Autor: Volker Schmees

  • Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Wahlprüfsteine Sachsen-Anhalt

    Parteien sehen Energiedienstleistungen als wichtigen Baustein für die Energiewende

    31.05.2021 | am 06.06.2021 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Effizienzdienstleistung Contracting von den Parteien als wichtig angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Außerdem wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So möchten sich beispielsweise die Grünen dafür einsetzen, dass die bestehenden Hemmnisse bei der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage (Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen) beseitigt werden. 

    Tobias Dworschak, vedec-Geschäftsführer „Die Parteien haben die Wichtigkeit von dem Umsetzern der Energiewende, also den Energiedienstleistern erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse im Sinne des Klimaschutzes zu beseitigen“

    Außerdem wurde nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt. Das Land Sachsen-Anhalt wird derzeit seiner Vorbildfunktion nicht gerecht. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Parteien sich für eine Stärkung der öffentlichen Vorbildfunktion einsetzen möchten, wenngleich in der Vergangenheit bereits viele Chancen zur Verbesserung der aktuellen Situation verpasst wurden.“ so Dworschak weiter.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021

    Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021

    17.05.2021 | Zusammen mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.) haben wir eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) versandt zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.

    Wir begrüßen den Entwurf und den darin festgelegten Pfad, Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage zu befreien, damit sich alle Akteure auf die neuen Ziele einstellen können. Allerdings sollten die Elektro- und Plasmalyse bei der Befreiung gleichgestellt werden.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Contracting als Bestandteil der Energiewende

    12.05.2021 | Heute hat die Koaltition aus Grüne und CDU den Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg (BaWü) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Wie bereits kurz zuvor in Rheinland-Pfalz, nennt auch die Koalition in BaWü im Koalitionsvertrag Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung der Klimaschutzziele, insbesondere bei der Sanierung von landeseigenen Liegenschaften. Die Koalition möchte damit die Vorbildrolle des Landes stärken.

    Außerdem möchte sich die Koalition für einen deutlich höheren CO2-Preis einsetzen, die Einbindung von KWK-Anlagen im Wärmebereich vereinfachen, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) novellieren und grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Koalition aus CDU und Grüne gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.
  • Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz: Positive Ansätze für den Klimaschutz

    10.05.2021 | Am vergangenen Freitag hat die Ampel-Koaltition aus SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz (RLP) veröffentlicht und die Parteien haben ihre Zustimmung ausgesprochen. Die Koalition sieht darin Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und für die Erreichung des Ziels, bis 2040 das Land RLP klimaneutral zu gestalten.

    Außerdem möchte sich die Koalition für dezentrale Quartierslösungen und Mieterstromlösungen u.a. mit grüner KWK einsetzen sowie grundsätzlich die Energieeffizienz stärken. Wir freuen uns sehr, dass die Koaltion damit einige unserer Punkte der Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahlen in RLP und Baden-Württemberg aufgegriffen hat.

    Jetzt gilt es, diese positiven Ansätze weiter mit Leben zu befüllen und in die konkrete Ausgestaltung zu gehen im Sinne des Klimaschutzes. Wir werden dafür in den weiteren Dialog mit der Ampel-Koalition gehen und bei der Umsetzung unsere Unterstützung anbieten.

    Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

    Zusammen mit dem B.KWK, DENEFF EDL Hub und AGFW begrüßen und unterstützen wir die Zielsetzung der Verordnung, die europarechtlichen Anforderungen aus der RED II spiegelbildlich in nationales Recht umzusetzen.

    Die beteiligten Verbände halten es für wichtig und richtig, insbesondere im Hinblick auf ein zukünftiges Wirtschaftswachstum, keine zusätzlichen neuen bürokratischen Hürden aufzubauen, die die Herstellung von nachhaltigen Brennstoffen unnötig belasten.

    Es ist daher dringend geboten, den Referentenentwurf in einigen entscheidenden Paragraphen anzupassen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    Gemeinsame Stellungnahme Änderungsrichtlinien BEG

    27.04.2021 | Zusammen mit dem DENEFF EDL Hub begrüßen wir in der Stellungnahme ausdrücklich die mit der BEG angestrebte Gleichstellung von Energiedienstleistern, die nunmehr in den Genuss der gleichen Förderkonditionen wie Ihre Kunden kommen sollen. Allerdings hat sich in den ersten Monaten der BEG EM/WG/NWG gezeigt, dass einige Prozesse und Begriffsdefinitionen der BEG-Richtlinien in der Praxis doch wieder zu faktischen Diskriminierungen von Energiedienstleistern führen, die so gar nicht intendiert waren.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht

    Erneuter Anlauf für die Energiewende im Immobiliensteuerrecht


    Erleichterungen im Rahmen der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Stromlieferungen sollen kommen – mit Ausnahme von BHKW

    20.04.2021 | Die Energiewende dezentralisiert die Energieversorgung. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden. Steuerliche Rahmenbedingungen sind jedoch seit Jahrzehnten unverändert und bislang fehlen deutliche steuerliche Anreize für eine dynamische Entwicklung der Energiewende.

    Mit einer Erleichterung im Rahmen des Genossenschaftsprivilegs nach § 5 Nr. 10 KStG, § 3 Nr. 15 GewStG ab dem Jahr 2019 hatte der Gesetzgeber bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Danach verbleibt Vermietungsgenossenschaften ihr Privileg der Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, wenn Mieterstrom-Einnahmen nicht mehr als 20% der gesamten Einnahmen ausmachen.

    Nun sollen nach zwei vergeblichen Anläufen in den Jahren 2016 und 2017 weitere Erleichterungen durch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes über das Fondsstandortgesetz erfolgen.

    Vorgesehene Erleichterungen
    Mittels der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG können gewerbesteuerpflichtige Immobiliengesellschaften aktuell ihre Immobilienerträge faktisch von der Gewerbesteuer befreien.

    Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass neben der begünstigten Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz keine anderen (schädlichen) Tätigkeiten bzw. nur die wenigen gesetzlich als unschädlich definierten Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine unschädliche, jedoch selbst nicht begünstigte, d.h. gewerbesteuerpflichtige Nebentätigkeit ist beispielsweise die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen.

    Die Lieferung von selbst erzeugter Energie (z.B. aus Photovoltaik) sowie Stromlieferungen an Mieter durch den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden aktuell grundsätzlich als schädliche Leistungen angesehen. Als Konsequenz wird die Kürzung der Immobilienerträge für Zwecke der Gewerbesteuer versagt.

    Durch Erweiterung des Katalogs der unschädlichen Nebentätigkeiten sollen jetzt Erleichterungen eingeführt werden. Danach soll die erweiterte Grundbesitzkürzung für Immobilienunternehmen auch dann nicht verloren gehen, wenn Einnahmen

    ·                für die Einspeisung bzw. Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 21 EEG (insbesondere Solarstrom) oder
    ·                für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder

    erzielt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten 10% der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Grundbesitzes nicht übersteigen.

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des aktuellen Gesetzesentwurfs sind auch Lieferketten-Modelle, in denen das Immobilienunternehmen den Strom an einen Contractor liefert, der dann seinerseits den Strom entweder an die Mieter des Immobilienunternehmens liefert oder ins Netz einspeist, unschädlich. Ausweislich der Gesetzesbegründung könnte hier auch auf ein anderes Verständnis des Gesetzgebers geschlossen werden, da danach der Strom aus den Energieerzeugungsanlagen „…nur ins Netz eingespeist oder an die Mieter des Grundstücksunternehmens geliefert werden…“ darf. Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist insoweit kritisch zu beobachten.

    Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks zählen wegen des ausdrücklichen Bezugs auf § 3 Nr. 21 EEG weiterhin zu den schädlichen Nebenleistungen. Hier bleiben somit für die Immobiliengesellschaften die gewerbesteuerlichen Stolperfallen bestehen, eine bereits häufig schon gewählte Lösungsmöglichkeit besteht weiterhin in der Umsetzung von Contracting-Modellen.

    Soweit eine Unschädlichkeit von Einnahmen vorliegt, ist zu beachten, dass insoweit keine Steuerbefreiung eintritt. Die Befreiung betrifft weiterhin nur die originären Immobilieneinkünfte, wohingegen die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten separat zu ermitteln und der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.

    Die Neuregelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2021 gelten. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden und es bleibt abzuwarten, ob dieser dritte Anlauf zur Einführung entsprechender Erleichterungen es diesmal in die Umsetzung schafft.

    Diese Informationen wurden uns von unserem Partnerunternehmen für Steuerrecht, der Warth & Klein Grant Thornton AG zur Verfügung erstellt.

    Rechts unter Downloads finden Sie zudem einen konkreten Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD hierzu.
  • Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Wirtschaft rauf, CO₂ runter!

    Impuls von 40 Organisationen und Unternehmen zur Diskussion über Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode.

    31.03.2021 | Mit einer gemeinsamen Erklärung an die Vorsitzenden der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl wollen über 40 Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Unternehmen einen Auftaktimpuls zur Diskussion über die Energie- und Klimapolitik der nächsten Legislaturperiode setzten. Laut den Unterzeichnern wird sich die neue Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode zwei zentralen Aufgaben stellen müssen: der Bewältigung der Coronakrise und dem Klimaschutz. Daher betonen sie in dem offenen Brief: „Die Regierungsprogramme müssen jetzt die Weichen stellen, ökonomische Erholung und konsequenten Klimaschutz miteinander zu verbinden.“ So könne Klimaschutz ein echter Konjunktur-, Job- und Modernisierungsmotor für Deutschland werden.

    Die gemeinsamen Positionen entstanden in einem Recoverthon, einem kollaborativen Onlineformat, bei dem mehrere hundert Personen aus Politik, Verbänden und Unternehmen im vergangenen Jahr mitgewirkt haben. Das Motto des Recoverthons lautete: „Wirtschaft rauf, CO₂ runter“. Gefördert wurde der Recoverthon von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

    Die Unterzeichner unterstreichen vier zentrale Handlungsfelder. Erstens, fordern sie, dass die Klimaziele sicher erreicht werden müssen. Bestehende und neue Gesetze, Programme, Subventionen, Beschaffungsvorgaben müssen auf den Prüfstand, ob sie mit den Pariser Klimaschutzzielen kompatibel sind. Ebenso müssten alle staatlich beeinflussten Energiepreisbestandteile am energiepolitischen Zieldreieck ausgerichtet und im Sinne einer effizienten Energiewende vereinfacht werden. Zudem müsse der Gebäudebestand auf Kurs Richtung Klimaneutralität gebracht werden, so die Unterzeichner. Dazu sollten vorrangig energetisch schlechte Gebäude zügig wirtschaftlich und sozialverträglich modernisiert werden. Nicht zuletzt sollen auch Klimaschutzinvestitionen in Industrie und Mittelstand unterstützt werden. Konkret nennt die Erklärung dazu eine beschleunigte Abschreibung für besonders klimafreundliche Investitionen.

    Den vollständigen Brief finden Sie rechts unter Downloads.
  • Gemeinsame Stellungnahme zur Heizkostenverordnung

    Gemeinsame Stellungnahme zur Heizkostenverordnung

    Gemeinsam mit der DENEFF haben wir Stellung zum Referentenentwurf für eine Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung im Zuge der Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie (EED) bezogen.

    Wir begrüßen die im Entwurf geplante Einführung der unterjährigen Verbrauchsinformation zur besseren Motivation und transparenten Aufklärung von Mietern mit dem Ziel der größeren Energieeinsparung. Allerdings bleibt der Entwurf sogar noch hinter einer 1:1-Umsetzung der EED und damit weit hinter den Möglichkeiten zur Erzielung von Einspareffekten zurück.

    Nicht zuletzt bleibt unverständlich, warum weit über ein Jahr nach dem Beschluss zur Einführung eines CO2-Preises im Wärmemarkt immer noch keine Regelung zur Begrenzung der Umlagefähigkeit dieser Zusatzkosten vorliegt, um endlich auch Vermietern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. Dies hätte dann rechtzeitig in die Novelle der Heizkostenverordnung einfließen können.

    Den Referentenentwurf und die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • 30 CDU-Abgeordnete für Ausrichtung auf CO₂-Preis

    30 CDU-Abgeordnete für Ausrichtung auf CO₂-Preis

    22.03.2021 | Eine Gruppe von CDU-Abgeordneten des Bundestags hat sich für eine tiefgreifende Reform der Steuern und Abgaben im Sinne des Klimaschutzes ausgesprochen. In dem am Dienstag veröffentlichten Aufruf plädieren sie dafür, Mineralölsteuer, Luftverkehrsabgabe, EEG-Umlage, Energiesteuer, Kfz-Steuer und Stromsteuer sowie Subventionen für Diesel und Kerosin bis 2025 abzuschaffen. Weil dadurch insgesamt die staatlichen Einnahmen geringer ausfielen, solle im Gegenzug solle dafür der CO₂-Preis stärker als bisher geplant ansteigen.

    Die Bereinigung und Ausrichtung auf ein klares CO₂-Preis-Signal habe dreifach vorteilhafte Auswirkungen, argumentierten die CDU-Parlamentarier weiter. „Erstens läge der nationale CO₂-Preis dann näher am europäischen CO₂-Preis für die Industrie und Strom, der ja bekanntermaßen nicht staatlich fixiert ist, sondern der sich marktwirtschaftlich durch die Ausgabe von Emissionsmengen bildet und im Preis daher schwankt.“

    Zweitens werde sich die Lenkungswirkung aus einem vorhersehbar steigenden CO₂-Preis bereits kurzfristig deutlich verbessern. „Und drittens könnte der Staat langfristig die Bürger entlasten. Denn wenn die Steuern und Abgaben heute wegfallen, aber deren Einnahmen über den CO₂-Preis wieder reingeholt werden sollen, dann ist klar, dass spätestens im Jahr 2050 diese Abgaben für den Bürger nicht mehr existieren, weil kein CO₂ mehr ausgestoßen wird.“ Zudem sprachen sich die CDU-Abgeordneten unter anderem für Subventionen für Klima-Innovationen aus sowie für mehr Flexibilität und die stärkere Nutzung digitaler Möglichkeiten, beispielsweise bei baurechtlichen CO₂-Einsparungen.

    Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der jüngst für den CDU-Vorsitz angetretene Norbert Röttgen, Carsten Müller, sowie der Energiepolitiker Mark Helfrich.

    Die CDU greift damit eine unserer zentralen Forderungen auf. Bereits zu den Koalitionsverhandlungen 2017/2018 haben wir in unserem Maßnahmenkatalog eine entspreche Forderung aufgenommen. Wir begrüßen die Initiative der CDU daher sehr.