– Energiekonzept ignoriert Chancen des Ausbaus dezentraler Erzeugungsstrukturen, allen voran der Kraft-Wärme-Kopplung – Widersprüchlicher Umgang mit dem Markt für Energiedienstleistungen – Forderung an ein zukunftfähiges Energiekonzept – Angebot an die Bundesregierung
Die Bundesregierung will die Energiesteuererstattung für den Effizienzmotor Wärmeversorgung streichen. Damit gefährdet sie ihr eigenes Ziel: Den Klimaschutz. Der Klimaschutz durch Energiedienstleister wird abgestraft.
Der VfW hat seine Mitglieder dazu aufgerufen, die VfW-Stellungnahmen zum Thema Energie- und Stromsteuer an die zuständigen Abgeordneten in den einzelnen Wahlkreisen weiterzuleiten. Beigefügtes Anschreiben soll ihnen dabei eine Hilfe sein. (Word)
Das BMF hat erneut einen aktuellen Referentenentwurf eingereicht und der VfW hat dazu gemeinsam mit dem AGFW e.V. und dem ESCO Forum im ZVEI am 18.08.2010 eine gemeinsame Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf für ein Gesetz zur „Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform (Haushaltsbegleitgesetz 2011)“ vom 12.08.2010 an die Ministerien BMF, BMU, BMWi und BMVBS gesandt.
Neue Heizkessel mit Brennwerttechnik, drehzahlgeregelte Umwälzpumpen, energiesparende Beleuchtung, Geschossdeckendämmung und der Einbau eines gasmotorischen BHKW zur hocheffizienten Erzeugung von Strom und Wärme. Dies sind nur einige von über 60 Maßnahmen, mit denen die Stadt Sehnde bei Hannover ihren Energieverbrauch im Rathaus, in der Kooperativen Gesamtschule (KGS) und in neun weiteren öffentlichen Gebäuden um 30 % senken will.
In dem Vertragswerk verpflichtet sich die E1 Energiemanagement (damals WISAG), in den kommenden 14 Jahren jährlich rund 130.000,00 Euro (brutto) Energiekosten einzusparen. Der private Energiedienstleister investiert in die Anlagentechnik und die Gebäude gut 900.000,00 Euro (brutto), die sich über die gesamte Vertragslaufzeit allein aus den Einsparungen refinanzieren.
Erneuerung von alten Heizungsumwälzpumpen gegen drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen Installation von Strangregulierventilen und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilungssysteme Nachrüstung von FUs für Ventilatoren zur bedarfsgerechten Anpassung der Volumenströme in RLT-Anlagen Optimierung der Betriebsweise der Wärmeerzeugung und der Heizkreise Umbau von Leuchten auf T5-Leuchtmittel und elektronische Vorschaltgeräte Umbau von Leuchten auf T5-Leuchtmittel und elektronische Vorschaltgeräte Erneuerung der MSR-Technik und Einsatz einer webbasierten Gebäudeleittechnik Implementierung eines webbasierten Energiecontrollingsystems Dämmung oberster Geschossdecken
900.000,00 EUR
600 t CO2 im Jahr (35 %). 130.000,00 EUR (brutto) weniger Energiekosten.
387.627 Euro/a (netto)
111.404 EUR/a netto (28,7 % der Baseline)
ERFAHRUNGEN
Die Stadt Sehnde muss keinerlei Ausgaben tätigen und erhält zunächst eine Einsparbeteiligung in Höhe von rund 9.000 Euro (brutto) pro Jahr. Nach Ablauf des Vertrages kommen die Einsparungen in voller Höhe dem Kommunalhaushalt zu Gute.
Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung derzeit Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz verhandelt, hat uns das BMU gebeten, einen Fragebogen zu beantworten. Ziel des BMU ist es, die Argumentationsposition zur weiteren Förderung von effizienzsteigerndem Contracting gegenüber dem Finanzministerium zu verbessern.
Am 8. Januar 2010 wurde das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von den beiden Contracting-Verbänden angeschrieben, um den derzeit ob der Rechtsprechung in Deutschland bestehenden Schwebezustand aufzulösen.
Am 04. Mai 2010 wurde Herr Dr. Tobias Pohl vom BMWi dazu angeschrieben.
Das BMF hat einen aktuellen Referentenentwurf eingereicht. Der VfW hat erneut zusammen mit dem ESCO Forum im ZVEI am 27.04.2010 eine gemeinsame Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ vom 23.04.2010 an die Ministerien BMF, BMU, BMWi und BMVBS gesandt.
Der VfW hat zusammen mit dem AGFW und dem ESCO Forum im ZVEI am 17.3.2010 eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ vom 23.2.2010 an das Bundesministerium für Finanzen versandt. Die weiteren Ministerien BMU, BMWi und BMVBS wurden hier ebenfalls informiert.
Dem Verband für Wärmelieferung e.V. liegen Informationen vor, nach denen der Zugang aller Energiedienstleister (auch Fernwärmeunternehmen) zu den Steuervergünstigungen des Produzierenden Gewerbes beschränkt werden soll. Das soll entsprechend den nicht umgesetzten Ansätzen aus der Energiesteuernovelle vom Anfang des Jahres 2006 zur Verhinderung von Steuermissbrauch erfolgen.