Autor: Dave Welmert

  • Gasknappheit und Wärmelieferung

    Gasknappheit und Wärmelieferung

    18.07.2022 | In Zusammenarbeit mit unserem Partner, Rechtsanwälte Günther aus Hamburg, haben wir für unsere Mitglieder einen Überblick über derzeitige Situation erstellt. Hier bedanken wir uns uns insbesondere bei Herrn Hack und Dr. Legler für die Zuarbeit.
    Die Verknappung der Gasimporte aus Russland hat zu extrem hohen Preisen für Erdgas geführt. Um ihre Lieferverpflichtungen gegenüber Wärmelieferanten zu erfüllen, müssen die von Lieferausfällen betroffenen Gasversorgungsunternehmen Ersatzbeschaffungen zu Preisen vornehmen, die um ein Vielfaches höher sind als die Preise, zu denen sie die ausbleibenden Gasmengen eingekauft haben. Nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) können Gasversorgungsunternehmen diese Kostensteigerungen unter Abweichung von geltenden vertraglichen Preisvereinbarungen an die Gaskunden weitergeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Weitergabe der höheren Gaskosten durch Fernwärmeversorgungsunternehmen an ihre Wärmekunden regeln u.a. die neu geschaffenen Absätze 5 bis 7 des § 24 AVBFernwärmeV. Mit § 26 EnSiG ist eine Regelung geschaffen worden, die die Bundesregierung berechtigt, das Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG per Verordnung durch einen finanziellen Ausgleich zu ersetzen, der durch eine Art Umlage finanziert wird.

    Hinweis: Unser Überblick stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie beruht zum Teil auf Gesetzesbeschlüssen, die noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sind. Es wird daher empfohlen, für jeden Vertrag gesondert zu prüfen, welches der richtige Umgang mit eventuellen Preiserhöhungen oder Liefereinschränkungen ist.

    Die Mitgliederinformation finden Sie in unserer Mitglieder-Infothek in unserer Community.
  • Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    Osterpaket, EnSiG & AVBFernwärmeV

    11.07.2022 | Wir geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Gesetzesänderungen der letzten Woche
    Am 07.07.2022 hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Osterpaket) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am 08.07.2022 zugestimmt.

    Die in diesem Gesetz beschlossenen Änderungen sowie die Regelungen zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken, zum Energiesicherungsgesetz sowie zur Novelle des § 24 AVBFernwärmeV haben Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle, weshalb wir Sie in einem kurzen Info-Blatt über das Wichtigste informieren.
    Weitere Informationen finden unsere Mitglieder in unserer Community.
  • Stellungnahme zur NELEV

    Stellungnahme zur NELEV

    01.06.2022 | Mit dem uns vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) soll auf die Erreichung der Ziele für den Stromsektor eingezahlt werden. Dies setzte voraus, dass EE-Anlagen zügig in Betrieb genommen und ihr Anschluss an den jeweiligen Netzanschlusspunkten der zuständigen Verteilernetzbetreiber ohne Verzug erfolgen könne. Gegenwärtig verzögere sich die Inbetriebnahme zahlreicher Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, so das BMWK.
    Die im Koalitionsvertrag und Osterpaket gemachten Ankündigungen zur Anpassung der NAV werden in dieser Änderungs-Verordnung konsequent und in gleicher Linie umgesetzt. Grundsätzlich ist das unserer Ansicht nach begrüßenswert. Hinsichtlich des nachträglichen Trennungsrechts des Netzbetreibers sollte im Kontext der Kundenanlage (dezentraler Stromlieferung) zumindest eine rechtzeitige, vorherige Informationspflicht an den Anschlussnehmer und den Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage aufgenommen werden.

    Unsere Forderung: Auflösung des Zertifizierungsstaus durch Erleichterungen in der Praxis

    1) Die Anhebung der Schwelle für die obligatorische Verwendung von EZA-Reglern ab einer Leistung von 1 MW würde nicht nur den Zertifizierungsstau lösen, sondern auch noch Tempo beim Ausbau solarer Energieerzeugungsanlagen machen.

    2) Eingriffe durch einen Netzbetreiber in das interne Schalt- und Messkonzept einer Energieerzeugungsanlage im Sinne einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG überschreiten die zulässigen Befugnisse eines Netzbetreibers und stellen einen derart weitreichenden Eingriff hinter dem Netzverknüpfungspunkt dar, für den keine rechtfertigende Grundlage besteht.
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  • Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    Stellungnahme zur Ersatzkraftwerkbereithaltung

    31.05.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit dem uns vorliegenden Entwurf soll die Energieversorgungssicherheit in der Bundesrepublik gewährleitet werden. Insbesondere jetzt sollte die gasbasierte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Hocheffizienztechnologie eine gesonderte Betrachtung und -behandlung erhalten, aufgrund ihrer Doppelfunktion zur Strom- und gleichzeitigen Wärmeerzeugung.

    Unsere Kern-Anmerkung: KWK-Anlagen abzuschalten ist kontraproduktiv

    Die Abschaltung von KWK-Anlagen ist nicht das probate Mittel zur Einsparung von Erdgas. Folgende Aspekte bei den dann für die Wärmeversorgung einzusetzenden Gaskesseln bitten wir, kritisch zu bedenken:

    1) Die Substitution von KWK-Wärme durch Wärme aus Spitzenlastkesseln führt zwar zu Einsparungen von Erdgas, aber gleichzeitig auch zu
    steigenden Wärmepreisen, die in die Wohnungswirtschaft und bis zu den EndverbraucherInnen durchschlagen.

    2) Spitzenlastkessel in der kommunalen Energieversorgung sind oftmals nicht dafür dimensioniert, die Gesamtwärmeversorgung (oder den Hauptteil) decken zu können, sondern bilden eine Ergänzung zur KWK für Zeiten höchster Wärmebedarfe oder bei Wegfall einzelner KWK-Anlagen. Bei Abschalten der KWK-Leistung in den Wintermonaten droht ggf. eine mangelnde Wärmeversorgung.

    3) Spitzenlastkessel haben lange Standzeiten als Reserve ohne tatsächlich betrieben zu werden. Werden diese nun vermehrt zur Wärmeerzeugung eingesetzt, steigt das Risiko einzelner Ausfälle. Wenn Spitzenlastkessel nicht betriebsbereit sind (Störung o.ä.), müssen KWK-Anlagen betrieben werden dürfen, ohne mit einem Pönale belegt zu werden.


    Mit den Neuregelungen für Kohlekraftwerke, die wir in der aktuellen Situation mittragen, müssen jedoch für faire Marktbedingungen auch die Regelungen für Gas angepasst werden. Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht ausgearbeitet und sind dringend nachzureichen.

    Beim gerade verabschiedeten EnSiG hat man nur den Gasversorgern, aber nicht der Fernwärme, die Option Weitergabe höhere Energiepreise an Kunden eingeräumt. Der Branchenvorschlag, mit einer Änderung der AVB FernwärmeVO dies zu ermöglichen, sollte jetzt rasch umgesetzt werden.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Community.
  • Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Wahlprüfsteine Schleswig-Holstein

    Landtagswahl in Schleswig Holstein

    27.04.2022 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

    Am Sonntag, den 08.05.2022 wird ein neuer Landtag in Schleswig-Holstein gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt.

    In unseren Wahlprüfsteinen haben wir im Schwerpunkt nach der Rolle von Energiedienstleistern insgesamt, Maßnahmen zur Energiewende im Bestand sowie zur Stärkung grüner Quartierskonzepte, aber auch nach der Abgrenzung von Nah- und Fernwärme sowie letztlich nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt.

    Die Schleswig-Holsteinische SPD stellt heraus, dass Contractoren einen schnellen Rahmen für mehr Investitionssicherheit benötigen, um noch erfolgreicher auf die Energiewende einzahlen zu können. Die CDU spricht Energiedienstleistern eine wichtige Rolle zu und stellt die Vorteile für Immobilieneigentümer heraus.

    Update: Wir haben jetzt auch eine Rückmeldung von den Grünen erhalten und in den Wahlprüfsteinen ergänzt.

    Die vollständigen Antworten der kandidierenden Parteien finden Sie rechts unter Downloads.

    Zum Interview mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-Schleswig-Holstein Andreas Hein und unserem Vorstand Gerrit Müller-Rüster geht es hier.

    Timestamps:

    Auswertung Wahlprüfsteine (02:30 min)
     
    Gespräch mit vedec Vorstand Gerrit Müller-Rüster (05:14 min)
     
    Gespräch mit SPD-Spitzen- & Ministerpräsidentenkandidat Thomas Losse-Müller (15:32 min)
     
    Gespräch mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU-SH Andreas Hein (32:30 min)
    Schleswig-Holsteinischer Landtag
  • Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    Vorschläge für mehr Energieeffizienz im Rahmen der Sondersitzung des BMWK

    01.04.2022 | In der Sondersitzung Roadmap-Prozess Energieeffizienz 2045 hat das BMWK dazu angeregt Sofortmaßnahmen vorzuschlagen.
    Ziel und Zweck der Sondersitzung Roadmap-Prozess 2045 war es, im direkten Austausch über denkbare Sofort-, aber auch langfristige Maßnahmen zu sprechen und weitere zu eruieren. Als Verband für Energiedienstleister, Effizienz und Contracting sprechen wir unseren Mitgliedern die grundsätzliche Empfehlung aus eine mögliche Absenkung der Heizkurve um 5 Kelvin zur Entlastung der Haushalte mit Eigenversorgung zu prüfen und durchzuführen.

    Nach intensiver Abstimmung innerhalb der Geschäftsstelle und mit unseren Beiräten haben wir weitere Vorschläge erarbeitet (siehe Anlage zum Download).

    Darüber hinaus haben wir Empfehlungen für Maßnahmen ausgesprochen, die sofort auf den Weg gebracht werden können, aber Zeit brauchen:

    • Schnelle Umrüstung von alten Heizungen, so dass diese Niedertemperatur, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) und Biomethan nutzen können

    • Überwiegende Nutzung von EE, um die Energieunabhängigkeit zu stärken

    • Weitreichender Einsatz von Licht-Contracting (u.a. Umrüstung energieintensiver Halogen- auf LED-Leuchtmittel)

    • Beschleunigung von Maßnahmenumsetzung der öffentlichen Hand: Einsatz der freihändigen Vergabe bei Einhaltung definierter Kennzahlen ermöglichen (z.B. maximale Amortisationszeit 5 Jahre, Investitionshöhe kleiner 500.000 EUR und/oder Investitionskosten je eingesparte Tonne CO2-Emissionen kleiner 1000 EUR)

    • Gesonderte Förderung der Umbaukosten bei der Realisierung von Mieterstrom durch Gebäudeumrüstung und Einsatz neuer Kabel („Handwerkskosten “ sollten förderfähig sein):

    o Der Mieterstromzuschlag pro kWh reicht nicht aus um Kostendeckend zu arbeiten (Wechselrichter, Kabel, Umbau der Kundenanlage (VDE-Konformität), Installation Summenzähler, Unterkonstruktion sowie Planungs-, Errichtungs- und Montagekosten)

    • Nutzung des BEW (sofern es in Kraft ist):

    o Die Investitionskosten- und Betriebskostenförderung wird dringend für mehr energieeffiziente, dezentrale und regenerativ erzeugte Nutzenergie benötigt.
  • Wahlprüfsteine Saarland

    Wahlprüfsteine Saarland

    Landtagswahl im Saarland

    23.03.2022 | Der vedec veröffentlicht seine Wahlprüfsteine im Rahmen der anstehenden Landtagswahl im Saarland.

    Am Sonntag, den 27.03.2022 wird im Saarland ein neues Parlament gewählt. Der vedec hat im Vorfeld die Parteien (CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKEN) zu klima- und energiepolitischen Themen befragt.
    In unseren Wahlprüfsteinen haben wir im Schwerpunkt nach der Rolle von Energiedienstleistern insgesamt, Maßnahmen zur Energiewende im Bestand sowie zur Stärkung grüner Quartierskonzepte und letztlich nach der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gefragt.

    Contracting-Lösungen werden von allen Parteien als Chance, aber vor allem als großer Hebel der Energiewende wahrgenommen. So sprach die Saarländische SPD sogar davon, dass Contracting dabei helfe eine hohe Qualität der umzusetzenden Maßnahmen zu gewährleisten. Weiter heißt es, die unbestimmten Rechtsbegriffe zur Kundenanlage im Kontext der Quartiersversorgung seien zu beseitigen.

    Auch CDU und FDP sehen Energiedienstleistungen als wesentlichen Bestandteil der Energiewende und setzten sich für separate Förderregime ein, die beispielsweise zusätzlich auf die Bundesförderungen aufgeschlagen werden sollen.

    Die vollständigen Antworten der kandidierenden Parteien finden Sie rechts unter Downloads.

    Zum Interview mit dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Saarland Stefan Thielen und der SPD Abgeordneten Heike Becker geht es hier.
  • Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)

    22.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Mit der Anpassung des Zwecks und Ziels in § 1 Abs. 1, eine treibhausgasneutrale Elektrizitätsversorgung der Allgemeinheit, unter zunehmenden Einsatz Erneuerbarer Energien zu realisieren, unterstützen wir sehr. Einheitliche Rechtsbegriffe sind insbesondere für ineinandergreifende Regelwerke sowie für die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis unerlässlich. § 1 Abs. 1 EnWG steht nun im Einklang mit dem EEG-2023 und KWKG-2023. Dieser methodische Ansatz ist sehr zu begrüßen und sollte an vielen Stellen verfolgt werden.
  • Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    Stellungnahme zum Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

    17.03.2022 | Mit der Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative begrüßenswert. Eine deutlich erkennbare Stärkung und Vereinfachung von Mieterstrommodellen ist hingegen nicht ersichtlich. Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien. Dafür stehen wir ein!
  • Stellungnahme zum EEG-Umlagenabsenkungsgesetz – vedec, DENEFF EDL HUB & BKWK

    Stellungnahme zum EEG-Umlagenabsenkungsgesetz – vedec, DENEFF EDL HUB & BKWK

    02.03.2022 | Mit der gemeinsamen Stellungnahmen haben wir uns an das BMWK gewannt.
    Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative zur Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 begrüßenswert. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage löst sich eine der wesentlichen Ungleichstellungen für Energiedienstleistungsunternehmen, Industrie und Wohnungswirtschaft, die nun endlich als professionelle Umsetzer der Energiewende zur Zielerreichung beitragen können.