Kategorie: Allgemein

  • Arbeitskreis Kalte Netze

    Arbeitskreis Kalte Netze

    08.11.2023 | Kalte Nahwärme gilt als innovative Technologie zur Wärmeversorgung in Quartieren. Durch die aktuelle Gesetzgebung mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz nimmt das Thema neue Dynamik auf. Die Vorteile gegenüber Wärmenetzen, die heißes Wasser oder Dampf mit wesentlich höheren Temperaturen verwenden, liegen auf der Hand:

    1. Energieeffizienz: Kalte Nahwärme-Systeme ermöglichen eine effiziente Nutzung von Wärmeenergie. Sie sind besonders zur Abdeckung des Wärmebedarfs von Wohn- und Gewerbegebäuden geeignet.
    2. Niedrigere Verluste: Durch die Verwendung niedriger Temperaturen treten geringe Wärmeverluste in den Rohrleitungen auf, was die Effizienz der Energieübertragung erhöht
    3. Erneuerbare Energiequellen: Kalte Nahwärme-Systeme sind gut mit erneuerbaren Energiequellen wie Solarenergie, Geothermie und Abwärme kombinierbar, wodurch der CO2-Ausstoß reduziert wird.
    4. Flexibilität: Die niedrigen Temperaturen in kalten Nahwärme-Netzen ermöglichen eine vielfältige Nutzung von Wärmeenergie, einschließlich Heizung, Kühlung und Warmwasserversorgung.
    5. Kostenersparnis: Durch die Reduzierung der Wärmeverluste und die effiziente Nutzung von Energie sparen Nutzer in vielen Fällen Kosten ein.

    Die Einführung von kalter Nahwärme erfordert eine sorgfältige Planung sowie gegebenenfalls die Anpassung bestehender Heizungs- und Kühlsysteme in Gebäuden. Darüber hinaus müssen Standards und Richtlinien entwickelt werden, um die technischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Aspekte dieser innovativen Energieversorgung zu regeln.

    Unser Vorstand gründete am 03.11.2023 offiziell den Arbeitskreis „Kalte Netze“ mit dem wir ein aktuelles und wichtiges Thema besetzen. Davon profitieren besonders unsere Mitglieder.

    Die beiden gewählten Vorsitzenden des Arbeitskreises Prof. Thomas Giel von der Hochschule Mainz und Dr. Sarah Debor von naturstrom AG nahmen umgehend ihre Arbeit auf und sammelten Themen für die zukünftige Arbeit im Arbeitskreis. Ziel des Arbeitskreises ist es, geeignete Genehmigungsverfahren, verlässliche Rahmenbedingungen sowie hohe Standards zu erarbeiten.

    Weitere Informationen zu unserem Arbeitskreis in unserer Community.


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  • Die neue Folge des ContractingCast ist online

    Die neue Folge des ContractingCast ist online

    01.11.2023 | Dieses Mal sprechen wir mit Marc Hager, Geschäftsführer der Naotilus GmbH und als solches Sieger der 8. Auflage unseres Innovationsforums im September 2023. Für seine Kunden reduziert Naotilus den Arbeitsaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen auf ein Minimum. Durch den Einsatz praxiserprobter und durch den AGFW validierter Analysemethoden, wird die höchstmögliche Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen sichergestellt. Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie FFVAV und BHKW-Reports bis hin zur engmaschigen Performance- und Zustandsüberwachung aller Anlagenteile.

    Wir sprechen darüber, wo Naotilus her kommt, was das mit Jules Vernes zu tun hat und welchen konkreten Nutzen Contracting-Unternehmen aus der Lösung ziehen können.

    Kontaktdaten:
    Marc Hager
    +49 176 61721023
    marc.hager@naotilus.de
    LinkedIn
    https://naotilus.de/

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  • Verlängerung der Wärmepreisbremse

    Verlängerung der Wärmepreisbremse

    25.10.2023 | Der im Referentenentwurf angegebene Zeitpunkt (30. April 2024) steht im Zusammenhang mit dem absehbaren Ende der Heizperiode und der gewollten Entlastung der Kunden für den gesamten Winter. Jedoch führt dieser gewählte Zeitpunkt insbesondere bei der üblichen Jahresabrechnung zu erheblichen administrativen Aufwänden.

    Schließlich ändern viele Contracting-Anbieter den Arbeitspreis jeweils zum Beginn eines Vierteljahres (Quartals). Oftmals werden dafür in den Preisgleitklauseln die Quartalswerte der Indizes herangezogen oder arithmetische Mittel aus den Monatswerten gebildet. Problematisch ist hierbei die Abgrenzung hinsichtlich der Zählerstände beziehungsweise der Mengen. Enden die Preisbremsen mit Ablauf des 30. Aprils 2024, so ist nicht mehr zum 1. Quartalsende abgegrenzt, sondern mitten im 2. Quartal 2024. Damit entstehen innerhalb eines Quartals zwei Arbeitspreise. Ein Arbeitspreis mit Berücksichtigung der Preisbremse und einer ohne. Das ist unüblich und nicht praktikabel.

    Zudem gehen damit sehr hohe Kosten für die Wärmeversorgungsunternehmen einher, schließlich ist die EDV erneut umzustellen. Zuletzt ist das mit der Einführung der Preisbremsen im letzten Jahr notwendig gewesen. Teilweise sind einige Angaben händisch nachzutragen und zu prüfen. Ein erheblicher wirtschaftlicher Mehraufwand ist die Folge.

    Unsere Kernforderung: Kein Verlängern der Preisbremsen über das 1. Quartal 2024 hinaus.

    Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zur Energie- und Stromsteuer

    Stellungnahme zur Energie- und Stromsteuer

    23.10.2023 | Wir haben Stellung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), der Energiesteuer- Durchführungsverordnung (EnergieStV) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom Bundesministerium für Finanzen bezogen. Aus unserer Sicht muss auch beim klima- und mieterfreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell eine Steuerbefreiung greifen.

    Hintergrund zum Entwurf:
    Nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sind umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website verpflichtend zu veröffentlichen, sofern die unionsrechtlich vorgegebene Meldeschwelle je Einzelbeihilfe überschritten wurde. Im nationalen Recht wurde zur Sicherstellung der Einhaltung der beihilferechtlichen Transparenzvorgaben im Bereich der Energie- und Stromsteuer die EnSTransV geschaffen.

    Die beihilferechtlichen Meldeschwellen wurden dabei jeweils substantiell herabgesetzt. Dies betrifft zum einen die allgemeine Meldeschwelle in den KUEBLL (zuvor 500.000 EUR, fortan 100.000 EUR je Einzelbeihilfe). Die Meldung durch die Begünstigten muss zur Einhaltung dieser neuen Schwelle erstmals für die im Kalenderjahr 2023 gewährten Beihilfen und damit nach § 3 Absatz 3 EnSTransV bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Zum anderen betrifft dies die Meldeschwellen in der AGVO für die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen Empfänger (zuvor 60.000 EUR, fortan 10.000 je Einzelbeihilfe), für die in der Fischerei und Aquakultur tätigen Empfänger (zuvor 30.000 EUR, fortan 10.000 EUR je Einzelbeihilfe) sowie in sonstigen Fällen (zuvor 500.000 EUR, fortan 100.000 EUR). Die Meldung durch die Begünstigten muss zur Einhaltung dieser neuen Schwellen erstmals für die im Kalenderjahr 2024 gewährten Beihilfen und damit bis zum 30.Juni 2025 erfolgen.

    Darüber hinaus hat die Kommission mit Durchführungsbeschluss (EU) 2022/197 vom Januar 2022 zur Bestimmung eines gemeinsamen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin ACCUTRACE™ PLUS als neuen gemeinsamen Kennzeichnungsstoff festgelegt. Die Regelungen dazu sind unter Ausschöpfung des durch die EU gewährten Übergangszeitraums spätestens ab dem 19. Januar 2024 national sicherzustellen.

    Die Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • 30 Jahre SÜDWÄRME AG

    30 Jahre SÜDWÄRME AG

    09.10.2023 | Die SÜDWÄRME wurde 1993 gegründet und ist ein mittelständisch geprägter Energiedienstleister, bestehend aus einem bundesweiten Zusammenschluss von qualifizierten Gebäudetechnikfachbetrieben, den sogenannten Kompetenzzentren.

    In diesem Jahr feiert die SÜDWÄRME stolz ihr 30-jähriges Firmenjubiläum, somit ist das Unternehmen seit drei Jahrzehnten nun erfolgreich am Markt und versorgt aktuell an mehr als 400 Standorten über 1.000 Gebäude mit Energie. Die Anlagengröße beginnt bei 40 kW für eine Wohnanlage und geht bis 40 MW für eine Nahwärmeversorgung.
    Damit hat sich die SÜDWÄRME in der Contractingbranche etabliert und setzt Maßstäbe für höchste Kundenzufriedenheit und Servicequalität. Durch ihre einzigartige Struktur der regionalen Kompetenzzentren ist sie in der Lage, Contracting-Dienstleistungen direkt beim Kunden vor Ort mit höchster Kompetenz und Zuverlässigkeit umzusetzen.

    Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg ist die persönliche Betreuung, die den Kunden geboten wird. Jeder Kunde hat einen direkten Ansprechpartner, der ihm von der Projektplanung über den Bau bis hin zum langfristigen Betrieb der Energieerzeugungsanlage begleitet. Diese persönliche Betreuung sorgt für maximale Transparenz, Vertrauen und individuelle Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse jedes Kunden zugeschnitten sind.

    Als Ergebnis dieser Struktur freut sich die SÜDWÄRME über eine sehr hohe Kundenzufriedenheit. Die lösungsorientierte und zielgerichtete Zusammenarbeit wird von den Kunden als erheblicher Mehrwert wahrgenommen. SÜDWÄRME hat es in den zurückliegenden 30 Jahren geschafft, eine vertrauensvolle Partnerschaft mir den Kunden aufzubauen, die auf Respekt, Fachwissen und hervorragendem Service basiert.
    sagt Joseph Wilhelm, Gründer und Geschäftsführer der Rapunzel Naturkost.

    Projekt finden Sie hier: https://ved.ed.ka.kbit.de/projekt/rapunzel-naturkost-ag/
    Durch die völlig unabhängige Marktstellung ist es in der Vergangenheit sehr gut gelungen, sich flexibel an die wechselnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, immer mit dem Ziel, eine klimaschonende, CO2-reduzierte und wirtschaftliche Lösung zu realisieren. So hat SÜDWÄRME bereits 1996 die erste Nahwärmeversorgung für 56 Gewerbetriebe aus einem Holzheizwerk in Betrieb genommen.

    Zwischenzeitlich versorgt sie aus knapp 20 Holzhackschnitzelanlagen und mehr als 50 Pelletsanlagen unterschiedlichste Objekte, von der Wohnanlage über Quartiere, Schulen, Pflegeheime, Kliniken, bis hin zu Freizeitbädern und Industriebetrieben, direkt oder über ein Nahwärmenetz mit regenerativer Wärme. Den Brennstoff Holz für die Anlagen bezieht das Unternehmen regional über das BiomasseEnergieNetzwerk (B.E.N).
    Die SÜDWÄRME richtet ihren Blick positiv in die Zukunft und stellt sich gerne den drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wärmewende. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Entwicklung innovativer Lösungen sind Schlüsselfaktoren für die nachhaltige Zukunft der Wärmeversorgung.
    Foto: Dr. Manfred Gößl (rechts), der Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern überreicht Rudi Maier, Vorstand der SÜDWÄRME AG, die Ehrenurkunde zum 30-jährigen Firmenjubiläum © SÜDWÄRME AG
    Die SÜDWÄRME hat in den letzten 30 Jahren bewiesen, dass sie nicht nur den Anforderungen ihrer Kunden gerecht wird, sondern auch aktiv zur Gestaltung einer nachhaltigen Energiezukunft beiträgt.

    „Wir freuen uns darauf, die nächsten 30 Jahre an der Seite unserer Kunden zu stehen und die positive Veränderung in der Energiebranche zu begleiten“, so Rudi Maier, Vorstand der SÜDWÄRME, bei der Verleihung der Ehrenurkunde.
    Quelle: Pressemeldung der SÜDWÄRME AG


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  • Stellungnahme zum Leitfaden: Wärmeplanung

    Stellungnahme zum Leitfaden: Wärmeplanung

    06.10.2023 | Mit dem Leitfaden zur Wärmeplanung werden Empfehlungen für Kommunen und planungsverantwortliche Stellen zum methodischen Vorgehen bereitgestellt. Der Entwurf verkennt jedoch die Relevanz von Gebäudenetzen und deren Betreibern.

    Dezentrale Wärmeversorgungslösungen sind als gleichberechtigte Lösungsmöglichkeiten in den Planungsprozess zu integrieren. Denn dezentrale Wärmeversorgung kann oftmals ökonomisch sinnvoller und weniger kostenintensiv für angeschlossene Haushalte sein als es zentrale Versorgungslösungen sein können. Im Leitfaden wird pauschal vom Gegenteil ausgegangen. Das ist nicht richtig, wie die Praxis bereits heute zeigt. Oftmals erweisen sich kleine Gebäudenetze gegenüber einem großen Wärmenetz als weniger kostspielig, gerade weil große Netze mit höheren Netzausbaubedarfskosten und Wärmeverlusten im Netz einhergehen.

    Dezentrale Versorgungslösungen reduzieren zudem vielfach durch flexible Gestaltungspotentiale den CO2-Ausstoß und tragen damit maßgeblich zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser Energieversorgungslösungen für das Bereitstellen klimaneutraler Wärme sowie weiterer Energieeinsparungen besser nutzen zu können, sind daher insbesondere Quartierslösungen und
    Gebäudenetze zu stärken. Aus diesen Gründen ist es uns ein besonders wichtiges Anliegen nochmals zu verdeutlichen, dass Gebäudenetze konkrete, schnell umsetzbare klimafreundliche Lösungen darstellen, die ergebnisoffen von Beginn an mitzubetrachten und als gleichberechtigte Option zu prüfen sind. Der Entwurf des Leitfadens macht demgegenüber den Eindruck, Gebäudenetze und Quartierslösungen würden einzig nach Beendigung der Planungsüberlegungen als reines Abgrenzungskriterium (zur an sich einzig geprüften) Wärmenetzlösung genutzt werden. Das ist verkürzt und lässt viele Potentiale ungenutzt.

    In der Wärmeplanung gilt es vielmehr, auch diese dezentralen Wärmeversorgungslösungen und ihre Akteure frühzeitig in die Netzplanung einzubinden.

    Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

    – Vielfalt der Wärmeversorgungsakteure würdigen: Gebäudenetze als eigenständige Lösung
    – Novelle der WärmeLV (i.V.m. § 556c BGB) in rechtlichen Rahmen einbetten
    – Definition „Wärmenetz“ im Sinne des Leitfadens klären
    – Akteure der Wärmeplanung: Contracting-Anbieter in den Einteilungsprozess integrieren
    – Gleichberechtigtes Integrieren dezentraler Energiedienstleister und Gasnetzbetreiber
    – Einsatz einer Muster-Leistungsbeschreibung als Zusatz im Leitfaden
    – Klarstellung der Definition Gebiet für eine dezentrale Versorgung

    Die Stellungnahme und den Entwurf des Leitfadens finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Contracting als Basis der Energiewende

    Contracting als Basis der Energiewende

    06.10.2023 | Contracting als Basis der Energiewende: Rahmenbedingungen verbessern

    Eine erfolgreiche Wärmewende funktioniert nur durch starke Energiedienstleister und durchdachte Rahmenbedingungen seitens der Politik. Das ist die Kernbotschaft des 30. Jahreskongresses des Verbandes für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec e.V.) in Berlin. Unter dem Motto „Contracting als Basis der Energiewende: Gemeinsam gestalten und einfach machen!“ diskutierte die Branche über die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands.

    Offenkundig spürbar dabei der Wunsch aus der Branche, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben und ganzheitliche Lösungen zu etablieren. Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec dazu: „Die Wärmewende ist unverzichtbar. Doch die Contracting-Branche versteht sich als Energiewende-Macher. Gemeinsam und mit geballter Expertise schaffen wir den Wandel.“

    Deutlich wurde aber auch: Für die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands ist die Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) überfällig. Sinnvolle Lösungsansätze und eine praxisorientierte Umsetzung sind für die Realisierung wichtig. Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mitberücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.
    Doch auch die Bedeutung von Gebäudenetzen muss als Teil der Lösung anerkannt werden. In der aktuellen Debatte werden Gebäudenetze oft nur als Abgrenzungskriterium verstanden. Dabei sind sie eine konkrete Lösung. Es gilt, die Betreiber dieser Netze in der Wärmeplanung frühzeitig einzubinden.

    Tobias Dworschak resümiert abschließend: „Unser Jahreskongress hat verdeutlicht, die Contracting-Branche ist bereit. Wir sind bereit den Wandel aktiv zu gestalten. Jetzt gilt es von Seiten der Politik Taten folgen zu lassen und die politischen Rahmenbedingungen zukunftsorientiert auszurichten. Mit einer novellierten WärmeLV gelingt es uns die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands klimafreundlich auszurichten.“

    Hier gelangen Sie zum Fotorückblick unseres Jahreskongresses 2023.


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  • Effiziente Wärmeversorgung in Stadt- und Quartiersnetzen

    Effiziente Wärmeversorgung in Stadt- und Quartiersnetzen

    05.10.2023 | Am 11.09.2023 fand bereits zum 8. Mal unser Innovationsforum online statt. Herzlichen Glückwunsch an unseren Gewinner: Naotilus GmbH
    Naotilus hatte unsere Teilnehmer:innen mit ihren Produkten und Dienstleistungen zum Thema Wärmenetze am meisten überzeugt.
    Für seine Kunden reduziert Naotilus den Arbeitsaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen auf ein Minimum. Durch den Einsatz praxiserprobter und durch den AGFW validierter Analysemethoden, wird die höchstmögliche Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen sichergestellt. Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie FFVAV und BHKW-Reports bis hin zur engmaschigen Performance- und Zustandsüberwachung aller Anlagenteile. Naotilus automatisiert einen Großteil der Arbeit. Der Zeitaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen wird deutlich reduziert.
    Hier finden Sie weitere Informationen https://naotilus.de


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  • Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Hessen

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Hessen

    04.10.2023 | Am 08.10.2023 wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle Parteien eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele in Bayern. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien mit PV und Wärmepumpen, sehen die Parteien auch Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für die Energiewende. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in Bayern. Im Interview haben wir mit den energiepolitischen Sprechern von mit den energiepolitischen Sprechern von Bündnis´90/Die Grünen, Kaya Kinkel und der FDP, Rene Rock über Erfolge und Versäumnisse der aktuellen Legislaturperiode, aber auch über die Pläne für die nächste Legislaturperiode gesprochen.

    MdL Kaya Kinkel (Energiepolitischer Sprecher, GRÜNE) (09:09 min)
    MdL Rene Rock (Energiepolitischer Sprecher, FDP) (24:22 min)


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  • Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Bayern

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Bayern

    04.10.2023 | Am 08.10.2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle Parteien eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele in Bayern. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien mit PV und Wärmepumpen, sehen die Parteien auch Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für die Energiewende. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in Bayern. Im Interview haben wir mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU, Tobias Reiß sowie mit den energiepolitischen Sprechern von Bündnis´90/Die Grünen, Martin Stümpfig und der FDP, Albert Duin über Erfolge und Versäumnisse der aktuellen Legislaturperiode, aber auch über die Pläne für die nächste Legislaturperiode gesprochen.

    MdL Tobias Reiß (Parlamentarischer Geschäftsführer, CSU) (09:47 min)
    MdL Martin Stümpfig (Energiepolitischer Sprecher, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (22:47 min)
    MdL Albert Duin (Energiepolitischer Sprecher, FDP) (39:15 min)


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