Autor: Volker Schmees

  • Stellungnahme zur Änderung zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

    Stellungnahme zur Änderung zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

    06.03.2023 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat uns zu einer Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Gesetze (Anpassungsnovelle) eingeladen. Heute haben wir fristgerecht unsere Stellungnahme zusammen mit dem DENEFF EDL_HUB und dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) eingereicht.

    Die Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigten uns, dass das Gesetz an einigen Passagen unbedingt angepasst werden muss. Mit dem Entwurf wurden bereits erste wichtige Änderungen aufgenommen (z.B. die Ergänzung von § 27 Abs. 1 Satz 7 sowie die Streichung von § 15 Abs. 3). Dennoch gibt es weiteren dringenden Anpassungsbedarf, den wir in der Stellungnahme erläutern.

    Rechts unter Downloads finden Sie den Gesetzesentwurf und unsere Stellungnahme.


    Anzeige
  • Stellungnahme zum Vergaberecht

    Stellungnahme zum Vergaberecht

    22.02.2023 | Vom 29.12.2022 bis 14.02.2023 hat eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stattgefunden. Wir haben uns mit einer Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.

    Ziel der Bundesregierung ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Grundsätzlich begrüßen wir das geplante Vorhaben sehr, allerdings gibt es in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf.
     
    Unsere Stellungnahme basiert auf einen Fragebogen, der in fünf Aktionsfelder untergliedert ist:
     
    – Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung
    – Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung
    – Digitalisierung des Beschaffungswesens
    – Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren
    – Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen

    Hier weitere Informationen dazu. Die Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


    Anzeige
  • FAQ zur Erdgas-Wärme- und Strompreisbremse

    FAQ zur Erdgas-Wärme- und Strompreisbremse

    08.02.2023 | In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg haben wir FAQ zur Erdgas- und Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse erstellt. In unserem 23-seitigen Dokument beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen zum Thema. Beachten Sie bitte, dass diese derzeit nur Mitgliedern und den Teilnehmern unseres Seminars am 15.02.2023 zur neuen Rechtslage (siehe unten) vorbehalten sind.
    1) Wer ist Begünstigter der Wärmepreisbremse?
    2) Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
    3) Hat der Wärmelieferant (als Gaskunde) einen Anspruch auf den Preisdeckel/ Preisbremse gegenüber seinem Erdgaslieferanten?
    4) Welchen Anspruch hat der Wärmekunde gegenüber dem Wärmelieferanten?
    5) Über welchen Zeitraum gilt die Wärmepreisbremse?
    6) Referenzpreis für Wärme: Sind die Messentgelte im Preisdeckel inbegriffen oder wie gewohnt separat zu erfassen?
    7) Wie ist der § 12 zu verstehen? Sind individuell vereinbarte Preisgleitklauseln mitunter unwirksam? (nach dem EWPBG)
    8) Wie fallen die Zahlungsverpflichtungen nach § 11 aus? Welche Kundengruppen sind betroffen?

    27) …
    1) Wer ist Begünstigter der Strompreisbremse?
    2) Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
    3) Über welchen Zeitraum gilt die Strompreisbremse?
    4) Gilt die Strompreisbremse für jede einzelne Entnahmestelle oder für die Summe aller Entnahmestellen innerhalb einer Versorgungssituation?
    5) Wie fällt die Höhe der Strompreisbremse aus?
    6) Bezieht sich die Strompreisbremse auf den Arbeitspreis oder auch den Grundpreis?
    7) Zuordnung: Welche Kategorien gibt es und für welchen Letztverbraucher gelten diese?
    8) Was gilt für einen Energiedienstleister, der seinen Kunden nicht selbst mit dem Reststrom beliefert? (lediglich „Mieterstrom“, der aber nicht ausreicht)

    12) Wir beziehen voraussichtlich zum 01.05.2023 erstmalig Erdgas und können daher keine historischen Verbräuche vorweisen. Der Contractingbetrieb wurde zuvor von einem anderen Unternehmen
    organisiert. Zudem stehen für das Jahr 2023 umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an. Wie verhält es sich bei einer solchen Ausgangssituation mit unserem Strombezug. Können wir von der
    Strompreisbremse profitieren?
    Sie sind Mitglied, aber haben noch keinen Zugang? Dann schnell noch ein Kundenkonto anlegen und Zugang sichern. Fragen dazu stellen Sie gerne an marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de oder tilmann.quast@ved.ed.ka.kbit.de.
    Passend dazu bieten wir am 15.02.2023 ein Onlineseminar zur neuen Rechtslage an. Unsere Experten stellen Ihnen die neuen Gesetze vor und diskutieren mit Ihnen die wichtigsten Fragen. Sie erfahren, welche Pflichten der Energiedienstleister und der dezentrale Stromlieferant aus diesen neuen Gesetzen haben. Alle, die an dem Seminar teilnehmen, erhalten zudem die FAQ. Weitere Infos dazu finden Sie hier.


    Anzeige
  • Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

    Vorschläge zur Erdgas- und Wärmepreisbremse


    Anzeige
    12.12.2022 | Die Wärmepreisbremse muss von einer Vielzahl von Wärmeversorgungsunternehmen umgesetzt werden. Ihnen wird damit die Aufgabe übertragen, dass die Entlastung rechtzeitig und in richtiger Höhe bei Bürgern und Unternehmen ankommt. Den Wärmeversorgungsunternehmen werden damit faktisch staatliche Aufgaben übertragen. Damit dieses überhaupt funktioniert, ist es erforderlich, die Regelungen so eindeutig wie möglich zu formulieren und den Wärmeversorgungsunternehmen keine unangemessenen Risiken bei der Ermittlung der Entlastung aufzuerlegen. Wir haben uns daher mit beigefügten Vorschlägen und Anmerkungen (zusammen mit dem DENEFF EDL_HUB und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands) zum Gesetz in der letzten Woche an MdBs und Bundesrat gewendet.

    Die Vorschläge sind eine Ergänzung zu unserer Stellungnahme zusammen mit dem B.KWK zu den Empfehlungen der Experten:innen-Kommission an die Bundesregierung zur Gaspreisbremse.

    Unsere Positionen finden Sie rechts unter Downloads.
  • CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    CDU/CSU fordert stärkere Nutzung der Potenziale von Contracting

    Der Bundestag stimmt heute über einen Antrag der Unionsfraktion für eine Strategie zur Wärmewende ab. Die Union möchte die Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten. U.a. fordern sie „die Potentiale gewerblicher Wärmelieferungen/Contracting stärker zu nutzen, um das Lösungsangebot zur Umgestaltung der Wärmeversorgung zu erweitern“ unddie Wärmewende technologieoffen zu gestalten und beispielsweise die Potentiale von KWK-Anlagen als erneuerbare Energien zu definieren und genauso wie Wärmepumpen im BEG festzuschreiben“.
     
    Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Wir begrüßen den Antrag sehr. Die Umsetzung der notwenigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Wärmewende ist anspruchsvoll und kann nur von Energie-Profis wie Contractoren/Energiedienstleistern durchgeführt werden. Contracting zeichnet sich durch seine Technologieoffenheit und ein hohes Maß an Energieeffizienz aus und sollte daher von der Politik unterstützt werden.“
     
    „In der Praxis ist jedoch oftmals das Gegenteil der Fall. So verhindert bereits seit 2013 die Wärmelieferverordnung die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare im Mietwohngebäudebestand. Eine Novelle ist längst überfällig und die Bundesregierung muss jetzt schnell und entschlossen handeln. Ansonsten bleiben große Einsparpotentiale ungenutzt.“
     
    Was muss sich konkret ändern?
    In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß Wärmelieferverordnung (WärmeLV) müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.
     
    Diese Gesetzeslage stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Das Problem ist, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich, entsprechend den Vorgaben der WärmeLV, angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden.
     
    Außerdem sollte beim Einsatz von Erneuerbaren Energien nicht die vollen Vorjahreskosten als Referenzwert herangezogen werden.

    Den Antrag finden Sie im Anhang.


    Anzeige
  • Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

    Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

    03.11.2022 | Nachdem wir noch am 28.10. eine Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme abgegeben haben, folgte am 02.11.2022 die Verabschiedung durch das Bundeskabinett.

    Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten. Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier.

    Inhaltlich gibt es aus Sicht der Wärmelieferanten noch einige Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf.
     
    Wärmeversorgungsunternehmen sind demnach jetzt berechtigt, bei der Leistung der finanziellen Kompensation zwischen dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen zu wählen (siehe § 4). Außerdem gibt es jetzt eine Ausnahme gegenüber Kunden, deren Jahresverbrauch je Entnahmestelle 1.500.000 kWh übersteigt, es sei denn, der Kunde bezieht die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes oder es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.
     
    Unsere Mitglieder finden dazu weitere Informationen in unserer Community.
    In der Veranstaltung am 11.11.2022 von 10:00 – 11:30 Uhr sollen die dann voraussichtlich als Gesetz beschlossenen Regeln erläutert und die Umsetzungsschritte im Wärmeversorgungsunternehmen dargestellt und erörtert werden.

    Alle Informationen zum Seminar finden Sie hier.


    Anzeige
  • Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme

    Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme

    28.10.2022 | Wir haben gestern einen Entwurf für ein Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme erhalten. Das Bundeskabinett soll laut aktuellem Zeitplan den gesetzlichen Änderungsantrag am 2. November beschließen. Am 10. November soll der Bundestag beraten und am 11. November in einer Sondersitzung das Gesetz verabschieden. Unsere Stellungnahme an das BMWK dazu finden Sie rechts unter Downloads.

    Für unsere Mitglieder haben wir die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der Contractoren in unserer Mitgliederinfothek zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Gesetzesentwurf.


    Anzeige
  • Wahlprüfsteine zur  Landtagswahl in Niedersachsen

    Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen

    29.09.2022 | Am 09.10.2022 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Energiedienstleistung Contracting von den Parteien als wichtiges Instrument angesehen wird, um das Klima zu schützen und die Energiewende in Niedersachsen und ganz Deutschland weiter voranzutreiben. Neben den Einsatz von Erneuerbaren Energien und Biogas sehen die Parteien auch die Kombination mit Effizienzmaßnahmen als eine wichtige Säule für den Klimaschutz. Klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen spielen aus Sicht der Parteien eine besonders wichtige Rolle. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen.

    Konkret gefragt wurde nach der Rolle von Energiedienstleistungen bei der Umsetzung der Energiewendeziele des Landes Niedersachsen. Alle Parteien sehen die Energiedienstleistung Contracting als wichtiges Instrument für den Klimaschutz und der Umsetzung der Klimaneutralität in Niedersachsen. So äußerte sich beispielsweise die CDU wie folgt: „Alle Facetten der Energiedienstleistungen können einen Mehrwert in der derzeitigen Situation haben. Contractingmodelle können ein Hebel sein, um Hauseigentümer bei Investitionen zu entlasten und die Ziele schneller zu erreichen. Die dezentrale Energieerzeugung vor Ort ist unerlässlich für eine effiziente und nachhaltige Energiepolitik.“ Die FDP sieht das ähnlich: „Um den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden, benötigen wir innovative Geschäftsmodelle und Energiedienstleistungen.“

    Volker Schmees, Referent für Politik im vedec: „Die Parteien haben die Wichtigkeit von Energiedienstleistern als Umsetzer der Energiewende und der Klimaneutralität in Niedersachsen und ganz Deutschland erkannt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt gilt es jedoch auch zeitnah konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Hemmnisse vorallem im Gebäudebestand zu beseitigen.“

    Beim Thema Quartierslösungen und dezentraler Energieversorgung mit Mieterstrom sind sich die Parteien ebenfalls einig und stehen derartigen Lösungen sehr positiv gegenüber. Die Grünen äußern sich wie folgt dazu: „Wir werden Modellprojekte zur Umsetzung von klimaneutralen Quartieren verstärkt fördern und uns im Bund für den Abbau unnötiger regulatorischer Hürden einsetzen.“ Die LINKEN möchten ebenfalls bürokratische Hürden abbauen: „Dezentrale Quartieransätze sind unverzichtbar für eine Sektorenentkopplung. Die Energiegesetzgebung ist mit vielen unterschiedlichen Verordnungen und Gesetzen, sowie vielen unbestimmten Rechtsbegriffen viel zu kompliziert und muss vereinfacht werden.“

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads. Außerdem befasst sich die aktuelle Folge unseres Podcast mit der Wahl in Niedersachsen. Im Interview haben wir diesmal Umwelt- und Energieminister Olaf Lies (SPD), der interessantes zu Quartierslösungen, zur Gaslage und „Mutmacher-Signale“ gibt. Außerdem hat Martin Bäumer (Stellv. Vors. CDU, Energie-Sprecher) bereits Erfahrung mit Contracting, Christan Meyer (Stellv. Fraktionsvors. Die GRÜNEN) braucht den Turbo bei Erneuerbaren Energien und Jessica Kaußen (Fraktionsvors. Die LINKE) findet, dass zu viel Potentiale verschenkt werden.

    Timestamps

    Interview Olaf Lies (SPD) (5:00)
    Interview Martin Bäumer (CDU) (20:05)
    Interview Christian Meyer (Bündnis´90/DIE GRÜNEN) (35:04)
    Interview Jessica Kaußen (DIE LINKE) (53:54)


    Anzeige
  • Wärmewende braucht hocheffiziente Energiedienstleistungen

    Wärmewende braucht hocheffiziente Energiedienstleistungen

    23.09.2022 | Eine erfolgreiche Wärmewende kann nur mit Hilfe von hocheffizienten und dezentralen Energiedienstleistungen funktionieren. Dies ist eine der Kernbotschaften beim hybriden Jahreskongress des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting vom 20./21.09.2022 vor rund 100 Teilnehmern in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin.

    Die Politik erkennt die Wichtigkeit von Energiedienstleistungen zunehmend an. So äußerten sich zum Auftakt des Kongresses in einer Diskussionsrunde mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Andreas Lenz (CSU), Konrad Stockmeier (FDP) und Markus Hümpfer (SPD) alle anwesenden positiv gegenüber der Energiedienstleistung Contracting. Aus Sicht von Dr. Andreas Lenz helfen Contracting-Lösungen bei der Energie – und Wärmewende. Dr. Lenz kritisiert außerdem den Fokus der Bundesregierung auf strombasierte Maßnahmen und möchte sich dafür einsetzen, dass Biogas als wichtige Komponente für eine Dekarbonisierung des Gebäudesektors anerkannt und gleichberechtigt behandelt wird. Bei der Wärmelieferverordnung sind sich alle drei einig: Eine Novelle muss schnellstmöglich erfolgen, um mehr Erneuerbare Energien in den Wohngebäudebestand zu bekommen. Sie versprechen, sich beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) für eine zeitnahe Umsetzung einzusetzen.

    „Die dramatischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und des ungebremsten Klimawandels haben uns einmal mehr aufgezeigt, dass jetzt schnell und entschlossen gehandelt werden muss! Ein weiteres zögern hätte fatale Auswirkungen auf das Klima und würde die Armut in Deutschland und der ganzen Welt noch weiter verstärken. Die Einsparpotentiale durch die Energiedienstleistung Contracting müssen jetzt entfesselt werden und die notwendigen Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Umsetzung im Gebäudebestand geschaffen werden. Wir freuen uns daher sehr, dass die Politik die Wichtigkeit von Contracting-Lösungen zunehmend anerkennt. Jetzt gilt es den Worten Taten folgen zu lassen.“, so Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender des vedec.

    Auch aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gab es zuletzt positive Signale. So werden im Rahmen der aktuell geplanten Novelle der AVBFernwärmeV Contracting-Lösungen zutreffender Weise als klima- und mieterfreundlich bezeichnet.

    Welche großen Einsparmöglichkeiten Contracting-Lösungen bieten, wurde einmal mehr deutlich bei der Verleihung des Contracting Awards zusammen mit dem Verlag Energie & Management im Rahmen der Opening-Night zum Kongress. Alle zwei Jahre werden herausragende Energiedienstleistungen gekürt.

    Der Gewinner des diesjährigen Awards ist ein Projekt der EDG (EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbh) mit dem „Energieeffizienzcluster Schulzentrum Nieder-Olm“. Zweitplatzierter wurde die E1 Energiemanagement mit einem Energiespar-Contracting im Märkischen Kreis und für Platz drei überzeugte die EnBW Contracting mit einem Wärmeversorgungskonzept im Bodenseekreis. Die drei Gewinner zeichnen sich laut Jury vor allem durch ihren Vorbildcharakter aus, wie Energie- und Wärmewende – insbesondere im Bestand öffentlicher Liegenschaften – in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort gelingen kann. 

    Weiteres zu den Gewinnern finden Sie hier.
    Politik-Talk mit Gastgeber und Moderator Tobias Dworschak (vedec), Konrad Stockmeier (FDP), Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) und Markus Hümpfer (SPD) auf der Opening-Night
    Tobias Dworschak führt in den Jahreskongress ein
    Ein Dankeschön an unsere Beiräte für die geleistete Arbeit
    Zuerst die Vorträge z.B. von Carolin Süß (Vattenfall Energy Solution)…
    … und Rolf Ellringmann (Viessmann Deutschland)
    … dann ein paar Pausengespräche
    Sobald die Fotos unseres Fotografen fertig sind, finden Sie hier noch weitere und schönere Fotos. Schauen Sie immer mal wieder rein…


    Anzeige
  • Stellungnahme zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

    Stellungnahme zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

    06.09.2022 | Gestern haben wir vom Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf einer Formulierungshilfe eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz erhalten. Den Verbänden wurde gerade einmal eine Rückmeldefrist von 24h eingeräumt. Dennoch haben wir kurzfristig Stellung bezogen.

    Bei einer Umsetzung gemäß des vorliegenden Entwurfs, werden die Verbraucher von rund 20 – 25 Prozent des Wohngebäudebestands ohne hinreichenden sachlichen Differenzierungsgrund von der sozialpolitisch motivierten Umsatzsteuerermäßigung ausgenommen. Die hocheffiziente Wärmelieferung darf nicht bei der Reduzierung von Umsatzsteuersätzen vergessen werden.

    Ein Erdgaskunde – Eigentümer oder Vermieter – der selbst seine Erdgasheizung betreibt, wird nach dem aktuellen Entwurf in der Erdgaslieferung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Die Verbraucher bezahlen ebenso 7 Prozent Umsatzsteuer.

    Im Nachbargebäude wird ebenfalls Erdgas zur Beheizung eingesetzt, allerdings hat der Vermieter hier einen Contractor, Energiedienstleister oder ein Stadtwerk damit beauftragt, diese Heizung hocheffizient zu betreiben und Wärme an die Verbraucher zu liefern. Hier greift die reduzierte Umsatzsteuer nicht, die Verbraucher werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet. Damit werden rund 20 – 25 Prozent der Wohnungen in Deutschland, die mit hocheffizient erzeugter Wärme aus Erdgas versorgt werden deutlich benachteiligt.

    Angesichts des enormen Kostendrucks, der in den kommenden Heizperioden auf die Verbraucher zukommt, bemüht sich die Bundesregierung intensiv darum, Entlastungen im Erdgasbereich zu schaffen. Um massive Ungerechtigkeiten im Wärmemarkt zu vermeiden, fordern wir den Gesetzesentwurf so zu gestalten, dass für den gesamten gasbasierten Wärmemarkt eine entlastende Wirkung für die Verbraucher erreicht werden kann.

    Eine Gleichstellung ist verfassungsrechtlich geboten. Der Gesetzgeber überschreitet die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.

    Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet.

    Volker Schmees, Referent für Politik im vedec: „Das BMF hat die Folgen durch den Gesetzesentwurf nicht ausreichend durchdacht. Es darf einfach nicht sein, dass ein großer Anteil der Verbraucher deutlich benachteiligt wird. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern im Sinne der sozialen Gerechtigkeit.“

    Die vollständige Stellungnahme und den Entwurf der Formulierungshilfe finden Sie rechts unter Downloads.


    Anzeige