Kategorie: CO2-Preis

  • Wahlprüfsteine: Parteien sehen Contracting als wichtige Säule für den Klimaschutz

    Wahlprüfsteine: Parteien sehen Contracting als wichtige Säule für den Klimaschutz

    02.03.2021 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    Am 14.03.2021 wird in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien in Kombination mit Effizienzmaßnahmen wird auch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung als eine weitere wichtige Säule für den Klimaschutz gesehen.

    Konkret gefragt wurde in beiden Bundesländern nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Die Parteien sind sich einig, dass die Vorbildfunktion einen wichtigen Signalcharakter für die Bevölkerung und Unternehmen hat und daher verstärkt Energieeffizienzprojekte erfolgreich implementiert werden müssen. So möchte beispielsweise die CDU Baden-Württemberg eine klimaneutrale Landesverwaltung umsetzen und die SPD bestehende Förderprogramme auch auf Kommunen ausweiten. 

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir begrüßen es sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“

    „Für die Umsetzung von nachhaltigen Energieeffizienzmaßnahmen ist das Energiespar-Contracting prädestiniert. Die Corona-Krise hat die ohnehin schon knappen Kassen der Kommunen weiter belastet, es bietet sich daher an, für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude einen Experten, also einen Contractor einzuschalten. Längerfristig werden die Haushalte durch die verringerten Energiekosten sogar entlastet.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Themen der Wahlprüfsteine sind die möglichen Benachteiligungen für hocheffiziente KWK durch den CO₂-Preis und der Modernisierungsstau durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit den Wahlen.
  • vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.“

    Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

    „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

    Positionspapier
  • VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    Mit der LTRS erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU. Nach Artikel 2a EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) muss jeder Mitgliedsstatt der Europäischen Kommission eine LTRS vorlegen. Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut zudem auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Die LTRS ist nicht mutig genug, so der VfW in seiner Stellungnahme.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Die grundsätzliche Idee einer langfristigen Renovierungsstrategie begrüßen wir. Jedoch ist die konkrete Umsetzung nur halbherzig und nicht mutig genug. Die LTRS ist lediglich eine Zusammenfassung der bereits geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen müssen, um bestehende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.“

    Konkret fordert der VfW in seiner Stellungnahme u.a. eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Welche Auswirkungen hat der CO₂-Preis auf die bestehenden Musterverträge und Preisänderungsklauseln? Was müssen Betreiber von Kundenanlagen beachten insbesondere in Bezug auf die aktuellen Urteile des BGH? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kostenneutralität nach Wärmelieferverordnung (WärmeLV) im Wohngebäudebestand zu erreichen? Was ist eine Preisänderungsklausel und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben müssen beachten werden?

    Antworten auf diese aktuellen und zahlreichen weiteren Fragen rund um das Thema Contracting gibt das jetzt aktualisierte Contractinglexikon des VfW.

    Das Lexikon mit über 180 Stichworten bietet Contractoren und Contracting-Nehmern einen Überblick zu allen relevanten Contracting-Themen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Leser schnell die Antwort auf seine konkreten Fragen. Die Suche im PDF-Dokument nach jedem beliebigen Stichwort ist einfach möglich.

    „Das Contractinglexikon ist das Nachschlagewerk für alle, die sich mit der Effizienzdienstleistung Contracting beschäftigen. Es ist untergliedert in Themen, die uns in über 30 Jahren in der Geschäftsstelle als Fragen erreicht haben. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon ist für alle unverzichtbar, die sich mit Contracting beschäftigen. Es gibt Sicherheit insbesondere bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.“, erläutert Volker Schmees, Projektleiter des VfW.

    Neue Themen im Jahr 2020 sind u.a. „CO₂-Preis/Zertifikatekosten“, „Endschaftsklauseln“, „PV-Contracting“ und „Wärmemessung- und Abrechnung“.

    Das Lexikon ist in elektronischer Form erhältlich und wird bei Bestellung auf einem USB-Stick geliefert. Weitere Details zum Lexikon sowie Bestellinformationen erhalten Sie hier.

    Ansprechpartner für organisatorische Rückfragen: Marco Schulz, marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-12
  • Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Wir begrüßen die geplante Einführung eines CO2-Preises/Emissionszertifikates durch das BEHG. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Verringerung der CO2-Emissionen in Deutschland. Allerdings gibt es einen Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, damit das BEHG nicht zum Stolperstein für die Energiewende in Deutschland wird.

    Die rechtliche Lage hat sich jedoch weiterentwickelt und wir vertreten mittlerweile eine andere Position. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern die ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Thema zur Verfügung.
  • Contractingverband VfW zu sinkenden CO₂-Emissionen: Effizienzdienstleistungen leisten wichtigen Beitrag

    Contractingverband VfW zu sinkenden CO₂-Emissionen: Effizienzdienstleistungen leisten wichtigen Beitrag

    Laut einer Jahresauswertung der Denkfabrik „Agora Energiewende“ sind die Treibhausemissionen in Deutschland 2019 um mehr als 50 Millionen Tonnen gesunken, sie liegen damit etwa 35 Prozent unter dem Niveau von 1990. Damit rückt das Ziel Deutschlands, bis 2020 die Emissionen um 40 Prozent zu mindern, überraschend in greifbare Nähe. Eine der Hauptursachen des Emissionsrückgangs im Stromsystem sind laut Agora die gestiegenen Preise für CO₂-Zertifikate im EU-Emissionshandel. Diese Erfolge konnten jedoch nur erzielt werden, da parallel die Energieeffizienz bei der energetischen Versorgung von Gebäuden verbessert wurde. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Effizienzdienstleistung Contracting.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Die vorgelegten Zahlen zeigen einen schönen Erfolg. Sie machen deutlich, dass Klimaschutz mit entschiedenen Maßnahmen möglich ist. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen. Im Gegenteil: im Gebäudebestand ist es unbedingt erforderlich, die Rahmenbedingungen für Effizienzdienstleistungen zu verbessern.“

    Hintergrund: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (Wärmelieferverordnung). Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Effizienzdienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird.

    Dies ist nur eines der vielen Hemmnisse für die Effizienzdienstleistung Contracting. In einem Maßnahmenkatalog hat der VfW die wichtigsten Schritte zur Verbesserung der Defizite zusammengetragen.
  • Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Kohleausstiegsgesetz blockiert Wärmewende warnen DENEFF, B.KWK, EDL_HUB, VfW und eaD

    Das von der Bundesregierung geplante sogenannte Kohleausstiegsgesetz konterkariert die Klimaziele im Wärmebereich, warnen der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der DENEFF EDL_HUB, der Verband für Wärmelieferung (VfW) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD).

    Der bekannt gewordene Referentenentwurf verschlechtere massiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quartierslösungen und andere Energiedienstleistungen für die Wärmewende in Gebäuden und Unternehmen, bei denen Strom und Wärme mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bereitgestellt werden. Durch den Ersatz getrennter Strom- und Wärmeerzeugung durch hochmoderne KWK-Anlagen könne der Primärenergieverbrauch um über ein Drittel gesenkt werden. Die etablierte, flexibel nutzbare Technologie kann zudem helfen, erneuerbare Energien besser in die Strom- und Wärmeversorgung zu integrieren.

    Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF): „Die Bundesregierung beschließt Klimaziele, aber tut nicht nur zu wenig, um diese zu erreichen, sondern legt wichtigen Energiewendelösungen sogar neue Steine in den Weg. Die Wärmewende bleibt weiter eine leere Phrase, solange Energiedienstleistungen immer weiter behindert werden.“

    Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für KWK-Strom auf 3.500 Stunden im Jahr zu begrenzen, um so die Netze in Zeiten hoher Stromeinspeisung aus Wind oder Sonne zu entlasten. Jedoch wird somit nicht nur die Förderung um fast die Hälfte gekürzt, sondern geschieht dies völlig unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, an dem eine Abschaltung der Erzeugung sinnvoll sein könnte, kritisieren die Verbände. Für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden würden beispielsweise 6.000 Stunden Wärme im Jahr benötigt. B.KWK, DENEFF, EDL_HUB, eaD und VfW fordern die Bundesregierung daher auf, die Kürzung der vergüteten Stunden durch einen höheren Zuschlag je Kilowattstunde Strom zu kompensieren und intelligente Anreize für eine netzdienliche Stromeinspeisung zu schaffen.

    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK): „Die Bundesregierung hat immer wieder betont, Quartierslösungen voranzubringen. Dafür müssen jetzt die jetzt die richtigen Weichen auch im KWKG gestellt werden. Mit diesem Gesetz passiert das Gegenteil. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, dessen Abstimmung mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes und eine tragfähige Wärmestrategie zur besseren Einhaltung der Klimaschutzziele.“

    Das Gesetz schafft zudem neue Unsicherheiten. So soll die Förderung zwar bis 2025 verlängert werden, jedoch nur unter Vorbehalt eine Revision in zwei Jahren. Die geplanten Verschlechterungen kämen jedoch ohne jegliche Übergangszeit daher. Dies gefährde bereits geplante oder schon im Bau befindliche Projekte.

    Rüdiger Lohse, designierter Leiter des neuen DENEFF EDL_HUB: „Statt Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, werden Investitionen durch unsinnige Beschränkungen abgewürgt. Gemeinsam könnten KWK und Energiedienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Energiewende leisten und dem Kohleausstieg den Weg ebnen. Mit diesem Gesetzesentwurf wird dies aber leider nicht gelingen.“

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Hürden in den Weg. Und das, obwohl die Bundesregierung bei ihren ursprünglich für 2020 geplanten Effizienzzielen nach wie vor hinterherhinkt. Ein erneutes Scheitern bei den Zielen wäre eine Blamage für Deutschland. Wir halten daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs für dringend erforderlich, um weiteren Schaden im Sinne des Klimaschutzes verhindern zu können.“

    Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Für eine erfolgreiche Wärmewende spielen Quartierslösungen eine entscheidende Rolle. Hierfür braucht es für alle Akteure klare Planungssicherheit. Der vorliegende Entwurf läuft diesem zuwider und muss daher dringend überarbeitet werden.“

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.

    Kontaktdaten:

    VfW – Verband für Wärmelieferung e.V.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer
    hannover@vfw.de / 0511 36590-0

    DENEFF und DENEFF EDL HUB
    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand
    christian.noll@deneff.org / 030 36409701

    B.KWK
    Heinz Ullrich Brosziewski, Vizepräsident im B.KWK e.V.
    brosziewski@bkwk.de / 30 2701 9281 0

    eaD
    Geschäftsstelle baetz@energieagenturen.de / 030 29 33 30 – 66
  • Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Contractingverband VfW zur Energieeffizienzstrategie: Maßnahmen sind nicht konkret genug

    Am vergangenen Freitag wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Entwurf für die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung vorgestellt. Mit dieser Strategie sollen Energieeinsparziele und Maßnahmen bis 2030 und in einem zweiten Schritt bis 2050 verankert werden. Eine Großzahl der enthaltenen Maßnahmen kommen aus dem Klimapaket, ergänzt werden sie durch einige weitere Vorhaben. Der VfW begrüßt grundsätzlich den Entwurf und sieht darin einige gute Ansätze für einen ernst gemeinten und engagierten Klimaschutz. Allerdings besteht bei einzelnen Punkten – gerade was den großen Bereich der dezentralen Versorgung und der Energiedienstleistungen betrifft – noch weiteres Potenzial, auch und gerade um einfache und schnell erreichbare Erfolge zu erzielen. Auch was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen angeht bleiben viele Fragen offen.

    Die Strategie verfolgt das Ziel, den Primärenergieverbrauchs um 28 % bis 2030 zu senken ggü. 2008. Aus Sicht des VfW ist dieses Ziel deutlich zu niedrig angesetzt. Es ist nicht mit dem im Klimapaket verankerten Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 vereinbar und fällt sogar hinter das bereits 2010 beschlossene Energiekonzept zurück. Der VfW kritisiert außerdem, dass nicht formuliert wurde, wie konkret und mit jeweils welcher Einsparmenge mit den einzelnen Maßnahmen die Einsparungen erzielt werden sollen.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Wichtigkeit der Energieeffizienz für den Klimaschutz erkannt hat, allerdings stellen die Maßnahmen nur einen guten ersten Ansatz dar. Um wirkliche Ergebnisse erzielen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Maßnahmen deutlich konkreter mit einem jeweiligen Einsparziel pro Maßnahme ausgestaltet werden.“

    Die Durchführung der Maßnahmen soll größtenteils auf Freiwilligkeit beruhen. Anreize zur Umsetzung sollen über weitere Förderungen erzielt werden. „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, diese Maßnahmen verpflichtend zu gestalten und das Ordnungsrecht entsprechend anzupassen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Förderungen nicht ausreichen, um spürbare Effekte beim Klimaschutz zu erzielen“ so Dworschak weiter.

    Besonders begrüßenswert sind die geplanten Maßnahmen zum Energiespar-Contracting (ESC-Modellvorhaben und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand). Damit wurden einige Vorschläge aus dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ umgesetzt. Allerdings wird von Seiten der Bundesregierung oftmals vergessen, dass auch mit Energieliefer-Contracting erhebliche Effizienzpotentiale genutzt werden können. Der VfW fordert daher, dass in den Maßnahmen auch Energieliefer-Contracting mit berücksichtigt wird.

    Die ausführliche Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

    VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

    Am vergangenen Freitag hat das Klimakabinett Eckpunkte für einen Klimaschutzplan vorgelegt, mit dem die Klimaziele 2030 erreicht werden sollen. Der VfW begrüßt, dass in den Eckpunkten Contracting als Möglichkeit für die Erneuerung von Heizungsanlagen genannt wird. Auch die genannten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorbildfunktion für Bundesbauten und der CO₂-Preis sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings stellen die Maßnahmen nur einen ersten kleinen Schritt dar, mit dem allein die Klimaziele schwerlich zu erreichen sind. Umso mehr gilt es jetzt, diese Maßnahmen auszuweiten und zeitnah mit Leben zu befüllen.

    Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Das Klimaschutzprogramm 2030 hat zum Teil gute Ansätze. Es bringt Bewegung in den Stillstand, den wir in den letzten Monaten wahrgenommen haben. Auch wenn es vielleicht nicht die mutigste und beste Lösung bei der immensen Herausforderung ist, die der Klimawandel darstellt, ist es immerhin ein Ergebnis, das die Grundlage der weiteren Arbeit bilden kann. Mit einer Strategie zur Erneuerung von ineffizienten Heizungsanlagen, dem CO₂-Preis und der Vorbildfunktion des Bundes finden wir in dem Papier Vorschläge, die zu unseren Kernforderungen gehören.“

    Die geplante Strategie zur Erneuerung von alten und ineffizienten Heizungsanlagen ist ein erster wichtiger Schritt, um den aktuellen Modernisierungsstau in deutschen Heizkellern zu beseitigen. Besonders hervorzuheben ist der Plan, in der Gebäudeförderung einen Fördertatbestand zu integrieren, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten. Contractoren sind für die konkrete Umsetzung prädestiniert, da sie nicht nur hocheffiziente und moderne Energieerzeugungsanlagen in Kombination mit Erneuerbaren Energien einsetzen, sondern auch durch gezielte Effizienzmaßnahmen weitere Energie- und CO₂-Einsparungen erzielen können.

    Die Bundesgebäude sollen laut den Eckpunkten zukünftig ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dworschak: „Wir fordern bereits seit vielen Jahren, dass der Bund als Vorbild voran gehen muss. Die genannten Maßnahmen sind jedoch nicht konkret genug. Wir fordern eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung.“
  • Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Contracting-Verband VfW fordert: Vorbildfunktion ernst nehmen und Energiespar-Contracting umsetzen

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Klima-Check jüngst bestätigt, was seit Jahren offensichtlich ist: Die Bunderegierung wird ihrer Vorbildrolle in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden nicht gerecht. Viele Amtsgebäude im Berliner Regierungsviertel haben beim klimaschonenden Heizen erheblichen Nachholbedarf. Dabei gibt es mit dem Energiespar-Contracting bereits ein erprobtes Modell zur Behebung der Defizite – mit Garantie.

    Das Bildungsministerium schnitt mit einem Primärenergiebedarf von 36 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter mit Abstand am besten ab. Das Bundeskanzleramt belegte hingegen mit 195 Kilowattstunden je Quadratmeter den vorletzten Platz. Einen schlechteren Wert als das Kanzleramt wies lediglich das Familienministerium (211 kWh/m²) auf. Das 2014 neu erbaute Innenministerium belegt mit 115 kWh/m² lediglich einen Platz im Mittelfeld.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, sieht die Zahlen als fatales Signal für den Klimaschutz: „Trotz des geringen Anteils des öffentlichen Sektors am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, bestehen dennoch im Bereich der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale. Hier gilt es, entschlossen zu handeln und – auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz – die eigene Vorbildfunktion ernst zu nehmen. Bewährte Instrumente für gesicherte Ergebnisse und nachhaltige Energieeffizienz wie Energiespar-Contracting sollten dabei bevorzugt eingesetzt werden.“
    Der VfW fordert eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung. Details zu den Vorschlägen sind dem VfW-Positionspapier „Energiewende mit Garantie“ zu entnehmen (rechts unter Downloads).

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosteneinsparungen.