Autor: Volker Schmees

  • Essener Rathaus

    Essener Rathaus

    Foto: © Stadt Essen, Elke Brochhagen
    Siemens AG
    Smart Infrastructure
    Energy Performance Services

    Ansprechpartner: Günter Criegee
    Tel.: 0251 7605517
    E-Mail: guenter.criegee@siemens.com
    45121 Essen
    Mit 106 m und 22 Etagen gehört das Essener Rathaus von 1979 zu den größten Rathäusern Deutschlands.

    Der Erkenntnis, dass die bestehende Technik nicht mehr die Erfordernisse einer ökonomischen Energieverwendung erfüllt, folgte die Überlegung, wie die energetische Sanierung der Lüftungs- und Heizungsanlagen samt der Regeltechnik effektiv und wirtschaftlich angegangen werden kann.

    Nach einer ersten Potenzialabschätzung hat das Immobilienmanagement der Stadt Essen im ersten Schritt ein passendes Ausschreibungsverfahren entwickelt.

    Um die Einsparungspotenziale zu verifizieren, nahm Siemens nach Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Essen im Dezember 2015 eine Feinanalyse vor. Ingenieure und Techniker untersuchten acht Monate lang die gebäudetechnischen Anlagen auf Ansätze, Energie einzusparen.

    2016 wurden die Zentralgeräte der fünf Hauptanlagen, die den größten Wärme-, Kälte- und Stromverbrauch verursachten, durch energieeffiziente Vollklimaanlagen mit Wärmerückgewinnung ersetzt. Alle weiteren Lüftungsanlagen wurden über ein neu erstelltes Mess- und Zählkonzept mit der komplett modernisierten Gebäudeautomation verbunden und auf die neue Gebäudeleittechnik aufgeschaltet. Zusätzlich wurden die veralteten 3.106 Raumklimageräte in den einzelnen Büros gegen Umluft-Heiz-/Kühlgeräte, sogenannte Fan Coils, ausgetauscht.

    Die Stadt Essen im Jahr 2019 mit dem European Energy Service Award (EESA) ausgezeichnet.
    ECKDATEN DES PROJEKTS
    Kommune
    Verwaltung/Rathaus
    69.000 m2
    1 Gebäude
    2018
    10 Jahre
    Druckluft/Belüftung
    Fernwärme
    Licht
    Kälte
    Wärme
    Energiespar-Contracting
    Beleuchtung
    Lüftungstechnik
    MSR/Gebäudeleittechnik
    Optimierung der Heizkreisparameter
    Pumpenaustausch
    Umbau des Heizungsnetzes
    Wärmemengenzählereinbau
    Wärmeverteilung
    10.440.068,00 EUR
    1.477.656,00 EUR/a
    815.616,00 EUR/a
    2.390 t CO2/a
    44,8 %
    662.404,00 EUR
    44,8 %
    ERFAHRUNGEN
    Der Erkenntnis, dass die bestehende Technik nicht mehr die Erfordernisse einer ökonomischen Energieverwendung erfüllt, folgte die Überlegung, wie die energetische Sanierung effektiv und wirtschaftlich angegangen werden kann.
    –      In der Phase der Potentialabschätzung sollte man sich von den schwierigen Detailfragen nicht abschrecken lassen, sondern erfahrenen Projektentwickler einbinden.
    –      Um die Angebote belastbar vergleichen und bewerten zu können, wurden die eingegangenen Angebote mithilfe einer Nutzwertanalyse ausgewertet.
    –      Umbau im laufenden Betrieb
    „Wirklich wertvoll war das schrittweise Vorgehen im Laufe des Prozesses – von der Einstiegsberatung durch die EnergieAgentur.NRW über die Grobanalyse bis zur Überprüfung der Einsparpotenziale durch die Feinanalyse. So konnten wir die Wirtschaftlichkeit prüfen und sicherstellen, dass das versprochene Einsparvolumen am Ende auch erfüllt wird. Und schließlich haben wir uns nochmal Zeit genommen, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu klären.“ (Simone Raskob, Stadt Essen)
    Angesichts des Alters der raumlufttechnischen Anlagen und der künftigen Nutzungsdauer des Rathauses war die energetische Sanierung eine ökonomisch dringend notwendige Lösung, die sich über das Energiespar-Contracting in kürzester Zeit bezahlt gemacht hat. Nach einem Jahr Laufzeit konnte die Stadt sogar mehr einsparen, als der Contracting-Partner in Summe garantiert hat.
  • VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    VfW zur Renovierungsstrategie: Verpasste Chancen und Halbherzigkeit

    Mit der LTRS erfüllt die Bundesregierung die Vorgaben der EU. Nach Artikel 2a EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) muss jeder Mitgliedsstatt der Europäischen Kommission eine LTRS vorlegen. Die LTRS soll der Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands sowohl an privaten als auch öffentlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden dienen. Der Entwurf der LTRS baut zudem auf den vorhandenen Beschlüssen der Bundesregierung insbesondere dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzprogramm 2030 sowie auf den europäischen Zielen auf. Die LTRS ist nicht mutig genug, so der VfW in seiner Stellungnahme.

    Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Die grundsätzliche Idee einer langfristigen Renovierungsstrategie begrüßen wir. Jedoch ist die konkrete Umsetzung nur halbherzig und nicht mutig genug. Die LTRS ist lediglich eine Zusammenfassung der bereits geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht hätte die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen müssen, um bestehende Hemmnisse insbesondere im Bereich der Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.“

    Konkret fordert der VfW in seiner Stellungnahme u.a. eine Überarbeitung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). In der Kostenneutralitätsberechnung gemäß WärmeLV müssen auch solche Maßnahmen berücksichtigt werden können, die der Energiedienstleister im Bereich der Kundenanlage durchführt und die die Energieeffizienz der Wärmeversorgung des Gebäudes verbessern.

    Die bestehende Gesetzeslage zur Umstellung auf Wärmelieferung stellt ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf effizientere Technologien und Erneuerbare dar. Dieses besteht darin, dass die Effekte zusätzlicher Investitionen (z.B. hydraulischer Abgleich, Steuerungstechnik), nicht bei dem so genannten Kostenvergleich entsprechend der Vorgaben der WärmeLV angerechnet werden dürfen. Erlaubt ist nur eine Anrechnung von Maßnahmen, die an der Energieversorgungsanlage selbst vorgenommen werden, nicht aber Maßnahmen, die „hinter dem Wärmemengenzähler“ durchgeführt werden. Der VfW fordert daher eine entsprechende Novellierung der WärmeLV.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
  • Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Stellungnahme zum Verfahren 2020/7-IX der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema Messstellenbetriebsgesetz

    Der VfW hat zu Fragen zum Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Clearingstelle EEG/KWKG Stellung bezogen.
  • Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Das Contractinglexikon 2020 – Nachschlagewerk für alle Fragen rund ums Contracting

    Welche Auswirkungen hat der CO₂-Preis auf die bestehenden Musterverträge und Preisänderungsklauseln? Was müssen Betreiber von Kundenanlagen beachten insbesondere in Bezug auf die aktuellen Urteile des BGH? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kostenneutralität nach Wärmelieferverordnung (WärmeLV) im Wohngebäudebestand zu erreichen? Was ist eine Preisänderungsklausel und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben müssen beachten werden?

    Antworten auf diese aktuellen und zahlreichen weiteren Fragen rund um das Thema Contracting gibt das jetzt aktualisierte Contractinglexikon des VfW.

    Das Lexikon mit über 180 Stichworten bietet Contractoren und Contracting-Nehmern einen Überblick zu allen relevanten Contracting-Themen. Durch alphabethisch geordnete Stichworte findet der Leser schnell die Antwort auf seine konkreten Fragen. Die Suche im PDF-Dokument nach jedem beliebigen Stichwort ist einfach möglich.

    „Das Contractinglexikon ist das Nachschlagewerk für alle, die sich mit der Effizienzdienstleistung Contracting beschäftigen. Es ist untergliedert in Themen, die uns in über 30 Jahren in der Geschäftsstelle als Fragen erreicht haben. Dadurch erscheint jährlich ein aktuelles Nachschlagewerk mit den wichtigsten Stichworten, die von unserem Justiziar aufgearbeitet werden. Das Lexikon ist für alle unverzichtbar, die sich mit Contracting beschäftigen. Es gibt Sicherheit insbesondere bei rechtlichen Fragen und der praktischen Abwicklung von Projekten.“, erläutert Volker Schmees, Projektleiter des VfW.

    Neue Themen im Jahr 2020 sind u.a. „CO₂-Preis/Zertifikatekosten“, „Endschaftsklauseln“, „PV-Contracting“ und „Wärmemessung- und Abrechnung“.

    Das Lexikon ist in elektronischer Form erhältlich und wird bei Bestellung auf einem USB-Stick geliefert. Weitere Details zum Lexikon sowie Bestellinformationen erhalten Sie hier.

    Ansprechpartner für organisatorische Rückfragen: Marco Schulz, marco.schulz@ved.ed.ka.kbit.de, Tel.: 0511 36590-12
  • Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Stellungnahme zur elektronischen Datenübermittlung für Verbrauchsteuern & Luftverkehrsteuer sowie Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 4. März 2020 den Referentenentwurf einer Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Der VfW hat zusammen mit AGFW, ASUE, B.KWK und DENEFF EDL_Hub bezüglich der Änderungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Artikel 2 und Artikel 3 des vorliegenden Referentenentwurfs Stellung bezogen.

    Grundlegend begrüßen wir im Sinne der Prozessvereinfachung die Einführung der elektronischen Übermittlung von Daten der Energiesteuer und Stromsteuer für unsere Mitgliedsunternehmen.
  • Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Positionspapier: Mieterschutz und Effizienzverbesserung mit Kundenanlagen bei der Quartiersversorgung

    Die Vielzahl der vom Gesetz in den Regelungen zur Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat in der Praxis dazu geführt, dass es immer wieder gerichtliche Streitfälle zu der Frage gibt, ob die Voraussetzungen einer Kundenanlage im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Auch die Regulierungsbehörden und Gerichte schaffen es nicht, Planungssicherheit herstellende Kriterien zu formulieren, denn auch das jüngste Urteil des BGH vom 12.11.2019 (EnVR 65/18) überlässt die Entscheidung im Endeffekt einer Gesamtabwägung und Würdigung im Einzelfall. Um die bestehende Rechtslage zu verbessern sowie um die Vorzüge dieses klima- und mieterfreundlichen Energieversorgungsmodell aufzuzeigen, hat der VfW ein Positionspapier veröffentlicht mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der aktuellen Situation.
  • Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Stellungnahme zum „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen“ (BEHG)

    Wir begrüßen die geplante Einführung eines CO2-Preises/Emissionszertifikates durch das BEHG. Im Sinne des Klimaschutzes ist das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Verringerung der CO2-Emissionen in Deutschland. Allerdings gibt es einen Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden sollte, damit das BEHG nicht zum Stolperstein für die Energiewende in Deutschland wird.

    Die rechtliche Lage hat sich jedoch weiterentwickelt und wir vertreten mittlerweile eine andere Position. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern die ursprüngliche Stellungnahme zu diesem Thema zur Verfügung.
  • Hallensportzentrum in Korschenbroich

    Hallensportzentrum in Korschenbroich

    Foto: © SPIE Energy Solutions GmbH
    SPIE Energy Solutions GmbH

    Ansprechpartner: Bertram Beckmann
    Tel.: 02407 567255
    E-Mail: bertram.beckmann@spie.de
    41352 Korschenbroich
    Im September 2018 wurde das Hallenbad der Stadt Korschenbroich umfangreich saniert. Alles kam auf den Prüfstand: Elektrik, Decken, Fliesen, Lampen und wurde gereinigt, ausgebessert und erneuert. Eine komplett neue Lüftungsanlage wurde installiert (größer als das ehemalige Modell aus den 1970er Jahren).

    Sehen Sie hier auch ein Video über das Projekt.
    Energieagentur
    ECKDATEN DES PROJEKTS
    Schwimmbad
    Sportstätte
    Hallensportzentrum mit Turnhalle

    Bestandsgebäude
    2018
    15 Jahre
    Strom
    Wärme
    Erdgas
    Hydraulischer Abgleich
    Lüftungstechnik
    MSR/Gebäudeleittechnik
    Pumpenaustausch
    Wärmeverteilung
    Einbau einer Wärmerückgewinnung
    592.000,00 EUR netto (nur Hallensportzentrum)
    174.500,00 EUR/a netto
    70.200,00 EUR/a netto
    1.835 MWh/a
    353 MWh/a
    in 2019:
    Strom: 151 MWh
    Erdgas: 1.331 MWh
    ERFAHRUNGEN
    Die Idee, ein Energieeinspar-Contracting umzusetzen, wurde von der EnergieAgentur NRW an die Stadt Korschenbroich herangetragen. Die Vorbereitungen waren mit hohem Aufwand verbunden, aber durch die intensive Unterstützung der EnergieAgentur NRW konnte das Projekt erfolgreich umgesetzt werden.
    Die Entscheidung pro Contracting wurde durch die Perspektive begünstigt, notwendige Sanierungsmaßnahmen durch Energiekosteneinsparungen finanzieren zu können. Darüber hinaus würde die Reduzierung des Energieverbrauchs einhergehen mit der Senkung der Treibhausgas-Emissionen.
    „Während manch andere Kommune ihr Bad schließen muss, hat sich Korschenbroich für die Durchführung eines Einspar-Contractings entschlossen. Für den Erhalt des Hallenbades waren umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich, welche nun über die Energieeinsparungen komplett refinanziert werden. Mit dieser Maßnahme sichert die Stadt Korschenbroich langfristig den Bestand des Bades.“ (Michael Deprez, Technischer Leiter des Gebäudemanagements)
    Ohne Contracting hätte die Stadt keine finanziellen Möglichkeiten gehabt eine solche Maßnahme umzusetzen. So wurde die Sanierung ohne Haushaltsbelastung umgesetzt.
    Die Stadt profitiert vom Expertenwissen des Contractors.
    Für die Stadt Korschenbroich war das Einspar-Contracting die absolut richtige Entscheidung. Das ganze Projekt ist für die Stadt ein Gewinn.
  • Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Stellungnahme zum Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz

    Der VfW begrüßt in der Stellungnahme die geplante Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes und sieht im aktuellen Referentenentwurf sehr positive Ansätze im Sinne des Klimaschutzes. Insbesondere die in § 20 geplanten Änderungen führen dazu, dass es zukünftig deutlich einfacher sein wird, die dringend notwendigen energetischen Sanierungen in bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hilfe von Effizienzdienstleistungen wie dem Contracting umzusetzen. Der VfW begrüßt ebenfalls die unter § 20 Abs. 2 geplanten Änderungen zur vereinfachten Umsetzung von e-Mobilitätslösungen.
  • Energetische Einsparpotentiale im ländlichen Raum

    Energetische Einsparpotentiale im ländlichen Raum

    Contractingverband VfW begleitet Potentialanalyse für das Amt Hürup bei Flensburg zur Ermittlung der energetischen Einsparpotentiale vor Ort.

    Die Potentialanalyse für das Amt Hürup bei Flensburg zeigt deutlich auf: Auch im ländlichen Raum gibt es erhebliche energetische Einsparpotentiale. Neben mehreren veralteten und ineffizienten Öl- und Gaskesseln wurde auch eine stillgelegte Solaranlage vorgefunden. Eine Contracting-Lösung könnte hier Abhilfe schaffen.

    Zusammen mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) verloste der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im VfW im vergangenen Jahr drei Potentialanalysen – das Amt Hürup zählte zu den Gewinnern. Die Analyse umfasst eine Erst-Analyse des Ist-Zustandes für das Amt Hürup und den dazugehörigen Ortschaften Freienwill, Maasbüll, Großsolt und Tastrup sowie eine Angabe von Empfehlungen, was an sinnvollen Maßnahmen getroffen werden könnte. Durchgeführt wird die Analyse durch das Ingenieurbüro GES Torsten Waldmann.

    Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer: „Die Energiewende darf sich nicht nur auf die Großstädte beschränken. Auch im ländlichen Raum gibt es große Einsparpotentiale. Um diese Potentiale zu heben, werden innovative Lösungen benötigt. Die Energiedienstleistung Contracting bietet hier eine effiziente, klimafreundliche und kostengünstige Chance“

    Ein besonders für den ländlichen Raum geeignetes Modell ist das Energiebudget-Contracting. Dabei werden Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting miteinander kombiniert. Mit integriert wird ein Vergütungsmechanismus für die gelieferte Energiemenge (Grundpreis und Arbeitspreis) mit gleitenden Energiepreisen. Das Eigentum an den Energieanlagen liegt beim Contractor. Außerdem gibt es eine Garantie für die Obergrenze des Energieverbrauchs und einen Bonus bei besserem Einsparergebnis.

    Torsten Waldmann: „Mischmodelle wie das Energiebudget-Contracting sind für kleinere Kommunen ideal geeignet. Durch die Kombination von Energielieferung mit klimafreundlichen Technologien und Energieeinsparmaßnahmen können die Energiekosten gesenkt und das Klima geschützt werden. Der besondere Anreiz für Kommunen besteht darin, dass der Contractor einen maximalen Energieverbrauch garantiert.“