Autor: Volker Schmees

  • Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken

    Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken

    Verbände-Allianz fordert Gipfel für Energiesparen und mehr Erneuerbare Energien „in nie dagewesenem Tempo“.

    11.03.2022 | Deutschland und Europa brauchen mehr Souveränität in der Energieversorgung. Um von russischen Energielieferungen schnell unabhängig zu werden und um Versorgungskrisen vorzubeugen, fordert ein breites Bündnis von über 20 Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden einen „Gipfel für Energiesouveränität“. Die unterzeichnenden Verbände rufen die Bundesregierung auf, wirksame politische und rechtliche Maßnahmen mit dem Ziel zu vereinbaren, Energieeinsparung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien „in einem nie dagewesenen Tempo“ zu beschleunigen. Bundeskanzler Olaf Scholz sowie der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sollten zu diesem Gipfel zeitnah einladen, fordert die Verbände-Allianz. „Wir sind bereit“, heißt es in ihrem Appell.

    In dem Aufruf erklären die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihre Bereitschaft, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, alle Kräfte und Ressourcen zu aktivieren. Durch öffentliche Appelle zum Energiesparen, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und durch gezielte Unterstützung zahlreicher, teils einfacher, technischer Maßnahmen ließe sich schon kurzfristig der Erdgasbedarf deutlich senken. Neben der energetischen Modernisierung von Gebäuden, in denen der größte Teil des importierten Erdgases genutzt wird, spielen auch Unternehmen und öffentliche Infrastruktur eine wichtige Rolle.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes vom vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Es war vielleicht nie wichtiger als jetzt, möglichst autark in der Energieversorgung zu sein. Dabei bleibt die beste Kilowattstunde die, die gar nicht erzeugt werden muss. Energiedienstleister spielen in Fragen der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle, insbesondere, wenn es um anspruchsvolle dezentrale Versorgungskonzepte geht, die den Autarkiegedanken stärken. Die hier schlummernden Potentiale gilt es mehr denn je, durch einen geeigneten Rahmen zu entfesseln.“

    Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, der Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V., die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Deutsche Industrieverband Concentrated Solar Power e.V., die Deutsche Umwelthilfe, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V., der DENEFF EDL_Hub, das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V., der Deutsche Naturschutzring, der Energieberaterverband GIH, der Fachverband Einblasdämmung, Germanwatch e.V. der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V., die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec), der Verband Fenster + Fassade (VFF), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der WWF Deutschland.

    Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wecke Erinnerungen an die zum Teil ebenfalls mit Kriegen verbundenen Ölkrisen vergangener Jahrzehnte. Seit langem drängende energiepolitische Herausforderungen müssten jetzt entschlossen angegangen werden. Zum Heizen und für Industrieprozesse, in Kraftwerken und Kraftfahrzeugen verbrauche Deutschland aktuell große Mengen fossiler Energie aus Russland. Um eine drohende Versorgungslücke abzuwenden, müsse es jetzt nicht nur darum gehen, Importe zu diversifizieren, sondern die Potenziale für die sparsame und effiziente Energienutzung und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgehend zu erschließen.

    „Insbesondere im Wohngebäudebestand schlummern große Einsparpotentiale. Doch die Wärmelieferverordnung verhindert seit Jahren die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand. Eine Novelle der Wärmelieferverordnung ist daher wichtiger denn je.“ So Dworschak weiter.

    Das vollständige Papier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    Koalitionsvertrag: Energiedienstleister als Schlüssel zur Umsetzung der Klimaneutralität

    25.11.2021 | Im gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Die Ampel-Koalition möchte einen „verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten“ und „Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken“. Für die Umsetzung bieten sich aus Sicht des vedec ganzheitliche und technologieoffene Energiedienstleistungen an.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec „Der Koalitionsvertrag hat gute Ansätze für den Klimaschutz. Energiedienstleister sind für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die idealen Partner, denn sie tun ja genau das schon heute mit energieeffizienten, ganzheitlichen und sektorgekoppelten Konzepten in Objekten und Quartieren. Jedoch können aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen die großen Einsparpotentiale nicht ausgeschöpft werden. Jetzt gilt es in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen!”

    In einem Positionspapier hat der vedec aufgezeigt, was genau zu tun ist, um die ambitionierten Ziele der Ampel-Koalition zu erreichen. „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die ersten wichtigen Schritte für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Wir begrüßen daher sehr das Ziel der Koalition, Mieterstrom- und Quartierskonzepte zu vereinfachen und zu stärken.” erläutert Dworschak.

    Diskutieren Sie gerne mit uns über den Koalitionsvertrag auf unserer Community Plattform.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
  • Marktzahlen Contracting: erhöhter Bedarf an klimaneutralen Lösungen

    Marktzahlen Contracting: erhöhter Bedarf an klimaneutralen Lösungen

    20.10.2021 | Die jährliche Markterhebung des vedec verzeichnet weiterhin ein kontinuierliches Wachstum der Contracting-Branche und zeigt kaum Auswirkungen der Corona-Krise auf das Geschäftsmodell. Klimaneutrale Lösungen werden zunehmend von den Kunden bei Contractoren nachgefragt.


    Die jährliche Erhebung des vedec – Verbands für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ein weiteres Branchenwachstum für das Jahr 2020 identifiziert. Der Umsatz steigt weiterhin kontinuierlich und erreicht ein Plus von 4,5 %, die Anzahl der abgeschlossenen Verträge wächst um +6,55 %, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. 

    Mit einem Wert von 6,5 (Skala 1 (sehr schlecht) -10 (Sehr gut)) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen zunehmend positiver aus. Im Jahr 2017 lag der Wert noch bei 4,6. Dennoch sehen die Befragten noch erhebliche Hemmnisse für den Contractingmarkt. Vor allem die Wärmelieferverordnung und die Kostenneutralität schränken die Möglichkeiten von Contracting im Wohngebäudebestand nach wie vor erheblich ein. Neben dem aktuellen Zinsniveau werden auch die wechselhaften Rahmenbedingungen als hinderlich angesehen.

    Gefragt wurde außerdem nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Klimaneutralität im eigenen Contracting-Unternehmen. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen möchten sich in den nächsten Jahren klimaneutral aufstellen. Dies wird vor allem mit dem Einsatz regenerativer Brennstoffe für die eigenen Anlagen umgesetzt, aber auch Digitalisierungsmaßnahmen wie einem papierlosen Büro, Elektrifizierung der Firmenflotte und einem Energiemanagementsystem für eigene Anlagen, wurden als Umsetzungsmaßnahmen genannt.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec „Der Wunsch nach klimaneutralen Lösungen wird auf Kundenseite immer stärker. Contractoren haben das notwendige Know-how für eine hocheffiziente Umsetzung. Unsere Befragung hat jedoch auch gezeigt, dass schwierige Rahmenbedingungen insbesondere im Wohngebäudebestand die Durchführung von klimafreundlichen Lösungen erheblich erschweren. Die neue Bundesregierung muss daher zeitnah Maßnahmen ergreifen. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Novellierung der Wärmelieferverordnung“

    Ein Großteil der Befragten sieht durch die Corona-Krise kaum Einflüsse auf die Contracting-Branche, ein kleiner Teil verspürt sogar positive Effekte. 

    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Pressemitteilungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.

    Alle Zahlen des vedec sowie weitere Informationen sind unter https://ved.ed.ka.kbit.de/das-ist-contracting/marktzahlen-2020/ erhältlich.

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    Melanie Hoffmann, melanie.hoffmann@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-0
  • Wahlprüfsteine: EDL als wichtiger Baustein für die Klimaneutralität

    Wahlprüfsteine: EDL als wichtiger Baustein für die Klimaneutralität

    15.09.2021 |Wir haben im Vorfeld zur Bundestagswahl, der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Energiedienstleistungen spielen aus Sicht der Parteien eine wichtige Rolle, um Deutschland klimaneutral zu gestalten. Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien sehen die Parteien die Steigerung der Energieeffizienz als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Sektorgekoppelte Quartierslösungen werden für die Umsetzung als wichtige Maßnahme angesehen und sollen entsprechend durch bessere Rahmenbedingungen unterstützt werden. Außerdem setzen die Parteien sich für eine Verbesserung der Wärmelieferverordnung ein, um auch den Wohngebäudebestand zu dekarbonisieren.

    Konkret gefragt wurde u.a. nach der aktuellen Diskriminierung von Effizienzdienstleistern insbesondere im Rahmen der Wärmelieferverordnung und der EEG-Umlage. Insgesamt stehen die Parteien der Energiedienstleistung Contracting positiv gegenüber. So steht z.B. die SPD einer Überarbeitung der Wärmelieferverordnung im Sinne einer Verbesserung der Energieeffizienz durch Energiedienstleister offen gegenüber. Dabei sollen besonders Aspekte wie Kosteneffizienz, Vertrauensschutz und Investitionssicherheit berücksichtigt werden.

    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Deutschland klimaneutral zu machen ist eine der größten Herausforderungen der deutschen Klimaschutzpolitik. Energiedienstleister haben ganzheitliche und sektorgekoppelte Konzepte und das nötige Know How für die Transformation zu einem klimaneutralen Deutschland. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Parteien die Relevanz der Energiedienstleister für das Gelingen der Energiewende erkannt haben. Jetzt gilt es jedoch in der anstehenden Legislaturperiode konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen.“

    Außerdem wurde nach den Rahmenbedingungen für dezentrale Quartierslösungen mit Kundenanlagen gefragt. Die Parteien sehen klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen als wichtigen Bestandteil für die Energiewende. So wollen z.B. die Grünen verbindliche Quartiersplanungen für Kommunen und dezentrale Mieterstromkonzepte umsetzen, fördern und entbürokratisieren.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin finden Sie rechts unter Downloads.
  • Novelle der Heizkostenverordnung vertagt

    Novelle der Heizkostenverordnung vertagt

    10.09.2021 | Das Bundeskabinett eine Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dieser Novelle noch zustimmen und nach Zustimmung wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Wie wir jetzt erfahren haben, wurde die Novelle vorerst vertagt. Zumindest wurde das Thema von der Agenda der Bundesratssitzung am 17.09.2021 gestrichen.
     
    Hintergründe und den weiteren Zeitplan kennen wir derzeit noch nicht. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.“
  • Zwischenbericht Roadmap Energieeffizienz 2045

    Zwischenbericht Roadmap Energieeffizienz 2045

    28.06.2021 | BMWi veröffentlicht Zwischenbericht „Energieeffizienz für eine klimaneutrale Zukunft 2045“.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 30.06.2021 den Zwischenbericht „Energieeffizienz für eine klimaneutrale Zukunft 2045“ der Roadmap Energieeffizienz veröffentlicht. In dieser Zwischenbilanz sind die zentralen Ergebnisse der Stakeholder der Roadmap als fachliche Handlungsempfehlungen für die kommende Legislaturperiode sowie Schlussfolgerungen aus der Online-Umfrage „Politische Instrumente für eine energieeffiziente Zukunft“ formuliert. Der Bericht gibt dabei die Meinungen und Positionen der im Roadmap-Prozess beteiligten Akteure wieder. Wir sind als Stakeholder bei dem Prozess integriert und haben uns bei der Online-Umfrage insbesondere für die Stärkung der Energieeffizienz mit Energiedienstleistungen/Contracting stark gemacht.

    Die Rolle der Energiedienstleistungen bei der Steigerung der Energieeffizienz wird von den Großteil der beteiligten Stakeholder als elementar angesehen. Dennoch spielen Energiedienstleister im Zwischenbericht nur eine untergeordnete Gruppe. Contracting wurde zwar als Instrument mit aufgenommen, allerdings bisher nur für den Verkehrssektor (siehe S. 14 im Zwischenbericht).

    Wir werden uns im weiteren Prozess intensiv dafür einsetzen, dass Energiedienstleistungen mehr berücksichtigt werden und die Rahmenbedingungen verbessert werden.

    Den vollständigen Zwischenbericht finden Sie hier.
  • Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    Ganzheitliche Energiedienstleistungen für mehr Klimaschutz

    28.06.2021 | Neun Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende: In einem Positionspapier im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl zeigt der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) auf, wie mit ganzheitlichen Energiedienstleistungen der Schutz von Klima und Mietern sowie wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden können.

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: „Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum unzureichenden Klimaschutzgesetz macht deutlich, dass die Bundesregierung unbedingt weitaus größere Anstrengungen und Maßnahmen umsetzen muss, damit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz nicht verliert und die Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch die aktuellen Wahlprogramme zur Bundestagswahl der Parteien zeigen, dass dem Klimaschutz immer noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit unserem Positionspapier möchten wir Wege aufzeigen, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne dabei die Bürger unnötig finanziell zu belasten.“

    „Der verpflichtende Einbau von Wärmemengenzähler, die Verbesserung der Wärmelieferverordnung und die Schaffung eines bürokratiearmen Rahmens für Quartierslösungen mit Kundenanlagen sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende, die schnell und einfach umsetzbar sind. Daneben ist es erforderlich Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ so Dworschak zu den zentralen Maßnahmen im Positionspapier.

    „Die Zukunft der Energieversorgung wird aus unserer Sicht geprägt sein durch dezentrale und ganzheitliche Energieversorgungskonzepte in grünen Quartieren gepaart mit einer Koppelung der verschiedenen Sektoren Wärme, Strom und e-Mobilität. Dabei wird der optimal aufeinander abgestimmte Einsatz von Erneuerbaren Energien zusammen mit Energieeffizienzmaßnahmen entscheidend sein für ein Gelingen der Energiewende. Auch das Thema Klimatisierung wird im Zuge der zunehmenden Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen bei der Energieversorgung von Morgen.“ erläutert Dworschak die Vision des vedec für eine erfolgreiche Energiewende.

    Das vollständige Positionspapier finden Sie rechts unter Downloads.
  • Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    Beschluss Bundesrat zu Änderungen an AVBFernwärmeV

    28.06.2021 | Bundesrat berücksichtigt Hauptkritikpunkte aus der vedec-Stellungnahme.

    am 18.06.2021 berichteten wir über eine Empfehlung zweier Ausschüsse im Bundesrat mit weitereichenden Änderungen an der AVBFernwärmeV. Am vergangenen Freitag (25.06.2021) hat der Bundesrat im Rahmen der 1006. Plenarsitzung unsere Hauptkritikpunkte berücksichtigt im Beschluss.

    Folgende Punkte wurden im Beschluss jetzt nicht mehr mit aufgenommen:
     
    • Änderung der Höchstlaufzeit in § 32 Abs. 1, S. 1 AVBFernwärmeV von 10 auf 2 Jahre max.
    • Änderung automatische Verlängerungszeit von 5 auf 1 Jahr in § 32 Abs. 1, S. 2 AVBFernwärmeV
    • § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV mit seiner Abwendungsbefugnis wird gegenüber natürlichen Personen ausgeschlossen (keine Individualvereinbarung mit der WEG mehr möglich)
    • Sonderkündigungsrecht § 32 Abs. 4 – neu – AVBFernwärmeV bei Immobilienverkauf: „Ist der Kunde Eigentümer der mit Wärme zu versorgenden Räume, so kann er aus Anlass der Veräußerung der Immobilie den Versorgungsauftrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen.“

    Zum letzten Punkt bleibt jedoch die Empfehlung eines Sonderkündigungsrecht (Begründung zu neuen § 3 Anpassung der Leistung, S. 15/16):
     „Erfolgt der Verkauf innerhalb der Vertragslaufzeit, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass der Käufer den Versorgungsvertrag übernimmt. Diese Vorgabe erscheint als unverhältnismäßige Last für Verkäufer und sollte durch ein Sonderkündigungsrecht bei Veräußerung einer Immobilie mit angemessener Frist ersetzt werden.“

    Weiterhin mit enthalten sind u.a. folgende Punkte:

    • Veröffentlichungspflichten Internet zwingend, § 5 Abs. 3 FFVAV und § 1a AVBFernwärmeV (S.10) 
    • Leistungsanpassungsanspruch des Kunden, § 3 AVBFernwärmeV neu (S.14/15)
    • § 18 Absatz 1 Satz 2 bis 4 – neu (S.17)
    • Anpassung des § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV – öffentliche Bekanntgabe raus, stattdessen nun: „Eine Änderung einer Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“ (S.19)

    Im Sinne des Klimaschutzes begrüßen wir sehr, dass der Bundesrat insbesondere die Empfehlungen der Ausschüsse zur Vertragslaufzeit und automatischen Verlängerungszeit nicht aufgegriffen hat. 

    Allerdings fordert der Bundesrat im Beschluss insgesamt die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten:

    „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die AVBFernwärmeV weitergehend zu überarbeiten, da insbesondere im Hinblick auf die Änderung von Preisänderungsklauseln, Veröffentlichungspflichten, Preisregelungen und Preiskomponenten, Anpassung der Anschlussleistung, Kündigungsrechte und Vertragslaufzeiten Änderungsbedarf der AVBFernwärmeV gesehen wird.“

    Ggf. werden also auch von Seiten der Bundesregierung noch weitere Änderungsvorschläge kommen.
     
  • Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

    18.06.2021 | vedec bezieht Stellung zu den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz an den Bundesrat zur Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001.

    Wärmelieferung aus hocheffizienten und regenerativ betriebenen Erzeugungsanlagen und Wärmenetzen ist ein Schlüssel zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie erfordern aber eine hohe Anfangsinvestition, die in der Regel deutlich über dem liegt, was für technisch einfache und preisgünstige Öl- und Gasheizungen zu bezahlen ist. Die hohen Anfangsinvestitionen werden mit niedrigen Verbräuchen und/oder CO2-freier Wärme belohnt. In der Zusammenschau können sie preislich mit Öl- und Gasheizungen mithalten.
     
    „Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können“, so ist es unter Punkt 6 des Klimapakets der Bundesregierung von 2019 zu lesen, „wird zudem in der Gebäudeförderung ein Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/ Leasing.“

     Das funktioniert aber nur dann, wenn die hohen Anfangsinvestitionen über eine lange Vertragslaufzeit verteilt werden können. Solche Verträge sind heute auf der Grundlage der AVBFernwärmeV möglich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung bestehender Heizungsanlagen und bei der Versorgung neu geplanter und energetisch anspruchsvoller Quartiere und tragen so zu einer nachhaltigen Einsparung von CO2 bei.
     
    Die geplanten Änderungen insbesondere in Form der Verkürzung der in allgemeinen Versorgungsbedingungen zulässigen maximalen Laufzeit von 10 Jahren, das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Grundstücks und der Ausschluss von Preisänderungen durch Veröffentlichungen entziehen solchen Klimaschutzprojekten die Realisierungsgrundlage.

    Die Stellungnahme un die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat finden Sie rechts unter Downloads.
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

    07.06.2021 | Mit der BEG wurde eine Vereinheitlichung der Förderlandschaft vorgenommen und parallel auch die Problematik der De-minimis-Beihilfe-Regelung berücksichtigt. Das heißt konkret, dass Contractoren nicht nur antragsberechtigt sind, sondern auch nicht mehr wie bei früheren Förderprogrammen durch die Vorgaben der De-minimis-Beihilfe-Regelung eingeschränkt werden. Contractoren haben also keine Begrenzung bei der Fördersumme.

    Wir haben für Sie jetzt eine feste Rubrik zur BEG auf unserer Internetseite aufgenommen, in der Sie aktuelle Informationen in Bezug auf Contracting rund um die BEG erhalten. U.a. finden Sie dort auch Informationen zu den Änderungen durch die im Juni veröffentlichten neuen Richtlinien und FAQs.

    Für unsere Mitglieder stellen wir im internen Bereich eine Diskussionsgruppe zur Verfügung, in der sie sich über die Neuerungen und Änderungen durch das BEG austauschen können.