Kategorie: Allgemein

  • Digitalisierung in der Zollverwaltung; Echtbetriebsaufnahme der Online-Anwendung IVVA

    Digitalisierung in der Zollverwaltung; Echtbetriebsaufnahme der Online-Anwendung IVVA

    16.02.2021 | Am 23. November 2020 ist in der Zollverwaltung das IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung) in einer ersten Ausbaustufe in Betrieb gegangen. Gegenstand dieses ersten Verfahrens-release sind verschiedene Fachprozesse aus dem Bereich der Energiesteuer.

    Seit dem 16. Februar 2021 steht die Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine speziell auf die Bedürfnisse des Verbrauchsteuervollzugs zugeschnittene Online-Anwendung für die Wirtschaftsbeteiligten, mit der die Antragstellung und -bearbeitung medienbruchfrei erfolgt.

    Die Internet- Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) ist eine Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG). Mit der ersten Ausbaustufe wird ein Online-Zugang zu bestimmten Bereichen der Energiesteuer bereitgestellt. Der Funktionsumfang der IVVA wird fortlaufend erweitert.

    Weitere Informationen

  • Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    15.02.2021 | vedec und BEE legen gemeinsames Impulspapier vor

    Dezentrale Versorgungskonzepte gewinnen im Zuge der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Dies ermöglicht wiederum eine aktive Beteiligung unterschiedlicher Gruppen an der Energiewende. Falls es allerdings an dem notwendigen Fachwissen und/oder an der erforderlichen Finanzkraft zur Umsetzung fehlt, dann können Energiedienstleister bzw. Contractoren einen wertvollen Beitrag für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) haben sich vor diesem Hintergrund mit der Fragestellung beschäftigt, wie Erneuerbare Energien im Contracting-Markt neues Wachstum generieren können. Dazu wurden im Rahmen von Workshops und in Diskussion mit Vertretern beider Branchen und Beratungsunternehmen Marktpotenziale und Hemmnisse für Erneuerbare Energien im Contracting herausgearbeitet. Im zweiten Schritt wurden zielführende Handlungsempfehlungen zum Abbau bestehender Hemmnisse entwickelt und im gemeinsamen Impulspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlungen gliedern sich in drei Bereiche:

    ·         Anpassung der Kostenneutralitätsberechnung nach BGB/Wärmelieferverordnung
    ·         Stärkung der klimafreundlichen Energieversorgung im Quartier
    ·         Berücksichtigung der „Contracting-Idee“ im zukünftigen Förderregime

    „Mit dem Voranschreiten der Energiewende gewinnen klimafreundliche Versorgungskonzepte unter Einbindung von Erneuerbaren Energien zunehmend an Bedeutung“, so VEDEC-Geschäftsführer Tobias Dworschak. „Insbesondere bei der Realisierung komplexerer Projekte bedarf es „Energiewende-Profis“, welche eine zukunftsweisende Projektplanung und eine erfolgreiche Betriebsführung sicherstellen. Diese Rolle können Contractoren ausfüllen“. Gleichzeitig sorgen unzureichende Rahmenbedingungen dafür, dass Erneuerbare Energien im Contracting-Markt bislang noch nicht ihr volles Potenzial entfalten können.

    Diese Ansicht wird von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, geteilt: „Das EEG hat dafür gesorgt, dass die Kosten der gebäudenahen Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren rapide gesunken sind. Dies ermöglicht es einer Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, aktiv an der Energiewende zu partizipieren“, so Peter. „Dementsprechend sind weitere Hürden für den Einsatz von Erneuerbaren Technologien, neben dem Strom- auch im Wärmesektor sowie künftig in der Kopplung mit Elektromobilität, Hausspeichern und Smart Metering abzubauen. Dabei freut es mich besonders, dass ein branchenübergreifendes Verständnis zwischen VEDEC und BEE entwickelt werden konnte“.

    Das vollständige Impulspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge der unionsrechtlichen Vorgaben sollte unbedingt dazu genutzt werden, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die unklare Rechtslage zum Begriff der „Kundenanlage“, die die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme bei der Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren verhindert.

    Die zur Erreichung der Klimaziele unverzichtbare Sektorkopplung (z.B. PV-Strom und Wärmepumpen, KWK-Strom und Wärmenutzung zur Beheizung, Integration der E-Mobilität in Quartierskonzepte) scheitert regelmäßig – und aus der Sicht der Gebäudeeigentümer und –nutzer verständlich – an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Viele Immobilieneigentümer und Mieter lassen sich gar nicht erst auf innovative Quartierskonzepte ein, weil sie die Unsicherheiten und den daraus resultierenden Aufwand fürchten. Hinzu kommt, dass die Gegner solcher Projekte wegen der vielen unklaren Regelungen in nicht vorhersehbarer Weise die Projekte erfolgreich behindern können.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Empfehlungsverfahren 2019/8 der Clearingstelle EEG/KWKG – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG”

    Die Clearingstelle EEG/KWKG hat eine Empfehlung zum „Verfahren 2019/8 – „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG” veröffentlicht. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Unsere Vorschläge wurden zum größten Teil in der Empfehlung berücksichtigt:
     
    1. Das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung besteht insbesondere
    (a) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu
    100 kW gemäß § 4 Abs. 2 KWKG 20162 (Abschnitt 3.1),
    (b) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr
    als 1 MW und bis zu 50 MW in der Ausschreibung gemäß § 8a KWKG 2016 (Abschnitt 3.2),
    (c) für innovative KWK-Systeme gemäß § 8b KWKG 2016 (Abschnitt 3.3) sowie
    (d) für KWK-Anlagen in Kundenanlagen oder Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 20 Abs. 1d EnWG3 bzw. § 14 Abs. 2 KWKG 2016 a. F.4
    sowie für KWK-Anlagen, die gemäß § 4 Abs. 3b KWKG 20125 in elektrische Anlagen einspeisen. (Abschnitt 3.4).
     
    2. Weiterhin besteht insbesondere für KWK-Anlagen mit einer elektrischen
    KWK-Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 4 Abs. 1 KWKG 2016 das
    Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in den KWK-Anlagen
    erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung aufgrund
    des generellen Rechts auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe für
    KWK-Anlagen gemäß KWKG 2016 und KWKG 2012 (Abschnitt 3.5).
     
    3. Für mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung mittelbar eingespeisten KWK-Strom besteht gemäß
    §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016 , 8a Abs. 2 KWKG 2016 ein Zuschlagsanspruch maximal in Höhe der KWK-Nettostromerzeugung (Abschnitt 4.1).
     
    4. Es obliegt Anlagen- und Netzbetreibern, Einigkeit darüber herzustellen,
    wie die zuschlagfähige Strommenge im Hinblick auf tatsächliche und
    rechnerische Transport- und Umwandlungsverluste zu ermitteln ist (Abschnitt 4.2).
     
    5. KWK-Anlagenbetreibern steht die Entscheidungsfreiheit darüber zu, ob
    der gesamte KWK-Nettostrom kaufmännisch-bilanziell weitergegeben
    oder ein Teil zur Eigenversorgung oder Drittbelieferung verwendet
    werden soll („kaufmännisch-bilanzielle Überschusseinspeisung“, Abschnitt 4.3).
     
    6. Grundsätzlich ist die Strommenge, für die der KWK-Zuschlag mittels
    kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe beansprucht wird, auf Grundlage
    messtechnisch ermittelter Werte zu bestimmen (Abschnitt 5). Bei der
    Anwendung der in Abschnitt 5 für unterschiedliche Fallkonstellationen
    dargestellten Messkonzepte ist grundsätzlich bei Berücksichtigung der
    jeweils angegebenen Rechenvorschrift eine korrekte Ermittlung der
    zuschlagfähigen Strommenge möglich.

    Die vollständige Empfehlung finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    vedec zum CO₂-Preis – Verteilung muss an Energieeffizienzkriterien gekoppelt werden

    Um weitere Anreize für den Klimaschutz zu setzen, sollte bei der Aufteilung des CO₂-Preises Effizienzkriterien herangezogen werden. Dabei sollte sowohl der Effizienzgrad des Gebäudes an sich, wie auch der Effizienzgrad der energetischen Versorgung berücksichtigt werden. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Damit der CO₂-Preis auch seine volle Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die Verteilung des CO₂-Preis an Energieeffizienzkriterien geknüpft wird. Konkret schlagen wir vor, für die Bewertung des Gebäudes den Energieeffizienzausweis als Kriterium zu nutzen und bei der energetischen Versorgung den Jahresnutzungsgrad der Energieerzeugungsanlagen.“

    Die Messung des Wärmeverbrauchs ermöglicht es erst, einen ineffizienten Betrieb zu erkennen und Verbesserungsmaßnahmen zielgenau zu veranlassen. Ob die vom Vermieter betriebene Zentralheizung effizient läuft, kann im Regelfall nicht kontrolliert werden, weil man nur die verbrauchte Brennstoffmenge, nicht aber die damit erzeugte Wärmemenge kennt. Ein Wärmemengenzähler, der die im Kessel erzeugte Wärmemenge misst, schafft die nötige Transparenz. Entsprechend würden Wärmemengenzähler sehr dabei helfen, eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. 

    „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern ein. Wärmemengenzähler schaffen die notwendige Transparenz und ermöglichen eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Informationen sowie ein Positionspapier des vedec zum verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern sind auf www.vedec.org erhältlich.

    Positionspapier
  • Moderne Wärmeversorgung für das Olympiazentrum Schilksee

    Moderne Wärmeversorgung für das Olympiazentrum Schilksee

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    Über eine öffentliche Ausschreibung im Jahr 2017 wurde ein Contractor zur Wärmelieferung über einen Zeitraum von dreizehn Jahren gesucht. Eine Besonderheit der Ausschreibung war, dass die Gewichtung für die Vergabe der Wärmeversorgung neben der Preisgestaltung auch die CO2-Ausstoßminimierung und Ausgestaltung von Förderprogrammen zum hydraulischen Abgleich der vorhandenen Heizungsanlagen sowie Smart-Home-Anwendungen beinhaltete.

    Hier geht es direkt zum Projekt.

    Foto: © EAM EnergiePlus GmbH (Neuer Abgaswärmeübertrager)
    Foto: © EAM EnergiePlus GmbH
  • STIEBEL ELTRON ist neuer Partner im vedec

    STIEBEL ELTRON ist neuer Partner im vedec

    15.01.2021 | Die Systemlösungen von Stiebel Eltron sind auf den effizienten Einsatz im Wärmeverbund von Contractoren ausgerichtet. Dabei werden je nach Anforderungsprofil Produkte und Wärmequellen miteinander kombiniert. Immer häufiger wird dabei der Antriebsstrom von Elektrowärmepumpen selbst erzeugt (PV, KWK) und geringste Wärmepreise werden erzielt. Wer nachhaltig Lösungen sucht kann mit uns rechnen. Zur optimalen Betriebsführung und Überwachung der Anlagen werden alle relevanten Daten via Internet bereitgestellt.

    Hier geht es direkt zu unserem Partner.
  • Der Contractingmarkt in Zahlen: robuste Marktentwicklung

    Der Contractingmarkt in Zahlen: robuste Marktentwicklung

    Die jährliche Erhebung des Verbands für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) unter den Mitgliedsunternehmen hat ein weiteres Wachstum der Branche für das Jahr 2019 gezeigt. Umsatz (+9,6 %) und die Anzahl der abgeschlossenen Verträge (+5,5 %) steigen weiterhin kontinuierlich. Die Wachstumsraten sind jedoch in den letzten 10 Jahren stetig gesunken (2010 noch 12 % Vertragszuwachs zu 5,5 % im Jahr 2019). Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer „Wir sehen in den letzten Jahren eine robuste Marktentwicklung. Das Wachstumspotential ist jedoch noch weitaus größer. Schwierige Rahmenbedingungen insbesondere im Wohngebäudebestand verhindern aktuell höhere Wachstumsraten.“

    Mit einem Wert von 6,0 (Skala 1-10) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen verhalten positiv aus. Im Jahr 2017 lag der Wert noch bei 4,6. Dennoch sehen die Befragten noch erhebliche Hemmnisse für den Contractingmarkt. Vor allem die Wärmelieferverordnung und die Kostenneutralität schränken die Möglichkeiten von Contracting im Gebäudebestand nach wie vor sehr ein. Neben dem aktuellen Zinsniveau und den derzeitigen Energiepreisen werden auch die unzuverlässigen Rahmenbedingungen als hinderlich angesehen. Unterstützend für das Geschäftsmodell Contracting waren hingegen das gesteigerte Interesse der Öffentlichkeit an umweltfreundlichen Lösungen, sowie der weiterhin anhaltende Bauboom.

    Gefragt wurde außerdem nach dem aktuellen Stand der Digitalisierung in Contracting-Unternehmen. Mit einem Wert von 5,8 (Skala 1-10) sind die befragten Unternehmen auf einem guten Weg, auch wenn es weiterhin noch Nachholbedarf gibt.

    Mit einem Wert von 6,4 sehen die Befragten einen großen Einfluss der Digitalisierung auf die bestehenden Geschäftsmodelle. Als die wichtigsten Auswirkungen nannten die Befragten u.a. die steigende Energieeffizienz, die verbesserte Störungsbeseitigung, die Möglichkeit zu Fernüberwachung und -zugriff, schnellere Reaktionszeiten sowie die verbesserte Kundenkommunikation.
    Auf die Frage, was den Markt jetzt und in Zukunft beschäftigt, wurde insbesondere der CO₂-Preis, die Zukunft der KWK, Contracting mit Erneuerbaren Energien, die Wärmelieferverordnung und die dezentrale Energieversorgung genannt.

    Gefragt wurde in diesem Jahr u. a. auch nach den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Contracting-Branche. Ein Großteil der Befragten sieht keinen Einfluss für die Branche, ein kleiner Teil sogar positive Effekte.
    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Presseveröffentlichungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.

    Alle Zahlen des vedec sowie weitere Informationen sind unter hier erhältlich.