Kategorie: Allgemein

  • Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW und KEA verlosen Potenzialanalysen

    Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW und KEA verlosen Potenzialanalysen

    Auf dem diesjährigen Kongress der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) verloste der Contractingverband VfW zusammen mit der KEA drei Potenzialanalysen für öffentliche Liegenschaften. Die Analysen werden von Mitgliedsunternehmen aus dem Arbeitskreis Energiespar-Contracting (AK ESC) im VfW durchgeführt.

    Die Potenzialanalyse umfasst eine Erst-Analyse des Ist-Zustandes sowie eine Angabe von Empfehlungen, was an sinnvollen Maßnahmen getroffen werden könnte und ob Energiespar-Contracting machbar ist.
    Der VfW gratuliert den Gewinnern aus den Kommunen Handewitt, Meßkirch und Ulm herzlich und wüscht eine erfolgreiche Umsetzung der Potenzialanalyse.

    Über Energiespar-Contracting
    Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7-10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich.
    Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW ist ein Zusammenschluss führender Contractoren. Die Mitglieder des Arbeitskreises wollen die Vorteile dieser Energiedienstleistung transparent machen und einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.

    Weitere Informationen sind unter www.einsparcontracting.eu erhältlich.
  • VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

    VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

    Die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz wird vom Contractingverband VfW und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) grundsätzlich begrüßt, ebenso einzelne Verbesserungen, darunter die beabsichtige Einführung eines Quartiersansatzes für die gemeinsame Versorgung sowie einheitlichere Vollzugsregeln. Jedoch wird vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem wachsenden öffentlichen Ruf nach ambitionierter Klima- und Energiepolitik im vorliegenden Entwurf vor allem verpasste Chancen im Sinne der Zielerreichung moniert.

    Eine hohe Energieeffizienz in Gebäuden ist unverzichtbar, um Treibhausgasemissionen und Energieimportabhängigkeiten nachhaltig und wirtschaftlich zu vermindern. Vor mehr als zehn Jahren setzte sich die Bundesregierung deshalb im Integrierten Klima- und Energieprogramm (IEKP) das Ziel: „Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“ Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 war die Festlegung eines Standards “Klimaneutrales Gebäude” angekündigt worden, der schon 2012 für neue öffentliche Gebäude hätte umgesetzt werden sollen. Seit demselben Jahr enthält die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) die Anforderungen zur Definition eines Nearly Zero Energy Buildings (nZEB).

    Der vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bringt die Bundesregierung der Erreichung dieser Ziele jedoch kein Stück näher: Zwar wurden einige der gröbsten Fehlentwicklungen aus dem bekannt gewordenen Referentenentwurf vom 18. November 2018 im nun vorliegenden Entwurf inzwischen wieder rückgängig gemacht. Der vorherige Entwurf hatte einige Aufweichungen des geltenden Anforderungsniveaus sowie neue Schlupflöcher und Zielkonflikte – auch zu Ungunsten der Nutzer – eingeführt. Damit stand der Entwurf sogar im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der sowohl die Beibehaltung des energetischen Anforderungsniveaus als auch das Festhalten an den Klimazielen für 2030 vorsieht. Jedoch bedeutet die nun erfolgte Zurücknahme dieser Punkte lediglich, dass das Anforderungsniveau weitestgehend auf dem aktuell geltenden Level verharrt – eine Perspektive für zukunftssicheres Bauen eröffnet das Gebäudeenergiegesetz damit nicht.

    VfW und DENEFF sehen daher bei folgenden Punkten Handlungsbedarf:
    1. Ausrichtung des GEG an den Energiewendezielen, insbesondere für 2030
    2. Adäquate Festlegung eines Niedrigstenergiegebäudes (nZEB), Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, Definition der Wirtschaftlichkeit
    3. Vereinfachung des Ordnungsrahmens vs. Aufweichungen und unnötig komplexe Rechenwege
    a) Anrechnung von PV-Erträgen vereinheitlichen und realistisch ausgestalten
    b) Bei Wärmedämmung von Rohrleitungen zusätzlichen Planungsaufwand vermeiden
    4.Rechtssichere Bestimmung des Quartiersbegriffs
    5.Angemessene, fristgerechte Umsetzung der 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie für mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung
    a) Den hydraulischen Abgleich zum Standard machen
    b) Mindesteffizienzanforderung für Heizungsanlagen
    c) Mehr Effizienztransparenz statt Wegfall von Messanforderungen (bislang Nr. III in Anla-ge zum EEWärmeG)
    d) Energiemonitoring und Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude
    6. Einführung ergebnisorientierter Anforderungen
    7. Verhinderung von Energiearmut (Sanierung energetisch schlechtester Gebäude)
    8. Verordnungsermächtigung zur Umlage geringinvestiver Kosten
    9. Berücksichtigung von Abwärme aus Abwasser
    10. Berücksichtigung von Effizienzpotenzialen im Warmwasserbereich
    11. Wiedereinführung der Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen
    12. Stärkung von Energieausweisen

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contracting & Digitalisierung – Jahreskongress 2019

    Contracting & Digitalisierung – Jahreskongress 2019

    Über 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und Verbänden diskutierten beim Jahreskongress 2019 des Contractingverbands VfW über die Digitalisierung der Energiedienstleistungsbranche und die wichtigsten Entwicklungen.

    „Die Digitalisierung ist ganz unbestreitbar einer der ganz großen Megatrends unserer Zeit. Energiedienstleister stehen vor großen Umbrüchen und damit auch Herausforderungen. Am Ende entscheidet jeder selbst, wie er damit umgeht. Aber um eine solche Entscheidung treffen zu können, bedarf es fundierter Informationen und einer klaren Vision des eigenen Weges. Beides zu geben war unser Anspruch auf dem diesjährigen Jahreskongress“, so Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW.

    In seiner Einleitung wies Ulrich Benterbusch, BMWi, auf die Wichtigkeit von dezentral agierenden Energiedienstleistern für das Gelingen der Digitalisierung und der Energiewende hin. Das BMWi fördert Digitalisierungsmaßnahmen über vielfältige Programme, wie z. B. den „Einsparzählern“, „Industrie 4.0“ und dem „Modellvorhaben für Energiespar-Contracting“. Weitere Erfolgsfaktoren seien aus seiner Sicht die Einführung eines Preises für CO₂ und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

    In einem abwechslungsreichen Vortragsprogramm präsentierten Energiedienstleister und Start-Ups ihre erfolgreichen Digitalisierungsprojekte in der Abrechnung, der Datenerfassung, der Anlagenoptimierung und in Quartieren. Bei der Podiumsdiskussion sprachen Ingrid Nestle, MdB Bündnis 90/Grüne, Prof. Dr. Martin Neumann, MdB FDP, Johannes Hack, etventure GmbH, David Weiblein, BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreiberges. mbH Berlin und Stefan Scherz, Ingenieursdienstleistungen IDL, über passende politische Rahmenbedingungen und Chancen und Risiken digitaler Lösungen für die Contractoren und deren Prozesse. Alle Teilnehmer sind sich einig, dass Datenschutz ein hohes Gut ist und neuen digitalen Geschäftsmodellen nicht im Wege steht.

    „Der Jahreskongress hat deutlich aufgezeigt, dass die Digitalisierung im eigenen Unternehmen anfängt. Nur wer die betriebsinterne Digitalisierung umgesetzt hat, kann digitale Geschäftsmodelle etablieren. Energiedienstleister sind dabei prädestiniert, eine Vorreiterrolle zu übernehmen“, zieht Tobias Dworschak Bilanz. „Gleichzeitig bleibt bei den wesentlichen Punkten Wärmelieferverordnung, Kundenanlage und Beseitigung der Benachteiligung von Contracting-Lösungen weiterhin viel zu tun. Verzögerungen von mehreren Jahren wie beim aktuellen Gebäudeenergiegesetz können wir uns im Hinblick auf den stetig voranschreitenden Klimawandel nicht mehr erlauben.“

    Freundlich unterstützt wurde der Kongress u. a. von den Unternehmen 2G Energy AG, AVAT Automation GmbH, Buderus Bosch Thermotechnik GmbH, Deutsche Kreditbank AG, EC Power GmbH, FP InovoLabs GmbH, KW Energie GmbH & Co. KG, mobiheat GmbH, MSU Solutions GmbH und REHAU AG & Co.
  • Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Energiewende – Contractingverband VfW kritisiert Vernachlässigung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bei der Umsetzung der Energiewende

    Der Contractingverband VfW kritisiert deutlich den neuen Fortschrittsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Existierende Geschäftsmodelle werden bei der Zukunftsplanung vernachlässigt. Dazu ist eine Reform des § 556c BGB und der WärmeLV dringend erforderlich.

    Das Bundeswirtschaftsministerium überprüft alle 3 Jahre den Stand der Energiewende und hat jüngst das das Ergebnis der diesjährigen Überprüfung in einem Fortschrittsbericht veröffentlicht. Die von der Bundesregierung zu seiner Bewertung eingesetzte unabhängige Expertenkommission kritisiert diesen Bericht als unzureichend. Er zeige keine langfristigen Perspektiven auf und insgesamt würden die Etappenziele, wenn überhaupt so jedenfalls viel zu langsam erreicht. Dieser Kritik schließt sich der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) an.

    „Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont zwar, dass etwaige Geschäftsmodelle in Zukunft nur dann erfolgreich seien, „wenn sie die Energiewende und den Klimaschutz mitdenken““, verweist Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW auf die Berichterstattung in der Presse. „Konkrete Vorschläge macht er aber nicht. Unsere Mitglieder bieten mit der Energiedienstleistung Contracting bereits seit geraumer Zeit ein solch zukunftsfähiges Geschäftsmodell für die Realisierung der Energiewende am Markt an.“

    Die vielen Unklarheiten und Hemmnisse in § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung erschweren nach Ansicht des VfW eine weitergehende Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung in Wohngebäuden und das Ausschöpfen der dort zum Gelingen der Wärmewende ruhenden Potenziale. „Wir brauchen dringende eine Überprüfung der WärmeLV“, fordert Dworschak weiter und verweist auf die bisherige Arbeit der Energieeffizienzplattformen. Außerdem sei endlich eine Klärung rund um den Begriff der Kundenanlage für die dezentrale Stromlieferung notwendig. „Wir verschenken hier wertvolle Zeit. Viele Handlungsmöglichkeiten liegen auf dem Tisch“, fasst Dworschak zusammen. „Es bedarf nur eines mutigen und entschlossenen Schrittes, sie endlich umzusetzen.“
  • Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG

    Der VfW hat zum Thema „Zuschlagszahlung für Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW bei kaufmännischbilanzieller-Weitergabe“ Stellung bezogen.

    folgende Fragen wurden beantwortet:

    Hat ein Betreiber einer KWK-Anlage nach § 4 Abs. 1 KWKG 2016 oder § 4 KWKG 2012 die Befugnis, in seiner Anlage erzeugte KWK Strommengen kaufmännisch-bilanziell in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen? Bejahendenfalls: In welchem Umfang besteht dann für den kaufmännisch-bilanziell eingespeisten KWK-Strom der Zuschlagsanspruch?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016?

    Besteht für KWK-Strom, der durch eine Erzeugungsmessung einer KWK-Anlage oder eine andere nachgelagerte Messung gemessen wird, bei kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz der allgemeinen Versorgung ein Zuschlagsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 1, 8a Abs. 2 KWKG 2016?
  • Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Bundeshaushalt 2020 – Contractingverband VfW Kritisiert: Bundesregierung verpasst erneut Chancen bei der Energiewende

    Der VfW fordert die Wiederaufnahme von finanziellen Mitteln für den „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ in den Bundeshaushalt 2020, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

    „Der Bund wird seiner Vorbildfunktion bei der Energiewende wieder einmal nicht gerecht. Einsparpotentiale werden ignoriert  und die Energiewende kaum beachtet“, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Im kürzlich erschienenen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt für 2020 sieht Finanzminister Olaf Scholz wieder einmal kaum Gelder für den bereits 2011 beschlossenen „Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“ oder steuerliche Erleichterungen für energetische Sanierungen im Gebäudesektor vor.

    Die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung, ein zentrales klimapolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wird aber wieder einmal nicht beachtet. Nachdem 2019 gar kein Geld für den Sanierungsfahrplan zur Verfügung stand werden 2020 lediglich Gelder für weitere Grundlagenermittlung bereitgestellt.  Auf der anderen Seite werden aber über 300 Millionen Euro für Strafzahlungen an die EU beiseite gelegt, die entstehen weil Deutschland es nicht schafft die Klimaziele einzuhalten.

    Aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion aus August 2018 geht hervor, dass aktuell keine Sanierung von Bundesliegenschaften abgeschlossen ist. Es befinden sich lediglich 294 in der Planung oder Umsetzung. Bei knapp 4500 Liegenschaften im Besitz des Bundes ist das jedoch nicht mehr als ein Tropen auf den heißen Stein. Der „Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften“, auf welchen die Bundesregierung laut eigener Aussage wartet um die Sanierungen durchzuführen, ist immer noch nicht fertiggestellt.

    Bereits zu Beginn des Jahres hat der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW mit einem Positionspapier u.a. auf diese Missstände bei den Bundesliegenschaften hingewiesen. Das Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Positionspapier des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW – „Energiewende mit Garantie“

    Vor 10 Jahren haben sich die führenden Anbieter von Energiespar-Contracting und andere Akteure im Verband für Wärmelieferung e.V. – der Interessensvertretung für die Energiedienstleistung Contracting – organisiert, um die Marktbedingungen für das Energiespar-Contracting (ESC) kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. In diesen zehn Jahren konnten bereits viele eindrucksvolle ESC-Projekte mit CO2-Einsparungen von z.T. über 50 % durchgeführt werden. Dennoch gibt es nach wie vor ein erhebliches Einsparpotential insbesondere in Bundes- und Landesliegenschaften, kommunalen Gebäuden und in der Industrie.

    Das Positionspapier nennt und erläutert vier wichtige Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Effizienzdienstleistung ESC:

    1. Sanierung und Modernisierung nur mit nachgewiesener Energieeinsparung
    – Jeder Gebäudesanierung und -modernisierung sollte eine nachgewiesene Energieeinsparung zur Auflage gemacht werden. Dabei sind solche Maßnahmen und Modelle zu privilegieren, in denen die nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten garantiert wird.

    2. Vereinfachung der Rahmenbedingungen
    – Für die Genehmigung von Energiespar-Contracting-Projekten wird eine grundsätzliche Zustimmung bzw. Ausnahmeregelung zur Durchführung erteilt. Dies sollte auch für Kommunen gelten, die unter Finanzaufsicht stehen.
    – Energiespar-Contracting wird nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft und die Zahlungen an den Contractor (Vergütung) wird nicht auf den Kreditrahmen angerechnet
    – Harmonisierung und Entwicklung klarer Regelungen, wie die „Wirtschaftlichkeitsanforderung“ nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden kann
    – Entwicklung von Handreichungen für die Bewertung von Energieeffizienz als Vergabekriterium, Beispielsweise könnte die Energieeffizienz über die CO2-Einsparungen monetär bewertet werden
    – Nachgewiesene Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergaberecht stärken.

    3. Benachteiligung von Energiedienstleistungen beenden
    – Die bestehende Benachteiligung von Energieeinspar-Projekten für Kommunen muss beendet werden. Dies kann im Bereich der Förderung zum Beispiel dadurch gelingen, dass die Förderung dem Projekt zu Gute kommt und nicht auf den Antragsteller bezogen ist.

    4. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
    – Neben einer Informationsoffensive ist die öffentliche Hand aufgefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.
    – Wir schlagen eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften vor.

    „Werden die vorgenannten Möglichkeiten und Chancen zur Marktbelebung genutzt, kann das ESC zu einer tragenden Säule für die Erhöhung der Energieeffizienz im Bereich öffentlicher Gebäude und Kliniken, aber auch im Bereich industrieller sowie gewerblicher Liegenschaften werden. Die Politik ist nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zeitnah umzusetzen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.

    Das komplette Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.

    Über Energiespar-Contracting
    ESC als energetisches Modernisierungsmodell wurde für größere Gebäude, Gebäudegruppen oder komplexe Liegenschaften wie beispielsweise Schulen, Hochschulen, Schwimmhallen, Turnhallen, Verwaltungen, Forschungseinrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser entwickelt. Über einen ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, ein nachhaltiges Modernisierungs-konzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich dabei aus vertraglich garantierten Einsparungen. Ein Energiedienstleister übernimmt hierbei gesamtverantwortlich ein Leistungsbündel einschließlich der spezifischen Projektrisiken, welches insbesondere folgende Kompetenzfelder umfasst:

    – die Planung und die Umsetzung der Maßnahmen an Anlagentechnik und ggf. Gebäudehülle,
    – die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen,
    – die Übernahme einer Energiespar- oder Budgetgarantie (Absicherung der Wirtschaftlichkeit),
    – die mehrjährige Überwachung von Anlagenbetrieb und Energieverbrauch,
    – die nachhaltige Optimierung während der Betriebsphase,
    – die regelmäßige Berichtserstattung über die Höhe der erreichten Einsparungen im Rahmen einer mehrjährigen Vertragsdauer,
    – ggf. die Beschaffung von Endenergie sowie die Lieferung von Nutzenergie.
  • Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – Parlamentarischer Abend des VfW

    Energiewende mit Garantie – kann das funktionieren? Ja, die Effizienzdienstleistung Energiespar-Contracting (ESC) bietet hier bereits seit vielen Jahren ein erprobtes Modell dazu an. Im Zuge des 10jährigen Jubiläums des Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW hat der Arbeitskreis am 12.12.2018 zu einen Parlamentarischen Abend in die Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin eingeladen.

    Mit Abgeordneten aus den Parlamenten des Bundes und der Länder, Vertretern der Ministerien, Verbandsvetretern und Anbietern von Energiespar-Contracting sowie der interessierten Öffentlichkeit wurde über den garantierten Beitrag des ESC zum Gelingen der Energiewende diskutiert. Energiewende mit Garantie – das ist die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden oder Gebäudepools bei der energetischen Sanierung und Optimierung; das ist der Einsatz moderner, hocheffizienter Technologien und die Reduzierung des Energieverbrauchs durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen; das ist ein Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes (in einigen Projekten bis zu 80 % CO2-Einsparung).

    Energieeffizienz ist der wesentliche Baustein der Energiewende – das stellt niemand ernsthaft in Frage und es manifestiert sich auch in vielen politischen Willensbekundungen (Grünbuch Energiewende etc.). Gleichwohl geht es mit der Energieeffizienz und der weiteren Verbreitung von Energiespar-Contracting nur schleppend voran. Über die Gründe und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Standes wurde auf dem Parlamentarischen Abend diskutiert.

    Tobias Dünow, Dienststellenleiter der Landesvertretung Niedersachsen beim Bund machte in seinem Grußwort deutlich, wie wichtig die Energie- und die damit verbundene Kosteneffizienz für die Betreiber von Liegenschaften ist.

    Ministerialrat Dr. Hartmut Versen, Referat IIB2, Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von Energieeffizienz zur Umsetzung der Energiewende. Der Bund muss seiner Vorbildfunktion gerecht werden und ensprechende Pilotprojekte umsetzen. Außerdem berichtete Herr Dr. Versen über die geplanten Maßnahmen im BWMi zur Verbesserung des Ist-Zustandes: Es sollen u.a. weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt und der Bund-Länder-Dialog zum Thema Contracting fortgeführt werden.

    Michael Geißler, Geschäftsführer der Berliner Energieagentur GmbH (BEA) berichtete über aktuelle Aktivitäten der Energieagentur. Die BEA setzt sich seit Jahren für die weitere Verbreitung von Energiespar-Contracting ein und konnte bereits viele ESC-Projekte entwickeln und zur Umsetzung verhelfen. In einem Mentoring-Programm unterstützen sie aktuell andere Bundesländer beim Aufbau des notwendigen Know-hows.

    Ein weiteres Highlight des Abends war die sehr angeregte Podiumsdiskussion mit Steffen Haller, Vorsitzender Arbeitskreis Energiespar-Contracting/ENGIE Deutschland GmbH, Rüdiger Lohse, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Carsten Müller, MdB CDU, Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Stephan Weinen, E1 Energiemanagement GmbH sowie Tobias Dworschak, Geschäftsführer VfW als Moderator. Frau Dr. Verlinden verdeutlichte dabei die Wichtikeit eines CO2-Preises für die Umsetzung der aktuell auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz diskutierten Klimaschutzmaßnahmen zum Gelingen der Energiewende. Herr Müller erinnerte an die Bedeutung der Energieeffizienz, die Eingang in die Koalitionsverträge sowohl im Bund wie auch in Niedersachsen gefunden hat.

    „Der Parlamentarische Abend war ein voller Erfolg. Er hat eindrucksvoll aufgezeigt, welche Einsparpotenziale die Effizienzdienstleistung ESC bei den Energiekosten und insbesondere auch bei den CO2-Emissionen mit sich bringt. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen umzusetzen. Wichtige erste Schritte sind aus unserer Sicht die Gleichstellung von Effizienzdienstleistungen gegenüber der Eigenumsetzung. Außerdem muss die Öffentliche Hand endlich ihre Vorbildfunktion ernst nehmen – hierzu könnte der Bund mit gutem Beispiel voran gehen“, resümierte Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW.
  • Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

    Berlin. Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft, nach der jüngsten Mietrechtsnovelle die Sanierungsraten zu drosseln, sind während der Klimakonferenz in Kattowitz eine Blamage für Deutschland. Dies attestieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Die Bundesregierung habe bewusst hingenommen, dass energetische Modernisierungen für Vermieter unattraktiver werden aber keinerlei Maßnahmen erwogen, die Senkung der sogenannten Modernisierungsumlage durch bessere Anreize aufzufangen. Eine steuerliche Förderung für Gebäudesanierungen sei weiter nicht in Sicht. Auch das Energiesammelgesetz werde der Energiewende im Gebäudebereich weiter schaden. Die Ziellücke zu den Pariser Klimazielen werde immer größer.

    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): „Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist erklärter Kernbaustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Dass die ohnehin viel zu niedrigen Sanierungsraten jetzt weiter sinken, nimmt die Bundesregierung – so wortwörtlich in der Begründung des Mietrechtanpassungsgesetz – hin. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch wirtschaftsschädlich, denn deutsche Unternehmen sind weltweit Spitze in Energieeffizienzlösungen und stellen über 600.000 Arbeitsplätze.“

    Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergänzt: „Deutschland steht jetzt nicht nur mit leeren, sondern mit löchrigen Taschen in Kattowitz vor der Weltgemeinschaft. Das hätte verhindert werden können, wenn die Bundesregierung ihre Losung „Efficiency First“ aus dem Koalitionsvertrag ernst nähme, die Steuerförderung für Haussanierer endlich angefasst hätte und mit dem Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Rahmenbedingungen für Neubau und Bestand liefern würde.“

    Der Energieberaterverband GIH betont, es gebe viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die energetische Sanierungen sozialverträglich hinbekommen. GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann: „Diese Sanierungen müssen und können sowohl für Mieter als auch für Vermieter attraktiv sein. Neben sozialpolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung aber schlicht unterlassen, zu überlegen, wie sie die Förderung, steuerliche Anreize, Mietspiegel und andere Instrumente so gestalten kann, dass auch für die Vermieter ein Schuh daraus wird.“

    Viele Vermieter sähen selbst von Maßnahmen ab, die sich für Mieter warmmietenneutral oder sogar direkt kostensenkend umsetzen lassen, etwa die Umstellung auf effiziente Wärmelieferung oder Mieterstrommodelle. Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Fachverbands für Wärmelieferung: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Dabei wären sie der Königsweg, das Mieter-Vermieter-Dilemma für die Energiewende im Heizungskeller aufzulösen.“ Neben der Mietrechtsänderung hat der Bundestag vergangene Woche auch das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die enthaltene Kürzung des Mieterstromzuschlags und neue Belastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, seien weitere Rückschritte für den Klimaschutz.

    Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft zeigen, dass nun unter dem Deckmantel des Mieterwunschs auf unliebsame Investitionen wie energetische Sanierung verzichtet wird. Das ist genau die Krux, vor der wir die Bundesregierung seit geraumer Zeit warnen: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes ist nur erreichbar, wenn es gelingt, auch anspruchsvolle Modernisierungen attraktiv und sozialverträglich zu machen. Das gelingt nur mit einem Masterplan, bei dem sich auch die großen Wohnungsbaugesellschaften ihrer ökologischen Verantwortung stellen müssen. Zumal die energetische Sanierung nur eine geringe Prozentzahl der eigentlichen Investition ausmacht.“

    Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Wohnraum bezahlbar und nachhaltig zu gestalten ist kein Widerspruch. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungsfälle von morgen bauen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur Senkung der CO?-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, das betrifft insbesondere das angekündigte Gebäudeenergiegesetz sowie die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien.”

    Stellungnahmen der Verbände zum Mietrechtsänderungsgesetz finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften

    Stellungnahme zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften

    Das Bundesministerium für Finanzen hat am 29. Oktober 2018 einen Referentenentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Der VfW hat zusammen mit dem AGFW und dem B.KWK hierzu Stellung bezogen.