Beschreibung
Zusätzlich zum Kältelieferungsvertrag empfiehlt es sich zur Absicherung der Investition, einen „Kälteraum“ bzw. eine „Aufstellfläche“ für die Kälteerzeugungsanlage anzumieten.
Stand: 07/2025
Zusätzlich zum Kältelieferungsvertrag empfiehlt es sich zur Absicherung der Investition, einen „Kälteraum“ bzw. eine „Aufstellfläche“ für die Kälteerzeugungsanlage anzumieten. Stand: 07/2025
Zusätzlich zum Kältelieferungsvertrag empfiehlt es sich zur Absicherung der Investition, einen „Kälteraum“ bzw. eine „Aufstellfläche“ für die Kälteerzeugungsanlage anzumieten.
Stand: 07/2025
| Vertragsart | Kältelieferung |
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