Autor: Volker Schmees

  • Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

    Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

    01.09.2022 | Gemeinsam mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der DENEFF EDL_HUB gGmbH haben wir am Dienstag, den 30.08.2022 einen Verbändebrief verfasst und an Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene versandt, um auf die Ungleichbehandlung der Wärmelieferung aufmerksam zu machen.

    Vor ein paar Tagen verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz die Absicht (der Bundesregierung), die Umsatzsteuer auf die Versorgung mit Erdgas von 19 % auf 7 % abzusenken, um die Mehrbelastungen auszugleichen. Diese Absenkung wird allerdings bei rund 20 – 25 % der Wohnungen in Deutschland, die mit Wärme aus Erdgas beheizt werden, nicht ankommen. Die Folge: massive Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrung.
    Wir empfehlen eine Gleichbehandlung von Erdgaslieferung und gewerblicher Wärmelieferung bei der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 % Umsatzsteuer belastet.
    Den gesamte Brief finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    29.08.2022 | Am 26.08.2022 haben wir gemeinsamen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgegeben.

    Die geplante Modernisierung der Vorschriften soll die Umsetzung der Wärmewende voranbringen, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung schaffen, mehr Transparenz schaffen, den Verbraucherschutz stärken und die Interessen der Anbieterseite angemessen berücksichtigen.

    Die geplanten Änderungen erreichen diese Ziele bei der Digitalisierung und Transparenz. Dem Verbraucherschutz wird sehr weiter Raum eingeräumt. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Wir halten es für ganz entscheidend zum Erreichen der Ziele der Wärmewende, dass Wärmelieferung verlässlich, kalkulierbar und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand durchgeführt werden kann. Nur dann ist sie massengeschäftstauglich und kann – auch im Rahmen digitalisierter Angebote – für einen breiten Massenmarkt zu tragbaren Preisen als Ermöglichungsmethode für eine schnelle Dekarbonisierung zum Einsatz kommen.

    In der Stellungnahme u.a.:

    – Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme

    – Unterscheidung zwischen zentralen Wärmenetzen und dezentraler Wärmelieferung

    – Kein Anpassungsrecht nach a), wenn der Wärmebedarf durch die bisherige Wärmelieferung schon unter Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird

    – Anpassungsrecht vom Vollzug der Maßnahmen abhängig machen

    – Erstreckung auf den Basispreis erforderlich

    – Klärung der Kündigungsmöglichkeit vor dem Energieträgerwechsel

    Die Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    Stellungnahme zum BMWK-Diskussionspapier zur Kommunalen Wärmeplanung

    22.08.2022 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.07.2022 ein Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ veröffentlicht und Länder, Kommunen und interessierte Stakeholder zur Konsultation eingeladen.

    In dem Diskussionspapier werden einige der zentralen Fragestellungen und Umsetzungsschritte dargestellt, die aus Sicht des BMWK für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und -versorgung adressiert werden sollten.

    Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gefordert. Aktuelle Klimaschutzprojekte dürfen dadurch auf keinen Fall ausgebremst werden.

    Die Stellungnahme und das Diskussionspapier finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Konzeptpapier 65 % Erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024

    Konzeptpapier 65 % Erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024

    22.08.2022 | Im Koalitionsvertrag ist eine entscheidende Vorgabe zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Wärmebereich enthalten. Sie sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Diese Regelung hat vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges eine neue Dringlichkeit erhalten, da mit einer ambitionierten Umsetzung dieser Vorgabe die Abhängigkeit von fossilem Erdgas schnell und effektiv reduziert werden kann. Die Regierungskoalition möchte daher, dass jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

    Wir begrüßen dieses Ziel grundsätzlich, sehen aber bei der konkreten Ausgestaltung noch einigen Anpassungsbedarf.

    Die Stellungnahme und das Konzeptpapier finden Sie bei den Downloads rechts.


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  • BGH-Urteil vom 01.06.2022 zu Preisänderungsklauseln

    BGH-Urteil vom 01.06.2022 zu Preisänderungsklauseln

    22.07.2022 | Nutzt ein Wärmelieferant in seiner Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis seine eigene Bezugskostenentwicklung als Änderungsfaktor des Arbeitspreises, verstößt dies nicht gegen das Transparenzgebot aus § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV. Damit erfährt das „echte Kostenelement“ höchstrichterliche Weihen.

    In dem vom BGH entschiedenen Fall (VIII ZR 287/20 vom 01.06.2022) hatte der für seine Wärmeversorgung lediglich Fernwärme beziehende Wärmelieferant in seiner Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis nur an einen Änderungsfaktor angeknüpft und zwar an „den jeweiligen Energiepreis (E) des Fernwärmeversorgers als effektivem Fernwärmepreis“. Das wurde u.a. aufgrund mangelnder Transparenz beanstandet und als nicht mit dem Transparenzgebot aus § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV vereinbar angesehen.

    Der BGH hat die Auffassung des klagenden Kunden abgewiesen und rechtkräftig entschieden, dass bei Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen das Transparenzgebot in § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV eine Erläuterung der Zusammensetzung der Bezugspreise des Wärmeversorgungsunternehmens, also insbesondere der diesen zugrundeliegenden vertraglichen und preislichen Bestimmungen (oder auch die namentliche Bezeichnung des Bezugslieferanten), nicht gebietet. Vielmehr genügt ein an die „jeweiligen Energiepreise des Fernwärmeversorgers“ anknüpfender Preisänderungsfaktor in einer Preisänderungsklausel dem Transparenzgebot aus § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV.

    Unser Mitglieder finden hier weitere Informationen und den gesamten Kommentar von Dr. Dirk Legler.
  • Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    Änderungsverordnung zur AVBFernwärmeV

    04.07.2022 | Gemeinsam mit dem DENEFF EDL_Hub und dem B.KWK haben wir Stellung zur Verordnung zur Änderung der AVBFernwärmeV zur Einfügung einer zeitlich erleichterten Preisweitergabeklausel in Fällen von § 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG follow-up Regelung) bezogen.

    Inhalt der Änderungsverordnung ist die Ergänzung der Absätze 5 bis 7 in § 24 AVBFernwärmeV. Diese enthalten eine Regelung zur zeitlich erleichterten Preisweitergabe von Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Kunden im Falle von verminderten Gasimporten. Die Regelung ist eine „follow-up-Regelung“ zu § 24 EnSiG für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene Fernwärme. Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, haben danach das Recht, die ihnen von ihren Gaslieferanten im Falle eines Gasnotstandes weitergebenen Preiserhöhungen zeitnah an ihre Kunden weiterzugeben. Den Unternehmen wird zur Vermeidung tiefgreifender Liquiditätsprobleme gestattet, den Zeitpunkt der Weiterreichung der Preiserhöhung abweichend von den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten zu wählen, im Übrigen bleibt die Systematik der Preisanpassung in der AVBFernwärmeV aber unverändert. Die Kunden erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

    Das grundsätzliche Ziel der geplanten Verordnung begrüßen wir, der vorliegende Vorschlag erreicht dieses Ziel jedoch nicht. Wir sehen das BMWK daher gefordert, hier unbedingt nachzubessern. Kerninhalte der Stellungnahme:

    – Keine Kostenweitergabe über geltende Preisänderungsklauseln möglich
    – Ausübungsfrist zu kurz
    – Ungleichbehandlung von Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen
    – Sonderkündigungsrecht führt zur Entwertung von Investitionen
    – Lösungsvorschlag: Anpassung § 24 Abs. 5 und Abs. 6

    Den Entwurf sowie die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    Koalitionsverträge für NRW und SH mit positiven Aspekten

    30.06.2022 | In dieser Woche haben sich sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein jeweils die Grünen zusammen mit der CDU auf einen Koalitionsvertrag geeignigt. Beide Koalitionsverträge bieten aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze, aber es gibt auch noch Luft nach oben.

    NRW
    Der Koalitionsvertrag greift einige unserer Kernforderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine für NRW auf. Dazu gehören insbesondere die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, sowie die Stärkung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten. Aber auch die hocheffziente KWK soll weiterhin eine wichtige Schlüsselrolle bei der Energieversorgung in NRW spielen. Die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger sollen verbessert werden. Insgesamt legt der Koalitionsvertrag einen großen Fokus auf die Umsetzung von Erneuerbaren Energien.

    Wir sehen viele Punkte positiv, hätten uns jedoch noch ein klareres Bekenntnis zu Energiedienstleistungen und der dezentralen Energieversorgung als Maßnahmen für ein Gelingen der Energiewende in NRW gewünscht.

    Schleswig-Holstein
    Der Koalitionsvertrag hat aus Sicht der Contracting-Branche positive Ansätze. So wurde Contracting als konkretes Umsetzungsinstrument für Klimaschutzmaßnahmen genannt, insbesondere für den Einsatz von Solarenergie. Konkret heißt es, dass Contracting-Modelle attraktiviert werden sollen. Außerdem setzt sich die neue Landesregierung u.a. für die Steigerung der Energieeffizienz ein, möchten bürokratische Hemmnisse für die Quartiersversrgung abbauen und Förderprogramme dafür aufsetzen sowie eine kommunale Wärmeplanung einführen. Wir freuen uns, dass die Parteien damit auch einige unserer Forderungen im Rahmen der Wahlprüfsteine umgesetzt haben.

    Wir begrüßen die Berücksichtigung von Contracting-Modellen im Koalitionsvertrag sehr, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Aussagen nicht nur auf die Solarenergie bezogen wären, sondern grundsätzlich auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

    Diskutieren Sie gerne auf unserer Communityplattform mit uns über die Koalitionsverträge. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um die Landtagswahlen.
  • Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

    Zusammen mit der DENEFF und dem B.KWK haben wir Stellung zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz bezogen. Die grundsätzliche Idee einer sozial gerechten Aufteilung der CO2-Kosten begrüßen wir zwar, allerdings werden im Gesetzesentwurf dezentrale Versorgungsmodelle diskriminiert im Vergleich zur großen Fernwärme. Auch biogene Brennstoffe werden deutlich benachteiligt, was im Sinne des Klimaschutzes nicht sein darf.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf eine Aufteilung der CO2-Kostenbestandteile der Heizkosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei den Wohn- als auch bei den Nichtwohngebäuden geeinigt. Demnach soll die Aufteilung der CO2-Kosten ab 2023 nach einem Stufenmodell erfolgen, welches sich an den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Gebäudefläche orientiert. Bei Gebäuden mit dem höchsten direkten CO2-Ausstoß tragen Vermietende 90 % der CO2-Kosten – je geringer der CO2-Ausstoß, desto höher die Beteiligung der Mietenden, die bei effizienten Neubauten oder sehr gut sanierten Gebäuden 100% der (dann nur relativ geringen) CO2-Kosten tragen sollen.

    Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von CO2 auf Heiz- und Brennstoffe erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bisher haben die Mietenden die CO2-Kosten allein tragen müssen.

    Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die vollständige Umlage der Kosten auf die Mietenden keine Anreize für Investitionen in Klimaschutz schafft. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz eines Stufenmodell als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleiben noch einige Fragen und Details der Ausgestaltung offen – diese müssen nun möglichst schnell geklärt werden.

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads. Diskutieren Sie gerne in der Community mit uns zum neuen Gesetz. Zur Community
  • Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Wahlprüfsteine Nordrhein-Westfalen

    Sie finden die Folge auch bei Apple Podcasts.
    Foto © Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Bernd Schälte
    09.05.2022 | vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in NRW.

    Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (vedec) hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Alle Parteien sehen die Effizienzdienstleistung Contracting als wichtigen Impulsgeber für das Ziel der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Auch die Dezentralität der Energieversorgung und die Steigerung der Energieeffizienz stehen im Fokus der Parteien. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes NRW. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW.

    So äußert sich die SPD beispielsweise wie folgt: „Energiedienstleistungen bieten die Möglichkeit der passgenauen verbraucherfreundlichen Versorgung mit einzelnen Komponenten des Energiebedarfs, aber auch ganzheitlich aus einer Hand. Dazu sind Energiedienstleistungen geeignet, eine dezentrale organisierte Energieversorgung zu unterstützen.“ Die Grünen äußern sich dazu wie folgt: „Wir Grüne sind davon überzeugt, dass Energiedienstleistungen in den nächsten Jahren eine wachsende Bedeutung haben werden.“ Auch die FPD sieht das sehr ähnlich: „Wir brauchen innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen, die den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht werden. Energiedienstleister leisten einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.“

    Tobias Dworschak, vedec Geschäftsführer: “Wir begrüßen die Aussagen der Parteien sehr. Jetzt gilt es den Worten auch Taten folgen zu lassen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Energiedienstleistungen ihre volle Wirkung beim Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in NRW und ganz Deutschland entfalten können.”

    Auch beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind die Parteien sich einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die CDU äußert sich wie folgt dazu: „Mieterstrommodelle und Quartierslösungen müssen weiter vereinfacht werden. Der Wegfall der EEG-Umlage ist dafür ein wichtiger erster Schritt, es gilt aber auch weitere bürokratische Hürden abzubauen.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in NRW. Im Rahmen des Podcast haben wir u.a. mit Dr. Christian Untrieser (Sprecher für Wirtschaft, Energie und Landesplanung der CDU in NRW) und Wibke Brems (Sprecherin für Klimaschutz, Energie, Bergbausicherheit und Anti-Atom-Politik von Bündnis 90/Die Grünen in NRW) über die Energiewende in NRW gesprochen.

    Timestamps:

    Wahlprüfsteine im Überblick (0:13 min)

    Interview mit Dr. Christian Untrieser, CDU (7:01 min)

    Interview mit Wibke Brems, Bündnis 90/Die Grünen (17:54 min)

    Der Blick der Branche auf die Landtagswahl: Im Gespräch mit Bernd Schmidt, EVO (31:39 min)
  • 100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

    17.03.2022 | Die Ampelkoalition ist seit heute 100 Tage im Amt. Was hat sie in dieser Zeit erreichen können bei der Energiewende und beim Klimaschutz? Der vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting zieht Bilanz aus Sicht der für die Erreichung der Ziele so wichtigen Energiedienstleistungsbranche.

    Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sehen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen vor. Diese sollen jetzt in einem Osterpaket umgesetzt werden. Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Zwar ist mit dem derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen.“

    So werden im Rahmen des Osterpakets beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

    Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen des aktuellen Entwurfs in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. „Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien.“ so Dworschak weiter.

    Außerdem hat die Bundesregierung es bisher verpasst, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz Erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.