Autor: Volker Schmees

  • Gemeinsame Stellungnahme Umsetzung EED bei Fernwärme und Fernkälte

    Gemeinsame Stellungnahme Umsetzung EED bei Fernwärme und Fernkälte

    17.03.2021 | Wir haben zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung Stellung zum Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU
    im Bereich der Fernwärme und Fernkälte Stellung bezogen. Kritisiert wird insbesondere die fehlende Abgrenzung zu kleineren dezentralen Anlagen sowie einer fehlenden Regelung zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit.

    Den Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 geht nur mit Energiedienstleistern als Umsetzer

    Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 geht nur mit Energiedienstleistern als Umsetzer

    16.03.2021 | Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlicht Impulspapier für  klimaneutrale Wärme bis 2050 – Energiedienstleister sollten bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielen.

    Im Rahmen eines Stakeholderdialogs hat das BMWi ein Impulspapier mit Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 veröffentlicht. Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer: „Wir begrüßen die Initiative des BMWi, allerdings fehlt uns dort eine Idee, wie und wer diese Maßnahmen durchführen soll.“

    Das BMWi möchte den Wärmebedarf u.a. über Effizienzmaßnahmen erheblich senken und die Wärmeversorgung schrittweise auf Erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme umstellen. Aktuell wird ein Großteil der Wärme insbesondere in Bestandsgebäuden und in Prozessanlagen noch durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe mit entsprechenden CO₂-Emissionen erzeugt, bis 2050 soll die Wärmeerzeugung nur noch CO₂-frei erfolgen.

    Der Übergang hin zu Erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme und CO₂-freien Brennstoffen muss laut BMWi organisiert werden. „Energiedienstleister stehen dafür in den Startlöchern. Sie haben die Expertise, die notwenigen Maßnahmen durchzuführen und dabei auch noch einen hohen Grad an Energieeffizienz umzusetzen und sollten daher frühzeitig mit integriert werden. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen stimmen.“ so Dworschak weiter 

    Die Wirklichkeit sieht jedoch völlig anders aus: Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energieeffizienzdienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Sei es bei der Wärmelieferverordnung oder beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Dabei wären sie der Königsweg für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

    „Wir werden uns im Rahmen des nächsten Stakeholdermeetings am 13.04.2021 intensiv für die Berücksichtigung von Energiedienstleistern bei der konkreten Umsetzung einsetzen.“ kündigt Dworschak an
  • 8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    8 Jahre Wärmelieferverordnung – Novelle ist längst überfällig

    08.03.2021 | Modernisierungsstau im Wohngebäudebestand durch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Geplante Evaluierung der WärmeLV macht Hoffnung auf eine Verbesserung der aktuellen Situation.

    Vor knapp acht Jahren wurde mit der WärmeLV erstmalig eine einheitliche Regelung für die Umstellung auf Wärmelieferung (Contracting) eingeführt. Der erhoffte Effekt bei den Sanierungsraten im Wohngebäudebestand ist jedoch ausgeblieben. Ganz im Gegenteil: die WärmeLV stellt ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung durch einen professionellen Energiedienstleister/Contractor dar. Eine Novelle ist längst überfällig. Hoffnung macht die vom Bundesjustizministerium (BMJV) vergebene Evaluierung der WärmeLV an die Prognos AG und die KEA Baden-Württemberg.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir setzen uns bereits seit vielen Jahren für eine Novellierung der WärmeLV ein. So haben wir bereits in unserem Maßnahmenkatalog zur Bundestagswahl 2017 dringend notwendige Anpassungen im Sinne des Klimaschutzes gefordert. Umgesetzt hat die Bundesregierung davon bisher nichts.“

    „Die jetzt anstehende Evaluierung der WärmeLV ist auch ein Erfolg der vom vedec initiierten Arbeitsgruppe WärmeLV 2020, deren Mitglieder sich dafür beim BMJV eingesetzt haben. Wir erhoffen uns hiervon den dringend benötigten Impuls, um eine Novelle der WärmeLV im Sinne des Klimaschutzes und des Erfolgs der Energiedienstleistungen voran zu treiben.“ so Dworschak weiter.

    Prognos und die KEA führen aktuell eine Umfrage u.a. bei den Anbietern gewerblicher Wärmelieferung durch. Rückmeldefrist ist der 19.03.2021.

    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.

    Außerdem sollte eine „Erneuerbare-Pauschale“ für den Kostenvergleich eingeführt werden (siehe Positionspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ vom BEE und vedec). 
  • Wahlprüfsteine: Parteien sehen Contracting als wichtige Säule für den Klimaschutz

    Wahlprüfsteine: Parteien sehen Contracting als wichtige Säule für den Klimaschutz

    02.03.2021 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    Am 14.03.2021 wird in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien in Kombination mit Effizienzmaßnahmen wird auch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung als eine weitere wichtige Säule für den Klimaschutz gesehen.

    Konkret gefragt wurde in beiden Bundesländern nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Die Parteien sind sich einig, dass die Vorbildfunktion einen wichtigen Signalcharakter für die Bevölkerung und Unternehmen hat und daher verstärkt Energieeffizienzprojekte erfolgreich implementiert werden müssen. So möchte beispielsweise die CDU Baden-Württemberg eine klimaneutrale Landesverwaltung umsetzen und die SPD bestehende Förderprogramme auch auf Kommunen ausweiten. 

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Wir begrüßen es sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“

    „Für die Umsetzung von nachhaltigen Energieeffizienzmaßnahmen ist das Energiespar-Contracting prädestiniert. Die Corona-Krise hat die ohnehin schon knappen Kassen der Kommunen weiter belastet, es bietet sich daher an, für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude einen Experten, also einen Contractor einzuschalten. Längerfristig werden die Haushalte durch die verringerten Energiekosten sogar entlastet.“ so Dworschak weiter.

    Weitere Themen der Wahlprüfsteine sind die möglichen Benachteiligungen für hocheffiziente KWK durch den CO₂-Preis und der Modernisierungsstau durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit den Wahlen.
  • Schreiben Gesundheitsminister Spahn – Abgabe von (PoC)-Antigen-Schnelltests für Energiesektor

    Schreiben Gesundheitsminister Spahn – Abgabe von (PoC)-Antigen-Schnelltests für Energiesektor

    16.02.2021 | Wir haben ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit mit einer Information von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu einer Änderung bei der Abgabe von sogenannten Point of Care (PoC)-
    Antigen-Schnelltests seit dem 2. Februar 2021 erhalten:

    Durch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) dürfen seit diesem Datum auch Unternehmen und Einrichtungen, die eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit anbieten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde, Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehen und nutzen.

    Dazu gehören Unternehmen und Einrichtungen nach § 2 Absatz 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG aus den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr und zudem aus den Sektoren Staat und Verwaltung und Medien und Kultur.

    All diese Unternehmen und Einrichtungen dürfen nunmehr auf Grundlage der geänderten MPAV solche Antigen-Schnelltest direkt vom Hersteller, beim entsprechenden Großhandel oder bei Apotheken selbst beziehen und durch geschultes Personal (das nicht medizinisches Personal sein muss!) anwenden (lassen).

    Das vollständige Schreiben finden Sie rechts unter Downloads.
  • Digitalisierung in der Zollverwaltung; Echtbetriebsaufnahme der Online-Anwendung IVVA

    Digitalisierung in der Zollverwaltung; Echtbetriebsaufnahme der Online-Anwendung IVVA

    16.02.2021 | Am 23. November 2020 ist in der Zollverwaltung das IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zollverwaltung) in einer ersten Ausbaustufe in Betrieb gegangen. Gegenstand dieses ersten Verfahrens-release sind verschiedene Fachprozesse aus dem Bereich der Energiesteuer.

    Seit dem 16. Februar 2021 steht die Online-Anwendung IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine speziell auf die Bedürfnisse des Verbrauchsteuervollzugs zugeschnittene Online-Anwendung für die Wirtschaftsbeteiligten, mit der die Antragstellung und -bearbeitung medienbruchfrei erfolgt.

    Die Internet- Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) ist eine Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG). Mit der ersten Ausbaustufe wird ein Online-Zugang zu bestimmten Bereichen der Energiesteuer bereitgestellt. Der Funktionsumfang der IVVA wird fortlaufend erweitert.

    Weitere Informationen

  • Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    Neue Dynamik im Contracting-Markt durch Erneuerbare Energien

    15.02.2021 | vedec und BEE legen gemeinsames Impulspapier vor

    Dezentrale Versorgungskonzepte gewinnen im Zuge der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Dies ermöglicht wiederum eine aktive Beteiligung unterschiedlicher Gruppen an der Energiewende. Falls es allerdings an dem notwendigen Fachwissen und/oder an der erforderlichen Finanzkraft zur Umsetzung fehlt, dann können Energiedienstleister bzw. Contractoren einen wertvollen Beitrag für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten.

    Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) und der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) haben sich vor diesem Hintergrund mit der Fragestellung beschäftigt, wie Erneuerbare Energien im Contracting-Markt neues Wachstum generieren können. Dazu wurden im Rahmen von Workshops und in Diskussion mit Vertretern beider Branchen und Beratungsunternehmen Marktpotenziale und Hemmnisse für Erneuerbare Energien im Contracting herausgearbeitet. Im zweiten Schritt wurden zielführende Handlungsempfehlungen zum Abbau bestehender Hemmnisse entwickelt und im gemeinsamen Impulspapier „Mehr Erneuerbare im Contracting“ veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlungen gliedern sich in drei Bereiche:

    ·         Anpassung der Kostenneutralitätsberechnung nach BGB/Wärmelieferverordnung
    ·         Stärkung der klimafreundlichen Energieversorgung im Quartier
    ·         Berücksichtigung der „Contracting-Idee“ im zukünftigen Förderregime

    „Mit dem Voranschreiten der Energiewende gewinnen klimafreundliche Versorgungskonzepte unter Einbindung von Erneuerbaren Energien zunehmend an Bedeutung“, so VEDEC-Geschäftsführer Tobias Dworschak. „Insbesondere bei der Realisierung komplexerer Projekte bedarf es „Energiewende-Profis“, welche eine zukunftsweisende Projektplanung und eine erfolgreiche Betriebsführung sicherstellen. Diese Rolle können Contractoren ausfüllen“. Gleichzeitig sorgen unzureichende Rahmenbedingungen dafür, dass Erneuerbare Energien im Contracting-Markt bislang noch nicht ihr volles Potenzial entfalten können.

    Diese Ansicht wird von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, geteilt: „Das EEG hat dafür gesorgt, dass die Kosten der gebäudenahen Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren rapide gesunken sind. Dies ermöglicht es einer Vielzahl unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, aktiv an der Energiewende zu partizipieren“, so Peter. „Dementsprechend sind weitere Hürden für den Einsatz von Erneuerbaren Technologien, neben dem Strom- auch im Wärmesektor sowie künftig in der Kopplung mit Elektromobilität, Hausspeichern und Smart Metering abzubauen. Dabei freut es mich besonders, dass ein branchenübergreifendes Verständnis zwischen VEDEC und BEE entwickelt werden konnte“.

    Das vollständige Impulspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    vedec zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetz: verpasste Chancen für den Klimaschutz

    Die Bundesregierung verpasst bei der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erneut die Chance, die Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen mit Kundenanlagen zu verbessern.

    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Die Bundesregierung verpasst dabei erneut Chancen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Die Novelle des EnWG hätte unbedingt dazu genutzt werden müssen, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Wie schon bei der EEG-Novelle verpasst die Bundesregierung es erneut, die Rahmenbedingungen für Quartierslösungen zu verbessern“.

    In seiner Stellungnahme hat der vedec sich für die Einführung einer weitere Kategorie „Kundenanlagen zur Quartiersversorgung“ im EnWG eingesetzt, die einen Sondertatbestand für die kleine dezentrale Stromversorgung aus KWK und/oder Erneuerbaren Energien schafft. „Außerdem haben wir vorgeschlagen, bei dem räumlich zusammengehörenden Gebiet auch auf den Quartiersgedanken abzustellen.“ so Dworschak weiter.

    Steigende Mieten gerade in Ballungsräumen belasten die Haushalte der Mieter. Zusätzliche Belastungen durch die notwendigen Veränderungen zur Erreichung der Klimaziele sollten vermieden werden. Dezentrale Versorgungsprojekte in Quartieren mit Kundenanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass die Versorgungskosten für die Mieter und anderen Nutzer trotz umfassender Modernisierung der Energieanlagen nicht höher sind als bei klimaschädlichen konventionellen Versorgungskonzepten (Öl-und Gasheizung, Kohlestrom). Dezentrale sektorgekoppelte Energieversorgungskonzepte sind also dann, wenn sie nicht durch das geltende Regulierungsrecht verhindert würden, ein Weg zur sozialverträglichen Erreichung der Klimaziele ohne neue Subventionsregelungen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Stellungnahme zur Richtlinie Bundesförderung Serielle Sanierung

    Gemeinsam mit dem B.KWK haben wir Stellung zur Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) bezogen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld zur Verbändeanhörung eingeladen.

    Wir setzen uns in der Stellungnahme für die Aufnahme von KWK-Anlagen zur seriellen Sanierung ein und empfehlen, dass auch die serielle Fertigung und Entwicklung von Energiezentralen in die Förderung mit aufgenommen wird.

    Der Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Stellungnahme zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz

    Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge der unionsrechtlichen Vorgaben sollte unbedingt dazu genutzt werden, die rechtlichen Hindernisse für funktionierende Konzepte zur Effizienzverbesserung bei der Quartiersversorgung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für die unklare Rechtslage zum Begriff der „Kundenanlage“, die die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme bei der Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren verhindert.

    Die zur Erreichung der Klimaziele unverzichtbare Sektorkopplung (z.B. PV-Strom und Wärmepumpen, KWK-Strom und Wärmenutzung zur Beheizung, Integration der E-Mobilität in Quartierskonzepte) scheitert regelmäßig – und aus der Sicht der Gebäudeeigentümer und –nutzer verständlich – an einer völlig überzogenen und unkalkulierbaren Regulierung. Viele Immobilieneigentümer und Mieter lassen sich gar nicht erst auf innovative Quartierskonzepte ein, weil sie die Unsicherheiten und den daraus resultierenden Aufwand fürchten. Hinzu kommt, dass die Gegner solcher Projekte wegen der vielen unklaren Regelungen in nicht vorhersehbarer Weise die Projekte erfolgreich behindern können.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.