Kategorie: Allgemein

  • Stellungnahme zum EEG 2021

    Stellungnahme zum EEG 2021

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt.
  • VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    VfW zum EEG 2021: Verpasste Chancen für klimafreundliche Quartiersprojekte

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche mit einer Frist von wenigen Tagen zu einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des EEG eingeladen. Der VfW kritisiert in seiner Stellungnahme u.a. die verpassten Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Der aktuelle Referentenentwurf zum EEG engt an vielen Stellen klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen und Mieterstrom unnötig ein. Beispielsweise gibt es den Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen, die an oder in einem Wohngebäude installiert werden und eine installierte Leistung von maximal 100 Kilowatt aufweisen. Größere Wohnquartiere fallen somit aus der Förderung.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Der Mieterstromzuschlag sollte aus unserer Sicht nicht kleinteilig auf einzelne Wohngebäude beschränkt werden, sondern auch für Quartiersversogungskonzepte zur dezentralen Stromversorgung mit PV-Strom offenstehen .Das hätte den Vorteil, dass auch energetisch sinnvolle Lösungen für gerade sozial schwache Mieter erfasst werden können.“
    Insbesondere sozial schwächere Mieter wohnen meist nicht im selben (kleineren) Gebäude, in dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, für die ggf. die für die Mieterstrombelieferung einzig in Betracht kommende PV-Anlage notwendig auf dem Nachbarhochhaus stehen müsste.

    Eine Beibehaltung des Begriffes „Wohngebäude“ würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit auch neuen Umsetzungshemmnissen gerade bei den Formen der Mieterstromversorgung führen, bei denen der Mieterstrom teilweise auch aus KWK produziert würde.

    Zudem würden energetisch sinnvolle Zukunftslösungen durch die Begrenzung auf das „Wohngebäude“ unnötig eingeschränkt werden: eine E-Tankstelle in der Wohnanlage/Tiefgarage wäre nicht erfasst, ebenso wenig eine PV-Anlage auf dem Dach der benachbarten Garage. Grundsätzlich würden dadurch neue klimafreundliche Modelle der Sektorenkopplung erschwert werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • EVO will 2021 neues Erdgas-BHKW in Betrieb nehmen

    EVO will 2021 neues Erdgas-BHKW in Betrieb nehmen

    Die Energieversorgung Oberhausen (EVO) ist bei der Modernisierung ihres Heizkraftwerks am Standort „Danziger Straße“ einen entscheidenden Schritt weitergekommen.
    Das Unternehmen hat den Auftrag zur Errichtung des neuen Gasmotoren-Blockheizkraftwerks kürzlich an ein Konsortium aus dem Anlagenbauer Zeppelin Power Systems und dem Bauunternehmen Matthäi vergeben. Die Inbetriebnahme der neuen Anlage mit jeweils neun MW elektrischer und thermischer Leistung sei für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen, teilte der Versorger mit. Der genaue Zeitpunkt sei aber noch abhängig von den Witterungsbedingungen in den kommenden beiden Wintern, hieß es.

    Der Versorger investiert laut eigenen Angaben rund 12 Mio. Euro in die Ertüchtigung des Heizkraftwerkwerks. Die Maßnahme soll auch die Fernwärmeversorgung Oberhausens klimafreundlicher machen. Denn die Gasmotoren sollen zwei Öltanks der alten Heizzentrale ersetzen (energate berichtete). Dies ist Teil eines größeren Sanierungsvorhabens der EVO, im Zuge dessen der Standort unter anderem eine Fotovoltaikanlage erhielt. Auch eine neue Gebäudehülle ist geplant. /ml
  • Hochtemperaturstahlspeicher in Berlin-Tegel errichtet

    Hochtemperaturstahlspeicher in Berlin-Tegel errichtet

    Kommunalunternehmens Gewobag in Berlin-Tegel hat das Start-up Lumenion einen Hochtemperaturstahlspeicher errichtet. Das Ende 2018 gestartete Projekt mit einem Speichervolumen von 2,4 MWh (energate berichtete) wurde nun vollendet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Speicher nimmt regionale Stromerzeugungsspitzen aus Solar- und Windenergie auf und speichert sie in Form von Wärme.

    Der überschüssige Strom erhitzt dabei den Speicherkern aus Stahl auf bis zu 650 Grad Celsius. Die gespeicherte Energie dient dann der Bereitstellung von Wärme für Heizung und Warmwasser des Wohnviertels und könne bei entsprechender Nachrüstung einer Turbineneinheit auch rückverstromt werden.

    Grundstein für netzdienliche Großspeicher gelegt

    Das Projekt sei ein „wichtiger Meilenstein“ auf dem Weg zur Kommerzialisierung der Lumenion-Speichertechnologie und zur Dekarbonisierung des Wärmesektors, hob Lumenion-Geschäftsführer Alexander Voigt hervor. Einen ersten 450-kWh-Prototypen hat Lumenion auf dem Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin-Oberschöneweide erfolgreich getestet. Der Quartiersspeicher sei netzdienlich, kosten- und platzeffizient und die Grundlage für die Planung größerer Systeme mit einem Speichervolumen von 40 MWh oder sogar 500 MWh. Auch Kerstin Deller, Leiterin des Referates Wärmewende und Sektorkopplung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, erklärte ihn zum „Paradebeispiel für die im Zuge der Energiewende notwendige Sektorkopplung von Strom und Wärme“.

    Speicher ergänzt Erdgas-BHKW

    Der Stahlspeicher ergänzt ein benachbartes erdgasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) der Vattenfall Energy Solutions, das seit 2015 rund 1.700 Haushalte, zwei Kindertagesstätten und einige Gewerbeeinheiten mit Strom und Wärme versorgt. Mit der Inbetriebnahme der Anlage rechnet Lumenion im ersten Quartal 2020. Zu einem späteren Zeitpunkt sei auch eine Rückverstromung der gespeicherten Wärme über einen Stromgenerator denkbar. Dies scheitere derzeit noch an der Wirtschaftlichkeit aufgrund zu hoher Umlagen und Abgaben. Auf die regulatorischen Rahmenbedingungen angesprochen, sprach Kerstin Deller von einem „Reformstau“, den das Klimapaket der Bundesregierung angehen soll. Gerade bei der lokalen Versorgung von Quartieren möchte ihr Ministerium Erleichterungen schaffen. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert den Speicher als Teil des „WindNODE“-Projektes, das die Realisierung einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien in Nordostdeutschland im Rahmen des Schaufenster-Programms Sinteg erforscht. /ne
  • WärmeLV – Dworschak: „Die aktuelle Gesetzeslage ist für alle Parteien nachteilig“

    WärmeLV – Dworschak: „Die aktuelle Gesetzeslage ist für alle Parteien nachteilig“

    Das Marktvolumen der Wärme- und Warmwasserlieferungen durch gewerbliche Anbieter hat sich zwischen 2015 und 2017 kaum verändert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Dabei sollte die Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) 2013 eigentlich die Marktchancen gewerblicher Wärmeanbieter stärken, mit dem Ziel eine effizientere und umweltfreundlichere Versorgung von Wohnanlagen zu erreichen. energate sprach mit Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Contracting-Verbands VfW über die Problematik der aktuellen WärmeLV.
    energate: Herr Dworschak, inwieweit steht die 2013 eingeführte Wärmelieferverordnung aktuell auf dem Prüfstand?

    Tobias Dworschak: Anregungen des VfW und weiterer Verbände haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun dazu veranlasst, die WärmeLV zu evaluieren. Seit Ende Oktober läuft eine entsprechende Ausschreibung für eine Untersuchung, ob die Gesetzesänderung (Mietrechtsänderungsgesetz mit Paragraf 556c BGB; WärmeLV) tatsächlich zu einer erheblichen Beschleunigung der Modernisierung von Wärmeversorgung im Gebäudebestand geführt hat. Eine Entscheidung, wer den Zuschlag für die Evaluierung erhält, hat das Ministerium unseres Wissens bisher noch nicht getroffen.

    energate: Warum hat sich aus Ihrer Sicht der Markt seit Einführung der Verordnung kaum verändert?

    Das ganze Interview lesen Sie auf hier.
  • Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Verbändeempfehlung zum Mieterstromgesetz

    Nach der Verabschiedung von Kohleausstiegsgesetz und dem geänderten KWKG gehört für die zweite Jahreshälfte 2020 nun unter anderem die dringend notwendige Novellierung des Mieterstromgesetzes auf die politische Agenda, damit die Energiewende in der Wohnungswirtschaft und bei Endverbrauchern wirksam, akzeptabel und sozialverträglich vorangetrieben werden kann.

    Der VfW hat hierzu zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung B.KWK, der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., dem BHKW-Forum e.V., dem Bund der Energieverbraucher, dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. und der Kampagne KWK.NRW ein Empfehlungsschreiben an die Politik gerichtet.
  • Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

    Im Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Deutschland sollte diese Chance nutzen, um Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen abzubauen.
    Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend. Der Grundstein für die deutsche Gesetzgebung wird durch die Vorgaben der EU gelegt. Daher sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen, um bestehende Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.

    Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird. Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“.

    Die Ergebnisse des im Juni 2020 beendeten 
    QualitEE-Projekts, welches durch die europäische Kommission im Rahmen des Horizon 2020-Programms finanziert wurde, untermauern diese Forderung sowohl für Deutschland als auch Europa insgesamt. Als wichtigste Hemmnisse für fortschrittliche Energiedienstleistungen wurden dabei in fast allen Mitgliedsstaaten -darunter eben auch Deutschland- die mangelnde Unterstützung durch die jeweiligen Regierungen identifiziert. Dies führt wiederum zu einem mangelnden Vertrauen potenzieller Investoren und Kunden in die Branche, was das Wachstum nachteilig beeinflusst. Zur Behebung dieser Missstände wurden 28 Pilotprojekte mit einem Volumen von 33 Mio. € angestoßen. Dies ist viel zu wenig für die Behebung der genannten Mängel und es bedarf sowohl auf EU-Ebene als auch nationaler Ebene weiterer Projekte dieser Art.
  • Energiewende in Corona-Zeiten – Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket

    Energiewende in Corona-Zeiten – Wirtschaftliche Wiederbelebung mit einem Klima-Konjunkturpaket

    Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im Verband für Wärmelieferung (VfW) veröffentlicht ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Ausgestaltung eines Klima-Konjunkturpaketes.

    Die Vereinten Nationen bezeichnen die Corona-Krise als die größte Herausforderung, die sie sich in ihrer Geschichte gegenübergesehen haben. Die Anstrengungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, verlangen Wirtschaft und Bevölkerung vieles ab. Unternehmen und Selbständige in allen Lebensbereichen werden bis an ihre Grenzen belastet. Im privaten Bereich sieht es vielfach nicht anders aus. Die Bundesregierung unternimmt gleichzeitig bemerkenswerte Maßnahmen, um die Folgen der Krise so weit als möglich abzufedern und initiiert umfangreiche Unterstützungsprogramme für alle Bereiche des Lebens, für Unternehmen wie Familien und einzelne Menschen. Diese Maßnahmen sind ebenso beispiellos wie die Einschränkungen und die Bedrohungen durch die Krise. Doch wie geht es mit der Energiewende und dem Klimaschutz weiter?

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Der Klimaschutz darf bei zukünftigen Konjunkturprogrammen nicht zu kurz kommen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Bundesregierung beim gestern vorgestellten Konjunkturpaket einen großen Schwerpunkt auf die Energiewirtschaft gesetzt hat. Allerdings sind lediglich 2 Milliarden Euro für die Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms vorgesehen. Dabei gibt es im deutschen Gebäudebestand und insbesondere auch in Kommunen und Bundesliegenschaften nach wie vor enorme Einsparpotentiale. Diese Potentiale können mit einer Energiespar-Contracting-Lösung besonders effizient und wirkungsvoll genutzt werden.“

    Die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket 2009 haben gezeigt, dass viele angestoßenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Die Umsetzung des Konjunkturpakets lief zu langsam an. Viele Bauämter waren überlastet. Die Konjunkturpakete schlossen aus, dass Förderungen im Rahmen von Contracting-Projekten eingesetzt werden konnten. Dadurch konnten zahlreiche Energieeffizienzprojekte mit garantierter Einsparung nicht umgesetzt werden. Der Markt für Energiespar-Contracting ist damit 2009 quasi zum Erliegen gekommen.

    Viele Maßnahmen in den Konjunkturpaketen wurden zudem schnell und ohne Prüfung auf energetische Auswirkung als Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und haben so wenig bis keine Auswirkungen in Bezug auf Reduzierung von CO₂ gezeigt. Das hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Erfolg von langfristigen Energieeinsparungen. „Wenn jetzt neue Konjunkturpakete aufgelegt werden, plädieren wir dafür, andere, ebenfalls bewährte Wege zu gehen und die Chancen für Konjunkturanschub in Verbindung mit Klimaschutz zu nutzen.“ so Dworschak weiter.

    Das vollständige Positionspapier mit konkreten Vorschlägen finden Sie hier.
  • VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    Mit der LTRS erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU. Nach Artikel 2a EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) muss jeder Mitgliedsstatt der Europäischen Kommission eine LTRS vorlegen. Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut zudem auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Die LTRS ist nicht mutig genug, so der VfW in seiner Stellungnahme.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Die grundsätzliche Idee einer langfristigen Renovierungsstrategie begrüßen wir. Jedoch ist die konkrete Umsetzung nur halbherzig und nicht mutig genug. Die LTRS ist lediglich eine Zusammenfassung der bereits geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen müssen, um bestehende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.“

    Konkret fordert der VfW in seiner Stellungnahme u.a. eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Der VfW hat zu Fragen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Clearingstelle EEG/KWKG Stellung bezogen.