Aufgrund erheblicher Mängel im Mustervertrag für Einspar-Contracting des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken, hat der Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW Stellung zu den kritischen Punkten bezogen. Der Vertrag ist aus juristischer Sicht in seiner aktuellen Fassung nicht zur Verwendung zu empfehlen.
Autor: Volker Schmees
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Stellungnahme von DENEFF und VfW zum Grünbuch Energieeffizienz des BMWi
Deutschland hat sich in der Breite von Parteien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft darauf geeinigt, den menschengemachten Klimawandel auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen und bis 2050 ein nachhaltiges Energiesystem zu schaffen, welches sicher und bezahlbar bleibt. Bereits mit dem Energiekonzept 2010 hat sich die Bundesregierung deshalb die Ziele gesetzt, bis 2050 den Primärenergiebedarf zu halbieren, die Sanierungsrate zu verdoppeln und zu einem „nahezu klimaneutralen“ Gebäudebestand zu gelangen sowie die Energieproduktivität um jährlich 2,1 % zu steigern. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen geplant und größtenteils umgesetzt. Das Grünbuch Energieeffizienz weist jedoch darauf hin, dass die Ziele der Bundesregierung auch hiermit und einem weiteren einseitigen Fokus der Politik auf die Energieerzeugung nicht erreichbar sind.
Die DENEFF und der VfW begrüßen ausdrücklich, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem Grünbuch Energieeffizienz eine Debatte über die langfristige strategische Ausrichtung der Energieeffizienzpolitik initiiert und den notwendigen Paradigmenwechsel in Richtung „Energy Efficiency First“ mit dem Ziel eines Systemoptimums anstößt. Damit folgt Deutschland als eines der ersten EU-Länder dem Aufruf der EU-Kommission, Energieeffizienz als mit der Erzeugung gleichberechtigte Energiequelle zu betrachten. -

Verbändestellungnahme zu Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen
Werden innerhalb einer Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a bzw. 24b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) untergemessene Letztverbraucher mit Strom versorgt und möchte ein solcher Letztverbraucher von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der freien Lieferantenwahl Gebrauch machen, so stellen sich in der Praxis regelmäßig diverse Abwicklungsfragen.
Zwar gibt § 20 Abs. 1d EnWG vor, dass der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage angeschlossen ist, die erforderlichen Zählpunkte zu stellen hat und erforderlichenfalls eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler stattzufinden hat. Detaillierte Vorgaben hierzu trifft das Gesetz aber nicht.
Die Bundesnetzagentur hat deshalb einen Prozessvorschlag zu Formaten und Fristen für die Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen veröffentlicht. Dieser Prozessvorschlag verfolgt das Ziel, gegenüber den betroffenen Netzbetreibern einheitliche Fristen für die Bearbeitung solcher Netzzugangsbegehren zu statuieren sowie ein einheitliches Format für die Bestellung der Einrichtung bilanzierungsrelevanter Unterzählpunkte im Sinne des § 20 Abs. 1d EnWG vorzugeben, welches sowohl durch Kundenanlagenbetreiber beherrschbar ist als auch auf Seiten der Netzbetreiber einer automatisierten Abwicklung zugänglich ist.
Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und dem BHKW-Forum eine Stellungnahme zu diesem Prozessvorschlag verfasst und der BNetzA übermittelt. -

TA Luft-Novellierung gefährdet Klimaschutzziele, Investitionen in Wärmenetze und Arbeitsplätze der gesamten Holzenergiebranche
Noch in dieser Legislaturperiode soll die Verwaltungsvorschrift TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) novelliert werden, u.a. um die im Dezember 2015 beschlossene MCP-Richtlinie (Medium Combustion Plants Directive) der EU umzusetzen. -

Stellungnahme zur Änderung der Bestimmungen zur Stromversorgung aus KWK und Eigenversorgung
Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Effizienzdienstleistungen sind i.d.R. Versorgungskonzepte im dezentralen Bereich. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Referentenentwurf zur Änderung des KWKG 2016. Die dezentrale Energieversorgung leistet jedoch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und muss vorangetrieben, nicht behindert werden. -

Festlegung der Typgrößen gemäß Artikel 5(3) der Verordnung (EU) 2016/631
Der kurz RfG (Requirement for Generators) genannte Network Code definiert in Artikel 5 die Signifikanz von Erzeugungsanlagen und teilt diese in Typklassen von A bis D ein. In den vergangenen Jahren der Entstehung dieses Network Codes wurde dabei stets der Eindruck vermittelt, dass die in Tabelle 1 genannten Maximalwerte als Standard zu verstehen waren und diese Werte nur nach einer Kosten-Nutzen-Analyse zu verändern sind. -

Stellungnahmen zur Gebührenverordnung des KWKG 2016
VfW, DENEFF, ASUE, BHKW Forum und B.KWK haben zum Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016 Stellung bezogen. Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz sowie im aktuellen Grünbuch Energieeffizienz wird immer wieder die Wichtigkeit von Effizienzdienstleistungen, zu denen das Contracting gehört, betont. Tatsächlich werden die Rahmenbedingungen jedoch immer weiter verschlechtert. So auch durch den Verordnungsentwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016. -

Digitalisierung der Energiewende
Handlungsempfehlungen des BHKW-Forum e.V., Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) und des Verbandes für Wärmelieferung e.V. (VfW) zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). -

Stellungnahme zum EEG 2016 – Mieterstrom
Der VfW begrüßt die mit Ziffer 2 (zu § 3 Nr. 19 EEG 2016) der Stellungnahme des Bundesrates vom 17.06.2016 (Bundesrats-Beschlusssache 310/16) im EEG-Novellierungsprozess erhobene Forderung, dass bestimmte „Mieterstrommodelle“ unter die Neudefinition des Eigenversorgungsbegriffs fallen sollen.
Der VfW gibt allerdings zu bedenken, dass eine Beschränkung auf reine PV-Mieterstrommodelle vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Artikel 3 GG verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sein dürfte. Der VfW plädiert daher dafür, auch Mieterstrommodelle, die mit Kleinwind- bzw. sonstigen EE-Anlagen und/oder mit KWK-Anlagen agieren, von der Neuregelung zu erfassen. -

Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes
Die Bundesregierung hat am 22. April 2016 einen Diskussionsentwurf vorgelegt, der u.a. Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes vorsieht. Die Änderungen bezüglich der Kraft-Wärme-Kopplung liegen laut Verfasser des Gesetzentwurfs in der zwingenden Umsetzung von europäischem Recht in nationales Recht begründet. AGFW, B.KWK, DENEFF, ead und VfW nehmen im Folgenden zu den im Diskussionsentwurf dargestellten Änderungen Stellung und stellen dar, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Anpassungen insbesondere auf unsere Mitglieder haben.




