Kategorie: Allgemein

  • Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    28.06.2021 | Bundesrat berücksichtigt Hauptkritikpunkte aus der vedec-Stellungnahme.

    am 18.06.2021 berichteten wir über eine Empfehlung zweier Ausschüsse im Bundesrat mit weitereichenden Änderungen an der AVBFernwärmeV. Am vergangenen Freitag (25.06.2021) hat der Bundesrat im Rahmen der 1006. Plenarsitzung unsere Hauptkritikpunkte berücksichtigt im Beschluss.

    Folgende Punkte wurden im Beschluss jetzt nicht mehr mit aufgenommen:
     
    • Änderung der Höchstlaufzeit in § 32 Abs. 1, S. 1 AVBFernwärmeV von 10 auf 2 Jahre max.
    • Änderung automatische Verlängerungszeit von 5 auf 1 Jahr in § 32 Abs. 1, S. 2 AVBFernwärmeV
    • § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV mit seiner Abwendungsbefugnis wird gegenüber natürlichen Personen ausgeschlossen (keine Individualvereinbarung mit der WEG mehr möglich)
    • Sonderkündigungsrecht § 32 Abs. 4 – neu – AVBFernwärmeV bei Immobilienverkauf: „Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so kann er aus Anlass der Veräußerung der Immobilie den Versorgungsauftrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen.“

    Zum letzten Punkt bleibt jedoch die Empfehlung eines Sonderkündigungsrecht (Begründung zu neuen § 3 Anpassung der Leistung, S. 15/16):
     „Erfolgt der Verkauf innerhalb der Vertragslaufzeit, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass der Käufer den Versorgungsvertrag übernimmt. Diese Vorgabe erscheint als unverhältnismäßige Last für Verkäufer und sollte durch ein Sonderkündigungsrecht bei Veräußerung einer Immobilie mit angemessener Frist ersetzt werden.“

    Weiterhin mit enthalten sind u.a. folgende Punkte:

    • Veröffentlichungspflichten Internet zwingend, § 5 Abs. 3 FFVAV und § 1a AVBFernwärmeV (S.10) 
    • Leistungsanpassungsanspruch des Kunden, § 3 AVBFernwärmeV neu (S.14/15)
    • § 18 Absatz 1 Satz 2 bis 4 – neu (S.17)
    • Anpassung des § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV – öffentliche Bekanntgabe raus, stattdessen nun: „Eine Änderung einer Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“ (S.19)

    Im Sinne des Klimaschutzes begrüßen wir sehr, dass der Bundesrat insbesondere die Empfehlungen der Ausschüsse zur Vertragslaufzeit und automatischen Verlängerungszeit nicht aufgegriffen hat. 

    Allerdings fordert der Bundesrat im Beschluss insgesamt die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten:

    „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten, da insbesondere im Hinblick auf die Änderung von Preisänderungsklauseln, Veröffentlichungspflichten, Preisregelungen und Preiskomponenten, Anpassung der Anschlussleistung, Kündigungsrechte und Vertragslaufzeiten Änderungsbedarf der AVBFernwärmeV gesehen wird.“

    Ggf. werden also auch von Seiten der Bundesregierung noch weitere Änderungsvorschläge kommen.
     
  • Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    18.06.2021 | vedec bezieht Stellung zu den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz an den Bundesrat zur Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    Wärmelieferung aus hocheffizienten und regenerativ betriebenen Erzeugungsanlagen und Wärmenetzen ist ein Schlüssel zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie erfordern aber eine hohe Anfangsinvestition, die in der Regel deutlich über dem liegt, was für technisch einfache und preisgünstige Öl- und Gasheizungen zu bezahlen ist. Die hohen Anfangsinvestitionen werden mit niedrigen Verbräuchen und/oder CO2-freier Wärme belohnt. In der Zusammenschau können sie preislich mit Öl- und Gasheizungen mithalten.
     
    „Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können“, so ist es unter Punkt 6 des Klimapakets der Bundesregierung von 2019 zu lesen, „wird zudem in der Gebäudeförderung ein Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/ Leasing.“

     Das funktioniert aber nur dann, wenn die hohen Anfangsinvestitionen über eine lange Vertragslaufzeit verteilt werden können. Solche Verträge sind heute auf der Grundlage der AVBFernwärmeV möglich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung bestehender Heizungsanlagen und bei der Versorgung neu geplanter und energetisch anspruchsvoller Quartiere und tragen so zu einer nachhaltigen Einsparung von CO2 bei.
     
    Die geplanten Änderungen insbesondere in Form der Verkürzung der in allgemeinen Versorgungsbedingungen zulässigen maximalen Laufzeit von 10 Jahren, das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Grundstücks und der Ausschluss von Preisänderungen durch Veröffentlichungen entziehen solchen Klimaschutzprojekten die Realisierungsgrundlage.

    Die Stellungnahme un die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat finden Sie rechts unter Downloads.
  • Jahreskongress 2021

    14.07.2021 | Der Jahreskongress des vedec ist der Treffpunkt der Contracting- und Energiedienstleistungsbranche zu dem wir alle Interessierte herzlich einladen.

    Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik und diskutieren Sie mit uns Vorschläge und Lösungen. Das Programm und die Rahmenbedingungen werden derzeit entwickelt. Lassen Sie sich also überraschen und merken Sie sich den Termin schon einmal vor.

    Am 06.10.2021 freuen wir uns darauf, Sie entweder persönlich in Berlin oder virtuell in unseren Online-Räumen zu begrüßen.

  • Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    Sektorenkopplung mit Eisspeicher vor den Toren Berlins

    10.06.2021 | Vor den Toren Potsdams demonstriert das im Bau befindliche Blütenviertel wie in einem Neubauquartier mit etwa 180 Wohn- und Geschäftseinheiten durch ein intelligent vernetztes Energiesystem, ein Maximum an erneuerbarer Energie eingebunden werden kann.
    Zentrales Element des Energiekonzeptes ist der im März 2021 gebaute Eisspeicher mit einem Volumen von 650 m³. Das Speichermedium ist normales Leitungswasser. Der Eisspeicher dient im Winter als Wärme- und im Sommer als Kältequelle. Im Eisspeicher befinden sich 12 Kilometer in Spiralen verlegte und mit einem Glykol-Wasser-Gemisch gefüllte Kunststoffrohre als Wärmetauscher.

    Hier geht es zum Projekt der FPE Flowerpower Energy GmbH.
    Foto: © AnotherArchitect.com
    Eisspeicher von oben – Fotos: © FPE Flowerpower Energy GmbH
  • EM-Tippspiel für Mitglieder

    EM-Tippspiel für Mitglieder

    08.06.2021 | Am 11.06.2021 ist es soweit. Die Fußball-Europameisterschaft quer durch Europa beginnt. Die Vorfreude eines großen Turnieres während Corona noch ihr Unwesen treibt war zwar schon mal größer und auch die Frage, ob ein solches Turnier hätte überhaupt stattfinden sollen, wird diskutiert, aber dennoch wünschen wir natürlich allen Mannschaften viel Erfolg.

    In diesem Jahr möchten wir alle Mitglieder einladen an unserem EM-Tippspiel teilzunehmen. Gelingt Belgien endlich mal der große Coup? Wird England mal wieder vorab scheitern? Sind Spanien, Frankreich und Portugal wirklich die Favoriten? Was kann Deutschland? Und welche Mannschaft überrascht uns in diesem Jahr?

    Unser EM-Tippspiel läuft über die Internetseite www.kicktipp.de. Hier ist bereits alles voreingestellt und die Regeln sind klar definiert. Sie können Ihre Tipps noch bereits kurz vor Anpfiff des jeweiligen Spiels abgeben. Damit ein Tipp nicht vergessen wird, raten wir jedoch einen Spieltag durchzutippen.

    Registrieren Sie sich vorab und melden sich dann in der EM-vedec-Gruppe an. Zu gewinnen gibt es auch etwas, daher ist es hilfreich, sich mit richtigem Namen anzumelden. Der Link wird nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen versandt. Außerdem wird die Geschäftsstelle des vedec mitmachen, die aber vom Gewinn natürlich ausgeschlossen ist.

    Gewinn? Die Gewinnerin oder der Gewinner des Tippspiels erhält eine „Klima-Urkunde“ und kann sich darauf freuen, ein Jahr lang klimaneutral zu leben. Die Statistik besagt, dass ein Mensch in Deutschland durchschnittlich 7,9 Tonnen CO₂ produziert (Wert 2019, statista.com). Diese Menge kompensiert der vedec und die Gewinnerin/Gewinner erhält dafür ein Klima-Zertifikat.

    Sollte es tatsächlich einen Gleichstand im Tippspiel geben, entscheidet das Los. Ein Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen. Wir freuen uns auf die EM und gemeinsam auf das Tippspiel. 

    Den Link und den Namen der vedec-EM-Gruppe finden Sie in unserem neuen Mitgliederbereich (oben rechts). Dort haben wir auch eine eigene Gruppe für Diskussionen und Beiträge. Schauen Sie mal rein und diskutieren Sie mit den „Fußballexperten“.
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    07.06.2021 | Mit der BEG wurde eine Vereinheitlichung der Förderlandschaft vorgenommen und parallel auch die Problematik der De-minimis-Beihilfe-Regelung berücksichtigt. Das heißt konkret, dass Contractoren nicht nur antragsberechtigt sind, sondern auch nicht mehr wie bei früheren Förderprogrammen durch die Vorgaben der De-minimis-Beihilfe-Regelung eingeschränkt werden. Contractoren haben also keine Begrenzung bei der Fördersumme.

    Wir haben für Sie jetzt eine feste Rubrik zur BEG auf unserer Internetseite aufgenommen, in der Sie aktuelle Informationen in Bezug auf Contracting rund um die BEG erhalten. U.a. finden Sie dort auch Informationen zu den Änderungen durch die im Juni veröffentlichten neuen Richtlinien und FAQs.

    Für unsere Mitglieder stellen wir im internen Bereich eine Diskussionsgruppe zur Verfügung, in der sie sich über die Neuerungen und Änderungen durch das BEG austauschen können.



  • Markterhebung Contracting

    Markterhebung Contracting

    01.06.2021 | Wir laden alle Mitglieder wieder herzlich ein, sich an unserer jährlichen Befragung – Markterhebung Contracting – zu beteiligen.

    Wir möchten wissen, wie Sie die Entwicklung des Contractingmarktes einschätzen. Hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Branche gehabt? Auch in diesem Jahr interessiert uns, welches aus Ihrer Sicht die größten Hemmnisse des Contractings sind und welche Themen Sie in Ihrem Arbeitsalltag am meisten beschäftigen?

    Diese Markterhebung ist eine wesentliche Grundlage für unsere Arbeit. Mit dem Wissen, welche Themen für Sie als unsere Mitglieder wichtig sind, können wir gezielt Lösungen erarbeiten und zielführende Gespräche mit anderen Verbänden und Politikern führen. Mit einer möglichst großen Datenbasis können wir auf ein valides Zahlengerüst und bessere Argumente für unsere Gespräche mit den unterschiedlichen Beteiligten in Politik und Gesellschaft zurückgreifen. Mit Ihren Antworten helfen Sie uns, die Energiedienstleister gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik mit einer starken Stimme und den beeindruckenden Zahlen, auf die wir als Branche verweisen können, zu vertreten.

    Sie können den Fragebogen online ausfüllen oder ein PDF-Formular verwenden. Auch aus dem PDF heraus, haben Sie die Möglichkeit zur Online-Befragung zu gelangen.

    Wir freuen uns auf Ihre Antworten online oder als PDF idealerweise bis zum 30.06.2021. Natürlich werden Ihre Angaben absolut vertraulich behandelt. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

    Bei Fragen und Anregungen zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Ihren PDF-Fragebogen senden Sie dann gerne an melanie.hoffmann@ved.ed.ka.kbit.de.

    Vielen Dank.

    Den Fragebogen finden Sie in unseren´m neuen Mitgliederberich in der „Mitglieder-Infothek„.
  • Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Parteien sehen Energiedienstleistungen als wichtigen Baustein für die Energiewende

    31.05.2021 | am 06.06.2021 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Außerdem wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So möchten sich beispielsweise die Grünen dafür einsetzen, dass die bestehenden Hemmnisse bei der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage (Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen) beseitigt werden. 

    Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer „Die Parteien haben die Wichtigkeit von dem Umsetzern der Energiewende, also den Energiedienstleistern erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse im Sinne des Klimaschutzes zu beseitigen“

    Außerdem wurde nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt. Das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit seiner Vorbildfunktion nicht gerecht. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen möchten, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“ so Dworschak weiter.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021

    Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021

    17.05.2021 | Zusammen mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.) haben wir eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) versandt zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.

    Wir begrüßen den Entwurf und den darin festgelegten Pfad, Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage zu befreien, damit sich alle Akteure auf die neuen Ziele einstellen können. Allerdings sollten die Elektro- und Plasmalyse bei der Befreiung gleichgestellt werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Musterverträge jetzt auch zur Strom- und Kältelieferung aktualisiert

    Musterverträge jetzt auch zur Strom- und Kältelieferung aktualisiert

    12.05.2021 | Nachdem wir Ende März berichteten, dass die Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert wurden, können wir nun auch berichten, dass die Musterverträge zur Strom- und zur Kältelieferung auch aktuell sind. Außerdem neu dabei, ein Muster zum Mieterstrom.
    Mitglieder können die gewünschten Musterverträge kostengünstig in unserem Shop erwerben.

    Mitglieder finden im „Mitgliederbereich“ in der Infothek eine Zusammenfassung, was in den Verträgen geändert wurde.

    Hier geht es zu den Musterverträgen
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