Kategorie: Contracting

  • Mieterstrom ist Klimaschutz!

    Mieterstrom ist Klimaschutz!

    06.03.2023 | Mit Engagement ans Ziel!

    Wir haben neun Vorschläge für mehr Klimaschutz durch Mieterstrom erarbeitet. Im Zuge der aktuellen Debatte, um eine schnellere und bessere Verzahnung digitaler Maßnahmen im Kontext der solaren Stromerzeugung in Deutschland, erachten wir die folgenden Aspekte als hilfreich:

    1. Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt „Mieterstrom-Ready“ machen

    2. Preisobergrenzen für digitale Zähler beim Mieterstrom garantieren


    3. Komplexität beim Zusammenfassen solarer Anlagen reduzieren


    4. Digitalisierung nutzen: Mehr Geschwindigkeit durch einheitliche PV-Anmeldung


    5. Kundenanlagenbegriff verbessern: für mehr dezentrale und regernative Stromversorgungslösungen


    6. Wirtschaftlichkeit solarer Anlagen bei Einhaltung der Gründachpflicht verbessern


    7. Photovoltaikanlagen im WEG-Recht privilegieren


    8. Abstände zu Brandwänden bundesweit vereinheitlichen


    9. Einführen eines höheren Mieterstromzuschlags beim Umsetzen im Bestand
    Aktuell wird kein Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) erteilt, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach eines Nichtwohngebäudes oder Parkhauses/ einer überdachten Parkfläche installiert ist. Und dass, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang (Quartier) erzeugt, geliefert und vor Ort von Letztverbrauchern verbraucht wird. Dabei sollte der der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags aus der Definition der Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG abzuleiten sein. Die Produktion des Mieterstroms sollte daher auch in Gebäuden oder baulichen Anlagen zulässig sein, die keine Wohngebäude sind.

    Der Quartiersbegriff in § 21 Abs. 3 EEG ist aufgrund der subjektiven Auslegung nicht zielführend. Besser sollte für die Gewährung des Mieterstromzuschlags auf die beiden Varianten von Kundenanlagen abgestellt werden: also die „allgemeine“ nach § 3 Nr. 24a EnWG und die „zur betrieblichen Eigenversorgung“ nach § 3 Nr. 24b EnWG. Letztere ist immer auf einem Betriebsgebiet und unabhängig von der Nutzung eines Gebäudes. Das Erfordernis des Wohngebäudes ist deshalb unbedingt zu streichen, um mehr Mieterstromprojekte realisieren zu können.

    Positive Konsequenz:

    • Mieterstrompotenziale werden entfesselt, wenn fortan auf das Betriebsgebiet und nicht auf das Wohngebäude als Erzeugungs- und Verbrauchsort abgestellt wird

    • Auf den Parkdächern und Freiflächen eines Quartiers erzeugter Mieterstrom mit Verbrauch im Wohngebäude wird möglich

    • Mieterstromanlagen können in Kombination mit Speichern die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich entkoppeln und damit Systemdienstleistungen erbringen

    • Durchschnittlich min. 10 % gesteigerte Unabhängigkeit vom Netzstrom

    • Die Kombination mit einem Batteriespeicher ermöglicht eine Entlastung des Verteilernetzes

    • Große Potenziale für Sektorenkopplung werden ausgeschöpft (z.B. Power-to-Heat und Elektromobilität) – Mieterstrom als Hebel der Elektromobilität

    • Mieterstromanlagen dekarbonisieren alle Sektoren durch die Kombination mit Wärme- und Verkehrstechnologien


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  • Stellungnahme zum Vergaberecht

    Stellungnahme zum Vergaberecht

    22.02.2023 | Vom 29.12.2022 bis 14.02.2023 hat eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stattgefunden. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.

    Ziel der Bundesregierung ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Grundsätzlich begrüßen wir das geplante Vorhaben sehr, allerdings gibt es in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf.
     
    Unsere Stellungnahme basiert auf einen Fragebogen, der in fünf Aktionsfelder untergliedert ist:
     
    – Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung
    – Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung
    – Digitalisierung des Beschaffungswesens
    – Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren
    – Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen

    Hier weitere Informationen dazu. Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen

    Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen

    16.02.2023 | Mit einem modernen Nahwärmekonzept ermöglicht ENGIE Deutschland die klimaschonende Wärmeversorgung der Beruflichen Schule Riedlingen, des benachbarten Wohn- und Ärztehauses und des Pflegeheims der St.-Elisabeth-Stiftung. Bis zur Inbetriebnahme am 01.10.2022 fungierte ein Gaskessel als Energiequelle für die Berufliche Schule, während die Wärmeversorgung des Wohn- und Ärztehauses über die Heizzentrale des angrenzenden ehemaligen Krankenhauses erfolgte.
    ENGIE Deutschland übernimmt Planung, Bau und Finanzierung sowie Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Nahwärmenetzes und ist verantwortlich für die neue Heizzentrale.

    Hier geht es zum Projekt.
    Neue Heizzentrale
    Gaskessel – Fotos: © ENGIE Deutschland GmbH


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  • Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    Wir machen 65 % EE in neuen Heizungen sichtbar!

    10.02.2023 | Engagierte Wärmeversorgungsunternehmen setzten die Wärmwende im Gebäudebestand um!

    Die Wärmeversorgung in Deutschland muss und kann erneuerbar werden. Davon sind wir überzeugt. Große Herausforderungen lassen sich durch kluges Vorgehen und sorgfältige Planung meistern. Dazu fühlen sich die im vedec organisierten Energiedienstleister und Wärmelieferanten verpflichtet.

    Wir gehen die Herausforderungen an und setzen unser Know-How ein, um unseren Beitrag zum Gelingen der so dringend notwendigen Wärmewende zu leisten. Mit den richtigen und verlässlichen Rahmenbedingungen. Denn nur so können technische Lösungen von den Expert:innen der Wärmeversorgung breit ausgerollt und wirtschaftlich wie ökologisch sinnvoll eingesetzt werden. Wir haben deshalb die Ideen aus dem Diskussionspapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 – Konzeption zur Umsetzung“ der Bundesregierung zum Anlass genommen, unterschiedliche, in der Praxis typische Umstellungsszenarien zu berechnen. Dabei ging es uns darum, die Auswirkungen der diskutierten Anforderungen sichtbar zu machen.

    Wir haben drei Umrüstungsoptionen mit jeweils drei Szenarien berechnet:

    1. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit Wärmepumpen-Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    2. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit normalem Stromtarif, ohne hydraulischem Abgleich, ohne Kesseltausch

    3. Umrüstung eines bestehenden WG (50 WE) auf:
    • 65 % EE bei der Wärmeversorgung mit hydraulischem Abgleich und Wärmepumpen-Tarif

    Unsere Ergebnisse und Modellberechnungen finden Sie rechts unter Downloads.

    Hinweis zur Aktualität:
    Die Daten für das letzte Szenario (siehe Grafik unten) inkl. Heizkörpertausch, hydraulischen Abgleichs und der Umrüstung auf eine Wärmepumpe samt Gaskessel und PV-Anlage wurde im Juni 2023 aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der anderen beiden Szenarien auf der Grundlage der damals im September 2022 gültigen Werte basieren.
    • 65 % Erneuerbare Energien sind ein wichtiger erster Schritt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

    • 65 % Erneuerbare Energien in Heizungsanlagen bedeutet aber nicht zwingend, dass auch 65 % weniger CO-Emissionen entstehen.

    • Die Kosten für abnehmende CO-Emissionen steigen deutlich.

    • Die Bereitstellung Erneuerbarer-Wärme wird komplexer.

    • Ohne Wärmewende-Profis geht es nicht.
    1. Sicherheit der Refinanzierung: Flexible Laufzeiten bei Einsatz EE ermöglichen (§32 Abs.1 AVBFernwärmeV)

    2. Würdigen der tatsächlichen Kosten für 65 % EE (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)

    3. Einheitliche und transparentes Bilanzieren der CO-Emissionsfaktoren

    4. Wärmebedarf senken und Effizienz stärken

    5. Gleichberechtigter Einsatz innovativer Kraft-Wärme-Kopplung

    6. Erleichterte Errichtungsmöglichkeiten von Wärmepumpen, Rückkühlern und PV-Anlagen


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  • FAQ zur Erdgas-Wärme- und Strompreisbremse

    FAQ zur Erdgas-Wärme- und Strompreisbremse

    08.02.2023 | In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg haben wir FAQ zur Erdgas- und Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse erstellt. In unserem 23-seitigen Dokument beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen zum Thema. Beachten Sie bitte, dass diese derzeit nur Mitgliedern und den Teilnehmern unseres Seminars am 15.02.2023 zur neuen Rechtslage (siehe unten) vorbehalten sind.
    1) Wer ist Begünstigter der Wärmepreisbremse?
    2) Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
    3) Hat der Wärmelieferant (als Gaskunde) einen Anspruch auf den Preisdeckel/ Preisbremse gegenüber seinem Erdgaslieferanten?
    4) Welchen Anspruch hat der Wärmekunde gegenüber dem Wärmelieferanten?
    5) Über welchen Zeitraum gilt die Wärmepreisbremse?
    6) Referenzpreis für Wärme: Sind die Messentgelte im Preisdeckel inbegriffen oder wie gewohnt separat zu erfassen?
    7) Wie ist der § 12 zu verstehen? Sind individuell vereinbarte Preisgleitklauseln mitunter unwirksam? (nach dem EWPBG)
    8) Wie fallen die Zahlungsverpflichtungen nach § 11 aus? Welche Kundengruppen sind betroffen?

    27) …
    1) Wer ist Begünstigter der Strompreisbremse?
    2) Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
    3) Über welchen Zeitraum gilt die Strompreisbremse?
    4) Gilt die Strompreisbremse für jede einzelne Entnahmestelle oder für die Summe aller Entnahmestellen innerhalb einer Versorgungssituation?
    5) Wie fällt die Höhe der Strompreisbremse aus?
    6) Bezieht sich die Strompreisbremse auf den Arbeitspreis oder auch den Grundpreis?
    7) Zuordnung: Welche Kategorien gibt es und für welchen Letztverbraucher gelten diese?
    8) Was gilt für einen Energiedienstleister, der seinen Kunden nicht selbst mit dem Reststrom beliefert? (lediglich „Mieterstrom“, der aber nicht ausreicht)

    12) Wir beziehen voraussichtlich zum 01.05.2023 erstmalig Erdgas und können daher keine historischen Verbräuche vorweisen. Der Contractingbetrieb wurde zuvor von einem anderen Unternehmen
    organisiert. Zudem stehen für das Jahr 2023 umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an. Wie verhält es sich bei einer solchen Ausgangssituation mit unserem Strombezug. Können wir von der
    Strompreisbremse profitieren?
    Sie sind Mitglied, aber haben noch keinen Zugang? Dann schnell noch ein Kundenkonto anlegen und Zugang sichern. Fragen dazu stellen Sie gerne an marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de oder tilmann.quast@ved.ed.ka.kbit.de.
    Passend dazu bieten wir am 15.02.2023 ein Onlineseminar zur neuen Rechtslage an. Unsere Experten stellen Ihnen die neuen Gesetze vor und diskutieren mit Ihnen die wichtigsten Fragen. Sie erfahren, welche Pflichten der Energiedienstleister und der dezentrale Stromlieferant aus diesen neuen Gesetzen haben. Alle, die an dem Seminar teilnehmen, erhalten zudem die FAQ. Weitere Infos dazu finden Sie hier.


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  • Nullsteuersatz für Umsätze mit Photovoltaikanlagen

    Nullsteuersatz für Umsätze mit Photovoltaikanlagen

    06.02.2023 | Potenziale regenerativer Stromerzeugung durch gesenkten Steuersatz freisetzen. Mit dem Gesetz sowie dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, dass die regenerative Stromproduktion durch eine abgesenkte Steuer erleichtert, wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen gefördert. Das begrüßen wir sehr.

    Für das Erreichen der Klimaziele ist das eine große Chance. Um jedoch alle Dienstleister-Modelle umsetzen zu können, gilt es im Schreiben noch einiges klarzustellen oder zu ergänzen. Beispielsweise ist der Umgang mit beauftragten Dritten durch einen Letztverbraucher nicht eindeutig. Trotzdem ist unserer Auffassung nach der Vorteil eines Nullsteuersatzes anzuerkennen, auch wenn der Letztverbraucher vorerst von diesem profitiert und zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb an einen Dritten überträgt. Letztlich handelt es sich ebenso, um einen Umsatz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Keiner sollte seinen Anspruch darauf verlieren.

    Weitere Anmerkungen finden Sie in unserer Stellungnahme, die wir an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) versandt haben, rechts unter Downloads.


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  • Contracting im Congress Center Rosengarten

    Contracting im Congress Center Rosengarten

    20.01.2023 | Die MVV Enamic GmbH versorgt das Congress Center Rosengarten in Mannheim mit Wärme, Strom, Kälte und Licht. Es zählt zu den führenden Kongress- und Veranstaltungshäusern Deutschlands. Das Effizienzprojekt wird seit 2015 Stück für Stück umgesetzt und hat den bisher größten Erfolg in der Umstellung auf LED. Hier ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs in der Tiefgarage und vielen Innenbereichen um rund 58 % gelungen. Dies entspricht  einer CO2-Einsparung von mehr als 150 t pro Jahr.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © m:con – mannheim:congress GmbH
    Wärmeerzeuger


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  • Identifizierung und Planung von Contracting-Möglichkeiten

    Identifizierung und Planung von Contracting-Möglichkeiten

    02.01.2023 | Im Anschluss an unser Innovationsforum online Vol. 6 im November 2022, möchten wir Ihnen den Gewinner des Votings der Veranstaltung und deren Dienstleistungen näher vorstellen. Wir gratulieren der Urbio SE noch einmal herzlich zum Gewinn.

    Erfahren Sie mehr über Urbio auch im neusten Artikel des Innovationsforum Vol. 7
    https://ved.ed.ka.kbit.de/urbio-ebnet-den-weg-fuer-generative-ki-in-der-waermewende/
    Die Energie- und Wärmewende in Deutschland wird durch mehrere Herausforderungen gebremst: der Bedarf an vielen Datenquellen mit unterschiedlicher Herkunft, die Schwierigkeit, diese räumlich zu visualisieren, neue Komplexitäten im Zusammenhang mit dem Energiesektor, namentlich die Sektorkopplung und der groß angelegten Gebietsplanung für mehrere Gebäude gleichzeitig. Dies hat zur Folge, dass viel Zeit im Projektprozess für die Datenerfassung und -konsolidierung aufgewendet wird. Dies verhindert eine effiziente Herangehensweise von wertschöpfenden Geschäftsaktivitäten. Gleichzeitig verunmöglicht der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und Ressourcen die Planung und Realisierung mehrerer Projekte gleichzeitig. „Heutzutage ist die Priorisierung der rentabelsten Projekte zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor für die Unternehmen und die Energiewende selbst geworden“, betont Sébastien Cajot, CEO und Mitbegründer von Urbio.
    „Die Priorisierung der lohnendsten Projekte ist heutzutage ein wesentlicher Erfolgsfaktor  für die Unternehmen und die Energiewende selbst.“
    Die Online-Software von Urbio hilft Versorgungsunternehmen, Immobilienakteuren und Beratern, die besten Projekte in einem Gebiet zu finden und die Gestaltung von Dekarbonisierungsmassnahmen zu automatisieren. Die SaaS-Plattform besteht aus einer Datenfabrik, einem digitalen Zwilling und generativen Designalgorithmen: Die Datenfabrik sammelt Geo-, Energie- und Finanzdaten aus zuverlässigen Quellen und führt sie zusammen. Geografische Informationssysteme werden zur Visualisierung und Interaktion mit diesen Daten in Form eines benutzerfreundlichen digitalen Zwillings eingesetzt. Auswertungen können zum Beispiel Wärmedichtekarten, Gebäude mit vielversprechendem Einsparpotenzial oder Kennzahlen zum Marktpotenzial enthalten. Schließlich generiert ein Algorithmus auf Basis der digitalen Zwillinge Zukunftsszenarien, in denen optimierte Dekarbonisierungsmassnahmen wie PV-Anlagen, Wärmepumpen, Fernwärmenetze oder Gebäudesanierungen automatisch entworfen werden.
    „Urbio zentralisiert viele Datenquellen an einem Ort, darunter Open Data, Machine Learning, Industriestandards, Modelle und Daten Dritter. In Kombination mit der Möglichkeit des Nutzers, eigene Datenquellen einfach zu erfassen und zu bearbeiten, entsteht wertvolle Transparenz, welche die Basis für das Vertrauen jeder Analyse darstellt“, erklärt Sébastien Cajot. Die vollständige Automatisierung des Prozesses erleichtert die Zusammenarbeit von Teams und Abteilungen und führt zu einer schnelleren Lösungsfindung. Aktuelle Kunden von Urbio berichten nicht nur, dass sie bis zu 90 % schneller Lösungen finden als mit herkömmlichen Methoden, sondern erwarten auch eine frühere Rendite ihrer Investitionen dank der Verwendung fortschrittlicher Parameter zur Identifizierung vielversprechender Gebäude. Der generative Designalgorithmus bietet eine Reihe von Szenarien, die das Risiko von Investitionsstrategien verringern und finanzielle und ökologische Ziele ohne zusätzliche Marginalkosten und für Tausende von Gebäuden gleichzeitig optimieren.
    Als umfassende Software, die die Sektorkopplung in Angriff nimmt und in der Lage ist, Tausende von Gebäuden zu analysieren, deckt Urbio eine Reihe von Anwendungsfällen ab: für Prospektionstätigkeiten, die Planung von Wärmenetzen, aber auch für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne oder Dekarbonisierungsstrategien für Immobilienportfolios. “Es ist spannend zu sehen, auf welche kreative Weise unsere Nutzer die Datenfabrik nutzen, um ihre Daten zu konsolidieren, oder den digitalen Zwilling, um wunderschöne Karten für ihre Projekte zu erstellen! Wir freuen uns auf das vor uns liegende Jahr, in dem wir viele neue Funktionen auf der Grundlage von Kunden-Feedbacks veröffentlichen werden“, so Sébastien Cajot abschließend.
    Buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Experten von Urbio, um weitere Informationen und eine persönliche Demo zu erhalten:
    Nicolas Sommer, Mitbegründer und CCO von Urbio

    Calendly-Link: https://calendly.com/d/z6g4-3xf9/urbio-30-min-online-meeting-de

    www.urb.io


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  • Neustart der Digitalisierung der Energiewende

    Neustart der Digitalisierung der Energiewende


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    14.12.2022 | Wir begrüßen die Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende sehr. Das zukünftige Energiesystem ist maßgeblich durch die Steuerung fluktuierender Energieträger und Verbräuche in den Netzen geprägt. Nur durch eine gleichermaßen leistbare wie zielgenaue und effiziente Beobachtung sowie bedarfsgerechte Steuerung ist eine stabile Versorgungsituation zu gewährleisten. In neuen Wohnquartieren und in alten Bestandsgebäuden spielt eine auf erneuerbaren
    Energien basierende Energieversorgung in Kombination mit digitalen Maßnahmen eine wichtige Rolle und bietet dem Kunden einen großen Mehrwert.

    Wir erachten eine Anpassung des Fahrplans zum SMT-Rollout deshalb für geboten. Vorgaben und Maßnahmen müssen jedoch bürokratiearm umzusetzen sein.
    Daraus folgern wir:

    Ein besserer EEG-Anlagenbegriff führt zu mehr Digitalisierung
    Mit dem aktuellen Entwurf zum GNDEW werden einige Normen im EEG und EnWG geändert. Wir haben uns schon lange für eine Änderung des § 9 und § 24 EEG eingesetzt. Insbesondere der Mieterstrom mit Photovoltaikanlagen profitiert maßgeblich von einer Änderung der aktuellen Regelung zur Anlagenzusammenfassung.

    – Einheitliche Regelung für die Anlagenzusammenfassung

    – Keine (vergütungsseitige) Anlagenzusammenfassung für die Überschussvergütung im Falle des Anschlusses am selben Anschlusspunkt

    – Vereinfachung von Überschuss-Einspeiselösungen

    – Schaffung einer rechtssicheren Alternative zum erlaubten Produktionsort und zum Quartiersbegriff

    Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt sind „Mieterstrom-ready“
    Umfassende Digitalisierungsmaßnahmen sind ohne wirtschaftliche Attraktivität wirkungslose Maßnahmen. Insbesondere im oftmals mit veralteter elektrotechnischer Infrastruktur ausgestatteter Bestandsgebäude können virtuelle Zählpunkte zu mehr Digitalisierung und dem Einsatz Erneuerbare Energien führen, indem sie physische Summenzähler ersetzen. Hohe Kosten für den Einbau und den Zähler selbst bleiben ebenso wie die sonst notwendigen Eingriffe in die Kundenanlage durch den Messstellenbetreiber aus.

    Unsere Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

    Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse


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    12.12.2022 | Die Wärmepreisbremse muss von einer Vielzahl von Wärmeversorgungsunternehmen umgesetzt werden. Ihnen wird damit die Aufgabe übertragen, dass die Entlastung rechtzeitig und in richtiger Höhe bei Bürgern und Unternehmen ankommt. Den Wärmeversorgungsunternehmen werden damit faktisch staatliche Aufgaben übertragen. Damit dieses überhaupt funktioniert, ist es erforderlich, die Regelungen so eindeutig wie möglich zu formulieren und den Wärmeversorgungsunternehmen keine unangemessenen Risiken bei der Ermittlung der Entlastung aufzuerlegen. Wir haben uns daher mit beigefügten Vorschlägen und Anmerkungen (zusammen mit dem DENEFF EDL_HUB und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands) zum Gesetz in der letzten Woche an MdBs und Bundesrat gewendet.

    Die Vorschläge sind eine Ergänzung zu unserer Stellungnahme zusammen mit dem B.KWK zu den Empfehlungen der Experten:innen-Kommission an die Bundesregierung zur Gaspreisbremse.

    Unsere Positionen finden Sie rechts unter Downloads.