Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und der ASUE Stellung zum Entwurf des Berichts „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit sehr hohem Anteil erneuerbarer Energien“ bezogen.
Kategorie: Allgemein
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ENERGIESAMMELGESETZ 2018: ASUE, B.KWK, DENEFF und VfW kritisieren Konsultationsprozess
Am Abend des 5. Oktobers 2018 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) endlich das lange als 100-Tage-Gesetz erwartete Paket mit Änderungen an EEG, KWKG und EnWG unter anderem an die Verbände der Energiewirtschaft verschickt. Die Verbände hatten nur fünf Tage Zeit zur Teilnahme an der ausdrücklich informellen Verbändebeteiligung. Viel zur kurz für eine angemessenen Prüfung der umfangreichen Gesetzesänderungen, kritisierten die ASUE, der B.KWK, die DENEFF und der VfW in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem als Energiesammelgesetz bezeichneten Paket.
Auf mehr als 40 Seiten hat das BMWi ausgeführt, wie KWKG und EEG an technologische Entwicklungen angepasst und Lücken früherer Gesetzestexte geschlossen werden können. So wird beispielsweise die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlage-Befreiung für KWK-Strom, deren Aussetzung Ende 2017 zu einigem Unmut in der KWK-Branche geführt hatte (die Verbände berichteten), endlich in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Das begrüßen die Verbände ausdrücklich. Deutliche Kritik üben sie hingegen am Wegfall der EEG-Vergünstigung für industrielle KWK-Anlagen deren Leistung zwischen 1 MW und unter 10 MW liegen. Für diese Fälle sollte ein Einzelfallnachweis ermöglicht werden, wenn tatsächlich keine Überförderung stattfinde, wie sie derzeit aber grundsätzlich unterstellt werde.
Außerdem werden Formulierungen zum Einsatz rein gasförmiger Brennstoffe in nach EEG betriebenen KWK-Anlagen kritisiert. Hierdurch wird gasnetzfernen Anlagen, die mit nachhaltigen biogenen oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden könnten, eine Förderung effizienzsteigender Maßnahmen von vornherein vorenthalten. Auch nicht vermeidbare Abwärme aus beliebigen Industrie- und Kraftwerksanlagen soll nach Meinung der Verbände aus Effizienzgründen der Energieerzeugung explizit als Einsatzstoff für von der EEG-Umlage befreite KWK-Anlagen erfasst werden, da diese Wärmeenergie sonst ungenutzt bliebe.
Für das KWKG schlagen die Verbände vor dem Hintergrund der nach § 53 EnStG hocheffizienten BHKWs mit z. B. mehr als 70 % Jahresnutzungsgrad vor, ORC-Anlagen und Brüdendampf verstromende Dampfturbinen ohne den klassischen Effizienznachweis in die Regelungen aufzunehmen, da diesen Anlagen keine Energie aus Energieerzeugnissen bzw. Brennstoffen zugeführt wird. Ein weiterer und nicht neuer Vorschlag ist die explizite Einführung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Gerade finanzschwächere, kleinere KWK-Betreiber würden von dieser für den Staat kostenneutralen Veränderung profitieren, weil sie ihre Auszahlung schon wesentlich früher erhalten würden. Derzeit wird diese Form der Abrechnung im KWKG weder ausgeschlossen noch zugelassen, weswegen die Verbände für deren explizite Nennung in § 6 KWKG plädieren. Abschließend begrüßen die Verbände die Ausnahme für kleine KWK-Anlagen vom Kumulierungsverbot nach § 7 KWKG, fordern aber gleichzeitig eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf den einheitlichen Wert von 50 kWel.
Schließlich fordern die Verbände für den effizienten Umbau der deutschen Energielandschaft die Gleichstellung von Strombedarfen innovativer KWK-Konzepte mit Wärmepumpen, Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Technologie mit dem Eigenverbrauch von Kraftwerken und diese Anwendung grundsätzlich und umfassend als förderunschädlich zu definieren.
Auch in der Kürze der zur Analyse zur Verfügung stehenden Zeit haben sich die vier Verbände auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt und vor Fristablauf an das BMWi übermittelt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahmen zügig ausgewertet werden, damit die formelle Anhörung der Verbände mit ausreichend Vorlauf zur konsolidierten Meinungsbildung ausgestattet werden kann und die Änderungen noch vor dem Jahreswechsel in eine Beschlussfassung kommen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads. -

Ohne Klimaschutz in Gebäuden kein dauerhaft bezahlbarer Wohnraum
Verbände kritisieren Seehofers einseitig besetzten Wohngipfel
Schlüsselakteure aus der Energieeffizienzbranche und Umweltverbände bleiben beim Wohngipfel außen vor – Alarmierender klimapolitischer Stillstand im Gebäudesektor muss jetzt beendet werden – Energieeffizienzmaßnahmen beim Bauen und Wohnen dürfen nicht als Sündenbock für steigende Mieten und Baupreise herhalten – Dringend notwendige Maßnahmen für Energieeffizienz in Neubau und Sanierung müssen endlich kommen.
Anlässlich des heute stattfindenden Wohngipfels von Bauminister Horst Seehofer kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Verband für Wärmelieferung (VfW), dass keine angemessene Diskussion von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen stattfindet. Die einseitige Besetzung der Gipfelteilnehmer spreche dafür, dass die Energieeffizienz in der aktuellen Diskussion um die Wohnungsbaupolitik im Ministerium nur geringen Stellenwert hat. Die Verbände appellieren, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie im Koalitionsvertrag formuliert, am Prinzip „efficiency first“ ausgerichtet werden müsse.
Im Fokus des Wohngipfels sollen die Wohnraumoffensive und die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum stehen. Geplant ist der Neubau von 1,5 Millionen Wohnungen. Die Verbände betonen, dass bei der Schaffung von Wohnraum zukunftssicher gebaut werden muss.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH kritisiert: „Der kurz vor der Landtagswahl in Bayern angesetzte Wohngipfel von Horst Seehofer soll in der aufgeheizten Diskussion um Wohnungsknappheit und drastische Preissteigerungen, vor allem in den Ballungsgebieten, die Gemüter beruhigen. Es ist zu befürchten, dass Herr Seehofer auf Kosten einer nachhaltigen Wohnungspolitik Wahlkampf betreibt – das ist zu kurz gedacht und fällt letztendlich wieder denjenigen auf die Füße, die aus Kostengründen in nicht ausreichend energetisch ertüchtigten Wohnungen leben, dafür aber perspektivisch viel Geld für Heizkosten einplanen müssen. Bezahlbarer Wohnraum und Energieeffizienz müssen zwingend zusammen gedacht werden.“
Doch stattdessen heißt es im aktuellen Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes, dass eine geringere energetische Sanierungsquote im Namen der Sozialverträglichkeit „hinzunehmen“ sei. Klimaschutz- und Mieterschutz dürfen jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Energieeffizienz senkt die Heizkosten, entlastet die Bürger damit dauerhaft und ist somit ein Schlüssel für bezahlbares Wohnen. Und nicht nur das: wenn die Bundesregierung beim Bauen und Sanieren die Energieeffizienz nicht endlich voranbringt, sind sämtliche Energie- und Klimaziele 2030 Makulatur. Deshalb müssen lange versprochene Maßnahmen wie die Steuerförderung für Eigenheimsanierer endlich kommen. Investoren brauchen verlässliche politische Rahmenbedingungen.“
„Nur auf den Neubau zu schauen, ist nicht zielführend. Um 1,5 Millionen Wohnungen zu schaffen, und dabei gleichzeitig die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Blick zu behalten, ist das Augenmerk auf die Sanierung des Bestands und die Nachverdichtung zu richten. Derzeit ist die Sanierung von Bestandsgebäuden die größte Baustelle. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich ansetzen – es muss neben attraktiveren Anreizen eine langfristige Planungssicherheit für Investitionen geben“, ergänzt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG.
Der Gebäudesektor ist entscheidend, um die nationalen und internationalen Klimaschutzvereinbarungen zu erfüllen. 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2050 muss der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Um diese Ziele zu erreichen, dürfen die geltenden Standards aus der Energieeinsparverordnung im Gebäudeenergiegesetz auf keinen Fall aufgeweicht werden.
„Von dem Versprechen, die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen zu wollen, hatte ich mir ehrlich gesagt ein engagierteres und mutigeres Handeln erwartet. 2030 ist nicht mehr so weit weg. Leider bleibt es hier bisher bei einem Lippenbekenntnis – obwohl es seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zahlreiche Möglichkeiten zu einer beherzten Klimaschutz- und Energiepolitik gegeben hat. Der Wohngipfel ist eine davon. Entscheidende Akteure hierzu nicht einzuladen und womöglich Anforderungen aufzuweichen oder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – und darum geht es beim Klimaschutz letztlich – ist zwar Staatsziel, aber nach allem, was nach außen sichtbar wird, kein dringendes Anliegen dieser Bundesregierung“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW.
In der Kritik stehen vor allem die verantwortlichen Minister Horst Seehofer, Peter Altmaier und Olaf Scholz. Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung ist trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag erneut gescheitert. Darüber hinaus wurde beschlossen, die aktuellen Effizienzanforderungen an Gebäude nicht weiter anzuheben. Auch in der EU tritt Deutschland als Bremser auf, zuletzt bei den Verhandlungen zur Energieeffizienzrichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Governance-Verordnung.
Die Verbände befürchten daher, dass die energetischen Standards im Neubau im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter vernachlässigt und möglicherweise sogar aufgeweicht werden. Als fadenscheinigen Grund führen daran interessierte Kreise an, dass Energieeffizienzanforderungen die größten Kostentreiber im Wohnungsbau seien. Studien zeigen jedoch, dass nur ein kleiner Anteil der Gestehungskosten auf Energieeffizienzanforderungen fallen. Ausschlaggebend sind viel mehr die stark gestiegenen Grundstückspreise sowie die Planungskosten.
Dazu Martin Sabel Geschäftsführer des BWP: „Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit von Wohnraum sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emission und zum Klimaschutz im Gebäudebereich, die wir heute nicht ergreifen, holen uns früher oder später ein und führen dann zu deutlich höheren Kosten durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen“. Werden im Gebäudesektor nicht die in der EU vereinbarten CO2-Emissionen eingespart, wird der Kauf von Emissionsrechten teuer. Eine aktuelle Studie der Denkfabrik Agora Energiewende beziffert die Kosten auf 30 bis 60 Milliarden Euro bis 2030.
Die Verbände betonen, dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern viel mehr in Einklang gebracht werden müssen. Ein Absenken der Energieeffizienzanforderungen führe nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum, vielmehr könne ein energetisch ertüchtigter Gebäudebestand durch verringerte Heizkosten sogar einen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum leisten.
Die steuerliche Förderung für Eigenheimbesitzer darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Neubau und Bestand schafft zudem Planungssicherheit- und Investitionssicherheit, so die Meinung der Verbände.
Die Verbände fordern, dass in der angekündigten Gebäudekommission alle beteiligten Akteure am Tisch sitzen und Klimaschutz und Energieeinsparziele im Blick behalten werden. -

Klima- und Mieterschutz: Energieeffizienz als Schlüssel für bezahlbares Wohnen
Gemeinsame Pressemitteilung von DENEFF, GIH und VfW.
Berlin. Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Mietrechtsanpassungsgesetz. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF), der Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) und der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V. (GIH) begrüßen, dass die Bundesregierung gegen den Missbrauch energetischer Modernisierungen zum „Herausmodernisieren“ von Mietern vorgehen will. Die Verbände betonen jedoch, dass dabei Mieter- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Soll die Modernisierungsumlage wie im Koalitionsvertrag vereinbart gesenkt werden, müssten an anderer Stelle besserer Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen attraktiv bleiben. Denn ohne umfassende Modernisierungen im Gebäudebestand seien die Klima- und Energiewendeziele Makulatur, so die Verbände. Die Gesetzesänderung sei eine Chance, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich für eine weniger restriktive Kappungsgrenze für die Umlage von Modernisierungskosten, den Verbleib öffentlicher Fördermittel beim Vermieter, die Schaffung einer beschleunigten Modernisierungs-Abschreibung (AfA) für Vermieter und bessere Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aus.
Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF e. V.: „Energetische Modernisierungen werden zu Unrecht zum Haupt-Sündenbock für Mietpreissteigerungen gemacht. Wir hoffen, dass die Mietrechtsnovelle zu einer Versachlichung der Debatte führt und die energetische Modernisierung gezielt als Mittel zur Entlastung von Energie- und damit Wohnkosten unterstützt wird. Klimaschutz und Mieterschutz müssen dabei Hand in Hand gehen.“
Benjamin Weismann, Bundesgeschäftsführer des Energieberaterverbandes GIH, fügt an: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung Modernisierungsmissbrauch eindämmen will. Leider könnte mit dem Gesetzentwurf der Schuss nach hinten losgehen: Die Senkung der Modernisierungsumlage und die Einführung der Kappungsgrenze von drei Euro je Quadratmeter machen umfassende, systemisch-energetische Modernisierungen nahezu unmöglich und führen eher zu Sanierungsdumping als zu mehr Mieterschutz. In Anbetracht des im letzten Jahr um rund 50 Prozent gestiegenen Heizölpreises lohnt sich Energieeffizienz nicht nur, sondern ist das Gebot der Stunde.“
Auch Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Verbandes für Wärmelieferung e. V. (VfW), sieht Verbesserungsbedarf: „Professionelle Energiedienstleistungen können helfen, das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden. Leider sieht das Gesetz nicht vor, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden sich auf Möglichkeiten hierzu verständigt. Diese sollten jetzt berücksichtigt werden.“ -

28.08.2018 | Contracting-Tour mit Wirtschafts- und Medienvertretern
In Kooperation mit der EnergieAgentur.NRW besichtigte der VfW (heute vedec) am 28.08.2018 zwei innovative Contracting-Projekte in Dortmund. Ein Wohn-Neubau-Projekt der Stadtwerke Lemgo, sowie die Westfalenhallen, die von der DEW21 versorgt werden.
Contracting-Tour Dortmund 2018Unter dem Motto „Innovative und erfolgreiche Effizienzprojekte hautnah erleben“ führte die EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit dem Verband für Wärmelieferung e. V. (heute vedec) am 28.08.2018 eine Contracting-Tour mit Wirtschafts- und Medienvertretern durch. Ziel der Tour war es, Funktionalität und praktische Umsetzung von erfolgreichen Contracting-Projekten öffentlich wirksam aufzuzeigen und dabei einen interessanten Austausch zur aktuellen und zukünftigen Branchenentwicklung anzuregen.
Im Fokus standen dabei zwei Projekte der besonderen Art an besonderen Orten. Zum einen an der neu angelegten Naherholungsanlage eines ehemaligen Stahlwerkareals – zum anderen an einer der wohl bekanntesten Veranstaltungsstätte des Ruhrgebiets:
Besucht wurde das Wohnquartier „Neue Ufer“ am Phoenixsee Dortmund. Hierbei haben die Kraftwirte der Stadtwerke Lemgo GmbH als Contractor eine 2 x 135 kW Holzpellet-Anlage inkl. 3 x 1.500 Liter Pufferspeicher zur Wärmeversorgung für rund 44 moderne Wohnungen errichtet und zudem noch die Planung, Finanzierung und den Betrieb übernommen. Dann ging es weiter in die Westfalenhallen Dortmund. Diese werden seit über 30 Jahren durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) als Contractor betreut. Dabei werden diverse Hallen, ein Eissportzentrum, ein Leichtathletikzentrum, ein Hotel sowie ein Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtleistung von etwa 15 MW mit Wärme versorgt. Zudem errichtete die DEW21 auf den Westfalenhallen als Contractor die damals größte dachgestützte PV-Anlage nördlich der Mainlinie mit einer Gesamtkapazität von 1,68 MWp.
Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW: „Entscheidender Vorteil des Contractings ist, dass dieses Geschäftsmodell die Möglichkeit bietet, externe Kompetenzen je nach Kundenbedarf, Branche und Situation individuell einzusetzen und ohne eigenes Kapital in innovative Effizienztechnologie zu investieren. So freut es mich sehr, dass auch bei diesen beiden Vorzeigeprojekten, durch einen gut gewählten Energiemix nicht nur etliche kWh Energie, sondern zudem auch noch über 1.000 Tonnen CO? pro Jahr eingespart werden.“
Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW (heute vedec): „Die Zukunft moderner Energieversorgungsmodelle liegt im Quartier. Dezentral erzeugte, erneuerbare Wärme und Strom, intelligente Nutzung von Energie mit Assistenzsystemen, Einbindung von innovativen Verkehrskonzepten mit E-Mobilität – all das findet sich in den Quartierskonzepten von morgen. Für die Umsetzung solcher komplexen, umfangreichen und sektorübergreifenden Maßnahmen sind Energieexperten, wie z. B. Contractoren und Energiedienstleister prädestiniert. Die Contractingtouren stellen eine ideale Möglichkeit für Politiker und andere Interessierte dar, sich diese komplexen Vorgänge direkt vor Ort und praxisnah anzuschauen.“
Fotos: © Kraftwirte, Stadtwerke Lemgo GmbH 

Fotos: © Kraftwirte, Stadtwerke Lemgo GmbH 




Westfalenhallen – Foto: © DEW21 
Vogelperspektive – Foto: © HPP Architekten, bloomimages 
Technik im Heizraum – Fotos: © DEW21 
Solarmodule Westfalenhalle 



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Erfolgreiche Contracting-Tour in Dortmund
Unter dem Motto „Innovative und erfolgreiche Effizienzprojekte hautnah erleben“ führte die EnergieAgentur.NRW in Kooperation mit dem Verband für Wärmelieferung e. V. heute (28.08.) eine Contracting-Tour mit Wirtschafts- und Medienvertretern durch. Ziel der Tour war es, Funktionalität und praktische Umsetzung von erfolgreichen Contracting-Projekten öffentlich wirksam aufzuzeigen und dabei einen interessanten Austausch zur aktuellen und zukünftigen Branchenentwicklung anzuregen.
Im Fokus standen dabei zwei Projekte der besonderen Art an besonderen Orten. Zum einen an der neu angelegten Naherholungsanlage eines ehemaligen Stahlwerkareals – zum anderen an einer der wohl bekanntesten Veranstaltungsstätte des Ruhrgebiets:
Besucht wurde das Wohnquartier „Neue Ufer“ am Phoenixsee Dortmund. Hierbei haben die Kraftwirte der Stadtwerke Lemgo GmbH als Contractor eine 2 x 135 kW Holzpellet-Anlage inkl. 3 x 1.500 Liter Pufferspeicher zur Wärmeversorgung für rund 44 moderne Wohnungen errichtet und zudem noch die Planung, Finanzierung und den Betrieb übernommen. Dann ging es weiter in die Westfalenhallen Dortmund. Diese werden seit über 30 Jahren durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) als Contractor betreut. Dabei werden diverse Hallen, ein Eissportzentrum, ein Leichtathletikzentrum, ein Hotel sowie ein Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtleistung von etwa 15 MW mit Wärme versorgt. Zudem errichtete die DEW21 auf den Westfalenhallen als Contractor die damals größte dachgestützte PV-Anlage nördlich der Mainlinie mit einer Gesamtkapazität von 1,68 MWp.
Lothar Schneider, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW: „Entscheidender Vorteil des Contractings ist, dass dieses Geschäftsmodell die Möglichkeit bietet, externe Kompetenzen je nach Kundenbedarf, Branche und Situation individuell einzusetzen und ohne eigenes Kapital in innovative Effizienztechnologie zu investieren. So freut es mich sehr, dass auch bei diesen beiden Vorzeigeprojekten, durch einen gut gewählten Energiemix nicht nur etliche kWh Energie, sondern zudem auch noch über 1.000 Tonnen CO? pro Jahr eingespart werden.“
Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW: „Die Zukunft moderner Energieversorgungsmodelle liegt im Quartier. Dezentral erzeugte, erneuerbare Wärme und Strom, intelligente Nutzung von Energie mit Assistenzsystemen, Einbindung von innovativen Verkehrskonzepten mit E-Mobilität – all das findet sich in den Quartierskonzepten von morgen. Für die Umsetzung solcher komplexen, umfangreichen und sektorübergreifenden Maßnahmen sind Energieexperten, wie z. B. Contractoren und Energiedienstleister prädestiniert. Die Contractingtouren stellen eine ideale Möglichkeit für Politiker und andere Interessierte dar, sich diese komplexen Vorgänge direkt vor Ort und praxisnah anzuschauen.“
Fachkontakt für Rückfragen:
EnergieAgentur.NRW
Dominic Hornung, hornung@energieagentur.nrw, Tel.: 0211 86642-390
oder Christian Tögel, toegel@energieagentur.nrw, Tel.: 0202 24552-34. -

Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort
Die jährliche Erhebung des VfW unter den Mitgliedsunternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und ca. 60 % der Marktteilnehmer repräsentieren, hat ein weiteres Wachstum der Branche im Jahr 2017 gezeigt. Sowohl der Umsatz als auch die Zahl der abgeschlossenen Verträge ist gestiegen, allerdings bei den abgeschlossenen Verträgen mit einer geringfügig niedrigeren Steigerungsrate als noch im Vorjahr.
Bei den Vertragszahlen kann eine Steigerung um 4 % auf 57.500 abgeschlossene Verträge verzeichnet werden. Der Jahresumsatz stieg von 2,77 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2017. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 12 %, 2 % höher als im Vorjahr. Die Abfrage nach der Häufigkeit der realisierten Varianten (nach DIN 8930-5) ergab, dass 85 % der Projekte Energieliefer-Contracting, 8 % Einspar-Contracting, 2 % technischem Anlagenmanagement und 1 % dem Finanzierungs-Contracting entspricht.
Die CO2-Entlastung wird mit über 5 Millionen Tonnen prognostiziert. 5 Millionen Tonnen entsprechen dem CO2-Ausstoß von ca. 3.000.000 modernen Mittelklassewagen bei durchschnittlicher Fahrleistung pro Jahr.
In der Wohnungswirtschaft setzt sich der Neubauboom fort. In 2017 stellt der Neubau fast 50 % der umgesetzten Contractingprojekte in der Wohnungswirtschaft. 2015 lag der Wert im Neubau noch bei rund 20 %. Somit zeigt sich auch die starke Steigerung der Neubauzahlen in Deutschland (nach Statistischem Bundesamt + 90 % im Vergleich zu 2007) in den Zahlen des Contracting Sektors.
Im Wohngebäudebestand ist eher ein Rückgang der Zahlen zu beobachten. Laut der aktuellen Umfrage ist dies insbesondere auf folgende Hemmnisse zurückzuführen:
Unsicherheit und Einschränkungen durch die oft wechselnde Rechtslage
Wärmelieferverordnung bzw. Kostenneutralität
geringe Bekanntheit, Wahrnehmung der Kunden, Vorurteile
Umgang mit Netzbetreibern in Kundenanlagen
VfW-Geschäftsführer Tobias Dworschak kommentiert die Zahlen:
„Es ist schön, zu sehen, dass die Energiedienstleister mit Contractinglösungen im Neubau überzeugen können und damit einen wertvollen Beitrag zu einer effizienten und nachhaltigen Versorgung leisten. Insbesondere im Wohngebäudebestand gibt es aber nach wie vor erheblichen Nachholbedarf – auch und gerade, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Erstmal haben wir in diesem Jahr auch nach den wesentlichen Hemmnissen gefragt. Im Bereich der Wärmelieferverordnung spielen hier das aktuelle Zinsniveau und die aktuellen Energiepreise eine wesentliche Rolle. Es ist kaum einzusehen, dass der Erfolg der Wärmewende dauerhaft von derlei Faktoren abhängen soll.“
Dworschak sieht hier auch die Politik in der Verantwortung und verweist auf den Maßnahmenkatalog des VfW, mit dem zentrale Forderungen für eine Verbesserung des Marktes vorliegen. Auch die anstehende Anpassung des Mietrechts bietet die Chance, die Bedingungen für Energiedienstleistungen im Wohngebäudebestand weiter zu verbessern. (siehe VfW Stellungnahme hierzu)
Mit einem Wert von 4,6 (Skala 1-10) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen deutlich geringer aus als im Vorjahr (5,9). Als Grund hierfür sieht Dworschak vor allem die weitere Zunahme der Unsicherheit in den Rahmenbedingungen (wie zuletzt in Sachen EEG-Umlage bei der Eigenstormerzeugung) und dem Ausbleiben politischer Impulse. „Klimaschutz scheint im Moment nicht die höchste Priorität zu genießen.“
Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Presseveröffentlichungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen. -

Gemeinsame Stellungnahme zum Mietrechtsanpassungsgesetz
Zusammen mit der DENEFF und dem GIH hat der VfW zu dem neuen Mietrechtsanpassungsgesetz Stellung bezogen. Um ein noch weitergehendes Verfehlen der Klimaziele zu verhindern, müssen dringend die Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts, in anderen relevanten Rechtsbereichen sowie die Förderbedingungen verbessert werden. -

EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende
Die EU-Kommission verschafft der Bundesregierung mehr Zeit für eine Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagenbetreiber. Die ursprünglich nur bis Ende 2017 geltende Übergangsregelung werde bis Ende 2018 verlängert, teilte die Kommission jetzt mit.
Die Fördermaßnahme sei gemäß der EU-Beihilfevorschriften zulässig. Sie betrifft Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb gingen. Für diese fällt demnach bei der Eigenversorgung weiterhin eine ermäßigte und nicht die volle EEG-Umlage an. Der jetzige Beschluss stützt sich auf eine Vereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schon im Mai 2018 getroffen hatten.
Weitere Informationen -

Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen
Aktuelle Entscheidung vom OLG Düsseldorf gibt mehr Sicherheit für Kundenanlagenbetreiber
Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 13.06.2018 dem Betreiber einer Kundenanlage den Rücken gestärkt. Entgegen heftigsten Widerstands seitens des örtlichen Verteilnetzbetreibers und der Landesregulierungsbehörde konnte so erreicht werden, dass das ganze vom Vor-Ort-Stromer versorgte Quartier als Kundenanlage akzeptiert wurde. Der dezentrale Stromlieferant kann seinen Strom weiterhin ohne Netzentgelte anbieten.
Ein Bauträger hatte ein BHKW für 20 Reihenhäuser errichtet. Sechs davon waren durch eine Straße von den übrigen Häusern sowie der Erzeugungsanlage getrennt, wie der an dem Verfahren beteiligte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg sowie Mitglied im Juristischen Beirat des VfW darlegte. Der Bauträger wollte alle Häuser selbst an ein vor Ort auf der einen Seite der Straße installiertes BHKW anschließen. Da dieses wärmegeführt betrieben werden sollte, sei es zudem notwendig gewesen, die Häuser außerdem an das öffentliche Netz anzuschließen. Der zuständige Betreiber des vorgelagerten Verteilernetzes habe daraufhin vom Bauträger verlangt, dass dieser für die Häuser jenseits der Straße als Netzbetreiber auftritt. Alternativ könne er selbst den Anschluss sicherstellen. In beiden Fällen hätten die Kunden Netznutzungsentgelte für den BHKW-Strom zahlen müssen.
Diesem Ansinnen hat das OLG Düsseldorf nun mit seiner am 13. Juni 2016 getroffenen Entscheidung eine Absage erteilt, indem es den entsprechenden erstinstanzlichen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Juli 2017 in vollem Umfang bestätigt hat. Damit kann der Energiedienstleister, der das BHKW betreibt, seinen Mieterstrom netznutzungsfrei an alle Nutzer der 20 Reihenhäuser verkaufen, d.h. auch an die Nutzer, die auf der anderen Seite der Anliegerstraße leben und von dort den hocheffizient und umweltfreundlich erzeugten Strom direkt erwerben. Das Urteil falle erfreulich eindeutig aus und werde „in den meisten Konstellationen helfen“, ist sich Rechtsanwalt Legler sicher, da die angesprochene Konstellation in den meisten Quartieren, die sich für die dezentrale Versorgung aus PV- und/oder KWK-Anlagen anbieten, vorliegen dürfte. Nur bei der Querung größerer Straßen sowie dem Anschluss von weit mehr als 100 Letztverbrauchern würden Einzelfallbetrachtungen nötig bleiben.
Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 Nr. 24a EnWG. Dieser definiert Kundenanlagen als Anlagen, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden. Legler wies darauf hin, dass dies nicht zu verwechseln sei mit der Definition des „unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs“, den das Gesetz z.B. für die Gewährung des neuen Mieterstromzuschlags für PV-Anlagen vorsieht.
Informationen zu weiteren Urteilen zum Thema Kundenanlage sind in der VfW-Urteilssammlung erhältlich.
Ansprechpartner für Rückfragen:
RA Dr. Dirk Legler , Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Tel. 040 278494-0, legler@rae-guenther.de




