Kategorie: Allgemein

  • Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Sie finden die Folge auch bei Apple Podcasts.
    Foto © Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Bernd Schälte
    09.05.2022 | vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in NRW.

    Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Alle Parteien sehen die Effizienzdienstleistung Contracting als wichtigen Impulsgeber für das Ziel der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Auch die Dezentralität der Energieversorgung und die Steigerung der Energieeffizienz stehen im Fokus der Parteien. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes NRW. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW.

    So äußert sich die SPD beispielsweise wie folgt: „Energiedienstleistungen bieten die Möglichkeit der passgenauen verbraucherfreundlichen Versorgung mit einzelnen Komponenten des Energiebedarfs, aber auch ganzheitlich aus einer Hand. Dazu sind Energiedienstleistungen geeignet, eine dezentrale organisierte Energieversorgung zu unterstützen.“ Die Grünen äußern sich dazu wie folgt: „Wir Grüne sind davon überzeugt, dass Energiedienstleistungen in den nächsten Jahren eine wachsende Bedeutung haben werden.“ Auch die FPD sieht das sehr ähnlich: „Wir brauchen innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen, die den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht werden. Energiedienstleister leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: “Wir begrüßen die Aussagen der Parteien sehr. Jetzt gilt es den Worten auch Taten folgen zu lassen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Energiedienstleistungen ihre volle Wirkung beim Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland entfalten können.”

    Auch beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind die Parteien sich einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die CDU äußert sich wie folgt dazu: „Mieterstrommodelle und Quartierslösungen müssen weiter vereinfacht werden. Der Wegfall der EEG-Umlage ist dafür ein wichtiger erster Schritt, es gilt aber auch weitere bürokratische Hürden abzubauen.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in NRW. Im Rahmen des Podcast haben wir u.a. mit Dr. Christian Untrieser (Sprecher für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU in NRW) und Wibke Brems (Sprecherin für Klimaschutz, Energie, Bergbausicherheit und Anti-Atom-Politik von Bündnis 90/Die Grünen in NRW) über die Energiewende in NRW gesprochen.

    Timestamps:

    Wahlprüfsteine im Überblick (0:13 min)

    Interview mit Dr. Christian Untrieser, CDU (7:01 min)

    Interview mit Wibke Brems, Bündnis 90/Die Grünen (17:54 min)

    Der Blick der Branche auf die Landtagswahl: Im Gespräch mit Bernd Schmidt, EVO (31:39 min)
  • Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Landtagswahl in Schleswig Holstein

    27.04.2022 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

    Am Sonntag, den 08.05.2022 wird ein neuer Landtag in Schleswig-Holstein gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt.

    In unseren Wahlprüfsteinen haben wir im Schwerpunkt nach der Rolle von Energiedienstleistern insgesamt, Maßnahmen zur Energiewende im Bestand sowie zur Stärkung grüner Quartierskonzepte, aber auch nach der Abgrenzung von Nah- und Fernwärme sowie letztlich nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt.

    Die Schleswig-Holsteinische SPD stellt heraus, dass Contractoren einen schnellen Rahmen für mehr Investitionssicherheit benötigen, um noch erfolgreicher auf die Energiewende einzahlen zu können. Die CDU spricht Energiedienstleistern eine wichtige Rolle zu und stellt die Vorteile für Immobilieneigentümer heraus.

    Update: Wir haben jetzt auch eine Rückmeldung von den Grünen erhalten und in den Wahlprüfsteinen ergänzt.

    Die vollständigen Antworten der kandidierenden Parteien finden Sie rechts unter Downloads.

    Zum Interview mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Schleswig-Holstein Andreas Hein und unserem Vorstand Gerrit Müller-Rüster geht es hier.

    Timestamps:

    Auswertung Wahlprüfsteine (02:30 min)
     
    Gespräch mit vedec Vorstand Gerrit Müller-Rüster (05:14 min)
     
    Gespräch mit SPD-Spitzen- & Ministerpräsidentenkandidat Thomas Losse-Müller (15:32 min)
     
    Gespräch mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-SH Andreas Hein (32:30 min)
    Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    Musterverträge zur Wärmelieferung aktualisiert

    25.04.2022 | Die Änderung des § 3 AVBFernwärmeV lässt es zukünftig nicht mehr zu, in unserem Standard-Wärmelieferungsvertrag eine Pflicht vorzusehen, dass der Kunde während der gesamten Vertragslaufzeit die benötigte Wärme ausschließlich vom Wärmeversorgungsunternehmen bezieht. Das führt zu Änderungen in einigen Paragraphen. Will das Wärmeversorgungsunternehmen weiterhin eine solche Gesamtbedarfsdeckungspflicht vereinbaren, so muss diese individuell ausgehandelt werden.

    Es ist verpflichtend, von Anfang an einen fernablesbaren Wärmemengenzähler einzusetzen.

    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Recht des Wärmeversorgungsunternehmens, einseitig Preisänderungsklauseln zu ändern, war ebenfalls einzuarbeiten. Deshalb hat es weitere umfangreiche Änderungen gegeben. Die neue Rechtslage ist relativ einfach: Wenn eine vereinbarte Preisänderungsklausel unwirksam ist oder wird (nur dann, aber nicht, wenn sie dem Wärmeversorgungsunternehmen wirtschaftlich ungünstig erscheint), kann das Wärmeversorgungsunternehmen eine neue, den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV genügende Preisänderungsklausel durch einseitige Bekanntgabe während der laufenden Vertragslaufzeit ohne Kündigung des Vertrages für die Zukunft bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft setzen. In allen anderen Fällen ist eine einseitige Änderung der Preisänderungsklauseln durch das Wärmeversorgungsunternehmen nach dem geänderten § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV unzulässig.

    Die Regelungen zur Abrechnung (nach FFVAV) sind angepasst worden.

    Weitere Informationen finden Mitglieder in unserer Community.

    Unsere aktuellen Musterverträge können in unserem Shop bestellt und heruntergeladen werden. Die Preise werden Ihnen je nach Mitgliedschaft angezeigt.
  • Tätigkeitsbericht 2021 erschienen

    Tätigkeitsbericht 2021 erschienen

    Wir laden Sie ein, mit uns das Jahr Revue passieren zu lassen und die vielen neuen Mitglieder, die wir bei uns begrüßen durften, kennenzulernen. Erinnern Sie sich gemeinsam mit uns an das „Superwahljahr“, in dem wir erstmals auch in großem Umfang die Landtagswahlen begleitet und Wahlprüfsteine der Parteien abgefragt haben. Nicht zu vergessen die Bundestagswahl, die erstmals eine Ampel-Koalition auf Bundesebene gebracht hat und damit eine Regierung, mit der viele und große Hoffnungen verbunden waren und sind – gerade auch für die Branche der Energiedienstleister und Contractoren.

    Besonders gefreut hat uns die Möglichkeit, viele von Ihnen auf unserem Jahreskongress – erstmalig in der Vertretung des Landes Niedersachen beim Bund und erstmalig als Hybrid-Veranstaltung – begrüßen zu dürfen. Gerade der persönliche Kontakt hat wirklich gut getan.

    Den Tätigkeitsbericht 2021 finden Sie hier.
  • Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    Ökol. Energieversorgung für den Bildungscampus der Stiftung Louisenlund

    11.04.2022 | Von 2020 bis Ende 2022 plant die Stiftung Louisenlund die Umgestaltung und Erweiterung des Forschungs-, Lern- und Studienzentrums und der Wohngebäude. Neu errichtet werden neben einem zweigeschossigen Schulgebäude auch Wohn- und Gemeinschaftsräume, so dass zukünftig mehr als 600 Schülerinnen und Schüler die Schule und das Internat besuchen können.

    Im Zuge der umfangreichen Neu- und Ausbauarbeiten wird die derzeit dezentrale und fossile Energieversorgung mit Beginn des Schuljahres 2022/23 durch eine zukunftssichere ökologische Energiebereitstellung ersetzt. Dafür werden 15 Bestandsgebäude und zwei Neubauten an ein neu errichtetes ca. 1.700m langes Wärmenetz angeschlossen, das zu über 90 Prozent aus Biomasse und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gespeist wird.

    Hier geht es zum Projekt.
    Stiftung Louisenlund Baugrund Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
    Stiftung Louisenlund Grafik Lerngebäude. Foto: © Stiftung Louisenlund
  • Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    01.04.2022 | In der Sondersitzung Roadmap-Prozess Energieeffizienz 2045 hat das BMWK dazu angeregt Sofortmaßnahmen vorzuschlagen.
    Ziel und Zweck der Sondersitzung Roadmap-Prozess 2045 war es, im direkten Austausch über denkbare Sofort-, aber auch langfristige Maßnahmen zu sprechen und weitere zu eruieren. Als Verband für Energiedienstleister, Effizienz und Contracting sprechen wir unseren Mitgliedern die grundsätzliche Empfehlung aus eine mögliche Absenkung der Heizkurve um 5 Kelvin zur Entlastung der Haushalte mit Eigenversorgung zu prüfen und durchzuführen.

    Nach intensiver Abstimmung innerhalb der Geschäftsstelle und mit unseren Beiräten haben wir weitere Vorschläge erarbeitet (siehe Anlage zum Download).

    Darüber hinaus haben wir Empfehlungen für Maßnahmen ausgesprochen, die sofort auf den Weg gebracht werden können, aber Zeit brauchen:

    • Schnelle Umrüstung von alten Heizungen, so dass diese Niedertemperatur, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) und Biomethan nutzen können

    • Überwiegende Nutzung von EE, um die Energieunabhängigkeit zu stärken

    • Weitreichender Einsatz von Licht-Contracting (u.a. Umrüstung energieintensiver Halogen- auf LED-Leuchtmittel)

    • Beschleunigung von Maßnahmenumsetzung der öffentlichen Hand: Einsatz der freihändigen Vergabe bei Einhaltung definierter Kennzahlen ermöglichen (z.B. maximale Amortisationszeit 5 Jahre, Investitionshöhe kleiner 500.000 EUR und/oder Investitionskosten je eingesparte Tonne CO2-Emissionen kleiner 1000 EUR)

    • Gesonderte Förderung der Umbaukosten bei der Realisierung von Mieterstrom durch Gebäudeumrüstung und Einsatz neuer Kabel („Handwerkskosten “ sollten förderfähig sein):

    o Der Mieterstromzuschlag pro kWh reicht nicht aus um Kostendeckend zu arbeiten (Wechselrichter, Kabel, Umbau der Kundenanlage (VDE-Konformität), Installation Summenzähler, Unterkonstruktion sowie Planungs-, Errichtungs- und Montagekosten)

    • Nutzung des BEW (sofern es in Kraft ist):

    o Die Investitionskosten- und Betriebskostenförderung wird dringend für mehr energieeffiziente, dezentrale und regenerativ erzeugte Nutzenergie benötigt.
  • Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    Jetzt noch bewerben – Contracting Award 2022

    04.04.2022 | Energie & Management und der vedec verleihen 2022 wieder den Contracting Award für vorbildliche Projekte, die in den Jahren 2020 und 2021 verwirklicht wurden.

    Die Ausschreibung des seit 1997 regelmäßig verliehenen Contracting Awards sucht vorbildliche Projekte für die Energieversorgung von Wohngebieten, Industrie und Gewerbe sowie von kommunalen Gebäuden. Sie zeigen, dass Energiedienstleistungen ein wirksames Mittel sind, um zum einen signifikante Einsparungen an Brennstoffen, Emissionen und Energiekosten zu erreichen und zum anderen ganzheitliche und nachhaltige Versorgungskonzepte umzusetzen. Dabei werden der Einsatz von erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt.
    Preis: Bronzeskulptur des Künstlers Robert Harbauer
    Ihr Unternehmen hat hier die Chance, seine Kompetenzen im Bereich Contracting und Energiedienstleistungen gegenüber potenziellen Kunden und Geschäftspartnern zu demonstrieren.
    Zur Bewerbung sind Contracting-Projekte aufgerufen, die in den mittleren Leistungsbereich fallen und neue Ideen oder Kooperationsformen der Energielieferung entwickelt haben. Sie erfüllen dabei die drei folgenden Voraussetzungen:

    1. Systeme der Kraft-Wärme-Kopplung, Erneuerbaren- sowie Abwärmenutzung oder Mehrfachnutzung mit mindestens 100 kWth / 50 kWel

    2. Partnerschaftliche Gemeinschaftslösung zwischen Contractoren und Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe oder Kommune

    3. Das Contracting-Projekt wurde in den Jahren 2020/2021 verwirklicht
    – Alle teilnehmende Projekte werden in einer Ausgabe von E&M genannt und beschrieben.

    – Die drei besten Teilnehmer werden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20.09.2022 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin präsentiert.

    – Der Gewinner wird mit dem traditionellen Contracting Award in Bronze des Künstlers Robert Harbauer ausgezeichnet und in einer Ausgabe von E&M sowie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
    Nach diesen gleichgewichteten Kriterien beurteilt ein unabhängiges Expertengremium den Innovationscharakter des Projekts und entscheidet über die Vergabe des Contracting Awards.

    1. Organisatorischer und finanztechnischer Modellcharakter für die künftige Marktentwicklung bei Contracting-, Outsourcing- und Betreibermodellen

    2. Technische Konzeption mit optimiertem Einsatz technisch vorbildlicher Bausteine zur Energieversorgung

    3. Betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und Tragfähigkeit für den Nutzer und alle Beteiligten

    4. Umweltentlastung und Ressourcenschonung, die nachhaltig gesichert sind und nachgewiesen werden können

    5. Flexibilität im Sinne der Sicherung von Handlungsoptionen bei veränderten oder rückläufigen Bedarfsverhältnissen

    6. Praktikabilität des Projektkonzeptes und Übertragbarkeit auf Folgeprojekte im Sinne eines fairen und transparenten Vertragsmodells

    7. Überschaubarer Zeitraum für Projektentwicklung und Realisierung im pragmatischen Stufenplan
    Wenn Sie die Chance zur Darstellung Ihrer Contracting-Kompetenzen nutzen wollen, dann skizzieren Sie bitte kurz und prägnant Ihr Contracting-Projekt und gehen Sie dabei auf möglichst viele der vorgenannten Entscheidungskriterien ein. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass zur Preisvergabe über Ihr Vorhaben in der Öffentlichkeit berichtet wird.
    Die Verkündigung der Gewinner und die Preisverleihung finden im Rahmen der Opening-Night zum Jahreskongress des vedec am 20. September 2022 in Berlin statt.
    Energie & Management Verlagsgesellschaft
    Frau Heidi Roider
    Mühlfeld 20
    82211 Herrsching
    E-Mail: contracting@energiemarkt-medien.de
  • Wahlprüfsteine Saarland

    Wahlprüfsteine Saarland

    Landtagswahl im Saarland

    23.03.2022 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl im Saarland.

    Am Sonntag, den 27.03.2022 wird im Saarland ein neues Parlament gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt.
    In unseren Wahlprüfsteinen haben wir im Schwerpunkt nach der Rolle von Energiedienstleistern insgesamt, Maßnahmen zur Energiewende im Bestand sowie zur Stärkung grüner Quartierskonzepte und letztlich nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt.

    Contracting-Lösungen werden von allen Parteien als Chance, aber vor allem als großer Hebel der Energiewende wahrgenommen. So sprach die Saarländische SPD sogar davon, dass Contracting dabei helfe eine hohe Qualität der umzusetzenden Maßnahmen zu gewährleisten. Weiter heißt es, die unbestimmten Rechtsbegriffe zur Kundenanlage im Kontext der Quartiersversorgung seien zu beseitigen.

    Auch CDU und FDP sehen Energiedienstleistungen als wesentlichen Bestandteil der Energiewende und setzten sich für separate Förderregime ein, die beispielsweise zusätzlich auf die Bundesförderungen aufgeschlagen werden sollen.

    Die vollständigen Antworten der kandidierenden Parteien finden Sie rechts unter Downloads.

    Zum Interview mit dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Saarland Stefan Thielen und der SPD Abgeordneten Heike Becker geht es hier.
  • Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    22.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit der Anpassung des Zwecks und Ziels in § 1 Abs. 1, eine treibhausgasneutrale Elektrizitätsversorgung der Allgemeinheit, unter zunehmenden Einsatz Erneuerbarer Energien zu realisieren, unterstützen wir sehr. Einheitliche Rechtsbegriffe sind insbesondere für ineinandergreifende Regelwerke sowie für die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis unerlässlich. § 1 Abs. 1 EnWG steht nun im Einklang mit dem EEG-2023 und KWKG-2023. Dieser methodische Ansatz ist sehr zu begrüßen und sollte an vielen Stellen verfolgt werden.
  • 100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    17.03.2022 | Die Ampelkoalition ist seit heute 100 Tage im Amt. Was hat sie in dieser Zeit erreichen können bei der Energiewende und beim Klimaschutz? Der vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting zieht Bilanz aus Sicht der für die Erreichung der Ziele so wichtigen Energiedienstleistungsbranche.

    Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sehen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen vor. Diese sollen jetzt in einem Osterpaket umgesetzt werden. Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Zwar ist mit dem derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen.“

    So werden im Rahmen des Osterpakets beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

    Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen des aktuellen Entwurfs in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. „Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien.“ so Dworschak weiter.

    Außerdem hat die Bundesregierung es bisher verpasst, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz Erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.