Kategorie: CO2-Preis

  • Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Update der Premiumversion des Kostenvergleichsrechners

    Seit 2013 gilt die Wärmelieferversordnung (WärmeLV) und seit 2014 stellen wir einen entsprechenden Kostenvergleichsrechner zur Verfügung. Neben einer kostelosen Basisversion (PDF) bieten wir auch eine Premiumversion (Excel) an.

    Für diese Premiumversion ist nun ein Update erschienen in dem der CO₂-Preis implementiert wurde. Dazu wurde das Tabellenblatt der Indizes angepasst und eine grundlegende Anpassung bei der Dateneingabe zum Bestand. Außerdem gab es allgemein ein verbessertes Handling des Tools. Dieses Update ist seit 2016 das erste Update, welches wieder kostenpflichtig ist. Unternehmen, die bereits eine vorherige Version bezogen haben, erhalten einen Nachlass gestaffelt nach Mitgliedsstatus.

    Unter Angabe der Version erhalten:

    Mitglieder mit Status Plus/Partner: 50 % Nachlass (auf Neupreis 270,00 €)
    – Mitglieder mit Status Basis: 40 % Nachlass (auf Neupreis 370,00 €)
    – Passiv- und Nicht-Mitglieder: 30 % Nachlass (auf Neupreis 480,00 €)

    Diese Nachlässe sind im System nicht hinterlegt und werden händisch bei der Rechnung abgezogen.

    Bestellen Sie gleich Ihre neuste Version.

    https://ved.ed.ka.kbit.de/produkt/kostenvergleichsrechner-premium/


    Anzeige
  • Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Zusammen mit der DENEFF und dem B.KWK haben wir Stellung zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz bezogen. Die grundsätzliche Idee einer sozial gerechten Aufteilung der CO2-Kosten begrüßen wir zwar, allerdings werden im Gesetzesentwurf dezentrale Versorgungsmodelle diskriminiert im Vergleich zur großen Fernwärme. Auch biogene Brennstoffe werden deutlich benachteiligt, was im Sinne des Klimaschutzes nicht sein darf.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf eine Aufteilung der CO2-Kostenbestandteile der Heizkosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei den Wohn- als auch bei den Nichtwohngebäuden geeinigt. Demnach soll die Aufteilung der CO2-Kosten ab 2023 nach einem Stufenmodell erfolgen, welches sich an den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Gebäudefläche orientiert. Bei Gebäuden mit dem höchsten direkten CO2-Ausstoß tragen Vermietende 90 % der CO2-Kosten – je geringer der CO2-Ausstoß, desto höher die Beteiligung der Mietenden, die bei effizienten Neubauten oder sehr gut sanierten Gebäuden 100% der (dann nur relativ geringen) CO2-Kosten tragen sollen.

    Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von CO2 auf Heiz- und Brennstoffe erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bisher haben die Mietenden die CO2-Kosten allein tragen müssen.

    Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die vollständige Umlage der Kosten auf die Mietenden keine Anreize für Investitionen in Klimaschutz schafft. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz eines Stufenmodell als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleiben noch einige Fragen und Details der Ausgestaltung offen – diese müssen nun möglichst schnell geklärt werden.

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads. Diskutieren Sie gerne in der Community mit uns zum neuen Gesetz. Zur Community
  • vedec-Kampagne: Greentracting

    vedec-Kampagne: Greentracting

    25.01.2022 | In dieser Woche sind wir mit unserer Greentracting-Kampagne an den Start gegangen!
     
    Wo? Auf LinkedIn, Instagram und mit einer eigenen Internetseite. Schauen Sie vorbei und abonnieren Sie unsere Kanäle.
     
    Warum? In unserer Wahrnehmung hat die gesamte Contracting-Branche lange genug mit einem Image-Problem gerungen. Dabei standen mangelnde Sichtbarkeit der Energieeffizienz sowie der überwiegende Einsatz von fossilen Energieträgern im Vordergrund. Mit der Initiative Greentracting und einer klaren Ansprache lösen wir dieses Image-Problem für die gesamte Branche, machen Energieeffizienz sichtbar und zeigen, was bereits jetzt unter Einsatz Erneuerbarer Energieträger in Contracting-Vorhaben möglich ist – und wodurch weitere Potenziale freigesetzt werden können.
     
    Wie? Indem Sie ein Teil der Kampagne werden, unseren Beiträgen folgen und uns ihre tollen Contracting-Projekte unter Einsatz Erneuerbarer Energien zusenden. Wir platzieren diese gut sichtbar in der Reihe „Projekt des Monats“ und sorgen dafür, dass die politischen Entscheidungsträger deutlich sehen, worin die Potenziale vor Ort erzeugt und genutzter Energie liegen. Darüber hinaus sind kurze Podcast-Gespräche mit Expertinnen zu verschiedenen Themen geplant, die durch ihre vorteilsbezogene Kommunikation auf zu stärkende regulatorische Aspekte aufmerksam machen.
     
    Was gibt es sonst noch Wissenswertes? Die Laufzeit der Kampagne beträgt zwei Jahre.
     
    Wir freuen uns über Ihr Engagement. Unterstützen Sie uns, senden Sie uns Projekte oder „liken“ Sie die Seiten auf Social-Media.
  • Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    28.06.2021 | Neun Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende: In einem Positionspapier im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl zeigt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) auf, wie mit ganzheitlichen Energiedienstleistungen der Schutz von Klima und Mietern sowie wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz macht deutlich, dass die Bundesregierung unbedingt weitaus größere Anstrengungen und Maßnahmen umsetzen muss, damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht verliert und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch die aktuellen Wahlprogramme zur Bundestagswahl der Parteien zeigen, dass dem Klimaschutz immer noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit unserem Positionspapier möchten wir Wege aufzeigen, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne dabei die Bürger unnötig finanziell zu belasten.“

    „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Daneben ist es erforderlich Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ so Dworschak zu den zentralen Maßnahmen im Positionspapier.

    „Die Zukunft der Energieversorgung wird aus unserer Sicht geprägt sein durch dezentrale und ganzheitliche Energieversorgungskonzepte in grünen Quartieren gepaart mit einer Koppelung der verschiedenen Sektoren Wärme, Strom und e-Mobilität. Dabei wird der optimal aufeinander abgestimmte Einsatz von Erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen entscheidend sein für ein Gelingen der Energiewende. Auch das Thema Klimatisierung wird im Zuge der zunehmenden Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen bei der Energieversorgung von Morgen.“ erläutert Dworschak die Vision des vedec für eine erfolgreiche Energiewende.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Musterverträge jetzt auch zur Strom- und Kältelieferung aktualisiert

    Musterverträge jetzt auch zur Strom- und Kältelieferung aktualisiert

    12.05.2021 | Nachdem wir Ende März berichteten, dass die Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert wurden, können wir nun auch berichten, dass die Musterverträge zur Strom- und zur Kältelieferung auch aktuell sind. Außerdem neu dabei, ein Muster zum Mieterstrom.
    Mitglieder können die gewünschten Musterverträge kostengünstig in unserem Shop erwerben.

    Mitglieder finden im „Mitgliederbereich“ in der Infothek eine Zusammenfassung, was in den Verträgen geändert wurde.

    Hier geht es zu den Musterverträgen
    .
  • Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    12.05.2021 | Heute hat die Koaltition aus Grüne und CDU den Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg (BaWü) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Wie bereits kurz zuvor in Rheinland-Pfalz, nennt auch die Koalition in BaWü im Koalitionsvertrag Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung der Klimaschutzziele, insbesondere bei der Sanierung von landeseigenen Liegenschaften. Die Koalition möchte damit die Vorbildrolle des Landes stärken.

    Außerdem möchte sich die Koalition für einen deutlich höheren CO2-Preis einsetzen, die Einbindung von KWK-Anlagen im Wärmebereich vereinfachen, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) novellieren und grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Koalition aus CDU und Grüne gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.
  • Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Wir haben am 11.05.2021 an der 12. Sitzung des Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) als Mitglied der Energie-Bank teilgenommen.

    Das Aktionsbündnis Klimaschutz ist das zentrale Dialogforum zur kontinuierlichen Diskussion klimaschutzpolitischer Positionen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und mit der Bundesregierung. Es unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaschutzziele für Deutschland und erkennt die Mitverantwortung seiner Mitglieder für das Gelingen der Transformation zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Gesellschaft bis 2050 an.

    Das Aktionsbündnis soll insbesondere
    – die Erstellung von Maßnahmenprogrammen begleiten,
    – die Umsetzung beschlossener Maßnahmen unterstützen,
    – die Aktivierung von Klimaschutzpotenzialen erleichtern
    – sowie weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren.

    Als Einstieg in die Diskussion stellte der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten 2020 und deren Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) vor. Dabei wurde von Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer ISE) eine Verschärfung des KSG gefordert. Insbesondere verwies er darauf, dass vor allem der Gebäudesektor seine Sektorziele bei weitem verfehlt hat.

    Konkret forderte er die frühere Verfügbarmachung von Daten und die Erschließung weiterer Datenquellen zur Verbesserung der Schätzgenauigkeit. Ebenso mahnte er die Einbeziehung der Emissionen von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft an unter Einbeziehung territorialer Verlagerungseffekte durch Importe und Exporte. Darüber hinaus forderte er die qualifizierte Prüfung und Bewertung auch bei der Unterschreitung von Sektorzielen.

    Die Bank Energiewirtschaft hat in einem sich anschließenden Workshop unterschiedliche Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz von Energieprojekten vor Ort erarbeitet. Danach sollen dezentrale Speicher-Lösungen in den Vordergrund rücken. Auch sollen systematische Benefits der erneuerbaren Energien besser beleuchtet und quantifiziert werden sowie die Vorteile einzelner, lokaler Stakeholder in den Vordergrund gerückt werden.
    Auch sollen Kommunen mehr in die Wertschöpfung einbezogen werden, um die Treibhausgas-Emissionen und den Energieverbrauch des Energiesektors zu senken.

    Tagesaktuell wurde wiederholt von den Teilnehmern kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des Bundesumweltministeriums beim Entwurf des Gesetzes zur Änderung des KSG durch eine Fristsetzung von weniger als 17 Stunden vernachlässigt wurde. Dies ist nicht zum ersten Mal geschehen und ist auch nicht mehr hinzunehmen, was den ansonsten positiven Veranstaltungsverlauf sehr negativ überschattet hat. Unsere Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
  • Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Impuls von 40 Organisationen und Unternehmen zur Diskussion über Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode.

    31.03.2021 | Mit einer gemeinsamen Erklärung an die Vorsitzenden der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl wollen über 40 Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Unternehmen einen Auftaktimpuls zur Diskussion über die Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode setzten. Laut den Unterzeichnern wird sich die neue Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode zwei zentralen Aufgaben stellen müssen: der Bewältigung der Coronakrise und dem Klimaschutz. Daher betonen sie in dem offenen Brief: „Die Regierungsprogramme müssen jetzt die Weichen stellen, ökonomische Erholung und konsequenten Klimaschutz miteinander zu verbinden.“ So könne Klimaschutz ein echter Konjunktur-, Job- und Modernisierungsmotor für Deutschland werden.

    Die gemeinsamen Positionen entstanden in einem Recoverthon, einem kollaborativen Onlineformat, bei dem mehrere hundert Personen aus Politik, Verbänden und Unternehmen im vergangenen Jahr mitgewirkt haben. Das Motto des Recoverthons lautete: „Wirtschaft rauf, CO₂ runter“. Gefördert wurde der Recoverthon von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

    Die Unterzeichner unterstreichen vier zentrale Handlungsfelder. Erstens, fordern sie, dass die Klimaziele sicher erreicht werden müssen. Bestehende und neue Gesetze, Programme, Subventionen, Beschaffungsvorgaben müssen auf den Prüfstand, ob sie mit den Pariser Klimaschutzzielen kompatibel sind. Ebenso müssten alle staatlich beeinflussten Energiepreisbestandteile am energiepolitischen Zieldreieck ausgerichtet und im Sinne einer effizienten Energiewende vereinfacht werden. Zudem müsse der Gebäudebestand auf Kurs Richtung Klimaneutralität gebracht werden, so die Unterzeichner. Dazu sollten vorrangig energetisch schlechte Gebäude zügig wirtschaftlich und sozialverträglich modernisiert werden. Nicht zuletzt sollen auch Klimaschutzinvestitionen in Industrie und Mittelstand unterstützt werden. Konkret nennt die Erklärung dazu eine beschleunigte Abschreibung für besonders klimafreundliche Investitionen.

    Den vollständigen Brief finden Sie rechts unter Downloads.
  • Musterverträge zur Wärmelieferung akualisiert

    Musterverträge zur Wärmelieferung akualisiert

    23.03.2021 | Viele Nachfragen aus unterschiedlichen Richtungen erreichten uns in den letzten Wochen und Monaten. Heute haben wir die Antwort und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Musterverträge aktualisiert sind.
    Ab sofort können Sie die gewünschten Musterverträge in unserem Shop erwerben. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie als Mitglied einen Download-Link per E-Mail (i.d.R. noch am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten Werktag) und können die Verträge jederzeit in Ihrem Kundenkonto herunterladen.

    Verfügbar sind im Moment die Wärmelieferungsverträge nebst weiterer Regelungen (Mietverträge etc.) und der Vertrag zum Service-Contracting. Die Strom- und Kältelieferungsverträge sind derzeit noch in der Bearbeitung und bald verfügbar.

    In diesem Jahr haben die Musterverträge eine gründliche Überarbeitung erfahren, die vor allem Fragen der Klarheit betreffen. Neue Kommentare und Erläuterungen erleichtern die Anpassung der Musterverträge an die konkrete Versorgungssituation. Daneben spielt natürlich auch der CO₂-Preis eine entscheidende Rolle. In diesem Zuge haben die Rechtsanwälte Martin Hack und Dr. Dirk Legler (beide Rechtsanwälte Günther, Hamburg) die Regelungen zur Preisänderung ganz neu gefasst.
    Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

    Hier geht es zu den Musterverträgen
    .
  • 30 CDU-Abgeordnete für Ausrichtung auf CO₂-Preis

    30 CDU-Abgeordnete für Ausrichtung auf CO₂-Preis

    22.03.2021 | Eine Gruppe von CDU-Abgeordneten des Bundestags hat sich für eine tiefgreifende Reform der Steuern und Abgaben im Sinne des Klimaschutzes ausgesprochen. In dem am Dienstag veröffentlichten Aufruf plädieren sie dafür, Mineralölsteuer, Luftverkehrsabgabe, EEG-Umlage, Energiesteuer, Kfz-Steuer und Stromsteuer sowie Subventionen für Diesel und Kerosin bis 2025 abzuschaffen. Weil dadurch insgesamt die staatlichen Einnahmen geringer ausfielen, solle im Gegenzug solle dafür der CO₂-Preis stärker als bisher geplant ansteigen.

    Die Bereinigung und Ausrichtung auf ein klares CO₂-Preis-Signal habe dreifach vorteilhafte Auswirkungen, argumentierten die CDU-Parlamentarier weiter. „Erstens läge der nationale CO₂-Preis dann näher am europäischen CO₂-Preis für die Industrie und Strom, der ja bekanntermaßen nicht staatlich fixiert ist, sondern der sich marktwirtschaftlich durch die Ausgabe von Emissionsmengen bildet und im Preis daher schwankt.“

    Zweitens werde sich die Lenkungswirkung aus einem vorhersehbar steigenden CO₂-Preis bereits kurzfristig deutlich verbessern. „Und drittens könnte der Staat langfristig die Bürger entlasten. Denn wenn die Steuern und Abgaben heute wegfallen, aber deren Einnahmen über den CO₂-Preis wieder reingeholt werden sollen, dann ist klar, dass spätestens im Jahr 2050 diese Abgaben für den Bürger nicht mehr existieren, weil kein CO₂ mehr ausgestoßen wird.“ Zudem sprachen sich die CDU-Abgeordneten unter anderem für Subventionen für Klima-Innovationen aus sowie für mehr Flexibilität und die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten, beispielsweise bei baurechtlichen CO₂-Einsparungen.

    Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der jüngst für den CDU-Vorsitz angetretene Norbert Röttgen, Carsten Müller, sowie der Energiepolitiker Mark Helfrich.

    Die CDU greift damit eine unserer zentralen Forderungen auf. Bereits zu den Koalitionsverhandlungen 2017/2018 haben wir in unserem Maßnahmenkatalog eine entspreche Forderung aufgenommen. Wir begrüßen die Initiative der CDU daher sehr.