Autor: Volker Schmees

  • Positionspapier zur Europawahl

    Positionspapier zur Europawahl

    08.04.2024 | Vom 06. bis 09.06.2024 wählen die Bürger:innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Im Vorfeld zur Wahl haben wir ein Positionspapier mit fünf Impulsen zur erfolgreichen Wärmewende in Europa erstellt.

    Die kürzlich vom EU-Parlament gebilligte Novelle der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) gibt zwar ein Senken des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs für Wohngebäude vor (bis 2030 um mindestens 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 %), allerdings fehlen konkrete Vorgaben für die Gebäudesanierung. Umso wichtiger ist es daher, die Energieeffizienz in den Heizzentralen zu optimieren. Mit der Energiedienstleistung Contracting sind große Energieeffizienzsteigerungen möglich. Dafür gilt es, die Rahmenbedingungen sowohl auf Europäischer Ebene als auch in Deutschland zu verbessern. Im dem Positionspapier zeigen wir auf, wie die Wärmewende mit fünf schnellen und sozialverträglichen Maßnahmen in der EU gelingt.

    Kernforderungen des Positionspapiers:

    1. Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wärmelieferung mit Erneuerbaren Energien im Wohngebäudebestand verbessern
    2. Dezentrale Energieversorgungslösungen und Fernwärmenetze in Europa gleichbehandeln
    3. Öffentliche Hand: Verpflichtendes Energieeffizienzkriterium in öffentlichen Ausschreibungen
    4. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
    5. Rahmenbedingungen für Quartierslösungen verbessern

    Rechts unter Downloads finden Sie das vollständige Positionspapier.


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  • Verbändebündnis: WärmeLV auf Erneuerbare ausrichten

    Verbändebündnis: WärmeLV auf Erneuerbare ausrichten

    28.02.2024 | Der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) fordert gemeinsam mit den Immobilienwirtschaftsverbänden BFW, GdW, IVD, VDIV und ZIA die Bundesministerinnen und Bundesminister Dr. Marco Buschmann, Dr. Robert Habeck, Klara Geywitz und Steffi Lemke dazu auf, die Wärmelieferverordnung konsequent auf Erneuerbare Wärme auszurichten.

    Trotz vorhandener Lösungen können Mietwohngebäude oftmals nicht an Fernwärme- und Gebäudenetze angeschlossen werden. Die Umstellung scheitert in den meisten Fällen an der fehlenden Kostenneutralität. Doch der enorme Modernisierungsbedarf alter Heizungsanlagen erfordert ein schnelles Handeln.

    „Die exklusiven Zahlen unserer Mitglieder sind alarmierend. Im Jahr 2022 hat nur noch bei 17 % aller angefragten Contracting-Projekte ein erstmaliges Umstellen von Eigenversorgung eines Gebäudeeigentümers auf gewerbliche Wärmelieferung stattgefunden. Die Wärmewende findet faktisch nicht mehr im vermieteten Wohnbestand statt“, warnt Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec e.V. Auf der einen Seite sind die Anforderungen des Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetzes zu erfüllen, auf der anderen Seite sind Erneuerbare Energieträger in der WärmeLV mit fossilen Energieträgern und deren Preisstrukturen gleichgesetzt. Das passt nicht zusammen und ist für Vermieter:innen, Mieter:innen und Wärmelieferanten nachteilig. Der Grund: Eine Umstellung auf eine Versorgung mit Erneuerbaren Energien führt nach der gesetzlichen Grundintention nicht zwingend zu Verbrauchs- und Kosteneinsparungen.

    „Es gilt eine Lösung zu finden, die eine Erneuerbare Wärmeversorgung ermöglicht und Mieter:innen gleichzeitig vor ungerechtfertigten Kostensteigerungen schützt“, so Dworschak. „Wir fordern die zuständigen Bundesministerien dazu auf, sich zeitnah für eine Novelle der WärmeLV einzusetzen, damit wir die Wärmewende endlich im Wohngebäudebestand umsetzen können.“

    Rechts unter Downloads finden Sie den gemeinsamen Verbändebrief.


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  • Stellungnahme zum Herkunftsnachweisregister

    Stellungnahme zum Herkunftsnachweisregister

    18.12.2023 | Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat eine 2. Verbändeanhörung zum Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme oder Kälte (HKNRV) gestartet, wozu wir Stellung beziehen. Bereits beim ersten Entwurf zur HKNRV haben wir angemerkt, dass nicht eindeutig geregelt ist, ob sich die Pflicht zum Ausstellen für Herkunftsnachweise auch auf die für ein einzelnes Gebäude gelieferte Wärme bezieht. Das heißt für den nicht netzgebundenen Verbrauch. Der neue Entwurf schafft leider auch keine Klarheit. Wir fordern daher in der Stellungnahme eine eindeutige Klarstellung in der Verordnung. Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen ein.

    Das Herkunftsnachweisregistergesetz sieht vor, dass Herkunftsnachweisregister für Gas, einschließlich Wasserstoff, und für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden. Herkunftsnachweise (HkN) sollen dazu dienen, einem Kunden oder Energieverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der von ihm genutzten oder an ihn gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Herkunftsnachweise sollen Transparenz und einen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten.

    Rechts unter Downloads finden Sie die Stellungnahme.


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  • Stellungnahme zur Energie- und Stromsteuer

    Stellungnahme zur Energie- und Stromsteuer

    23.10.2023 | Wir haben Stellung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), der Energiesteuer- Durchführungsverordnung (EnergieStV) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom Bundesministerium für Finanzen bezogen. Aus unserer Sicht muss auch beim klima- und mieterfreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell eine Steuerbefreiung greifen.

    Hintergrund zum Entwurf:
    Nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sind umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website verpflichtend zu veröffentlichen, sofern die unionsrechtlich vorgegebene Meldeschwelle je Einzelbeihilfe überschritten wurde. Im nationalen Recht wurde zur Sicherstellung der Einhaltung der beihilferechtlichen Transparenzvorgaben im Bereich der Energie- und Stromsteuer die EnSTransV geschaffen.

    Die beihilferechtlichen Meldeschwellen wurden dabei jeweils substantiell herabgesetzt. Dies betrifft zum einen die allgemeine Meldeschwelle in den KUEBLL (zuvor 500.000 EUR, fortan 100.000 EUR je Einzelbeihilfe). Die Meldung durch die Begünstigten muss zur Einhaltung dieser neuen Schwelle erstmals für die im Kalenderjahr 2023 gewährten Beihilfen und damit nach § 3 Absatz 3 EnSTransV bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Zum anderen betrifft dies die Meldeschwellen in der AGVO für die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen Empfänger (zuvor 60.000 EUR, fortan 10.000 je Einzelbeihilfe), für die in der Fischerei und Aquakultur tätigen Empfänger (zuvor 30.000 EUR, fortan 10.000 EUR je Einzelbeihilfe) sowie in sonstigen Fällen (zuvor 500.000 EUR, fortan 100.000 EUR). Die Meldung durch die Begünstigten muss zur Einhaltung dieser neuen Schwellen erstmals für die im Kalenderjahr 2024 gewährten Beihilfen und damit bis zum 30.Juni 2025 erfolgen.

    Darüber hinaus hat die Kommission mit Durchführungsbeschluss (EU) 2022/197 vom Januar 2022 zur Bestimmung eines gemeinsamen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin ACCUTRACE™ PLUS als neuen gemeinsamen Kennzeichnungsstoff festgelegt. Die Regelungen dazu sind unter Ausschöpfung des durch die EU gewährten Übergangszeitraums spätestens ab dem 19. Januar 2024 national sicherzustellen.

    Die Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

    BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

    07.09.2023 | Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes möchte die Bundesregierung auch die BEG (Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen, BEG EM) weiterentwickeln, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und eine höhere Gebäude-Energieeffizienz zu unterstützen. Grundlage für die Änderungen ist der beigefügte Entschließungsantrag (muss vom Bundestag noch abgesegnet werden) der Regierungsfraktionen vom 4. Juli 2023, der bereits Eckpunkte für das Förderkonzept formuliert. Das überarbeitete Programm soll demnach zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gestern haben wir unsere Stellungnahme beim BMWK eingereicht.

    Energiedienstleister als Umsetzer von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbaren Energien und deren Kunden müssen bei der BEG diskriminierungsfrei behandelt werden. Wir begrüßen daher die Aussage aus dem Entschließungsantrag (Bundestag Drucksache 20/6875), dass Contracting-Anbieter antragsberechtigt sein sollen. Allerdings gibt es im Detail noch einige Hemmnisse in der aktuellen Richtlinie. Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

    – Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf alle Nutzergruppen ausweiten
    – Digitale und bürokratiearme Antragsstellung ermöglichen
    – Durch Fachfirmen umgesetzte Leistungen als förderfähige Leistung anerkennen
    – Förderung für die Implementierung eines Zählerkonzeptes mit Energiemanagement-System
    – Förderregime auf die eingesparte Tonne CO2 ausrichten

    Die Stellungnahme und den Entschließungsantrag finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum Wärmenetzregister

    Stellungnahme zum Wärmenetzregister

    22.08.2023 | Zusammen mit dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung haben wir Stellung zum vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplanten Wärmenetzregister bezogen. Grundlage für die Stellungnahme ist ein Eckpunktepapier zum Vorgehen für die Schaffung eines Wärmenetzregisters des BMWK.

    Die Initiative zur Schaffung eines Wärmenetzregisters begrüßen wir sehr. Die Einführung eines Wärmenetzregisters kommt mit der Einführung des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) und der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum richtigen Zeitpunkt. Ein Wärmenetzregister schafft sowohl ein Instrument zur Veröffentlichung bereits bestehender Informationspflichten als auch Mehrwerte für den Aus- und Umbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung und die Transformation der Wärme- und Energieversorgung Deutschlands sowie das Erreichen der Klimaziele.

    Die Landschaft der Wärmenetze und ihrer Akteure ist in Deutschland sehr vielfältig. Neben großen Energieversorgern und Stadtwerken, werden mit der Einführung eines Wärmenetzregisters auch zahlreiche Contractingunternehmen, kleine Stadtwerke und Betreiber in der Pflicht stehen, ihre Daten zu übermitteln. Damit besteht für die Implementierung des Registers die Herausforderung, auch kleine Wärmeversorgungsunternehmen nicht mit den neuen Pflichten zu überfordern. Im Sinne einer vollständigen und flächendeckenden Datengrundlage, plädieren wir in der Stellungnahme für sparsame Anforderungen an den Datenumfang und eine unkomplizierte Gestaltung der Eingabe, anstelle einer Erfassungsgrenze für kleine Wärmenetze und -infrastrukturen, die von der Registrierung befreit werden.

    Die Stellungnahme und das Eckpunktepapier finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremse in der Preisstatistik

    Unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremse in der Preisstatistik

    07.07.2023 | In einem Verbändebrief fordern wir zusammen mit dem AGFW, BDEW, DENEFF EDL_Hub, eaD und VKU das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf, auf das statistische Bundesamt (Destatis) einzuwirken, um die unzulässige Berücksichtigung der Wärmepreisbremsen in der Erzeugerpreisstatistik abzuändern oder zumindest einen zweiten Wert ohne Preisbremse zu veröffentlichen.

    Hintergrund
    Wärmeversorgungsunternehmen greifen im Zuge ihrer Preisfindung in aller Regel auf unterschiedliche Preisindizes zurück. Dies ermöglicht ihnen zum einen eine für die Kunden transparente Preisbildung. Zum anderen bietet dies eine Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen an regelmäßig vorzunehmende Preisänderungen gerecht zu werden (gemäß § 24 Abs. 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)). Zahlreiche Versorger verwenden hierfür Indizes, die durch das Statistische Bundesamt regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Dabei können sie sich stets auf die zuverlässige und gute Arbeit des Bundesamtes verlassen. Aus den Indizes bilden die Wärmeversorgungsunternehmen die Wärmepreise in den jeweiligen Abrechnungszeiträumen. Das führt dazu, dass sich die Preise in sachgerechter Weise den durchschnittlichen Marktverhältnissen entsprechend ändern und so die Kosten, die dem Wärmeversorgungsunternehmen beim Energiebezug entstehen, angemessen weitergegeben werden. Die Wärmepreise steigen und sinken in Abhängigkeit von den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Erzeugerpreisen.

    In einem aktuellen Beispiel führt das Vorgehen des Statistischen Bundesamtes zu einem teilweise massiven wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen. Das Statistische Bundesamt hat das EWPBG zum Anlass genommen, nicht mehr die Erzeugerpreise für Gas und Fernwärme auszuweisen, sondern die um die Entlastung gemäß EWPBG reduzierten Preise. Dieses Vorgehen verursacht nicht nur eine Verzerrung der Kosten- und Erlössituation, sondern ist unserer Auffassung auch fachlich nicht richtig.

    Wir halten es für unverzichtbar, dass die Erzeugerpreisindizes für Gas und Fernwärme weiterhin die Verkaufspreise der Anbieter abbilden. Denn die von den Preisbremsengesetzen unbeeinflussten Verkaufspreise der Anbieter sind für die Leistungserbringer, die die Energien beziehen, weiterhin kostenbestimmend. Ein Wärmeversorgungsunternehmen, das Gas einsetzt, ist nicht entlastungsberechtigt und zahlt weiterhin den Vertragspreis, den es in seinen Preisen weitergeben können muss. Wenn aber die Erzeugerpreisindizes die staatlichen Entlastungen mit einbeziehen, können die Wärmeversorger ihre tatsächlichen Kosten nicht mehr über die vertraglich vereinbarten Preisänderungsklauseln, die auf die Erzeugerpreisindizes Bezug nehmen, an ihre Kunden weitergeben. Die Wärme müsste zu nicht kostendeckenden Preisen abgegeben werden.

    Den vollständigen Verbändebrief und ein Praxisbeispiel finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung

    Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung

    16.06.2023 | Im Rahmen einer Verbändeanhörung vom Bauministerium zusammen mit dem BMWK haben wir gestern Stellung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bezogen. Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung gefordert. Sowohl Wärmenetze, als auch dezentrale Lösungen spielen dabei eine wichtige Rolle und müssen gleichwertig behandelt werden. Das Gesetz muss dringend mit dem Gebäudeenergiegesetz abgeglichen werden, es gibt teilweise Wiedersprüche und keine einheitlichen Begriffsdefinitionen.

    Unsere Forderungen zusammengefasst:
    – Energiedienstleister als Umsetzer der notwendigen Maßnahmen zulassen
    – Keine Benachteiligung von dezentralen Energieversorgungskonzepten
    – Energieeffizienzmaßnahmen mit berücksichtigen
    – Abgrenzen von Gebäude- und Wärmenetzen ohne Benachteiligung
    – Definitionen von GEG und WPG vereinheitlichen
    – Wärme aus KWK-Anlagen generell als Abwärme einstufen
    – Keine Verbote zum Einsatz von Biomasse
    – Keine isolierte Betrachtung der Wärmeversorgung
    – Bürokratie gering halten
    – Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten

    Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


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  • Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    Bundesregierung setzt sich für Novelle der WärmeLV und AVBFernwärmeV ein

    12.06.2023 | Im Rahmen des heutigen Fernwärmegipfels haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis angekündigt, sowohl die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) als auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren.

    Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender im vedec: „Wir begrüßen die Initiative der Ministerien. Jetzt gilt es Taten folgen zu lassen. Die bloße Absicht einer gemeinsamen Prüfung greift da viel zu kurz! Die Novelle der WärmeLV ist überfällig. Seit fast 10 Jahren erschwert sie die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands .“

    Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mit berücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.

    In der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, an der auch der vedec mitgewirkt hat, heißt es konkret:

    „§ 556c BGB und die Wärmelieferverordnung spielen eine wichtige Rolle bei dem Ziel, den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und für Mieter:innen bezahlbar zu gestalten sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern.(…) Wir treten daher an das federführende Bundesministerium der Justiz um gemeinsam zu prüfen, wie wir diese Regelungen künftig unter Wahrung des Mieterschutzes ausgestalten können.(…)

    (…) Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund:innen zu steigern und ohne die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwang auszukommen, der in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt.”

    Die bereits im Sommer vergangenen Jahres gestartete Novelle der AVBFernwärmeV soll zügig abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt geht es dabei um zusätzliche Investitionsanreize und verlässliche wie faire Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau.

    Wie die Novelle der WärmeLV konkret ausgestaltet werden muss, um eine mieterfreundliche Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands zu ermöglichen, ist dem beigefügten Impulspapier zu entnehmen. Anbei außerdem die gemeinsame Erklärung der Verbände.


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  • Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Bremen

    Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Bremen

    25.04.2023 | Parteien sehen Contracting als wichtigen Treiber für den Klimaschutz

    Bremen wählt am 14.05.2023 einen neuen Senat. Wir haben im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt. Die Energiedienstleistung Contracting spielt für alle Parteien eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele in Bremen. Neben dem Einsatz von Erneuerbaren Energien mit PV und Wärmepumpen, sehen die Parteien auch Effizienzmaßnahmen als eine wesentliche Säule für die Energiewende. Wichtig seien klima- und mieterfreundliche Quartierslösungen sowie die kommunale Wärmeplanung. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird von allen Parteien als elementar angesehen. Contracting wird dabei als eine wichtige Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung genannt.

    Auf die Frage, welche Rolle Energiedienstleistungen zum Erreichen der Energiewendeziele für Bremen spielen, antwortete die CDU wie folgt:

    „Energiedienstleistungen mit ihren Angeboten in den Bereichen Energieberatung, Energie-Contracting und Energiemanagement spielen aus Sicht der CDU Bremen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele im Land Bremen.“ Die SPD sieht das ähnlich: „Neben dem Ausbau der Erneuerbaren spielen Energiedienstleistungen für die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle für die Erreichung der Klimaneutralität. Contracting-Lösungen können aus unserer Sicht sehr dabei helfen, Potenziale für Energieeinsparungen zu identifizieren und zielgerichtete Maßnahmen umzusetzen.“ Und auch die Grünen setzen sich für Energiedienstleistungen ein: „Energiedienstleistungen sind ein elementarer Grundstein für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung in Bremen und Bremerhaven.“

    Weitere Themen der Wahlprüfsteine sind die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, aktuelle Hemmnisse für EDL (insbesondere die WärmeLV), dezentrale Quartierslösungen und Mieterstrom, das Gebäudeenergiegesetz und die 65 % Erneuerbare Energien Regelung beim Einbau neuer Heizungen sowie die kommunale Wärmeplanung.

    Außerdem haben wir wieder einen Sonderpodcast zur Bürgerschaftswahl in Bremen erstellt. Im Interview haben wir mit den energiepolitischen Sprechern von SPD, Arno Gottschalk und Philipp Bruck von Bündnis´90/Die Grünen über die Erfolge der aktuellen Legislaturperiode, aber auch über die Pläne für die nächste Legislaturperiode gesprochen. Mitbegründerin der Klima-Union und Tandemspitzenkandidatin der CDU, Wiebke Winter sieht in der Wahl eine große Chance, Bremen energiepolitisch voranzutreiben und setzt auf die vor Ort ansässigen Contractoren und Wohnungsbaugesellschaften. Außerdem dabei ist, Madeleine Ritter von der FDP in Bremen. Frau Ritter ist Mitglied des Landesfachausschusses für Klima und Umwelt und stellt die Ziele der FDP vor. Den Podcast finden Sie hier.

    Die vollständigen Wahlprüfsteine finden Sie rechts unter Downloads.


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