Autor: Volker Schmees

  • Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort

    Der Contractingmarkt in Zahlen: Neubauboom setzt sich fort

    Die jährliche Erhebung des VfW unter den Mitgliedsunternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und ca. 60 % der Marktteilnehmer repräsentieren, hat ein weiteres Wachstum der Branche im Jahr 2017 gezeigt. Sowohl der Umsatz als auch die Zahl der abgeschlossenen Verträge ist gestiegen, allerdings bei den abgeschlossenen Verträgen mit einer geringfügig niedrigeren Steigerungsrate als noch im Vorjahr.
    Bei den Vertragszahlen kann eine Steigerung um 4 % auf 57.500 abgeschlossene Verträge verzeichnet werden. Der Jahresumsatz stieg von 2,77 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2017. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 12 %, 2 % höher als im Vorjahr. Die Abfrage nach der Häufigkeit der realisierten Varianten (nach DIN 8930-5) ergab, dass 85 % der Projekte Energieliefer-Contracting, 8 % Einspar-Contracting, 2 % technischem Anlagenmanagement und 1 % dem Finanzierungs-Contracting entspricht.

    Die CO2-Entlastung wird mit über 5 Millionen Tonnen prognostiziert. 5 Millionen Tonnen entsprechen dem CO2-Ausstoß von ca. 3.000.000 modernen Mittelklassewagen bei durchschnittlicher Fahrleistung pro Jahr.
    In der Wohnungswirtschaft setzt sich der Neubauboom fort. In 2017 stellt der Neubau fast 50 % der umgesetzten Contractingprojekte in der Wohnungswirtschaft. 2015 lag der Wert im Neubau noch bei rund 20 %. Somit zeigt sich auch die starke Steigerung der Neubauzahlen in Deutschland (nach Statistischem Bundesamt + 90 % im Vergleich zu 2007) in den Zahlen des Contracting Sektors.

    Im Wohngebäudebestand ist eher ein Rückgang der Zahlen zu beobachten. Laut der aktuellen Umfrage ist dies insbesondere auf folgende Hemmnisse zurückzuführen:

    Unsicherheit und Einschränkungen durch die oft wechselnde Rechtslage
    Wärmelieferverordnung bzw. Kostenneutralität
    geringe Bekanntheit, Wahrnehmung der Kunden, Vorurteile
    Umgang mit Netzbetreibern in Kundenanlagen

    VfW-Geschäftsführer Tobias Dworschak kommentiert die Zahlen:

    „Es ist schön, zu sehen, dass die Energiedienstleister mit Contractinglösungen im Neubau überzeugen können und damit einen wertvollen Beitrag zu einer effizienten und nachhaltigen Versorgung leisten. Insbesondere im Wohngebäudebestand gibt es aber nach wie vor erheblichen Nachholbedarf – auch und gerade, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Erstmal haben wir in diesem Jahr auch nach den wesentlichen Hemmnissen gefragt. Im Bereich der Wärmelieferverordnung spielen hier das aktuelle Zinsniveau und die aktuellen Energiepreise eine wesentliche Rolle. Es ist kaum einzusehen, dass der Erfolg der Wärmewende dauerhaft von derlei Faktoren abhängen soll.“

    Dworschak sieht hier auch die Politik in der Verantwortung und verweist auf den Maßnahmenkatalog des VfW, mit dem zentrale Forderungen für eine Verbesserung des Marktes vorliegen. Auch die anstehende Anpassung des Mietrechts bietet die Chance, die Bedingungen für Energiedienstleistungen im Wohngebäudebestand weiter zu verbessern. (siehe VfW Stellungnahme hierzu)
    Mit einem Wert von 4,6 (Skala 1-10) fällt die geschäftliche Erwartung der befragten Unternehmen deutlich geringer aus als im Vorjahr (5,9). Als Grund hierfür sieht Dworschak vor allem die weitere Zunahme der Unsicherheit in den Rahmenbedingungen (wie zuletzt in Sachen EEG-Umlage bei der Eigenstormerzeugung) und dem Ausbleiben politischer Impulse. „Klimaschutz scheint im Moment nicht die höchste Priorität zu genießen.“

    Die Daten werden unter den Verbandsmitgliedern per Fragebogen erhoben. Weitere Quellen sind Presseveröffentlichungen, öffentlich zugängliche Geschäftsberichte und Bilanzen, Presseveröffentlichungen und Direktbefragungen.
  • Gemeinsame Stellungnahme zum Mietrechtsanpassungsgesetz

    Gemeinsame Stellungnahme zum Mietrechtsanpassungsgesetz

    Zusammen mit der DENEFF und dem GIH hat der VfW zu dem neuen Mietrechtsanpassungsgesetz Stellung bezogen. Um ein noch weitergehendes Verfehlen der Klimaziele zu verhindern, müssen dringend die Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts, in anderen relevanten Rechtsbereichen sowie die Förderbedingungen verbessert werden.
  • EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    EU verlängert KWK-Ermäßigungen bis Jahresende

    Die EU-Kommission verschafft der Bundesregierung mehr Zeit für eine Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagenbetreiber. Die ursprünglich nur bis Ende 2017 geltende Übergangsregelung werde bis Ende 2018 verlängert, teilte die Kommission jetzt mit.

    Die Fördermaßnahme sei gemäß der EU-Beihilfevorschriften zulässig. Sie betrifft Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb gingen. Für diese fällt demnach bei der Eigenversorgung weiterhin eine ermäßigte und nicht die volle EEG-Umlage an. Der jetzige Beschluss stützt sich auf eine Vereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schon im Mai 2018 getroffen hatten.

    Weitere Informationen
  • Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen

    Aktuelle Entscheidung vom OLG Düsseldorf gibt mehr Sicherheit für Kundenanlagenbetreiber

    Düsseldorf – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 13.06.2018 dem Betreiber einer Kundenanlage den Rücken gestärkt. Entgegen heftigsten Widerstands seitens des örtlichen Verteilnetzbetreibers und der Landesregulierungsbehörde konnte so erreicht werden, dass das ganze vom Vor-Ort-Stromer versorgte Quartier als Kundenanlage akzeptiert wurde. Der dezentrale Stromlieferant kann seinen Strom weiterhin ohne Netzentgelte anbieten.

    Ein Bauträger hatte ein BHKW für 20 Reihenhäuser errichtet. Sechs davon waren durch eine Straße von den übrigen Häusern sowie der Erzeugungsanlage getrennt, wie der an dem Verfahren beteiligte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg sowie Mitglied im Juristischen Beirat des VfW darlegte. Der Bauträger wollte alle Häuser selbst an ein vor Ort auf der einen Seite der Straße installiertes BHKW anschließen. Da dieses wärmegeführt betrieben werden sollte, sei es zudem notwendig gewesen, die Häuser außerdem an das öffentliche Netz anzuschließen. Der zuständige Betreiber des vorgelagerten Verteilernetzes habe daraufhin vom Bauträger verlangt, dass dieser für die Häuser jenseits der Straße als Netzbetreiber auftritt. Alternativ könne er selbst den Anschluss sicherstellen. In beiden Fällen hätten die Kunden Netznutzungsentgelte für den BHKW-Strom zahlen müssen.

    Diesem Ansinnen hat das OLG Düsseldorf nun mit seiner am 13. Juni 2016 getroffenen Entscheidung eine Absage erteilt, indem es den entsprechenden erstinstanzlichen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Juli 2017 in vollem Umfang bestätigt hat. Damit kann der Energiedienstleister, der das BHKW betreibt, seinen Mieterstrom netznutzungsfrei an alle Nutzer der 20 Reihenhäuser verkaufen, d.h. auch an die Nutzer, die auf der anderen Seite der Anliegerstraße leben und von dort den hocheffizient und umweltfreundlich erzeugten Strom direkt erwerben. Das Urteil falle erfreulich eindeutig aus und werde „in den meisten Konstellationen helfen“, ist sich Rechtsanwalt Legler sicher, da die angesprochene Konstellation in den meisten Quartieren, die sich für die dezentrale Versorgung aus PV- und/oder KWK-Anlagen anbieten, vorliegen dürfte. Nur bei der Querung größerer Straßen sowie dem Anschluss von weit mehr als 100 Letztverbrauchern würden Einzelfallbetrachtungen nötig bleiben.

    Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 3 Nr. 24a EnWG. Dieser definiert Kundenanlagen als Anlagen, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden. Legler wies darauf hin, dass dies nicht zu verwechseln sei mit der Definition des „unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs“, den das Gesetz z.B. für die Gewährung des neuen Mieterstromzuschlags für PV-Anlagen vorsieht.
    Informationen zu weiteren Urteilen zum Thema Kundenanlage sind in der VfW-Urteilssammlung erhältlich.

    Ansprechpartner für Rückfragen:
    RA Dr. Dirk Legler , Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Tel. 040 278494-0, legler@rae-guenther.de
  • VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    VfW-Jahreskongress – Contracting die Quartierslösung!

    Die dezentrale Energiedienstleistung Contracting bietet bereits seit Jahren ein erprobtes Geschäftsmodell, das gleichzeitig Effizienzpotentiale im Gebäudebestand hebt und zu einer wirtschaftlichen Versorgung beiträgt. Dies gilt insbesondere für sektorübergreifende Lösungsansätze im Quartier. Quartierslösungen sind ein wesentlicher Baustein zum Gelingen der Energiewende und waren aus diesem Grund auch das Kernthema des Jahreskongress des VfW am 12./13.06.2018 auf dem EUREF-Campus in Berlin.

    MdB Carsten Müller (CDU) betonte in seinem Grußwort die Wichtigkeit von dezentral agierenden Energiedienstleistern zur Umsetzung energieeffizienter Quartierslösungen: „Contracting steht für maßgeschneiderte Lösungen bei Energieversorgung und -einsparung, für hohe Effizienz und geringere Kosten sowie für Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Entwicklung von grünen Stadtquartieren schaffen innovative Contractingmodelle die Voraussetzungen für nachhaltige energetische Lösungen sowie für eine unabhängige, dezentrale Energieerzeugung. Kommunale Akteure, die in Alt- und Neubauquartieren auf solche Modelle setzen, sind wichtige Impulsgeber und Katalysatoren der Energiewende: Sie tragen dazu bei, dass Einsparpotenziale gehoben werden und sich die Energieversorgung in Deutschland wandelt – weg von konventionellen, zentralen Großkraftwerken, hin zu einer dezentralen Struktur mit zahlreichen kleinen Erzeugungsanlagen. Wichtige Unterstützung erhalten sie dabei durch die Experten der Energiedienstleistungsbranche.”
    Im Anschluss berichtete Herr Dr. Frank Heidrich (BMWi) über Förderungen und Quartiere – und stellte sich der intensiven Diskussion über die damit einhergehenden notwendigen Änderungen am Mietrecht (WärmeLV, Kostenneutralität) sowie den verpflichtenden Einbau von Wärmemengenzählern.
     
    Neben den spannenden Projektvorstellungen von erfolgreich umgesetzten Quartierslösungen war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eines der Highlights des ersten Tages. Ralph Lenkert, MdB Die Linke, Prof. Dr. Martin Neumann, MdB FDP, Robert Riechel, difu Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Matthias Schmitz-Peiffer, HOWOGE Wärme GmbH, Philipp Schönenborn, RheinEnergie AG und Dr. Julia Verlinden, MdB Bündnis ´90/Grüne diskutierten darüber, wie dezentral „dezentral“ eigentlich sein kann.
    Einige spannende Zukunftskonzepte konnten die Teilnehmer direkt vor Ort im Zuge der Abendveranstaltung besichtigen. Der EUREF-Campus ist eine Plattform für innovative Energiekonzepte und Start ups. An sichtbaren technologischen Lösungen wie Elektroladesäulen, Windrädern oder Elektroautos bekamen die Teilnehmer einen Einblick in die Themen „vernetzte Mobilität“, „intelligente Energieversorgung“ und „energieeffizientes Bauen“ auf dem Campus.
     
    Highlights des zweiten Tages waren neben den umfangreichen Vorstellungen verschiedener Förderungen die vier parallelen Workshops. Hierbei wurde intensiv über die Themen „Wärmenetze 4.0″, „Dezentrale Quartiersversorgung“, „Förderung von Quartieren“ und „Zukunftswerkstatt – VfW intern“ debattiert und Lösungsansätze erarbeitet.
     
    „Wir freuen uns, dass eine Mischung aus über 120 Vertretern von Politik, Energiedienstleistern, Herstellern, Verbänden und Öffentlichkeit sowie der interessanten Fachausstellung von Unternehmen und Start-ups der Energiedienstleistungsbranche den Jahreskongress bereichert haben“ zieht Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW, Bilanz. „Besonders konstruktiv waren die intensiven Diskussionen im Anschluss an die Grußworte, in der Podiumsrunde sowie bei den Workshops, bei denen wichtige Zukunftskonzepte und Ideen für eine erfolgreiche Umsetzung von Quartierslösungen erarbeitet wurden. Der Jahreskongress war ein voller Erfolg.“
  • Gemeinsame Stellungnahme zur MCP-Richtlinie

    Gemeinsame Stellungnahme zur MCP-Richtlinie

    Der VfW hat zusammen mit weiteren Verbänden Stellung zum Referentenentwurf zur MCP-Richtlinie (Verordnung über mittelgroße Feuerungsanlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (XX. BImSchV) vom 30. April 2018 für feste Biobrennstoffe) bezogen.
  • Gemeinsamer Apell an Bundeswirtschaftsminister Altmaier zum 100-Tagegesetz

    Gemeinsamer Apell an Bundeswirtschaftsminister Altmaier zum 100-Tagegesetz

    Die unterzeichnenden Verbände begrüßen grundsätzlich die maßgeblich durch den Einsatz von Herrn Altmaier erzielte Einigung mit der zuständigen EU-Kommissarin zu einer beihilferechtskonformen Weiterführung der EEG-Umlagevergünstigungen in der KWK-Eigenversorgung. Allerdings senden die Details der gefundenen Einigung eher ein Signal der Unsicherheit an Investoren, als positive neue Anreize. Denn mit der nun beschlossenen Neuregelung werden die Rahmenbedingungen für die seit 2014 getätigten Investitionen im Bereich der KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW rückwirkend verschlechtert.
  • Stellungnahme zum Wärmetransformationsplan

    Stellungnahme zum Wärmetransformationsplan

    Der VfW hat zur Konsultation des Entwurfs eines Wärmetransformationsplans nach § 8 Absatz 1 Nr. 13 KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) der Bundesnetzagentur Stellung bezogen.
  • Verbändestellungnahme zu Übersetzungsfehler

    Verbändestellungnahme zu Übersetzungsfehler

    VfW beteiligt sich an einer Verbändestellungnahme zu einem Übersetzungsfehler in der EU Verordnung 2016/631. In der deutschen Version der Verordnung ist es zu einem Übersetzungsfehler gekommen, welcher bei einer direkten Übernahme in die deutsche Gesetzgebung zum Einbau von nicht notwendigen Anlagen verpflichten könnte. Der VfW und weitere Verbände rufen daher die EU auf eine korrigierte Version der Vorschrift herauszugeben.
  • Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG –  Mieterstromzuschlag

    Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2017/46 der Clearingstelle EEG/KWKG – Mieterstromzuschlag

    Der VfW gibt in seiner Stellungnahme u. a. Antworten auf folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Mieterstromgesetz:

    Wie sind einzelne Wohngebäude voneinander abzugrenzen, beispielsweise im Fall von Reihenhäusern oder einer Blockrandbebauung?
    Wie ist die 100-kWp-Grenze in § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG2017 anzuwenden? Insbesondere:
    (a) Ist § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG2017 zur Ermittlung der 100-kWp-Grenze anzuwenden?
    (b) Entfällt der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag bei einer Leistung von insgesamt mehr als 100kWp vollständig oder nur für den 100kWp übersteigenden Leistungsanteil?
    Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Verbrauch „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ i.S.v. § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 vor?