Kategorie: Allgemein

  • Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

    Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse


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    12.12.2022 | Die Wärmepreisbremse muss von einer Vielzahl von Wärmeversorgungsunternehmen umgesetzt werden. Ihnen wird damit die Aufgabe übertragen, dass die Entlastung rechtzeitig und in richtiger Höhe bei Bürgern und Unternehmen ankommt. Den Wärmeversorgungsunternehmen werden damit faktisch staatliche Aufgaben übertragen. Damit dieses überhaupt funktioniert, ist es erforderlich, die Regelungen so eindeutig wie möglich zu formulieren und den Wärmeversorgungsunternehmen keine unangemessenen Risiken bei der Ermittlung der Entlastung aufzuerlegen. Wir haben uns daher mit beigefügten Vorschlägen und Anmerkungen (zusammen mit dem DENEFF EDL_HUB und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands) zum Gesetz in der letzten Woche an MdBs und Bundesrat gewendet.

    Die Vorschläge sind eine Ergänzung zu unserer Stellungnahme zusammen mit dem B.KWK zu den Empfehlungen der Experten:innen-Kommission an die Bundesregierung zur Gaspreisbremse.

    Unsere Positionen finden Sie rechts unter Downloads.
  • CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    Der Bundestag stimmt heute über einen Antrag der Unionsfraktion für eine Strategie zur Wärmewende ab. Die Union möchte die Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten. U.a. fordern sie „die Potentiale gewerblicher Wärmelieferungen/Contracting stärker zu nutzen, um das Lösungsangebot zur Umgestaltung der Wärmeversorgung zu erweitern“ unddie Wärmewende technologieoffen zu gestalten und beispielsweise die Potentiale von KWK-Anlagen als erneuerbare Energien zu definieren und genauso wie Wärmepumpen im BEG festzuschreiben“.
     
    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Wir begrüßen den Antrag sehr. Die Umsetzung der notwenigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Wärmewende ist anspruchsvoll und kann nur von Energie-Profis wie Contractoren/Energiedienstleistern durchgeführt werden. Contracting zeichnet sich durch seine Technologieoffenheit und ein hohes Maß an Energieeffizienz aus und sollte daher von der Politik unterstützt werden.“
     
    „In der Praxis ist jedoch oftmals das Gegenteil der Fall. So verhindert bereits seit 2013 die Wärmelieferverordnung die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare im Mietwohngebäudebestand. Eine Novelle ist längst überfällig und die Bundesregierung muss jetzt schnell und entschlossen handeln. Ansonsten bleiben große Einsparpotentiale ungenutzt.“
     
    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß Wärmelieferverordnung (WärmeLV) müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.
     
    Diese Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Das Problem ist, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich, entsprechend den Vorgaben der WärmeLV, angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.
     
    Außerdem sollte beim Einsatz von Erneuerbaren Energien nicht die vollen Vorjahreskosten als Referenzwert herangezogen werden.

    Den Antrag finden Sie im Anhang.


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  • Online-Adventskalender

    Online-Adventskalender

    Mit schnellen Schritten geht es auf Weihnachten zu. In Zeiten von Gaspreisbremse, Strompreisebremse oder Soforthilfemaßnahmen möchten wir Sie mit unserem Online-Adventskalender ein wenig auf andere Gedanken bringen und hoffentlich etwas Freude bereiten.

    Öffnen Sie jeden Tag ein Türchen und lassen Sie sich überraschen, was wir uns für Sie ausgedacht haben. Von persönlichen Botschaften aus Politik und Verband, über Gewinnspiele und kleinen Rätseln bis hin zu Keksrezepten ist alles dabei. Es gibt Lustiges und Persönliches. Manchmal werden Sie schmunzeln und vielleicht auch herzhaft lachen.

    Heute geht es los mit Türchen Nr. 1. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern und drücken Ihnen die Daumen bei unseren Gewinnspielen.


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  • Stellungnahme zum Referentenentwurf des EnEfG

    Stellungnahme zum Referentenentwurf des EnEfG

    22.11.2022 | Wir begrüßen den bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Die aktuelle Energiepreiskrise und anhaltend hohe Importabhängigkeit von fossilen Energien verdeutlichen, dass hier ein Paradigmenwechsel überfällig ist. Ein wie durch den Bundeskanzler angekündigt ausdrücklich ambitioniertes Energieeffizienzgesetz (EnEfG), könnte erstmals einen kohärenten, zielorientierten rechtlichen Rahmen für Energieeinsparungen und die notwendigen strukturellen Energieeffizienzinvestitionen schaffen. Dies ist auch Vorrausetzung für stabile Fördermechanismen, Investitionssicherheit und den Aufbau von Umsetzungskapazitäten. Der vorliegende Entwurf ist in weiten Teilen als relativ ambitioniert zu bewerten. An einigen Stellen ist jedoch ausdrücklich eine höhere Ambition erforderlich.

    Contracting-Lösungen sind klimafreundlich. Die folgenden Aspekte sollten daher dringend im Energieeffizienzgesetz berücksichtigt werden:

    1. Ausreichende & verbindliche Ziele für Primär und Endenergiefaktor festlegen
    • Effizienzziele müssen im Gesetz definiert werden, der Entwurf sieht nur Ziele von Mahnahmen vor
    • Verankerung des Grundsatzes: Efficiency first
    • Ziele im Entwurf stammen aus der Zeit vor der Energiekrise, hier bedarf es einer Anpassung

    2. Vorbildfunktion der öfftl. Hand bei Energieeinsparung & Sanierung
    • Jährliche Vorgaben sollten sein: 2 % Endenergieeinsparung und 3 % Sanierungsrate (auf die Gebäudefläche bezogen)
    • Contratcing-Lösungen sollten im Gesetz als zu prüfendes Instrument festgelegt werden, um die benannten Effizienzziele und den Einsatz Erneuerbarer Energieträger in offtl. Liegenschaften zu erreichen
    • Öffentliche Gebäudeeigentümer auf kommunaler Ebene haben weiterhin Zugang zu Niedrigzinsdarlehen und zu Fördermitteln des Bundes und der Länder. Bei verbleibenden Finanzierungslücken oder fehlenden Personalkapazitäten müssen öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Angebote von Energiedienstleistungsunternehmen einzuholen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Diese können auch bei der Finanzierung unterstützen.
    • Energieeffizienz als Leitkriterium bei der Beschaffung

    3. Marktliche Lösungen von Energiedienstleistern entfesseln
    • Contracting-Dienstleister können bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen (Umsetzung, Planung, Finanzierung, Betrieb der effizienten Anlagentechnik und oder Gebäude-Effizienz)
    Daher sollte für staatliche Regulierungen & Förderprogramme die allg. Gleichstellung und ein Diskriminierungsverbot für Energiedienstleister festgeschrieben werden

    4. Abwärme-Potenziale erschließen
    Unternehmensinterne, nicht nutzbare Abwärme bzw. unvermeidbare Abwärme muss durch Dritte (Energiedienstleister) sichergestellt werden können. Das hilft insbesondere bei der kommunalen Wärmeplanung

    In einer Stellungnahme geben wir der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads. Darüber hinaus sind wir aktiv in Hintergrundgesprächen mit Bundestagsabgeordneten beteiligt.


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  • Digital Challenge 2022 – Wir waren dabei

    Digital Challenge 2022 – Wir waren dabei

    09.11.2022 | Für zehn Tage waren wir Partner der Digital Challenge 2022. Acht Studierende von der Fachhochschule Westküste haben in zwei Gruppen den vedec analysiert und entsprechende Ideen gesammelt, wie man den Verband herausfordern kann. Die Herausforderung, dass die Studierenden aus Schleswig-Holstein kommen, wurde dank MS-Teams schnell gemeistert. Und auch dass ein Verband kein Unternehmen im eigentlichen Sinne ist, konnte schnell kompensiert werden.

    Die Digital Challenge 2022 endete Freitagabend (04.11.2022) in Kiel mit einem spannenden und innovationsgeladenen Finale. Über siebzig Studierende, Lehrkräfte und Vertreter:innen der teilnehmenden Unternehmen sowie Unterstützer:innen des Projekts haben an der Abschlussveranstaltung und Preisverleihung teilgenommen.

    Die einzelnen Teams aus ganz Schleswig-Holstein präsentierten in kurzen Pitches ihre innerhalb von einer Woche ausgearbeiteten Ideen und stellten sich den kritischen Fragen der Jury. Es ging dabei um Themen wie Energiedienstleistungen, Mobilität der Zukunft und das Metaverse.

    In diesem Jahr traten vier Unternehmen an: Süverkrüp Automobile GmbH & Co. KG, POHL-Gruppe, vedec – Verband für Energiedienstleistungen Effizienz und Contracting e.V. und DF Automotive GmbH sowie acht Studierenden-Gruppen der teilnehmenden Hochschulen. Für jeden Standort wurde ein Siegerteam gekürt. Standortübergreifend überzeugte das Team „ContraComplexEnergy“ von der FH Westküste mit ihrer Idee einer digitalen Auftragsplattform für den vedec.

    Mit motivierenden Worten ermutigte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen als Schirmherr der Digital Challenge die Studierenden an die eigenen Ideen zu glauben und riet den Unternehmen diesen Ideen gegenüber aufgeschlossen zu sein. Denn eins steht für ihn fest: Die Ideen von morgen kommen von jungen Menschen.

    Nachtrag: Am 17.02.2023 konnten wir drei der vier Studenten in unserer Geschäftsstelle begrüßen um sich noch einmal auszutauschen. Den kleinen Bericht finden Sie in unserer Community.
    „Herzlichen Glückwunsch“ an Keno Baumbach, Tjark Bischoff, Nico Ploczicki und Dean Stolley von der FH Westküste.
    Wir sind sehr stolz darauf, dass „unser“ Team vom „ContraComplexEnergy e.V“ den 1. Platz belegte.
    Natürlich ein dickes Lob an das drittplatzierte Team (ebenfalls von uns betreut) „QuVeCon – Connecting for Contracting“. Ein Dank auch hier an Tobias Clausen, Kristin Jacobsen, Marija Lymar und Noah Wandersee
    Alle Fotos © The Bay Areas e.V. – Vielen Dank.

    https://my-digital-challenge.com/digital-challenge-2022/


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  • Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

    Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

    03.11.2022 | Nachdem wir noch am 28.10. eine Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme abgegeben haben, folgte am 02.11.2022 die Verabschiedung durch das Bundeskabinett.

    Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten. Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier.

    Inhaltlich gibt es aus Sicht der Wärmelieferanten noch einige Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf.
     
    Wärmeversorgungsunternehmen sind demnach jetzt berechtigt, bei der Leistung der finanziellen Kompensation zwischen dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen zu wählen (siehe § 4). Außerdem gibt es jetzt eine Ausnahme gegenüber Kunden, deren Jahresverbrauch je Entnahmestelle 1.500.000 kWh übersteigt, es sei denn, der Kunde bezieht die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes oder es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.
     
    Unsere Mitglieder finden dazu weitere Informationen in unserer Community.
    In der Veranstaltung am 11.11.2022 von 10:00 – 11:30 Uhr sollen die dann voraussichtlich als Gesetz beschlossenen Regeln erläutert und die Umsetzungsschritte im Wärmeversorgungsunternehmen dargestellt und erörtert werden.

    Alle Informationen zum Seminar finden Sie hier.


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  • Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme

    Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme

    28.10.2022 | Wir haben gestern einen Entwurf für ein Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme erhalten. Das Bundeskabinett soll laut aktuellem Zeitplan den gesetzlichen Änderungsantrag am 2. November beschließen. Am 10. November soll der Bundestag beraten und am 11. November in einer Sondersitzung das Gesetz verabschieden. Unsere Stellungnahme an das BMWK dazu finden Sie rechts unter Downloads.

    Für unsere Mitglieder haben wir die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der Contractoren in unserer Mitgliederinfothek zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Gesetzesentwurf.


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  • Die neue ContractingCast-Folge ist online

    Die neue ContractingCast-Folge ist online

    26.10.2022 | Unsere zweite Contracting-Tour in diesem Jahr fand am 15.09.2022 in Schleswig-Holstein statt. Der Landtagsabgeordnete Andreas Hein besichtigte auf unsere Einladung zwei Contracting-Projekte in Güby und in Kiel. Die Tour startete am Schloss Louisenlund in Güby. Hier wird mit Beginn des Schuljahres 2022/23 die Stiftung Louisenlund, Trägerin des Gymnasiums und Internats Louisenlund sowie einer IB World School, klimafreundlich mit Wärme beliefert. Der Kieler Energiedienstleister get|2|energy hat das Energieliefer-Contracting-Projekt gemeinsam mit den Stadtwerken SH umgesetzt. Vom beschaulichen Güby ging es weiter nach Kiel-Pries. Hier versorgen die Kieler Stadtwerke das Wohnquartier Wagnerring mit Wärme und Strom im Rahmen eines Energieliefer-Contracting-Projekts.

    Wir Bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten.

    Timestamps:
    Interview Tobias Dworschak, Melanie Hoffmann und Dave Welmert (vedec) (0:26 min)
    Interview Andreas Hein (CDU) (8:08 min)

    Apple Podcast

    Weitere Folgen finden sie auch hier.


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  • Stellungnahme zur Gaspreisbremse

    Stellungnahme zur Gaspreisbremse

    25.10.2022 | Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten:innen-Kommission Gas und Wärme spricht sich für schnelle Entlastungen und den Schutz finanziell überforderter Verbraucher:innen bei der Bewältigung der Gaspreiskrise aus. Eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll kurzfristig erfolgen und erste Belastungen abfedern, bis die Gas-/ Wärmepreisbremse im März 2023 wirksam wird. Gemeinsam als Branche unterstützen wir diese Zielsetzung sehr und begrüßen die in der Kürze der Zeit durch die Experten:innen-Kommission beschlossene Empfehlung als gangbaren Weg.

    Die zentrale Aufgabe lautet: sicher durch den Winter kommen. Dazu muss es Energiedienstleistern und Wärmelieferanten möglich sein, ihre Leistungen zur Bereitstellung von Wärme bürokratiearm und mit kontinuierlicher Liquidität an die Kunden: innen weitergeben zu können.

    Die gesamte Branche der Energiedienstleister und Wärmelieferanten fühlt sich zur Mithilfe bei der Krisenbewältigung verpflichtet. Wir möchten Ihnen deshalb im Folgenden elementar wichtige
    Grundvoraussetzungen und Anregungen mit auf den Weg der Entscheidungsfindung geben, welche die
    Empfehlung der Experten:innen-Kommission für Gas und Wärme ergänzen.

    In einer Stellungnahme geben wir gemeinsam mit dem B.KWK der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Erneuerbare Energien im Quartier in Schaafheim

    Erneuerbare Energien im Quartier in Schaafheim

    20.10.2022 | Die EAM versorgt in Schaafheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg zwanzig Reihenhäuser im Quartier mit Wärme. Im Vergleich zu einer Erdgasheizung wird durch den Einsatz der Pelletkessel eine CO2-Einsparung von ca. 57 t/a erzielt. Bauherr und Projektpartner der EAM sind die Traumhaus AG aus Wiesbaden sowie für das Mieterstrommodell die prosumergy GmbH aus Kassel.

    Hier geht es zum Projekt.
    Fotos: © EAM Natur Energie GmbH


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