einen fernablesbaren Wärmemengenzähler einzusetzen.

    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Recht des Wärmeversorgungsunternehmens, einseitig Preisänderungsklauseln zu ändern, war ebenfalls einzuarbeiten. Deshalb hat es weitere umfangreiche Änderungen gegeben. Die neue Rechtslage ist relativ einfach: Wenn eine vereinbarte Preisänderungsklausel unwirksam ist oder wird (nur dann, aber nicht, wenn sie dem Wärmeversorgungsunternehmen wirtschaftlich ungünstig erscheint), kann das Wärmeversorgungsunternehmen eine neue, den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV genügende Preisänderungsklausel durch einseitige Bekanntgabe während der laufenden Vertragslaufzeit ohne Kündigung des Vertrages für die Zukunft bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft setzen. In allen anderen Fällen ist eine einseitige Änderung der Preisänderungsklauseln durch das Wärmeversorgungsunternehmen nach dem geänderten § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV unzulässig.

    Die Regelungen zur Abrechnung (nach FFVAV) sind angepasst worden.

    Weitere Informationen finden Mitglieder in unserer Community.

    Unsere aktuellen Musterverträge können in unserem Shop bestellt und heruntergeladen werden. Die Preise werden Ihnen je nach Mitgliedschaft angezeigt.
  • Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    11.04.2022 | Von 2020 bis Ende 2022 plant die Stiftung Louisenlund die Umgestaltung und Erweiterung des Forschungs-, Lern- und Studienzentrums und der Wohngebäude. Neu errichtet werden neben einem zweigeschossigen Schulgebäude auch Wohn- und Gemeinschaftsräume, so dass zukünftig mehr als 600 Schülerinnen und Schüler die Schule und das Internat besuchen können.

    Im Zuge der umfangreichen Neu- und Ausbauarbeiten wird die derzeit dezentrale und fossile Energieversorgung mit Beginn des Schuljahres 2022/23 durch eine zukunftssichere ökologische Energiebereitstellung ersetzt. Dafür werden 15 Bestandsgebäude und zwei Neubauten an ein neu errichtetes ca. 1.700m langes Wärmenetz angeschlossen, das zu über 90 Prozent aus Biomasse und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird.

    Hier geht es zum Projekt.
    Stiftung Louisenlund Baugrund Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
    Stiftung Louisenlund Grafik Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
  • Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    01.04.2022 | In der Sondersitzung Roadmap-Prozess Energieeffizienz 2045 hat das BMWK dazu angeregt Sofortmaßnahmen vorzuschlagen.
    Ziel und Zweck der Sondersitzung Roadmap-Prozess 2045 war es, im direkten Austausch über denkbare Sofort-, aber auch langfristige Maßnahmen zu sprechen und weitere zu eruieren. Als Verband für Energiedienstleister, Effizienz und Contracting sprechen wir unseren Mitgliedern die grundsätzliche Empfehlung aus eine mögliche Absenkung der Heizkurve um 5 Kelvin zur Entlastung der Haushalte mit Eigenversorgung zu prüfen und durchzuführen.

    Nach intensiver Abstimmung innerhalb der Geschäftsstelle und mit unseren Beiräten haben wir weitere Vorschläge erarbeitet (siehe Anlage zum Download).

    Darüber hinaus haben wir Empfehlungen für Maßnahmen ausgesprochen, die sofort auf den Weg gebracht werden können, aber Zeit brauchen:

    • Schnelle Umrüstung von alten Heizungen, so dass diese Niedertemperatur, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) und Biomethan nutzen können

    • Überwiegende Nutzung von EE, um die Energieunabhängigkeit zu stärken

    • Weitreichender Einsatz von Licht-Contracting (u.a. Umrüstung energieintensiver Halogen- auf LED-Leuchtmittel)

    • Beschleunigung von Maßnahmenumsetzung der öffentlichen Hand: Einsatz der freihändigen Vergabe bei Einhaltung definierter Kennzahlen ermöglichen (z.B. maximale Amortisationszeit 5 Jahre, Investitionshöhe kleiner 500.000 EUR und/oder Investitionskosten je eingesparte Tonne CO2-Emissionen kleiner 1000 EUR)

    • Gesonderte Förderung der Umbaukosten bei der Realisierung von Mieterstrom durch Gebäudeumrüstung und Einsatz neuer Kabel („Handwerkskosten “ sollten förderfähig sein):

    o Der Mieterstromzuschlag pro kWh reicht nicht aus um Kostendeckend zu arbeiten (Wechselrichter, Kabel, Umbau der Kundenanlage (VDE-Konformität), Installation Summenzähler, Unterkonstruktion sowie Planungs-, Errichtungs- und Montagekosten)

    • Nutzung des BEW (sofern es in Kraft ist):

    o Die Investitionskosten- und Betriebskostenförderung wird dringend für mehr energieeffiziente, dezentrale und regenerativ erzeugte Nutzenergie benötigt.
  • Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    04.04.2022 | Energie & Management und der vedec verleihen 2022 wieder den Contracting Award für vorbildliche Projekte, die in den Jahren 2020 und 2021 verwirklicht wurden.

    Die Ausschreibung des seit 1997 regelmäßig verliehenen Contracting Awards sucht vorbildliche Projekte für die Energieversorgung von Wohngebieten, Industrie und Gewerbe sowie von kommunalen Gebäuden. Sie zeigen, dass Energiedienstleistungen ein wirksames Mittel sind, um zum einen signifikante Einsparungen an Brennstoffen, Emissionen und Energiekosten zu erreichen und zum anderen ganzheitliche und nachhaltige Versorgungskonzepte umzusetzen. Dabei werden der Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt.
    Preis: Bronzeskulptur des Künstlers Robert Harbauer
    Ihr Unternehmen hat hier die Chance, seine Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kunden und Geschäftspartnern zu demonstrieren.
    Zur Bewerbung sind Contracting-Projekte aufgerufen, die in den mittleren Leistungsbereich fallen und neue Ideen oder Kooperationsformen der Energielieferung entwickelt haben. Sie erfüllen dabei die drei folgenden Voraussetzungen:

    1. Systeme der Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbaren- sowie Abwärmenutzung oder Mehrfachnutzung mit mindestens 100 kWth / 50 kWel

    2. Partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Contractoren und Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe oder Kommune

    3. Das Contracting-Projekt wurde in den Jahren 2020/2021 verwirklicht
    – Alle teilnehmende Projekte werden in einer Ausgabe von E&M genannt und beschrieben.

    – Die drei besten Teilnehmer werden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20.09.2022 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin präsentiert.

    – Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet und in einer Ausgabe von E&M sowie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
    Nach diesen gleichgewichteten Kriterien beurteilt ein unabhängiges Expertengremium den Innovationscharakter des Projekts und entscheidet über die Vergabe des Contracting Awards.

    1. Organisatorischer und finanztechnischer Modellcharakter für die künftige Marktentwicklung bei Contracting-, Outsourcing- und Betreibermodellen

    2. Technische Konzeption mit optimiertem Einsatz technisch vorbildlicher Bausteine zur Energieversorgung

    3. Betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und Tragfähigkeit für den Nutzer und alle Beteiligten

    4. Umweltentlastung und Ressourcenschonung, die nachhaltig gesichert sind und nachgewiesen werden können

    5. Flexibilität im Sinne der Sicherung von Handlungsoptionen bei veränderten oder rückläufigen Bedarfsverhältnissen

    6. Praktikabilität des Projektkonzeptes und Übertragbarkeit auf Folgeprojekte im Sinne eines fairen und transparenten Vertragsmodells

    7. Überschaubarer Zeitraum für Projektentwicklung und Realisierung im pragmatischen Stufenplan
    Wenn Sie die Chance zur Darstellung Ihrer Contracting-Kompetenzen nutzen wollen, dann skizzieren Sie bitte kurz und prägnant Ihr Contracting-Projekt und gehen Sie dabei auf möglichst viele der vorgenannten Entscheidungskriterien ein. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass zur Preisvergabe über Ihr Vorhaben in der Öffentlichkeit berichtet wird.
    Die Verkündigung der Gewinner und die Preisverleihung finden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20. September 2022 in Berlin statt.
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Frau Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    E-Mail: contracting@energiemarkt-medien.de