Kategorie: Allgemein

  • Jahreskongress – Gemeinsam zu mehr Energieeffizienz

    Jahreskongress – Gemeinsam zu mehr Energieeffizienz

    06.07.2022 | Am 21.09.2022 ist es wieder soweit, wir laden Sie herzlich zu unserem diesjährigen hybriden Jahreskongress in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

    Den Auftakt des Jahreskongresses bildet die Opening-Night am 20.09.2022, die ebenfalls in den Räumen der Landesvertretung stattfindet. Highlight des Abends ist die Verleihung des Contracting Award 2022 gemeinsam mit der Zeitschrift „Energie & Management“.
     
    Wir haben interessante Vorträge zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Branche für Sie zusammengestellt. Um 09:00 Uhr begrüßt Sie Tobias Dworschak mit den einleitenden Worten. Dem Impulsvortrag des BMWK folgt eine Podiumsdiskussion zu den aktuellen Herausforderungen der Wärmewende. Freuen Sie sich auf interessante Persönlichkeiten.
    Unser Exklusiv-Partner Viessmann Deutschland GmbH stellt dazu Beispiele von Gebäuden zur Verfügung, die die Grenzen und Machbarkeit aufzeigen.
    Noch vor dem Mittargessen geht es um die „wohnungswirtschaftlichen Herausforderungen der klimaneutralen Transformation“. Außerdem zwei Vorträge zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand und zu Mieteraspekten. Wir freuen uns hier Dr. Jörg Lippert vom BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen) und Wiebke Werner vom Berliner Mieterverein begrüßen zu dürfen.
    Nach dem Mittagessen geht es entspannt an unseren Workshop mit Thementischen. Zur Wahl stehen dann:

    I : Klimaneutrale Transformation – aber wie?
    II: Dekarbonisierung in Bestandsgebäuden – für wen ist welche Strategie die bessere?
    III: Mieteraspekt im Contracting
    iV: N.N.
    Jetzt sind die Praxisthemen gefragt. Wir freuen uns auf „Intelligente Software in der Praxis: Energieeffizienz, Spitzenlastreduktion & Wartung“ und auf zwei Vorträge zu „Quartierslösungen der Zukunft“.
    Rechtliches darf natürlich nicht fehlen. Da gibt es viel zu besprechen:

    – GEG, WärmeLV, Energieeffizienzgesetz, CO2 Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
    – Das neue Leistungsanpassungsrecht nach § 3 AVBFernwärmeV
    – Änderungen von Preisänderungsklauseln – Was folgt aus der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung?
    – Spannungsverhältnis AVB vs. FFVAV und dem neuen CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz
    – Die neue Gebäuderichtlinie: Der Weg zum Nullemissionsgebäude

    Wir freuen uns sehr, hier ausgewiesene Rechtsexperten gewonnen zu haben. Neben unseren Beiratsmitgliedern Martin Hack, Dirk Legler und Hans-Christoph Thomale, begrüßen wir außerdem Margarete von Oppen und Dr. Florian Brahms.
    Ein Dankeschön geht an unsere Themen-Partner, die den Jahreskongress mit aktuellen Themen begleiten.
    Ein zusätzliches Dankeschön geht an unsere Premium-Partner, die den Jahreskongress mit einer Ausstellung vervollständigen.
  • Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    04.07.2022 | Gemeinsam mit dem DENEFF EDL_Hub und dem B.KWK haben wir Stellung zur Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV zur Einfügung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in Fällen von § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG follow-up Regelung) bezogen.

    Inhalt der Änderungsverordnung ist die Ergänzung der Absätze 5 bis 7 in § 24 AVBFernwärmeV. Diese enthalten eine Regelung zur zeitlich erleichterten Preisweitergabe von Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Kunden im Falle von verminderten Gasimporten. Die Regelung ist eine „follow-up-Regelung“ zu § 24 EnSiG für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene Fernwärme. Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, haben danach das Recht, die ihnen von ihren Gaslieferanten im Falle eines Gasnotstandes weitergebenen Preiserhöhungen zeitnah an ihre Kunden weiterzugeben. Den Unternehmen wird zur Vermeidung tiefgreifender Liquiditätsprobleme gestattet, den Zeitpunkt der Weiterreichung der Preiserhöhung abweichend von den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten zu wählen, im Übrigen bleibt die Systematik der Preisanpassung in der AVBFernwärmeV aber unverändert. Die Kunden erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

    Das grundsätzliche Ziel der geplanten Verordnung begrüßen wir, der vorliegende Vorschlag erreicht dieses Ziel jedoch nicht. Wir sehen das BMWK daher gefordert, hier unbedingt nachzubessern. Kerninhalte der Stellungnahme:

    – Keine Kostenweitergabe über geltende Preisänderungsklauseln möglich
    – Ausübungsfrist zu kurz
    – Ungleichbehandlung von Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen
    – Sonderkündigungsrecht führt zur Entwertung von Investitionen
    – Lösungsvorschlag: Anpassung § 24 Abs. 5 und Abs. 6

    Den Entwurf sowie die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    30.06.2022 | In dieser Woche haben sich sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein jeweils die Grünen zusammen mit der CDU auf einen Koalitionsvertrag geeignigt. Beide Koalitionsverträge bieten aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze, aber es gibt auch noch Luft nach oben.

    NRW
    Der Koalitionsvertrag greift einige unserer Kernforderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine für NRW auf. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, sowie die Stärkung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten. Aber auch die hocheffziente KWK soll weiterhin eine wichtige Schlüsselrolle bei der Energieversorgung in NRW spielen. Die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger sollen verbessert werden. Insgesamt legt der Koalitionsvertrag einen großen Fokus auf die Umsetzung von Erneuerbaren Energien.

    Wir sehen viele Punkte positiv, hätten uns jedoch noch ein klareres Bekenntnis zu Energiedienstleistungen und der dezentralen Energieversorgung als Maßnahmen für ein Gelingen der Energiewende in NRW gewünscht.

    Schleswig-Holstein
    Der Koalitionsvertrag hat aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze. So wurde Contracting als konkretes Umsetzungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen genannt, insbesondere für den Einsatz von Solarenergie. Konkret heißt es, dass Contracting-Modelle attraktiviert werden sollen. Außerdem setzt sich die neue Landesregierung u.a. für die Steigerung der Energieeffizienz ein, möchten bürokratische Hemmnisse für die Quartiersversrgung abbauen und Förderprogramme dafür aufsetzen sowie eine kommunale Wärmeplanung einführen. Wir freuen uns, dass die Parteien damit auch einige unserer Forderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine umgesetzt haben.

    Wir begrüßen die Berücksichtigung von Contracting-Modellen im Koalitionsvertrag sehr, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Aussagen nicht nur auf die Solarenergie bezogen wären, sondern grundsätzlich auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

    Diskutieren Sie gerne auf unserer Communityplattform mit uns über die Koalitionsverträge. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um die Landtagswahlen.
  • Mitgliedschaft: Informationen jetzt frisch zusammengefasst

    Mitgliedschaft: Informationen jetzt frisch zusammengefasst

    23.06.2022 | Wir wollen gemeinsam mit unseren Mitgliedern den Markt für Energiedienstleistungen (dezentrale Energieversorgung) verbessern. Dabei geht es nicht mehr nur um eine Heizungsanlage, sondern um einen ganzheitlichen Ansatz der Versorgung von Gebäuden und Quartieren. Dazu gehören der Einsatz von neuster Technik. Ob gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom aus KWK-Anlagen, die Einbindung von Erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, PV, Biomasse, Biomethan uvm.), das Bereitstellen von Ladesäulen und Mobilitätskonzepten und natürlich das Verknüpfen und Managen der Leistungen.

    Bereits seit über 30 Jahren setzen wir uns (früher als VfW) für mehr Energieeffizienz durch Contracting und Energiedienstleistungen ein. Wir vertreten über 230 Mitglieder. Das sind Contractoren, Energieversorger, Stadtwerke, Hersteller von Anlagen oder auch Beratungsunternehmen und Start-ups aus dem Energiebereich. Sie alle eint ein Ziel: mit neuester Technologie den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Energieversorgung voranzutreiben, damit saubere und klimaschonende Energie für alle zugänglich ist.

    Hier finden Sie weitere Informationen und unsere aktuelle, neue, „druckfrische“ Mitgliederbroschüre.
  • Klimaneutrale Wärme für Quartier in Stuttgart

    Klimaneutrale Wärme für Quartier in Stuttgart

    10.06.2022 | Am Wiener Platz in Feuerbach werden in den nächsten drei Jahren rund 170 Wohnungen entstehen. Parallel zum Bau der Gebäude finden die Arbeiten an der Infrastruktur statt. Dazu gehört auch ein Nahwärmenetz, das voraussichtlich noch 2022 in den Untergrund des Areals verlegt wird. Versorgungsrohre bringen dann die Wärme in die Häuser. Dafür sorgt ein komplexes Konzept für die Nutzung von Umweltwärme und regenerativen Energien, die direkt auf dem Feuerbacher Areal verfügbar sind.

    Für die Bauherren und späteren Wohnungseigentümer können die Stadtwerke Stuttgart auch die notwendige Ladeinfrastruktur in den Tiefgaragen und die solare Ökostromversorgung vom eigenen Dach stellen.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto © Stadtwerke Stuttgart GmbH
    Laura Goll und Dario Solla zeigen wo es lang geht. Foto © Stadtwerke Stuttgart GmbH
  • Stellungnahme zur NELEV

    Stellungnahme zur NELEV

    01.06.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Die im Koalitionsvertrag und Osterpaket gemachten Ankündigungen zur Anpassung der NAV werden in dieser Änderungs-Verordnung konsequent und in gleicher Linie umgesetzt. Grundsätzlich ist das unserer Ansicht nach begrüßenswert. Hinsichtlich des nachträglichen Trennungsrechts des Netzbetreibers sollte im Kontext der Kundenanlage (dezentraler Stromlieferung) zumindest eine rechtzeitige, vorherige Informationspflicht an den Anschlussnehmer und den Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage aufgenommen werden.

    Unsere Forderung: Auflösung des Zertifizierungsstaus durch Erleichterungen in der Praxis

    1) Die Anhebung der Schwelle für die obligatorische Verwendung von EZA-Reglern ab einer Leistung von 1 MW würde nicht nur den Zertifizierungsstau lösen, sondern auch noch Tempo beim Ausbau solarer Energieerzeugungsanlagen machen.

    2) Eingriffe durch einen Netzbetreiber in das interne Schalt- und Messkonzept einer Energieerzeugungsanlage im Sinne einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG überschreiten die zulässigen Befugnisse eines Netzbetreibers und stellen einen derart weitreichenden Eingriff hinter dem Netzverknüpfungspunkt dar, für den keine rechtfertigende Grundlage besteht.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    31.05.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit dem uns vorliegenden Entwurf soll die Energieversorgungssicherheit in der Bundesrepublik gewährleitet werden. Insbesondere jetzt sollte die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und -behandlung erhalten, aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung.

    Unsere Kern-Anmerkung: KWK-Anlagen abzuschalten ist kontraproduktiv

    Die Abschaltung von KWK-Anlagen ist nicht das probate Mittel zur Einsparung von Erdgas. Folgende Aspekte bei den dann für die Wärmeversorgung einzusetzenden Gaskesseln bitten wir, kritisch zu bedenken:

    1) Die Substitution von KWK-Wärme durch Wärme aus Spitzenlastkesseln führt zwar zu Einsparungen von Erdgas, aber gleichzeitig auch zu
    steigenden Wärmepreisen, die in die Wohnungswirtschaft und bis zu den EndverbraucherInnen durchschlagen.

    2) Spitzenlastkessel in der kommunalen Energieversorgung sind oftmals nicht dafür dimensioniert, die Gesamtwärmeversorgung (oder den Hauptteil) decken zu können, sondern bilden eine Ergänzung zur KWK für Zeiten höchster Wärmebedarfe oder bei Wegfall einzelner KWK-Anlagen. Bei Abschalten der KWK-Leistung in den Wintermonaten droht ggf. eine mangelnde Wärmeversorgung.

    3) Spitzenlastkessel haben lange Standzeiten als Reserve ohne tatsächlich betrieben zu werden. Werden diese nun vermehrt zur Wärmeerzeugung eingesetzt, steigt das Risiko einzelner Ausfälle. Wenn Spitzenlastkessel nicht betriebsbereit sind (Störung o.ä.), müssen KWK-Anlagen betrieben werden dürfen, ohne mit einem Pönale belegt zu werden.


    Mit den Neuregelungen für Kohlekraftwerke, die wir in der aktuellen Situation mittragen, müssen jedoch für faire Marktbedingungen auch die Regelungen für Gas angepasst werden. Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgearbeitet und sind dringend nachzureichen.

    Beim gerade verabschiedeten EnSiG hat man nur den Gasversorgern, aber nicht der Fernwärme, die Option Weitergabe höhere Energiepreise an Kunden eingeräumt. Der Branchenvorschlag, mit einer Änderung der AVB FernwärmeVO dies zu ermöglichen, sollte jetzt rasch umgesetzt werden.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Jahreskongress 2022 – Werden Sie Partner

    Jahreskongress 2022 – Werden Sie Partner

    23.05.2022 | Am 21.09.2022 ist es wieder soweit – wir laden Sie herzlich zu unserem diesjährigen hybriden Jahreskongress in die Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ein.

    Den Auftakt des Jahreskongresses bildet die Opening-Night am 20.09.2022, die ebenfalls in den Räumen der Landesvertretung stattfindet. Highlight des Abends ist die Verleihung des Contracting Award 2022 gemeinsam mit der Zeitschrift „Energie & Management“.
     
    Wir haben spannende Vorträge zu den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Branche für Sie zusammengestellt. Schauen Sie gerne schon einmal auf unsere Agenda.

    Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und einen regen Austausch mit Ihnen zu dem heutigen als auch zukünftigen klima- und energiepolitischen Rahmen für die Contracting-Branche.

    Unterstützen und gestalten Sie unseren Jahreskongress 2022 mit! Werden Sie Partner oder nutzen eines der weiteren Möglichkeiten, sich und Ihr Unternehmen während des Kongresses dem Fachpublikum zu präsentieren. Ob z.B. als Aussteller, als Themenpartner oder mit einer Veröffentlichung von Unternehmensinformationen- in der beigefügten Übersicht haben wir alle Möglichkeiten für Sie zusammengestellt.

    Mit Ihnen als Partner wird der Kongress zu einem Erfolg!

    Weitere Informationen und Inhalte finden Sie hier.

    SAVE-THE-DATE!

    #vedecJK2022
  • Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Zusammen mit der DENEFF und dem B.KWK haben wir Stellung zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz bezogen. Die grundsätzliche Idee einer sozial gerechten Aufteilung der CO2-Kosten begrüßen wir zwar, allerdings werden im Gesetzesentwurf dezentrale Versorgungsmodelle diskriminiert im Vergleich zur großen Fernwärme. Auch biogene Brennstoffe werden deutlich benachteiligt, was im Sinne des Klimaschutzes nicht sein darf.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf eine Aufteilung der CO2-Kostenbestandteile der Heizkosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei den Wohn- als auch bei den Nichtwohngebäuden geeinigt. Demnach soll die Aufteilung der CO2-Kosten ab 2023 nach einem Stufenmodell erfolgen, welches sich an den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Gebäudefläche orientiert. Bei Gebäuden mit dem höchsten direkten CO2-Ausstoß tragen Vermietende 90 % der CO2-Kosten – je geringer der CO2-Ausstoß, desto höher die Beteiligung der Mietenden, die bei effizienten Neubauten oder sehr gut sanierten Gebäuden 100% der (dann nur relativ geringen) CO2-Kosten tragen sollen.

    Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von CO2 auf Heiz- und Brennstoffe erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bisher haben die Mietenden die CO2-Kosten allein tragen müssen.

    Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die vollständige Umlage der Kosten auf die Mietenden keine Anreize für Investitionen in Klimaschutz schafft. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz eines Stufenmodell als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleiben noch einige Fragen und Details der Ausgestaltung offen – diese müssen nun möglichst schnell geklärt werden.

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads. Diskutieren Sie gerne in der Community mit uns zum neuen Gesetz. Zur Community
  • Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    Center Parcs im Allgäu erhält Wärme, Strom und Trinkwarmwasser

    12.05.2022 | Der Ferienpark “Park Allgäu” wurde 2018 eröffnet und bietet 1.000 Ferienhäuser in unterschiedlichen Komfortniveaus. Von Comfort-Ferienhäusern bis hin zu Exclusive- oder Exclusive-Wellness-Ferienhäusern. Dazu kommen ein großes Zentralgebäude mit tropischem Badeparadies Aqua Mundo und Market Dome und SPA (der Spa & Country Club befindet sich nicht im Zentralgebäude). Die Infrastruktur mit Strom, Wärme und Trinkwarmwasser musste entsprechend geplant werden.

    Die Betreiber vom Park Allgäu wünschten sich eine ökologische und effiziente Versorgung des gesamten Parks. Der Zeitplan war sehr eng und auch ein Nahwärmenetz musste erst einmal verlegt werden.

    Hier geht es zum Projekt.
    Foto: © Center Parcs (Park Allgäu)
    Foto: © Center Parcs