Kategorie: Allgemein

  • Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    12.05.2021 | Heute hat die Koaltition aus Grüne und CDU den Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg (BaWü) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Wie bereits kurz zuvor in Rheinland-Pfalz, nennt auch die Koalition in BaWü im Koalitionsvertrag Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung der Klimaschutzziele, insbesondere bei der Sanierung von landeseigenen Liegenschaften. Die Koalition möchte damit die Vorbildrolle des Landes stärken.

    Außerdem möchte sich die Koalition für einen deutlich höheren CO2-Preis einsetzen, die Einbindung von KWK-Anlagen im Wärmebereich vereinfachen, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) novellieren und grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Koalition aus CDU und Grüne gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.
  • Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Aktionsbündnis Klimaschutz und Stellungnahme zum KSG

    Wir haben am 11.05.2021 an der 12. Sitzung des Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) als Mitglied der Energie-Bank teilgenommen.

    Das Aktionsbündnis Klimaschutz ist das zentrale Dialogforum zur kontinuierlichen Diskussion klimaschutzpolitischer Positionen zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und mit der Bundesregierung. Es unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaschutzziele für Deutschland und erkennt die Mitverantwortung seiner Mitglieder für das Gelingen der Transformation zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Gesellschaft bis 2050 an.

    Das Aktionsbündnis soll insbesondere
    – die Erstellung von Maßnahmenprogrammen begleiten,
    – die Umsetzung beschlossener Maßnahmen unterstützen,
    – die Aktivierung von Klimaschutzpotenzialen erleichtern
    – sowie weitere Handlungsmöglichkeiten identifizieren.

    Als Einstieg in die Diskussion stellte der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten 2020 und deren Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) vor. Dabei wurde von Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Fraunhofer ISE) eine Verschärfung des KSG gefordert. Insbesondere verwies er darauf, dass vor allem der Gebäudesektor seine Sektorziele bei weitem verfehlt hat.

    Konkret forderte er die frühere Verfügbarmachung von Daten und die Erschließung weiterer Datenquellen zur Verbesserung der Schätzgenauigkeit. Ebenso mahnte er die Einbeziehung der Emissionen von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft an unter Einbeziehung territorialer Verlagerungseffekte durch Importe und Exporte. Darüber hinaus forderte er die qualifizierte Prüfung und Bewertung auch bei der Unterschreitung von Sektorzielen.

    Die Bank Energiewirtschaft hat in einem sich anschließenden Workshop unterschiedliche Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz von Energieprojekten vor Ort erarbeitet. Danach sollen dezentrale Speicher-Lösungen in den Vordergrund rücken. Auch sollen systematische Benefits der erneuerbaren Energien besser beleuchtet und quantifiziert werden sowie die Vorteile einzelner, lokaler Stakeholder in den Vordergrund gerückt werden.
    Auch sollen Kommunen mehr in die Wertschöpfung einbezogen werden, um die Treibhausgas-Emissionen und den Energieverbrauch des Energiesektors zu senken.

    Tagesaktuell wurde wiederholt von den Teilnehmern kritisiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des Bundesumweltministeriums beim Entwurf des Gesetzes zur Änderung des KSG durch eine Fristsetzung von weniger als 17 Stunden vernachlässigt wurde. Dies ist nicht zum ersten Mal geschehen und ist auch nicht mehr hinzunehmen, was den ansonsten positiven Veranstaltungsverlauf sehr negativ überschattet hat. Unsere Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    10.05.2021 | Am vergangenen Freitag hat die Ampel-Koaltition aus SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz (RLP) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Die Koalition sieht darin Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung des Ziels, bis 2040 das Land RLP klimaneutral zu gestalten.

    Außerdem möchte sich die Koalition für dezentrale Quartierslösungen und Mieterstromlösungen u.a. mit grüner KWK einsetzen sowie grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in RLP und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Ampel-Koalition gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie rechts unter Downloads.
  • Contracting und Mieterstrom für “Alte Ziegelei” in Villingen-Schwenningen

    Contracting und Mieterstrom für “Alte Ziegelei” in Villingen-Schwenningen

    10.05.2021 | Auf dem Fabrikgelände der „Alten Ziegelei“ in Villingen-Schwenningen sind auf rund 12.600 Quadratmetern insgesamt 156 Wohnungen entstanden, davon 103 gemäß der sozialen Wohnraumförderung. Über ein Mieterstromangebot inklusive der Nutzung eines Blockheizkraftwerks zur Wärmeversorgung sind die Wohnnebenkosten für Strom und Wärme moderat. Das Bauprojekt leistet einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsknappheit in Villingen-Schwenningen. Entwickler und Eigentümer des Wohnquartiers ist die GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau aus Sigmaringen.

    Hier geht es zum Projekt der Polarstern GmbH.
    Das BHKW vom Hersteller Wolf wird mit 100 % Ökogas versorgt – Foto: © Polarstern GmbH
    Photovoltaikanlage auf dem Dach des Quartiers – Foto: © Polarstern GmbH
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Zusammen mit dem B.KWK, DENEFF EDL Hub und AGFW begrüßen und unterstützen wir die Zielsetzung der Verordnung, die europarechtlichen Anforderungen aus der RED II spiegelbildlich in nationales Recht umzusetzen.

    Die beteiligten Verbände halten es für wichtig und richtig, insbesondere im Hinblick auf ein zukünftiges Wirtschaftswachstum, keine zusätzlichen neuen bürokratischen Hürden aufzubauen, die die Herstellung von nachhaltigen Brennstoffen unnötig belasten.

    Es ist daher dringend geboten, den Referentenentwurf in einigen entscheidenden Paragraphen anzupassen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    27.04.2021 | Zusammen mit dem DENEFF EDL Hub begrüßen wir in der Stellungnahme ausdrücklich die mit der BEG angestrebte Gleichstellung von Energiedienstleistern, die nunmehr in den Genuss der gleichen Förderkonditionen wie Ihre Kunden kommen sollen. Allerdings hat sich in den ersten Monaten der BEG EM/WG/NWG gezeigt, dass einige Prozesse und Begriffsdefinitionen der BEG-Richtlinien in der Praxis doch wieder zu faktischen Diskriminierungen von Energiedienstleistern führen, die so gar nicht intendiert waren.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht

    Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht


    Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Stromlieferungen sollen kommen – mit Ausnahme von BHKW

    20.04.2021 | Die Energiewende dezentralisiert die Energieversorgung. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden. Steuerliche Rahmenbedingungen sind jedoch seit Jahrzehnten unverändert und bislang fehlen deutliche steuerliche Anreize für eine dynamische Entwicklung der Energiewende.

    Mit einer Erleichterung im Rahmen des Genossenschaftsprivilegs nach § 5 Nr. 10 KStG, § 3 Nr. 15 GewStG ab dem Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Danach verbleibt Vermietungsgenossenschaften ihr Privileg der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, wenn Mieterstrom-Einnahmen nicht mehr als 20% der gesamten Einnahmen ausmachen.

    Nun sollen nach zwei vergeblichen Anläufen in den Jahren 2016 und 2017 weitere Erleichterungen durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes über das Fondsstandortgesetz erfolgen.

    Vorgesehene Erleichterungen
    Mittels der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG können gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften aktuell ihre Immobilienerträge faktisch von der Gewerbesteuer befreien.

    Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass neben der begünstigten Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz keine anderen (schädlichen) Tätigkeiten bzw. nur die wenigen gesetzlich als unschädlich definierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine unschädliche, jedoch selbst nicht begünstigte, d.h. gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeit ist beispielsweise die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen.

    Die Lieferung von selbst erzeugter Energie (z.B. aus Photovoltaik) sowie Stromlieferungen an Mieter durch den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden aktuell grundsätzlich als schädliche Leistungen angesehen. Als Konsequenz wird die Kürzung der Immobilienerträge für Zwecke der Gewerbesteuer versagt.

    Durch Erweiterung des Katalogs der unschädlichen Nebentätigkeiten sollen jetzt Erleichterungen eingeführt werden. Danach soll die erweiterte Grundbesitzkürzung für Immobilienunternehmen auch dann nicht verloren gehen, wenn Einnahmen

    ·                für die Einspeisung bzw. Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG (insbesondere Solarstrom) oder
    ·                für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder

    erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten 10% der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundbesitzes nicht übersteigen.

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des aktuellen Gesetzesentwurfs sind auch Lieferketten-Modelle, in denen das Immobilienunternehmen den Strom an einen Contractor liefert, der dann seinerseits den Strom entweder an die Mieter des Immobilienunternehmens liefert oder ins Netz einspeist, unschädlich. Ausweislich der Gesetzesbegründung könnte hier auch auf ein anderes Verständnis des Gesetzgebers geschlossen werden, da danach der Strom aus den Energieerzeugungsanlagen „…nur ins Netz eingespeist oder an die Mieter des Grundstücksunternehmens geliefert werden…“ darf. Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist insoweit kritisch zu beobachten.

    Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zählen wegen des ausdrücklichen Bezugs auf § 3 Nr. 21 EEG weiterhin zu den schädlichen Nebenleistungen. Hier bleiben somit für die Immobiliengesellschaften die gewerbesteuerlichen Stolperfallen bestehen, eine bereits häufig schon gewählte Lösungsmöglichkeit besteht weiterhin in der Umsetzung von Contracting-Modellen.

    Soweit eine Unschädlichkeit von Einnahmen vorliegt, ist zu beachten, dass insoweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Befreiung betrifft weiterhin nur die originären Immobilieneinkünfte, wohingegen die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten separat zu ermitteln und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.

    Die Neuregelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2021 gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und es bleibt abzuwarten, ob dieser dritte Anlauf zur Einführung entsprechender Erleichterungen es diesmal in die Umsetzung schafft.

    Diese Informationen wurden uns von unserem Partnerunternehmen für Steuerrecht, der Warth & Klein Grant Thornton AG zur Verfügung erstellt.

    Rechts unter Downloads finden Sie zudem einen konkreten Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD hierzu.
  • Quartier am Wald Worpswede – Wärme, Strom, Glasfaser und Mobilitätslösungen

    Quartier am Wald Worpswede – Wärme, Strom, Glasfaser und Mobilitätslösungen

    13.04.2021 | Mit dem „Quartier am Wald“ im Künstlerort Worpswede bei Bremen entstand in 2019/20 unter dem Motto „Vielfalt in der Einheit“ ein Quartier mit einem breiten Angebot für junge Familien, Singles und ältere Menschen. Besonderes Augenmerk legte die Bauträgergesellschaft TWG Triangel dabei auf Nachhaltigkeit beim Bauen und bei der Energieversorgung des Quartiers, auf moderne Wohnkonzepte und eine nachbarschaftliche Gemeinschaft.

    Seit Sommer 2020 ist das „Quartier am Wald“ mit Seniorenwohnheim, KiTa, Friseur und Backshop sowie fünf neu errichteten Mehrfamilienhäusern und 23 Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern auf einer Fläche von 2,5 Hektar fertig.

    Hier geht es zum Projekt der EWE.
    Moderne, Nachhaltigkeit und Gemeinschaft im Quartier bereichern den Künstlerort Worpswede. Foto: © Rainer Geue
    Ein BHKW vom Hersteller KW Energie versorgt die Anwohner mit Strom und Wärme. Foto: © Rainer Geue
  • Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Impuls von 40 Organisationen und Unternehmen zur Diskussion über Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode.

    31.03.2021 | Mit einer gemeinsamen Erklärung an die Vorsitzenden der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl wollen über 40 Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Unternehmen einen Auftaktimpuls zur Diskussion über die Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode setzten. Laut den Unterzeichnern wird sich die neue Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode zwei zentralen Aufgaben stellen müssen: der Bewältigung der Coronakrise und dem Klimaschutz. Daher betonen sie in dem offenen Brief: „Die Regierungsprogramme müssen jetzt die Weichen stellen, ökonomische Erholung und konsequenten Klimaschutz miteinander zu verbinden.“ So könne Klimaschutz ein echter Konjunktur-, Job- und Modernisierungsmotor für Deutschland werden.

    Die gemeinsamen Positionen entstanden in einem Recoverthon, einem kollaborativen Onlineformat, bei dem mehrere hundert Personen aus Politik, Verbänden und Unternehmen im vergangenen Jahr mitgewirkt haben. Das Motto des Recoverthons lautete: „Wirtschaft rauf, CO₂ runter“. Gefördert wurde der Recoverthon von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

    Die Unterzeichner unterstreichen vier zentrale Handlungsfelder. Erstens, fordern sie, dass die Klimaziele sicher erreicht werden müssen. Bestehende und neue Gesetze, Programme, Subventionen, Beschaffungsvorgaben müssen auf den Prüfstand, ob sie mit den Pariser Klimaschutzzielen kompatibel sind. Ebenso müssten alle staatlich beeinflussten Energiepreisbestandteile am energiepolitischen Zieldreieck ausgerichtet und im Sinne einer effizienten Energiewende vereinfacht werden. Zudem müsse der Gebäudebestand auf Kurs Richtung Klimaneutralität gebracht werden, so die Unterzeichner. Dazu sollten vorrangig energetisch schlechte Gebäude zügig wirtschaftlich und sozialverträglich modernisiert werden. Nicht zuletzt sollen auch Klimaschutzinvestitionen in Industrie und Mittelstand unterstützt werden. Konkret nennt die Erklärung dazu eine beschleunigte Abschreibung für besonders klimafreundliche Investitionen.

    Den vollständigen Brief finden Sie rechts unter Downloads.
  • Tätigkeitsbericht 2020 erschienen

    Tätigkeitsbericht 2020 erschienen

    Das Jahr 2020 war anders als sonst – geprägt durch die Corona-Pandemie. Auch was unsere Branche und die Arbeit des Verbandes betrifft, sind die Auswirkungen der Pandemie sichtbar. Vor allem der persönliche Austausch hat im letzten Jahr gefehlt.

    Doch wir haben die Situation als Chance gesehen und genutzt, um zum Beispiel unser Aus- und Weiterbildungsprogramm zu digitalisieren. Ein Schritt, der schon länger im Raum stand, den wir jetzt umsetzen „mussten“. Und sowohl die hohe Beteiligung als auch das positive Feedback zeigen uns, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.

    Ein für uns entscheidender Schritt war der neue Markenauftritt. Unsere Mitglieder sind schon lange viel mehr als Wärmelieferanten. Daher erfolgte die Umbenennung in vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. Verbunden mit dem Relaunch ist seit dem Jahreskongress Ende Oktober unsere neue Internetseite online.

    Den Tätigkeitsbericht 2020 finden Sie hier.