VfW und B.KWK begrüßen es, dass eine Weiterentwicklung der EnEV angestoßen wird. Insbesondere die Weiterentwicklung des Quartiersansatzes ist aus unserer Sicht von großem Gewicht, weil dadurch gemeinsam durch mehrere Grundstückseigentümer Effizienzen erschlossen werden können. Alle Schritte, die zu einer Vereinfachung und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit führen, sind zu begrüßen. Die Aufweichung der bestehenden energetischen Anforderungen insbesondere an Neubauten ist jedoch aus wirtschaftlichen, sozialen sowie energie- und klimapolitischen Aspekten kontraproduktiv.
Autor: Volker Schmees
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Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung
Im neuen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, man wolle „die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen“. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen dieses Bekenntnis zur KWK, appellieren jedoch dringend, dieses vage Vorhaben schnellstmöglich zu konkretisieren und vor allem planungssichere Rahmenbedingungen herzustellen. -

Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2018/4 der Clearingstelle EEG
Die Clearingstelle EEG hat um Stellungnahme der Verbände zum Hinweisverfahren „Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017“ gebeten. Der VfW hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht. -

Koalitionsvertrag – gute Ansätze mit Luft nach oben
Im vorgestern veröffentlichten Koalitionsvertrag gibt es aus Sicht des VfW – die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Besonders lobenswert sind die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt noch Luft nach oben.
Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Quartierslösungen
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. Wenn zu erwarten ist, dass der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO? einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO? einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz zueinander gestellt werden.
Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
Der VfW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterzuentwickeln. KWK soll CO?-ärmer ausgestaltet werden und flexibilisiert werden. Außerdem sollen KWK-Anlagen und Fernwärmeinfrastruktur ausgebaut und effizienter werden. Unbedingt sollte hierbei darauf geachtet werden, dass nicht wieder eine Diskriminierung zwischen Eigenversorgung und Energiedienstleistung aufgebaut wird. KWK-Anlagen, die von professionellen Dienstleistern betrieben werden, sind in der Regel effizienter und wirtschaftlicher im Betrieb. Diese Vorteile sollten nicht durch eine Diskriminierung bei der Abgabenlast aufgehoben werden.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
Ebenfalls begrüßt der VfW den Beschluss, den Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften umzusetzen. Die öffentliche Hand muss bei der Energieeffizienz als gutes Beispiel vorrangehen und ihre Liegenschaften auf den energietechnisch besten Stand bringen. Energiedienstleister, die Energieliefer-Contracting oder Einspar-Contracting anbieten, sind hier die idealen Partner für die öffentliche Hand. Bereits in der Vergangenheit haben Energiedienstleister in vielen öffentlichen Liegenschaften bewiesen, dass sie effizienzsteigernde Maßnahmen effektiv umsetzen können. Ebenfalls ermöglicht es das Contracting-Modell Kommunen, die über wenig liquide Mittel verfügen, ihre Liegenschaften haushaltsneutral zu modernisieren.
Außerdem plant die Bundesregierung eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzurichten. Der VfW begrüßt dies und bietet hier selbstverständlich seine Unterstützung an.
„Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bestätigt Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW. „Es wird aber vor allem darauf ankommen, jetzt aktiv zu werden! Die Energiedienstleister stehen einer möglichen neuen großen Koalition hier mit Rat und Tat zur Seite. Ein weiteres Mal die Klimaziele zu verfehlen, wäre nicht nur eine echte Blamage für Deutschland – sondern auch eine Katastrophe für unsere Zukunft.“
„Die Anforderungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind für Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter umfangreich und komplex und sollten daher von einem Energieexperten, also einem professionell aufgestellten Energiedienstleister, durchgeführt werden“, so Dworschak weiter. „Es ist daher unbedingt erforderlich, auch die Rahmenbedingungen für Contractoren und Energiedienstleister zu verbessern, damit die großen Einsparpotentiale in Deutschland ausgeschöpft werden können. Insofern bedauern wir sehr, dass in dem Koalitionsvertrag Energiedienstleistungen wie z. B. das Contracting nicht die Beachtung finden, die ihnen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zukommt.“
Den Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads. -

Merkel IV – kommt jetzt die Wiederbelebung der Energiewende?!
Heute wurde Angela Merkel zum vierten Mal zur Kanzlerin gewählt. Der VfW – die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen beglückwünscht Frau Dr. Merkel, eine einstige „Klima-Kanzlerin“, zu ihrer Wiederwahl und verbindet damit große Hoffnungen auf eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Gelingen der Energiewende. „Die letzten sechs Monate haben mit Unsicherheit und unklarer politischer Lage zu einer gewissen Zurückhaltung in Contracting-Projekten geführt“, so Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag niedergelegten Maßnahmen jetzt rasch und mit frischer Schaffenskraft angegangen werden.“
In dem Vertrag gibt es aus Sicht des VfW gute Ansätze für eine erfolgreiche Energiewende. Positiv sind insbesondere die Bemühungen zum Thema Digitalisierung und Energieeffizienz, die sich als roter Faden durch viele Bereiche des Vertrages ziehen. Allerdings bleibt auch noch Luft nach oben. Tobias Dworschak, Geschäftsführer im VfW: „Die Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist nicht damit getan, sich auf den bisherigen Erfolgen auszuruhen, denn diese reichen offensichtlich nicht aus. Ein erneutes Scheitern bei den Effizienzzielen wäre eine Blamage für Deutschland.“
Mit den geplanten Maßnahmen wurden auch einige der Forderungen aus dem VfW-Maßnahmenkatalog (siehe Downloads rechts) zu den Koalitionsverhandlungen Ende letzten Jahres umgesetzt. Allerdings gibt es weiterhin noch Handlungsbedarf, insbesondere bei den Themen Wärmewende sowie Gleichstellung von Eigenversorgern und Energiedienstleistern.
Lobenswert wiederum sind die geplanten Maßnahmen für Quartierslösungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch einen geplanten Quartiersansatz ist aus Sicht des VfW positiv. Allerdings sollte der Ansatz nicht nur bei der Effizienz, sondern auch bei der Erzeugung gelten. „Da der Quartiersansatz zu besseren Effizienzmaßnahmen motiviert und dadurch insgesamt CO2 einspart, ist nur folgerichtig, diesen Ansatz auf die Erzeugung auszuweiten, um auch auf dieser Seite mehr CO2 einzusparen. Maßnahmen auf Erzeugerseite und Maßnahmen auf Einsparseite müssen hierbei nicht in Konkurrenz miteinander gestellt werden.“ präzisiert Dworschak.
Da sich mit Quartierslösungen große CO2 Einsparungen generieren lassen, ist es auch eines der Schwerpunktthemen auf dem Jahreskongress des VfW vom 12. – 13.06.2018 in Berlin. Gemeinsam mit Politik, Verbänden, Contractoren sowie weiteren Stakeholdern der Energiebranche werden Lösungsansätze für eine weitere Verbreitung von Quartierslösungen in Deutschland diskutiert und erarbeitet. -

Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW mit neuer Führungsspitze
Der im VfW organisierte Arbeitskreis „Einspar-Contracting“ hat im Rahmen seiner 33. Sitzung am 26. Oktober 2017 seinen Leitungskreis neu gewählt. Nach über 5-jähriger Amtszeit als 1. Obmann des Arbeitskreises „Einspar-Contracting“ (AK ESC) hat sich Herr Ullrich Brickmann von der Siemens AG verabschiedet.
Herr Brickmann wird am 1. März 2018 seine aktive berufliche Tätigkeit beenden und damit auch seine Funktion als Obmann für den AK ESC. Der VfW und die Mitglieder im AK ESC danken Herrn Brickmann für seine 5-jährige, erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit, in der viele Projekte umgesetzt und der AK ESC weiterentwickelt wurde. Herr Brickmann wird dem AK ESC auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen.
Als Nachfolger wurde Herr Steffen Haller von der Engie Deutschland GmbH zum neuen Obmann gewählt. Unterstützt wird Herr Haller von Herrn Michael Pietzner, E1 Energiemanagement GmbH (stellvertretender Obmann) und Herrn Torsten Waldmann, GES Torsten Waldmann GmbH (Kassenwart).
Die neue Führungsspitze wird die Aktivitäten des Arbeitskreises auch in Zukunft weiter forcieren, um die selbst gesteckte Zielsetzung, die Vorteile der Energiedienstleistung Einspar-Contracting zu kommunizieren und die Rahmenbedingungen zu verbessern, voranzutreiben.
2018 warten auf den Arbeitskreis neue Aufgaben wie zum Beispiel Unterstützung der neugegründeten Kompetenzzentren „Contracting“ in den Bundesländern, Unterstützung von BMWi/dena bei der Umsetzung der NAPE-Maßnahme Contracting sowie die Weiterentwicklung dieses Geschäftsmodells.
Informationen zum Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW:
Der Arbeitskreis Einspar-Contracting vereint auf der neutralen Plattform des VfW sieben marktprägende Anbieter und weitere unterstützende Marktakteure im Bereich des Einspar-Contractings, auch Energiespar-Contracting oder Energieeinspar-Contracting genannt.
Weitere Informationen unter http://www.einsparcontracting.eu/. -

Mehr tun, statt Ziele aufgeben – VfW appelliert an Sondierungspartner
Bei den aktuellen Sondierungsgesprächen zwischen CDU und SPD sollen sich die beiden einig sein, dass die Klimaschutzziele 2020 nicht einzuhalten sind. Dass diese Ziele nicht erreicht werden, ist seit geraumer Zeit abzusehen. „Eine Aufgabe der Klimaschutzziele wäre aus unserer Sicht ein fatales Signal“, so Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW. Der Verband warnt schon seit Jahren, dass zur Erreichung der Ziele ein wesentlich konsequenterer Kurs erforderlich ist. „Jetzt kommt es darauf an, nicht die Hände in den Schoß zu legen und das Scheitern der Ziele als Ausrede für eine Energiepolitik auf Sparflamme für die kommende Legislaturperiode zu nutzen“, so Herr Dworschak weiter. Erforderlich sei vielmehr, weiterhin für den Erfolg der Energie- und der Wärmewende zu kämpfen. Der VfW unterstützt hierbei die Koalitionsverhandlungen mit einem Maßnahmenkatalog, der zehn Vorschläge für einen Beitrag der Energiedienstleistungen zum Gelingen der Wärmewende macht, unter anderem:
1. CO₂-Emissionen finanziell belasten
2. Keine Diskriminierung von Effizienzmaßnahmen
3. Verpflichtung zu Wärmemengenzählern und Mindesteffizienzstandards
4. Gleichstellung der Wärmewende
„Damit das bestehende Einsparpotential ausgeschöpft werden kann, müssen jetzt wirksame Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere auch im Wärmesektor.“, fordert Herr Dworschak. „Denn bei der Frage der Zielerreichung geht es nicht um Zahlen oder Prozente, sondern um Umwelt und Zukunft.“
Die jüngste Studie der Politikberatungsorganisation „Agora Energiewende“ zeigt, dass weitere Maßnahmen dringend geboten sind – auch im Hinblick auf die Ziele 2030. Denn: im dritten Jahr in Folge stagniert der Ausstoß des klimaschädlichen CO₂, statt wie geplant zu sinken. Während im Stromsektor die Emissionen infolge des Rückgangs der Steinkohleverstromung 2017 leicht zurückgingen, stiegen sie im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor aufgrund des höheren Mineralöl- und Erdgasverbrauchs. Wesentliche Ursache hierfür sieht Agora in der Entwicklung beim Energieverbrauch. Im vergangenen Jahr wurde 0,8 Prozent mehr Energie verbraucht als 2016 – Strom, Diesel und Erdgas legten zu.
Um die energetischen Einsparpotentiale zu erschließen, müssen perspektivisch besonders im Bestand noch erheblich mehr Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden. Contractoren als Effizienzdienstleister sind die idealen Partner, um eine Effizienzsteigerung zu erzielen – idealerweise in Kombination mit einer Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energieträger. Contractoren haben das nötige technische und wirtschaftliche Know-how, um bei der Modernisierung der Energieerzeugung das Optimum an Effizienz zu erzielen sowie dauerhafte Einsparungen während der Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen – und das zu einem fairen Preis.
Den komplettne Maßnahmenkatalog finden Sie rechts unter Downloads. -

Wärmelieferverordnung – Meilenstein für die Anerkennung eines neuen Verfahrens bei Wärmelieferung erreicht
Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände AGFW, BDEW, VfW und GdW
Die nahezu klimaneutrale Energieversorgung im Gebäudebestand bis 2050 ist ein zentrales Ziel der Energie- und Klimapolitik Deutschlands. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, werden Instrumente und Lösungen benötigt, die die Sanierungsrate im Gebäudebestand deutlich beschleunigen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung wie Fernwärme oder Contracting ist ein wichtiger Baustein in der Sanierung und Heizungsmodernisierung im Mietwohnbestand. Seit ihrer Einführung wirkt aber die hierfür maßgebliche Wärmelieferverordnung wegen praxisfremder Annahmen eher bremsend als fördernd. Zum Nachteil nicht nur der Branche, sondern auch von Mietern und Vermietern. Denn dringend notwendige Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien sowie der Austausch von alten Heizungen werden verzögert oder gar verhindert.
Ein Verbändebündnis aus AGFW, BDEW, ESCO Forum im ZVEI und VfW hat hier einen wichtigen Impuls gegeben. Im vergangenen Jahr wurde eine Lösung mit der Entwicklung eines praxistauglichen Verfahrens auf Basis der empirischen Studie des EBZ in Bochum geschaffen. Das Verfahren liefert eine realistische Einschätzung des Altkessels und wird seitdem immer öfter in der Praxis von Contractoren und Fernwärmeversorgern verwendet.
Das zugrundeliegende Berechnungsverfahren wurde jetzt in das AGFW-Regelwerk mit dem Titel „FW314 – Berechnung des Jahresnutzungsgrades von Wärmeerzeugungsanlagen in der Wohnungswirtschaft“ übernommen.
Damit wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für die offizielle Anerkennung erreicht. Nicht nur wurden Berechnungsmethodik und Vorgehensweise damit einem vom Gesetzgeber anerkannten Verfahren und einer erneuten Prüfung unterzogen, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit erneut mit einbezogen und um Kommentierung gebeten. Diese Gelegenheit hat beispielsweise der Deutsche Mieterbund genutzt und wichtige Anmerkungen zum Regelwerksbaustein hinzugefügt.
An der erfolgreichen Umsetzung in einen AGFW-Regelwerksbaustein haben Branchenunternehmen, aber auch Vertreter der Verbände VfW, ESCO-Forum, GdW und BDEW mitgearbeitet oder unterstützend begleitet.
Der Regelwerksbaustein wird Anfang 2018 offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht, kann aber bereits heute von der AGFW-Internetseite kostenfrei heruntergeladen werden. -

Reform der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Potenziale für Wirtschaft und Beschäftigung heben
Auf Initiative der DENEFF hat der VfW sich mit weiteren Mitunterzeichnern an einem Brief an EU-Abgeordnete beteiligt. Inhaltlich geht es dabei um die weitere Gestaltung der Energieeffizienzrichtlinie nach 2020. -

Stellungnahme zur Dritten Verordnung zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung
Der o. g. Entwurf, den das Bundesfinanzministerium uns mit Schreiben vom 12.10.2017 zugeleitet hat, sieht u.a. Änderungen des § 1a Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vor. Zu diesen Änderungen hat der VfW Stellung bezogen.




