Autor: Tobias Dworschak

  • ContractingCast

    ContractingCast

    Was ist im zweiten Quartal 2025 passiert?

    Im neuen ContractingCast blicken wir auf die wichtigsten Entwicklungen: Von den zentralen Punkten des Koalitionsvertrags über die Neubesetzung der Ausschüsse und Ministerien bis zum Rückblick auf unseren Jahreskongress. Außerdem diskutieren wir die aktuelle Stellungnahme zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) und berichten über die jüngsten Aktivitäten im Bereich Kundenanlage.

    Jetzt reinhören und informiert bleiben!
     
    Teilnehmer: Tobias Dworschak und Dave Welmert

    Länge: 28:10 Minuten

    Themen:
    00:00 Einführung
    00:40 Koalitionsvertrag
    12:15 Neubesetzung Ministerien & Ausschüsse
    14:49 Rückblick Jahreskongress
    22:01 Stellungnahme AgNes
    23:37 Aktivitäten Kundenanlage
    26:09 Ausblick 3. Quartal

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  • ContractingCast: Enerlabs

    ContractingCast: Enerlabs

    05.05.2025 | In dieser Folge spreche ich mit Christian Schmidt von enerlabs, einem Unternehmen, das mit der sogenannten e:suite digitale Lösungen für kommunale Wärmeplanung entwickelt.

    Wir reden darüber, warum Daten alleine nicht reichen, wie Politik und Technik zusammenkommen – und was passieren muss, damit aus Plänen auch echte Transformation wird.

    Viel Spaß beim Zuhören – oder, wenn ihr selbst plant: vielleicht sogar beim Mitdenken.
     
    Teilnehmer: Tobias Dworschak und Christian Schmidt

    Länge: 25:15 Minuten

    Ansprechpartner:
    Christian Schmidt
    Tel.:+49 402853050-20
    E-Mail: cschmidt@enerlabs.de
    www.enerlabs.de

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  • ContractingCast: Cleanbrix

    ContractingCast: Cleanbrix

    15.01.2025 | In dieser Folge lernen wir cleanbrix im Gespräch mit Herrn Dr. Nils Christiansen kennen. cleanbrix ist ein Berliner Start-up, das ein hochautomatisiertes Energieberatungstool entwickelt, mit dessen Hilfe Gebäude unterschiedlichster Größen und Nutzungsarten mit minimalem Aufwand modelliert und Effizienzmaßnahmen umfassend bewertet werden können. Dank KI-gestützter Eingabehilfen werden hunderte Computersimulationen von Gebäuden in einer hochperformanten Cloud-Engine in kurzer Zeit inkl. 3D-Modellen und voller Parametrierung erstellt und verglichen, um optimale Maßnahmenkombinationen abzuleiten.


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  • Abwasser: Sachverständiger im Landtag NRW

    Abwasser: Sachverständiger im Landtag NRW

    18.03.2024 | Auf Einladung der CDU Landtagsfraktion NRW durfte Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstands im vedec, als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sprechen. Anlass war ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wärmewende mit Abwassernutzung.

    In einem Großteil der Gebäude in Deutschland wird Wasser täglich erwärmt. Nach Gebrauch wird das noch warme Wasser in der Regel ungenutzt ins Abwasser abgeleitet. Diese Wärme kann effizient und umweltfreundlich zum Heizen oder Kühlen größerer Gebäude und Quartiere genutzt werden.
    Abwasserwärme entsteht überwiegend dort, wo sie auch genutzt werden kann, also insbesondere in Städten und Ballungsgebieten. Energie aus Abwasser hat das Potential circa 14 % des Wärmebedarfs im Gebäudesektor zu decken.

    Die notwendige Technik ist vorhanden und hat sich in ersten Projekten bewährt. Die Abwasserwärmenutzung ist eine langfristig sichere und erneuerbare Energiequelle und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie reduziert den Kohlendioxid-Ausstoß in einem erheblichen Ausmaß.

    Die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Abwasserwärmenutzung sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden. Sie übernehmen die notwendigen finanziellen Investitionen, kümmern sich um den optimierten Betrieb über lange Laufzeiten, kombinieren die verschiedenen Technologien für den Einsatz von Erneuerbaren Energien miteinander, koppeln die Sektoren Wärme, Kälte, Strom und E-Mobilität miteinander und bieten ganzheitliche Quartierslösungen und Versorgungskonzepte an. Außerdem sind sie die Schnittstelle zum Kanalnetzbetreiber und können die bereits vorhandenen Kontakte nutzen.

    Energiedienstleister werden jedoch durch schwierige Rahmenbedingungen unnötig ausgebremst und gegenüber Eigenversorger:innen und Vermieter:innen ungleich behandelt. Ein verlässlicher und langfristiger Rahmen ist für eine weniger kostenintensive Wärmewende von großer Bedeutung.

    Um die vollen Potentiale der Abwasserwärmenutzung auszuschöpfen, schlagen wir in unserer Stellungnahme folgende Maßnahmen vor:

    1. Umstellung im Wohngebäudebestand ermöglichen: Wärmelieferung konsequent auf Erneuerbare Wärme und Abwasserwärme ausrichten (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)
    2. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
    3. Bürokratie abbauen, Genehmigungsprozesse vereinfachen
    4. Förderprogramme für die Abwasserwärmenutzung attraktiver gestalten, Bekanntheitsgrad erhöhen
    5. Mehr Transparenz und Mitwirkungsbereitschaft zwischen Kanalnetzbetreibern und Wärmelieferanten

    Rechts unter Downloads finden Sie unsere ausführliche Stellungnahme.


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  • Die neue Folge des ContractingCast ist online

    Die neue Folge des ContractingCast ist online

    01.11.2023 | Dieses Mal sprechen wir mit Marc Hager, Geschäftsführer der Naotilus GmbH und als solches Sieger der 8. Auflage unseres Innovationsforums im September 2023. Für seine Kunden reduziert Naotilus den Arbeitsaufwand für den Betrieb von Wärmenetzen auf ein Minimum. Durch den Einsatz praxiserprobter und durch den AGFW validierter Analysemethoden, wird die höchstmögliche Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen sichergestellt. Von der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie FFVAV und BHKW-Reports bis hin zur engmaschigen Performance- und Zustandsüberwachung aller Anlagenteile.

    Wir sprechen darüber, wo Naotilus her kommt, was das mit Jules Vernes zu tun hat und welchen konkreten Nutzen Contracting-Unternehmen aus der Lösung ziehen können.

    Kontaktdaten:
    Marc Hager
    +49 176 61721023
    marc.hager@naotilus.de
    LinkedIn
    https://naotilus.de/

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  • Rezension zur Kommentierung des EnWG

    Rezension zur Kommentierung des EnWG

    18.07.2023 | Das Verfassen energierechtlicher Literatur und insbesondere einer Gesetzeskommentierung ist seit jeher mit dem Risiko behaftet, dass noch während der Veröffentlichung des Werkes der Text durch weitere Novellen und Gesetzesänderungen teilweise veraltet ist. Dies gilt umso mehr in bewegten, krisenhaften Zeiten, in denen die Energiepolitik wie zuletzt durch den Angriff auf die Ukraine einer besonderen Dynamik unterworfen ist.

    Dieser Herausforderung sahen sich auch die Autor:innen des Kommentars zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausgesetzt, das unter der Herausgeberschaft von Bourwieg, Hellermann und Hermes jetzt in der 4. Auflage vorliegt.
    Die neue Auflage war dringend notwendig geworden, stammte die vorherige doch noch aus dem Jahre 2014. Die 4. Auflage stellt eine komplette Neukommentierung des EnWG dar und beeindruckt in ihrem Umfang mit über 2.800 Seiten (gewohnt dünnes Papier mit kleiner Schrift), während die 3. Auflage um die 1.700 Seiten zählte. Augenfällig ist auch die Veränderung unter den Herausgeber:innen – Gabriele Britz ist ausgeschieden. Statt ihrer ist Karsten Bourwieg (BNetzA) in das Team nachgerückt. Über 30 Autor:innen haben an dem Werk mitgewirkt. Und dies vielleicht vorweg: sie alle liefern qualitativ hochwertige Arbeit ab. Der Kommentar wirkt wie aus einem Guss. Mit den vorherigen Auflagen habe ich selbst nicht gearbeitet. Die Herausgeber weisen in ihrem Vorwort aber darauf hin, dass sie in dieser Kommentierung bewusst stärker ins Detail gegangen sind.
    Die Qualität des Buches in drucktechnischer Hinsicht entspricht den hohen Anforderungen, die an den Verlag zu stellen sind. Der Kommentar ist im C.H.Beck Verlag München erschienen und kostet 249,00 Euro. Uns hat der Verlag freundlicherweise ein Rezensionsexemplar kostenfrei zur Verfügung gestellt.
     
    Mindestens genauso herausfordernd wie die zeitgerechte und aktuelle Bearbeitung eines Gesetzeskommentars ist die Arbeit des Rezensenten. Gerade Kommentare dienen als Nachschlagewerke für die konkrete Gesetzesauslegung und eignen sich kaum, um von vorne nach hinten durchgelesen zu werden. Neben einem wiederholten allgemeinen Durchblättern habe ich mich daher entschieden, einzelne, besonders contracting-relevante Stellen gezielt nachzusehen und mir daran eine Meinung zu bilden.
     
    Beim Durchblättern bin ich immer wieder an einzelnen Stellen hängen geblieben und habe mich in die Lektüre vertieft. Bemerkenswert erscheint mir hierbei der vielfach vorgefundene Umstand, dass der Einzelkommentierung ein allgemeiner Teil vorangestellt ist. Dieser stellt in den Fällen, in denen ich ihn gelesen habe, eine gelungene Zusammenfassung der Regelung und des Zusammenhangs dar. Das erlaubt es mir als Leser, mich in die Vorschrift hineinzudenken und die Regelungen einzuordnen. Gerade bei umfangreichen und inhaltlich schwierigen Paragraphen schätze ich diese Unterstützung sehr.
    Das Werk richtet sich in erster Linie an Jurist:innen. Die Sprache ist verständlich und gut nachvollziehbar. Fundstellen und Verweise sind klug platziert und überfrachten den Text nicht. Umfangreiche Verzeichnisse (Inhalt, Abkürzungen, Literatur und Stichwort) erleichtern die Orientierung im Werk und die vertiefende Recherche.
     
    Die Kommentierung ist angenehm präzise, umfassend, immer auf den Punkt. Das hohe fachliche Niveau teilen die Autor:innen und wie oben schon gesagt habe ich keine großen Brüche zwischen den einzelnen Kommentaren festgestellt. Hervorzuheben ist der praktische Bezug sowohl der Kommentierung als auch der Autor:innen.
     
    Mir ist aufgefallen, dass die Gliederung der Kommentare zu den einzelnen Paragraphen nicht immer einheitlich ist, sondern sich an den Bedürfnissen und Inhalten der einzelnen Vorschrift orientiert. Das begrüße ich; wenn es nichts zur unionsrechtlichen Einordnung zu sagen gibt, muss ich auch keinen dementsprechenden Abschnitt in die Kommentierung aufnehmen.
    Im Detail habe ich mir die Kommentierung zur Kundenanlage (§ 3 Nr. 24 a) angesehen, die doch überraschend knapp ausfällt (jedenfalls gemessen an der Bedeutung, die die Abgrenzung in der Beratung des Verbandes hat), dabei jedoch den aktuellen Stand der Diskussion widerspiegelt. Zeitlich bedingt hat der Vorlagebeschluss zum EuGH keine Berücksichtigung mehr gefunden. Und tatsächlich hätte ich mir in einzelnen Aspekten eine kritischere Auseinandersetzung gewünscht; ich will aber auch nicht ausschließen, dass hierzu tatsächlich gar nicht so viel publiziert worden ist, was mir an Meinungen in Diskussionen und Beratungen begegnet ist.
     
    Das zweite Thema, dem ich mich gezielt gewidmet habe, ist der Mieterstrom, § 42 a. Hier habe ich eine wirklich gelungene Kommentierung vorgefunden, der – wie schon geschrieben – eine allgemeine Einordnung des Themas hervorragend gelingt, bevor sie sich den Details widmet. Auch auf die unterschiedlichen Modelle geht die Kommentierung ein und beleuchtet das Verhältnis zum EEG (ohne eine eigene EEG-Kommentierung vorzunehmen, werden doch alle wesentlichen Punkte besprochen). Vielleicht würde ich mir noch eine Einordnung der praktischen Seite wünschen, also zum Beispiel zur politischen Diskussion zum Mieterstrom und dem Erfolg dieser Regelung.
     
    Als drittes Beispiel möchte ich noch § 14d nennen, mit dem ich bisher zwar keine direkten Berührungspunkte hatte, der mich jedoch wegen seiner hervorragend verständlichen Einleitung und den grundlegenden Erklärungen beeindruckt hat. Dieses Niveau an Verständlichkeit, gepaart mit hilfreichen Argumenten und juristischer Präzision zieht sich durch diesen Kommentar.
     
    Das EnWG trifft Regelungen zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht (§ 1 Abs. 1); für die reine Wärmelieferung brauche ich diesen Kommentar daher wohl nicht. Immer dann, wenn ich als Contracting-Unternehmen Strom liefere und mich mit Mieterstrom-Projekten (verstanden als PV-Mieterstrom) beschäftigte, lohnt es sich, einen EnWG-Kommentar zur Hand zu haben. Ich habe die relevanten Kommentierungen mit Gewinn gelesen und mich immer wieder beim Lesen anderer Passagen ertappt. Den EnWG-Kommentar von Bourwieg, Hellermann und Hermes empfehle ich daher gerne.
    Bourwieg / Hellermann / Hermes
    EnWG
    Energiewirtschaftsgesetz

    Kommentar
    Buch. Hardcover (Leinen)
    4. Auflage. 2023
    LII, 2863 S.
    C.H.BECK. ISBN 978-3-406-78282-4
    Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm
    Gewicht: 1.509 g

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  • Die neue ContractingCast-Folge ist online

    Die neue ContractingCast-Folge ist online

    30.08.2022 | Konrad Uebel von der Freiberg Institut GmbH ist zu Gast bei Tobias Dworschak und disktutiert mit ihm über „Edgar“. Edgar ist ein Optimierungsservice zur Planung und Bewertung von Energiesystemen. Durch die Kombination von Simulation mit Mehrzieloptimierung können klare und verständliche Antworten auf sehr komplexe Sachverhalte gegeben werden.

    Die Software berechnet immer die besten Lösungen bei gleichzeitiger Berücksichtigung energetischer, wirtschaftlicher und ökologischer Kennzahlen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, welches Optimierungsproblem Edgar lösen soll.

    Mit herzlichem Dank an

    Konrad Uebel
    Freiberg Institut GmbH
    E-Mail: vertrieb@freiberg-institut.de
    Telefon: +49 171 5721843
    http://www.go-edgar.de

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  • Die neue ContractingCast-Folge ist online

    Die neue ContractingCast-Folge ist online

    05.08.2022 | Unser diesjähriger hybrider Jahreskongress findet am 21.09.2022 in Berlin in den Räumen der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund statt. Birgit Anderson-Rank und Tobias Dworschak bieten einen Ausblick über die Themen, die Referenten und das Programm des Kongresses. Im Interview mit Rolf Ellringmann (Viessmann Deutschland GmbH) sprechen wir über die Modernisierung im Bestand und die Frage, was das 65%-Ziel bedeutet. Viel Spaß beim Hören!

    Ausblick auf den Jahreskongress 2022 mit Birgit Anderson-Rank: (00:13 min)
    Gespräch mit Rolf Ellringmann. Viessmann Deutschland GmbH: (07:24 min)

    Mit herzlichem Dank an
    Rolf Ellringmann
    Viessmann Deutschland GmbH
    E-Mail: elnr@viessmann.com
    Telefon: +49 160 90787116

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  • Vorstandswechsel im vedec

    Vorstandswechsel im vedec

    16.08.2021 | Nach knapp 30 Jahren übergibt Norbert Krug den Vorsitz an Tobias Dworschak

    Tobias Dworschak ist neuer Vorsitzender des Vorstandes beim Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec). Die Mitgliederversammlung hat ihn am 02. August 2021 einstimmig in dieses Amt gewählt. Damit folgt er auf Norbert Krug, der sich nach knapp 30 Jahren an der Verbandsspitze in den Ruhestand zurückgezogen hat. Norbert Krug gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Verbandes und hat die Arbeit maßgeblich geprägt.

    Tobias Dworschak hat seit Anfang 2018 hauptamtlich die Geschäfte des vedec geführt. Der 42jährige Rechtsanwalt bedankte sich bei den Mitgliedern für die Wahl und sagte: „Ich verstehe meine Wahl auch als Ansporn, den beschrittenen Weg fortzusetzen. Es ist mein fester Vorsatz, mich gerade in dieser energie- und klimapolitisch so wichtigen Zeit voll für unsere vielfältige und innovative Branche einzusetzen. Ich freue mich darauf, dies gemeinsam mit unseren Mitgliedern zu tun.“

    Ebenfalls neu im Vorstand des vedec sind Dr. Sarah Debor und Gerrit Müller-Rüster.

    Dr. Sarah Debor ist als Abteilungsleiterin bei der Naturstrom AG für die Projekt- und Geschäftsentwicklung im Bereich dezentrale Energieversorgung zuständig. „Sinnvoll eingebettete dezentrale Energieversorgungslösungen im urbanen Raum sind elementare Eckpfeiler eines zukunftsfähigen Energiesystems. Die Entwicklung solch einer nachhaltigen Energieversorgung – die Sektoren miteinander koppelt und Menschen vor Ort an der Energiewende teilhaben lässt – braucht viel Unternehmer(innen)tum. Ich freue mich, die Grundlagen dafür nun auch auf Verbandsebene gemeinsam mit anderen vorantreiben zu können.“

    Rechtsanwalt Gerrit Müller-Rüster ist seit 2017 im juristischen Beirat des vedec aktiv. Als Prokurist der Treurat und Partner Unternehmensberatungsgesellschaft mbH verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung von Wärmeversorgungskonzepten im ländlichen Raum. Herr Müller-Rüster begründet sein Engagement im Vorstand des vedec: „Energiedienstleistungen sind Schlüssel für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in Quartieren. Ich freue mich, an smarten Lösungen mitzuwirken, die Rahmenbedingungen für die EDL ökonomisch, sozial und ökologisch zu gestalten.“

    Frau Prof. Dr. Sylvia Schädlich wurde in ihrem Amt bestätigt und komplettiert den jetzt vierköpfigen Vorstand.

    Informationen zum Vorstand finden Sie hier.
  • ContractingCast Folge 4

    ContractingCast Folge 4

    https://open.spotify.com/episode/1DfO7OFcohNLzBQWVLwV8o